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   BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81   

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https://dejure.org/1981,18
BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81 (https://dejure.org/1981,18)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81 (https://dejure.org/1981,18)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1981 - 5 AR (Vs) 32/81 (https://dejure.org/1981,18)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - Urlaubsversagung - Verdacht des Vollzugsentzugs - Ablehnung des Beurlaubungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 11 Abs. 2, § 13 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 320
  • NJW 1982, 1057
  • MDR 1982, 340
  • NStZ 1982, 173
  • StV 1982, 262
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    In diesen Fällen steht der Verwaltungsbehörde ein Beurteilungsspielraum zu, in dessen Rahmen sie mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (BVerwGE 39, 197, 203, 205).

    Sind mehrere Entscheidungen rechtlich vertretbar, verlangt Art. 19 Abs. 4 GG nicht, daß die Auswahl unter ihnen in letzter Verantwortung von einem Gericht getroffen wird (BVerwGE 39, 197, 205).

    Das bedeutet bei ehern Bescheid, mit dem die Vollzugsbehörde die Gewährung des Regelurlaubs versagt hat, daß die Strafvollstreckungskammer nur zu prüfen hat, ob die Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (so mit Recht KG a.a.O. im Anschluß an BVerwGE 39, 197, 204).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    Jedoch gibt es auch Vorschriften, welche die Ermächtigung zu einer Ermessensausübung enthalten, die sich an dem unbestimmten Begriff zu orientieren hat (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in BVerwGE 39, 355, 364).

    Ob der Verwaltungsbehörde vom Gesetz ein solcher Beurteilungsspielraum eingeräumt wird, richtet sich nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschrift (BVerwGE 39, 355, 364).

  • BVerwG, 21.01.1972 - VII C 29.70

    Zugrundelegung der Rechtsansicht des Berufungsgerichts - Pflicht zur Einholung

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist ein solcher Beurteilungsspielraum vorwiegend angenommen worden, wenn es sich um die Beurteilung in der Zukunftliegender Vorgänge (Prognoseentscheidung) oder um sonstige Fragen handelt, die eine persönliche Wertung enthalten (BVerwGE 39, 199, 203, 204; BVerwG DVBl 1972, 895; vgl. auch BVerfGE 39, 334, 353, 354).
  • OLG Hamburg, 06.03.1981 - Vollz (Ws) 3/81
    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    In der Sache tritt der Senat in Übereinstimmung mit dem Generalbundesanwalt der Auffassung des Kammergerichts und des Oberlandesgerichts Nürnberg bei, der sich inzwischen auch das Oberlandesgericht München (ZfStrVo 1980, 122) und das Oberlandesgericht Hamburg (NStZ 1981, 237) angeschlossen haben.
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist ein solcher Beurteilungsspielraum vorwiegend angenommen worden, wenn es sich um die Beurteilung in der Zukunftliegender Vorgänge (Prognoseentscheidung) oder um sonstige Fragen handelt, die eine persönliche Wertung enthalten (BVerwGE 39, 199, 203, 204; BVerwG DVBl 1972, 895; vgl. auch BVerfGE 39, 334, 353, 354).
  • KG, 08.01.1979 - 2 Ws 329/78

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an den

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    An dieser Entscheidung sieht es sich jedoch durch die Beschlüsse des Kammergerichts in NJW 1979, 2574 = ZfStrVo SH 1979, 13 und des Oberlandesgerichts Nürnberg in ZfStrVo SH 1979, 12 gehindert.
  • BVerwG, 02.04.1968 - VI C 73.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    Die Anwendung solcher Begriffe durch die Verwaltungsbehörden ist grundsätzlich gerichtlich voll nachprüfbar (vgl. BVerwGE 26, 65, 74; 29, 279, 280).
  • BVerwG, 15.11.1956 - III C 10.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    Infolgedessen ist es auch nicht seine Aufgabe, Tatsachen selbst zu ermitteln, welche die angefochtene Entscheidung rechtfertigen könnten, von der Vollzugsbehörde aber bisher nicht berücksichtigt worden sind (BVerwG NJW 1957, 515).
  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
    Die Anwendung solcher Begriffe durch die Verwaltungsbehörden ist grundsätzlich gerichtlich voll nachprüfbar (vgl. BVerwGE 26, 65, 74; 29, 279, 280).
  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs 3 Js 11612/16

    Tödliche Geisterfahrt eines Freigängers: JVA-Beamte zu Haftstrafen verurteilt

    Weiter ist zu beachten, dass Vollzugsbehörden im Hinblick auf die zu treffende Prognoseentscheidung bezüglich der Geeignetheit für die Verlegung in den offenen Vollzug ein Beurteilungsspielraum zusteht, der nur eingeschränkt gerichtlich überprüft werden kann (vgl. BGH NStZ 1982, 173).

    Hierbei ist insbesondere der Beurteilungsspielraum bei Prognoseentscheidungen zu berücksichtigen (BGH NStZ 1982, 173; Hervorhebungen durch den Unterzeichner):.

    Bei Prognoseentscheidungen ist ferner zu berücksichtigen (BGH NStZ 1982, 173; Hervorhebungen durch den Unterzeichner):.

  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Bei diesem Versagungsgrund handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, für dessen Anwendung der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist, in dessen Rahmen sie insbesondere unter Berücksichtigung des Resozialisierungsanspruchs des Strafgefangenen mehrere - jeweils gleichermaßen rechtlich vertretbare - Entscheidungen treffen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. September 2019 - 2 BvR 1165/19, juris Rn. 20; vom 21. September 2018 - 2 BvR 1649/17, juris Rn. 28 und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96, aaO, NStZ 1998, 430, 431 (zu Vollzugslockerungen); vom 2. Mai 2017 - 2 BvR 1511/16, juris Rn. 6 (zur Verlegung in den offenen Vollzug); BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1981 - 5 AR (VS) 32/81, BGHSt 30, 320, 324 f.).
  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs finden sich gegen das Verbot der Rügeverkümmerung Vorbehalte: Ob eine Protokollberichtigung einer bereits erhobenen Rüge die Grundlage entziehen darf, wurde vom 1. Strafsenat offen gelassen in NJW 1982, 1057 sowie vom 5. Strafsenat in BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 (vgl. auch BGH (3. Strafsenat) NStZ-RR 1997, 73).
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