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Rechtsprechung
   VG Halle, 24.08.2016 - 5 A 80/15 HAL   

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https://dejure.org/2016,71873
VG Halle, 24.08.2016 - 5 A 80/15 HAL (https://dejure.org/2016,71873)
VG Halle, Entscheidung vom 24.08.2016 - 5 A 80/15 HAL (https://dejure.org/2016,71873)
VG Halle, Entscheidung vom 24. August 2016 - 5 A 80/15 HAL (https://dejure.org/2016,71873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

    Auszug aus VG Halle, 24.08.2016 - 5 A 80/15
    Der Dienstherr könne Tarifrecht nicht ohne vorherige Zustimmung des Gesetzgebers auf das Beamtenrecht anwenden; demnach finde die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Juli 2006 (AZ.: 9 AZR 519/05) keine Anwendung auf Beamte.

    Hier gab der Beklagte dem Kläger nicht lediglich die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vor und überließ ihm nicht, wie (zum Beispiel durch Dösen, Zeitungslektüre, etc.) dieser seine Reisezeit nutzt (vgl. BAG, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - juris, Rdnr. 33, 44; und zum Thema der arbeitszeitrechtlichen Bewertung von Wegezeiten: Baeck/Lösler, NZA 2005, S. 249; Hunold, NZA Beilage 1/2006, S. 38; Heins/Leder, NZA 2007, S. 249; Wahlers, PersV 2007, S. 464).

  • EuGH, 03.07.2001 - C-241/99

    CIG

    Auszug aus VG Halle, 24.08.2016 - 5 A 80/15
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Grad der Beanspruchung des Klägers bei seiner Tätigkeit als Selbstfahrer deutlich über denjenigen bei einem bloßen Bereitschaftsdienst, der mittlerweile unstreitig als Arbeitszeit zu qualifizieren ist (vgl. EuGH, Urteile vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - Simap, vom 3. Juli 2001 - C- 241/99 - CIG, und vom 9. September 2003 - C-151/02 - Jaeger, und vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 u.a. - BS.), hinausgeht.
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus VG Halle, 24.08.2016 - 5 A 80/15
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Grad der Beanspruchung des Klägers bei seiner Tätigkeit als Selbstfahrer deutlich über denjenigen bei einem bloßen Bereitschaftsdienst, der mittlerweile unstreitig als Arbeitszeit zu qualifizieren ist (vgl. EuGH, Urteile vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - Simap, vom 3. Juli 2001 - C- 241/99 - CIG, und vom 9. September 2003 - C-151/02 - Jaeger, und vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 u.a. - BS.), hinausgeht.
  • BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 13.10

    Anhörungsrüge; Gehörsverstoß der Vorinstanz; Gehörsverstoß wegen mangelnder

    Auszug aus VG Halle, 24.08.2016 - 5 A 80/15
    Wollte man die im Rahmen einer Dienstreise als Selbstfahrer absolvierten Wegezeiten nur teilweise als Arbeitszeit berücksichtigen, könnte dies unter Umständen unzulässige Arbeitszeiten durch eine Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie eine unzulässige Verkürzung der täglichen Ruhezeit zur Folge haben (vgl. hierzu: VG Halle, Beschluss vom 13. April 2010 - 5 B 24/10 - VG Halle, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 5 B 13/10 HAL).
  • BVerwG, 01.07.2010 - 5 B 24.10
    Auszug aus VG Halle, 24.08.2016 - 5 A 80/15
    Wollte man die im Rahmen einer Dienstreise als Selbstfahrer absolvierten Wegezeiten nur teilweise als Arbeitszeit berücksichtigen, könnte dies unter Umständen unzulässige Arbeitszeiten durch eine Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie eine unzulässige Verkürzung der täglichen Ruhezeit zur Folge haben (vgl. hierzu: VG Halle, Beschluss vom 13. April 2010 - 5 B 24/10 - VG Halle, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 5 B 13/10 HAL).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

    Auszug aus VG Halle, 24.08.2016 - 5 A 80/15
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Grad der Beanspruchung des Klägers bei seiner Tätigkeit als Selbstfahrer deutlich über denjenigen bei einem bloßen Bereitschaftsdienst, der mittlerweile unstreitig als Arbeitszeit zu qualifizieren ist (vgl. EuGH, Urteile vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - Simap, vom 3. Juli 2001 - C- 241/99 - CIG, und vom 9. September 2003 - C-151/02 - Jaeger, und vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 u.a. - BS.), hinausgeht.
  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus VG Halle, 24.08.2016 - 5 A 80/15
    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Grad der Beanspruchung des Klägers bei seiner Tätigkeit als Selbstfahrer deutlich über denjenigen bei einem bloßen Bereitschaftsdienst, der mittlerweile unstreitig als Arbeitszeit zu qualifizieren ist (vgl. EuGH, Urteile vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - Simap, vom 3. Juli 2001 - C- 241/99 - CIG, und vom 9. September 2003 - C-151/02 - Jaeger, und vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 u.a. - BS.), hinausgeht.
  • VG Halle, 26.05.2021 - 5 A 41/19

    Arbeitszeit für Beamte

    Nach dem Vorgenannten ist die im Urteil des erkennenden Gerichts vom 24. August 2016 (Az.: 5 A 80/15 HAL - juris) noch nicht entschiedene Frage dahingehend zu beantworten, dass Reisezeiten zu allein dienstlichen Tätigkeiten, die nicht mit privaten Tätigkeiten verknüpft sind, in vollem Umfang als Arbeitszeit anzuerkennen sind.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46636
OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15.A (https://dejure.org/2015,46636)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.10.2015 - 5 A 80/15.A (https://dejure.org/2015,46636)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Oktober 2015 - 5 A 80/15.A (https://dejure.org/2015,46636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Berufungszulassung; Asylverfahren; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; Überstellungsfrist; Erkenntnismittelliste; gleichlautende Rechtsauffassungen anderer Gerichte; Schriftsatznachlass; Antragsfrist; Begründungsfrist; Änderung der Sach- und Rechtslage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Gerichts zur Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten als Anspruch auf rechtliches Gehör; Unterbrechung des Ablaufs der Überstellungsfrist durch den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Abschiebungsanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verpflichtung des Gerichts zur Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten als Anspruch auf rechtliches Gehör; Unterbrechung des Ablaufs der Überstellungsfrist durch den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Abschiebungsanordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Sachsen, 20.12.1995 - A 4 S 391/95
    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15
    13 Eine nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils eintretende Änderung der Sach- und Rechtslage mag zwar auch im Berufungszulassungsverfahren nach dem Asylverfahrensgesetz Berücksichtigung finden können, wenn ihre Darlegung einen Berufungszulassungsgrund i. S. v. § 78 Abs. 3 AylVfG erfüllt, insbesondere den der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AylVfG (vgl. HessVGH, Beschl. v. 21. November 2003 - 10 UZ 984/03.A -, juris Rn. 7 bis 10; VGH BW, Beschl. v. 4. Juli 2000 - A 9 S 1275/00 -, juris Rn. 4; jeweils m. w. N.; a. A. noch: SächsOVG, Beschl. v. 20. Dezember 1995 - A 4 S 391/95 -, Kurztext in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2000 - A 9 S 1275/00

    Berufungszulassung im Asylverfahren - Grundsatzfrage und neue tatsächliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15
    13 Eine nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils eintretende Änderung der Sach- und Rechtslage mag zwar auch im Berufungszulassungsverfahren nach dem Asylverfahrensgesetz Berücksichtigung finden können, wenn ihre Darlegung einen Berufungszulassungsgrund i. S. v. § 78 Abs. 3 AylVfG erfüllt, insbesondere den der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AylVfG (vgl. HessVGH, Beschl. v. 21. November 2003 - 10 UZ 984/03.A -, juris Rn. 7 bis 10; VGH BW, Beschl. v. 4. Juli 2000 - A 9 S 1275/00 -, juris Rn. 4; jeweils m. w. N.; a. A. noch: SächsOVG, Beschl. v. 20. Dezember 1995 - A 4 S 391/95 -, Kurztext in juris).
  • OVG Sachsen, 20.11.2014 - A 3 A 519/12

    Folgeantrag eines türkischen Asylbewerbers wegen exilpolitischen Aktivitäten

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15
    Insoweit ist das Merkmal "nach... unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylverfahrens" in § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG in dem Sinne auszulegen, dass Unanfechtbarkeit den Ausschluss der rechtlichen Möglichkeit meint, den Streitstoff in einem Berufungsverfahren zur Überprüfung zu stellen (so ThürOVG, Beschl. v. 31. März 1999 - 3 ZKO 1331/97 -, juris Rn. 9, und v. 27. Mai 1999 - 3 ZKO 321/99 -, juris Rn. 7, jeweils m. w. N.; i. E. ebenso: BayVGH, Beschl. v. 23. Oktober 2002 - 26 ZB 01.30502 -, juris Rn. 7; vgl. zur fristgerechten Stellung des Folgeantrags in einem solchen Fall: SächsOVG, Urt. v. 22. November 2014 - A 3 A 519/12 -, juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 23.10.2002 - 26 ZB 01.30502
    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15
    Insoweit ist das Merkmal "nach... unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylverfahrens" in § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG in dem Sinne auszulegen, dass Unanfechtbarkeit den Ausschluss der rechtlichen Möglichkeit meint, den Streitstoff in einem Berufungsverfahren zur Überprüfung zu stellen (so ThürOVG, Beschl. v. 31. März 1999 - 3 ZKO 1331/97 -, juris Rn. 9, und v. 27. Mai 1999 - 3 ZKO 321/99 -, juris Rn. 7, jeweils m. w. N.; i. E. ebenso: BayVGH, Beschl. v. 23. Oktober 2002 - 26 ZB 01.30502 -, juris Rn. 7; vgl. zur fristgerechten Stellung des Folgeantrags in einem solchen Fall: SächsOVG, Urt. v. 22. November 2014 - A 3 A 519/12 -, juris Rn. 26).
  • OVG Thüringen, 27.05.1999 - 3 ZKO 321/99

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15
    Insoweit ist das Merkmal "nach... unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylverfahrens" in § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG in dem Sinne auszulegen, dass Unanfechtbarkeit den Ausschluss der rechtlichen Möglichkeit meint, den Streitstoff in einem Berufungsverfahren zur Überprüfung zu stellen (so ThürOVG, Beschl. v. 31. März 1999 - 3 ZKO 1331/97 -, juris Rn. 9, und v. 27. Mai 1999 - 3 ZKO 321/99 -, juris Rn. 7, jeweils m. w. N.; i. E. ebenso: BayVGH, Beschl. v. 23. Oktober 2002 - 26 ZB 01.30502 -, juris Rn. 7; vgl. zur fristgerechten Stellung des Folgeantrags in einem solchen Fall: SächsOVG, Urt. v. 22. November 2014 - A 3 A 519/12 -, juris Rn. 26).
  • OVG Thüringen, 31.03.1999 - 3 ZKO 1331/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Verfahrensmangel; Gehörsverstoß;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15
    Insoweit ist das Merkmal "nach... unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylverfahrens" in § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG in dem Sinne auszulegen, dass Unanfechtbarkeit den Ausschluss der rechtlichen Möglichkeit meint, den Streitstoff in einem Berufungsverfahren zur Überprüfung zu stellen (so ThürOVG, Beschl. v. 31. März 1999 - 3 ZKO 1331/97 -, juris Rn. 9, und v. 27. Mai 1999 - 3 ZKO 321/99 -, juris Rn. 7, jeweils m. w. N.; i. E. ebenso: BayVGH, Beschl. v. 23. Oktober 2002 - 26 ZB 01.30502 -, juris Rn. 7; vgl. zur fristgerechten Stellung des Folgeantrags in einem solchen Fall: SächsOVG, Urt. v. 22. November 2014 - A 3 A 519/12 -, juris Rn. 26).
  • VGH Hessen, 21.11.2003 - 10 UZ 984/03

    Beachtliche Sachlageänderung im Berufungszulassungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15
    13 Eine nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils eintretende Änderung der Sach- und Rechtslage mag zwar auch im Berufungszulassungsverfahren nach dem Asylverfahrensgesetz Berücksichtigung finden können, wenn ihre Darlegung einen Berufungszulassungsgrund i. S. v. § 78 Abs. 3 AylVfG erfüllt, insbesondere den der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AylVfG (vgl. HessVGH, Beschl. v. 21. November 2003 - 10 UZ 984/03.A -, juris Rn. 7 bis 10; VGH BW, Beschl. v. 4. Juli 2000 - A 9 S 1275/00 -, juris Rn. 4; jeweils m. w. N.; a. A. noch: SächsOVG, Beschl. v. 20. Dezember 1995 - A 4 S 391/95 -, Kurztext in juris).
  • BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 121.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Darlegungsanforderungen bei der

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15
    7 Belege für gleichlautende Rechtsauffassungen anderer Gerichte müssen nicht wie Erkenntnismittel über Tatsachen in das Verfahren eingeführt werden, weil nur hinsichtlich solcher Entscheidungen anderer Gerichte vor ihrer Übernahme in das Verfahren gemäß § 108 Abs. 2 VwGO rechtliches Gehör zu gewähren ist, die als Quelle für Tatsachenfeststellungen im aktuellen Verfahren dienen sollen (BVerwG, Beschl. v. 7. Oktober 2004 - 1 B 121.04 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 16.02.2010 - 10 B 34.09

    Anspruch auf ein Rechtsgespräch und eine allgemeine Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15
    Der Entscheidung dürfen deshalb keine Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (§ 108 Abs. 2 VwGO) und sie darf - zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung - nicht auf Gesichtspunkte abheben, mit denen ein gewissenhafter und sachkundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (u. a. BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 2010 - 10 B 34.09 -, juris Rn. 6; BVerwG, Beschl. v. 28. Dezember 1998 - 9 B 370.98 -, juris Rn. 10 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 47).
  • BVerwG, 16.06.2010 - 6 B 81.09

    Telekommunikation: Datengrundlage für Entgeltantrag

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15
    Ein Antragsteller, der geltend macht, er habe sich zu bestimmten Fragen nicht äußern können, muss schlüssig und substantiiert darlegen, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 2010 - 6 B 81.09 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 23.03.2015 - 5 A 352/13

    Darlegungsanforderungen an Verfahrensmängel (rechtiches Gehör, Anspruch auf

  • VGH Bayern, 09.07.2007 - 1 ZB 07.30208
  • VG Bremen, 04.08.2014 - 1 V 798/14
  • VG Düsseldorf, 07.04.2014 - 2 L 55/14

    Dublin II-VO; Überstellung; Frankreich; systemische Mängel; psychische Erkrankung

  • OVG Sachsen, 05.10.2015 - 5 B 259/15

    Dublin-Verfahren; Überstellungsfrist; Abschiebung; aufschiebende Wirkung;

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerwG, 28.12.1998 - 9 B 370.98
  • BVerfG, 18.01.2011 - 1 BvR 2441/10

    Übergehen von Parteivortrag im Zivilprozess verletzt Betroffenen in dessen

  • OVG Sachsen, 24.01.2011 - 5 A 630/08

    Rechtliches Gehör, endgültige Herstellung, Parkfläche, Wald, grundsätzliche

  • BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 55.07

    Anforderungen an die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des rechtlichen

  • VGH Bayern, 02.12.2020 - 14 ZB 20.31647

    Neuer Vortrag nach Ablauf der mit der Antragsbegründung gewahrten

    Im asylrechtlichen Berufungszulassungsverfahren sind neue Tatsachen, die erst nach dem Ablauf der Antragsbegründungsfrist vorgetragen werden, nicht zu berücksichtigen; sie bleiben einem Folgeantrag (§ 71 AsylG) vorbehalten (im Anschluss an SächsOVG, B.v. 23.10.2015 - 5 A 80/15.A - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Zwar darf das Oberverwaltungsgericht im asylrechtlichen Berufungszulassungsverfahren beim Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG) neue, nach dem Ergehen des erstinstanzlichen Urteils anfallende Tatsachen berücksichtigen, soweit sie innerhalb der Antragsbegründungsfrist vorgetragen werden (SächsOVG, B.v. 23.10.2015 - 5 A 80/15.A - juris Rn. 14 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.8.2012 - 14 ZB 12.30259 - juris Rn. 12 m.w.N.; siehe auch BVerwG, B.v. 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - NVwZ-RR 2002, 894; B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744 jeweils zum hier nicht einschlägigen Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Soweit sich neue Tatsachen dagegen außerhalb dieser Frist ergeben, bleibt dies einem Folgeantrag (§ 71 AsylG) vorbehalten (SächsOVG, B.v. 23.10.2015 a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 12.07.2019 - 5 A 156/17

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; festgestellter Sachverhalt; neue

    4 Eine Änderung der Sach- und Rechtslage nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils, wie sie der Kläger damit hier behauptet, kann zwar auch im Berufungszulassungsverfahren nach dem Asylgesetz zu berücksichtigen sein, wenn ihre Darlegung innerhalb der Frist des § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG einen Berufungszulassungsgrund i. S. v. § 78 Abs. 3 AsylG erfüllt, insbesondere den der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2015 - 5 A 80/15.A -, juris Rn. 13/14).

    Insoweit ist das Merkmal "nach... unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylverfahrens" in § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylG in dem Sinne auszulegen, dass Unanfechtbarkeit den Ausschluss der rechtlichen Möglichkeit meint, den Streitstoff in einem Berufungsverfahren zur Überprüfung zu stellen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2015 - 5 A 80/15.A -, juris Rn. 14, m. w. N.).

  • VGH Bayern, 26.03.2021 - 14 ZB 20.31824

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen mangelnder Entscheidungserheblichkeit

    Dabei lässt der Senat offen, ob die Bezeichnung der Fundstellen in der Antragsbegründung, insbesondere soweit dort bloß eine URL angegeben wird (vgl. dazu BayVGH, B.v. 11.2.2021 a.a.O. Rn. 13 f.), als solche den Darlegungsanforderungen genügt, und geht zugunsten des Klägers davon aus, dass der Umstand, dass von ihm bezeichnete Erkenntnismittel jüngeren Datums sind als die verwaltungsgerichtliche Verhandlung (5.6.2020) und Entscheidung (17.6.2020), als solcher einer Berücksichtigung dieser Erkenntnismittel nicht entgegensteht, weil zu diesen innerhalb der Antragsbegründungsfrist vorgetragen worden ist (SächsOVG, B.v. 23.10.2015 - 5 A 80/15.A - juris Rn. 14 m.w.N.; BayVGH, B.v. 2.8.2012 - 14 ZB 12.30259 - juris Rn. 12 m.w.N.; siehe auch BVerwG, B.v. 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - NVwZ-RR 2002, 894; B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - NVwZ 2004, 744 jeweils zum hier nicht einschlägigen Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 13a ZB 17.31111

    Erfolgloser Antrag auf Berufungszulassung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Zwar sind bei der Entscheidung über den Zulassungsgrund des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG grundsätzlich auch entscheidungserhebliche Änderungen der Sach- oder Rechtslage zu berücksichtigen, die erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung eingetreten sind; dies gilt jedoch nur für vom Kläger innerhalb der Antragsfrist des § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG hinreichend dargelegte Änderungen (vgl. BVerwG, B.v. 15.12.2003 - 7 AV 2.03 - juris Rn. 8-11; B.v. 11.11.2002 - 7 AV 3.02 - juris Rn. 10 f.; SächsOVG, B.v. 23.10.2015 - 5 A 80/15.A - juris Rn. 13 f.; OVG NW, B.v. 24.6.2014 - 18 A 979/12 - juris Rn. 3; OVG Berlin-Bbg, B.v. 29.6.2006 - OVG 12 N 63.05 - juris Rn. 4; NdsOVG, B.v. 16.9.2003 - 9 LA 218/03 - juris Rn. 3 f.; ThürOVG, B.v. 31.3.1999 - 3 ZKO 1331/97 - juris Rn.9 f.).
  • OVG Sachsen, 24.02.2021 - 5 A 527/19

    Rechtliches Gehör; zur (hier fehlenden) Verpflichtung, sich in den

    19 Der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende, in § 108 Abs. 2 VwGO konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschl. v. 18. Januar 2011 - 1 BvR 2441/10 -, juris Rn. 10/11, und v. 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, juris Rn. 10), ihnen Gelegenheit zu geben, sich vor einer gerichtlichen Entscheidung zum zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und - zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen - nicht auf Gesichtspunkte abzuheben, mit denen ein gewissenhafter und sachkundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (st. Rspr., vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 2010 - 10 B 34.09 -, juris Rn. 6, und v. 28. Dezember 1998 - 9 B 370.98 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2015 - 5 A 80/15.A -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 04.01.2018 - 5 A 578/17

    Berufungszulassungsantrag im Asyl; Rückführung anerkannter Flüchtlinge nach

    6 Der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende, in § 108 Abs. 2 VwGO konkretisierte Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschl. v. 18. Januar 2011 - 1 BvR 2441/10 -, juris Rn. 10/11, und v. 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, juris Rn. 10), ihnen Gelegenheit zu geben, sich vor einer gerichtlichen Entscheidung zum zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und - zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen - nicht auf Gesichtspunkte abzuheben, mit denen ein gewissenhafter und sachkundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (st. Rspr., vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 2010 - 10 B 34.09 -, juris Rn. 6, und v. 28. Dezember 1998 - 9 B 370.98 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2015 - 5 A 80/15.A -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 06.11.2019 - 5 B 263/19

    Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutz, Einzelrichterübertragung, Anhörung,

    Dazu ist darzutun, was bei ordnungsgemäßer Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre, um prüfen zu können, ob die angegriffene Entscheidung auf diesem Grundrechtsverstoß beruht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. Mai 2017 - 1 BvR 783/17 -, juris Rn. 4, m. w. N.; SächsOVG, Beschlüsse v. 23. Oktober 2015 - 5 A 80/15.A -, juris Rn. 11, und v. 23. März 2015 - 5 A 352/13 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 05.11.2018 - 5 A 871/16

    Rundfunkbeitrag, Vermutung, Hinweispflicht; Überraschungsentscheidung;

    13 Der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschl. v. 18. Januar 2011 - 1 BvR 2441/10 -, juris Rn. 10 f., Beschl. v. 30. Januar 1985 - 1 BvR 393/84 -, juris Rn. 10), den Prozessbeteiligten Gelegenheit zu geben, sich vor einer gerichtlichen Entscheidung zum zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und - zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen - nicht auf Gesichtspunkte abzuheben, mit denen ein gewissenhafter und sachkundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht rechnen musste (st. Rspr., vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 16. Februar 2010 - 10 B 34.09 -, juris Rn. 6, und v. 28. Dezember 1998 - 9 B 370.98 -, juris Rn. 10; SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2015 - 5 A 80/15.A -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 07.06.2016 - 5 A 110/13

    Asyl, Antrag auf Zulassung der Berufung, Fingerabdrücke; Fingerkuppen,

    Ein Antragsteller, der geltend macht, er habe sich zu bestimmten Fragen nicht äußern können, muss schlüssig und substantiiert darlegen, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 2010 - 6 B 81.09 [6 C 11.10] -, juris Rn. 9 zum Revisionsrecht; SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2015 - 5 A 80/15.A -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 11.05.2016 - 5 A 48/16

    Zulassungsantrag, Asyl, Verfahrensmangel, nicht mit Gründen versehene

    Dies stellt keinen groben Formmangel i. S. v. § 138 Nr. 6 VwGO dar, unabhängig davon, ob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Sache zutrifft oder nach deren Ergehen Umstände, etwa der Suizidversuch, hinzugetreten sind, die inzwischen eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten (vgl. zur Berücksichtigung neuer Umstände nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils in Asylsachen: SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2015 - 5 A 80/15.A -, juris Rn. 13/14).
  • OVG Sachsen, 23.03.2017 - 5 B 32/17

    Anhörungsrüge, rechtliches Gehör

  • OVG Sachsen, 26.05.2016 - 5 B 97/16

    Anhörungsrüge, Frist

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