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   VG Oldenburg, 07.08.2017 - 5 A 726/15   

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https://dejure.org/2017,28469
VG Oldenburg, 07.08.2017 - 5 A 726/15 (https://dejure.org/2017,28469)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 07.08.2017 - 5 A 726/15 (https://dejure.org/2017,28469)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 07. August 2017 - 5 A 726/15 (https://dejure.org/2017,28469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 2 Abs 1 GG; Art 72 GG; Art 74 GG; § 12 WattenmeerNatPG ND; § 6 Abs 2 S 5 WattenmeerNatPG ND; § 5 WaStrG
    Befahrensregelung; Drachensportverbot; Gesetzgebungskompetenz; Kitesurfen; Niedersächsisches Wattenmeer; Störwirkung; Vogelschutzgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kitesurfer scheitern mit Klage gegen die Niedersächsische Wattenmeerverwaltung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kitesurfer dürfen nicht in den Nationalpark "Sächsisches Wattenmeer" - Unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte nicht erkennen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2017 - 5 A 726/15
    Das setzt voraus, dass zwischen den Parteien dieses Rechtsverhältnisses ein Meinungsstreit besteht, aus dem heraus sich eine Seite berühmt, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der anderen Seite verlangen zu können (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 8 C 38.09 -, juris Rn. 32).

    Im Regelfall - und so auch hier - besteht allerdings kein Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO zwischen dem Normadressaten und dem Normgeber, da Letzterer an der Umsetzung der Rechtsnorm gegenüber dem Adressaten nicht direkt beteiligt ist (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 8 C 38.09 -, juris Rn. 33).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 21.12

    Neustädter Bucht; Speedboot; Sportboot; Lärmschutz; Schallemission; Schallpegel;

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2017 - 5 A 726/15
    Es ist den Klägern nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 C 21.12 -, juris Rn. 12; so auch Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 43 Rn. 24), der sich die Kammer anschließt, unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht zuzumuten, die Rechtmäßigkeit der Verbote inzident in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zur gerichtlichen Überprüfung zu stellen.

    Denn § 47 Abs. 1 VwGO erfasst nur untergesetzliche Regelungen (vgl. auch § 75 des Niedersächsischen Justizgesetzes - NJG - sowie BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 3 C 21.12 -, juris Rn. 12).

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2017 - 5 A 726/15
    Er kann daher durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, sofern dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1989 - 1 BvR 921/85 -, juris Rn. 64 sowie BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2000 - 6 CN 3.99 -, juris Rn. 27).

    Stützt sich ein die Handlungsfreiheit berührender Akt der öffentlichen Gewalt auf eine Rechtsnorm, so ist zu prüfen, ob diese Norm zur verfassungsmäßigen Ordnung gehört, d.h. formell und materiell mit den Normen der Verfassung in Einklang steht (BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1989 - 1 BvR 921/85 -, juris Rn. 62).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2016 - 4 KN 93/14

    Acker; Biotop; Biotopschutz; Gestaltungsermessen; Puffer; schutzbedürftig;

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2017 - 5 A 726/15
    In dieser Hinsicht ist den Klägern allerdings entgegenzuhalten, dass der Beklagten bei der Abgrenzung der Kitesurfzonen ein gewisser Gestaltungsspielraum zuzugestehen ist, der auch die Einrichtung von Pufferzonen zulässt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 29. November 2016 - 4 KN 93/14 -, juris Rn. 45).
  • BVerwG, 30.09.2010 - 8 B 15.10

    Verwertung von Sachverständigengutachten aus dem Verwaltungsverfahren

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2017 - 5 A 726/15
    Ein Mangel in diesem Sinne liegt unter anderem vor, wenn die vorgelegten Gutachten im Hinblick auf die beweiserhebliche Frage unvollständig sind oder wenn ihre Ergebnisse durch neues beweiserhebliches Vorbringen eines Beteiligten ernsthaft erschüttert werden (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2010 - 8 B 15.10 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 28.05.2014 - 6 A 1.13

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; strategische

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2017 - 5 A 726/15
    Die Feststellungsklage kann vielmehr nur zur Klärung eines konkreten Rechtsverhältnisses, d.h. nur unter der Voraussetzung erhoben werden, dass die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist (BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2014 - 6 A 1.13 -, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15

    Klagebegehren; Auslegung des Rechtsschutzziels; Feststellungsklage bei Streit

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2017 - 5 A 726/15
    Sie können insbesondere nicht auf die Stellung eines Befreiungsantrages nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 BNatSchG i.V.m. § 41 NAGBNatSchG verwiesen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 2016 - 4 C 4.15 -, juris Rn. 10 zu § 5 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG).
  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2017 - 5 A 726/15
    Eine enge Verzahnung und dementsprechend ein geringer eigenständiger Regelungsgehalt der Teilregelung sprechen regelmäßig für ihre Zugehörigkeit zum Kompetenzbereich der Gesamtregelung (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1998 - 2 BvL 2/97 -, juris Rn. 45).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2017 - 5 A 726/15
    Ein solches schließt jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art ein (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19.94 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.08.2017 - 5 A 726/15
    Als streitiges Rechtsverhältnis in diesem Sinne ist es auch anzusehen, wenn sich die Beteiligten über die sich aus bestimmten Rechtsnormen ergebenden Verpflichtungen bzw. Verbote streiten (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1987 - 3 C 53.85 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 17.05.2000 - 6 CN 3.99

    Antragsbefugnis in Normenkontrollverfahren; Reiten in der freien Landschaft;

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