Rechtsprechung
VG Hannover, 06.05.2015 - 5 A 6746/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 6 LuftVG; § 53 Abs 3 LuftVZO
F.o.F.; Fliegen ohne Flugleiter; NfL I 72/83; PPR - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Streit um Neufassung der Betriebsgenehmigung für Rintelner Flugplatz
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- FG Berlin, 30.05.1985 - I 72/83
Auszug aus VG Hannover, 06.05.2015 - 5 A 6746/13
Die "Richtlinien für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen vom 01.03.1983 (NfL I 72/83) sind zu beachten.Die NfL I 72/83 konkretisiere den Maßstab für die Maßnahmen im Hinblick auf den Brandschutz und den Rettungsdienst nach § 29 Abs. 1 Satz 1 LuftVG, enthalte Richtlinien für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen, so auch das Vorhalten von Feuerlösch- und Rettungsdiensten zur Hilfeleistung bei Luftfahrzeugunfällen.
Der Landeplatzhalter habe nach IV Ziffer 5 NfL I 72/83 dafür zu sorgen, dass während des Flugbetriebes das für den Einsatz des Feuerlösch- und Rettungsgeräts erforderliche Personal zur Verfügung stehe.
Der Klageschrift ist zu entnehmen, dass die Richtlinie des Bundesministers für Verkehr über das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen in NfL I 72/83, obgleich im Genehmigungsbescheid vom 22.08.2003 mit der darin enthaltenen bestandskräftigen Auflage 4 für verbindlich erklärt, von dem klagenden Luftsportverein - und möglicherweise auch von anderen Landeplatzhaltern - nicht beachtet wurde.
Nach Maßgabe der Richtlinie für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen vom 08.03.1983 (NfL I 72/83), welche die Eingriffsnorm des § 29 LuftVG konkretisiert, wird bei einem Flugbetrieb außerhalb der regulären Betriebszeiten die Anwesenheit einer Person zum Bedienen der Rettungsmittel aus Sicherheitsgründen weiterhin für erforderlich angesehen.
- RG, 15.10.1913 - I 92/13
Rechtliches Interesse im Sinne des § 393 Nr. 4 ZPO
Auszug aus VG Hannover, 06.05.2015 - 5 A 6746/13
Sie orientiert sich an den Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb vom 02.05.2013 (NfL I 92/13), wonach in Ziff. 7.1 für den Brandschutz und das Rettungswesen (weiterhin) besondere Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen gelten.
- VG Karlsruhe, 16.07.2019 - 1 K 15960/17
Zulässigkeit des Abbrennens eines Feuerwerks in der Nähe eines Flugplatzes
32 Für "PPR-Zeiten", d.h. Zeiten, in denen auf einem Verkehrslandeplatz zum Landen außerhalb der Betriebszeiten die Einholung einer Genehmigung durch den Platzwart erforderlich ist (vgl. de.wikipedia.org/wiki/Prior_Permission_Required, letzter Abruf: 01.07.2019; VG Hannover, Urteil vom 06.05.2015 - 5 A 6746/13 -, juris Rn. 39), ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich: Einerseits ist eine generelle Herausnahme aus dem Tatbestand des § 19 Abs. 1 Nr. 2 LuftVO nicht gerechtfertigt, da dann ein aufgrund der PPR-Regelung tatsächlich stattfindender Flugbetrieb durch das Aufsteigen von Feuerwerkskörpern ohne vorherige behördliche Prüfung der Zulassung einer Ausnahme gefährdet werden könnte.