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   OLG Stuttgart, 06.07.2006 - 5 AR 3/06   

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https://dejure.org/2006,21258
OLG Stuttgart, 06.07.2006 - 5 AR 3/06 (https://dejure.org/2006,21258)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.07.2006 - 5 AR 3/06 (https://dejure.org/2006,21258)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 5 AR 3/06 (https://dejure.org/2006,21258)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Gerichtsstandbestimmung: Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem Anspruch auf Schadensersatz gegen Streitgenossen mit unterschiedlichen allgemeinen Gerichtsständen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Gerichtsstandbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 08.03.2006 - 8 U 2651/05

    Internationale Zuständigkeit für eine Schadensersatzanklage nach einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.07.2006 - 5 AR 3/06
    Erfolgsort ist lediglich der Ort, an dem das haftungsauslösende Ereignis den Betroffenen direkt geschädigt hat; ob der Kläger darüber hinaus die angeblich prospektwidrige Verwendung des von ihm angelegten Geldbetrags als weitergehende Einbuße an seinem in Stuttgart belegenen "Gesamtvermögen" etwa wegen des Verlusts erhoffter Steuervorteile empfindet, ist unerheblich (vgl. zur Abgrenzung unmittelbarer Schaden/Folgeschaden OLG Stuttgart RIW 1988, 810; Zöller-Vollkommer, ZPO, 25. Aufl. 2005, § 32 RZ 16; OLG Nürnberg OLGR 2006, 487).
  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.07.2006 - 5 AR 3/06
    Zwar kann Begehungsort der deliktischen Handlung sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort sein, sodass eine Zuständigkeit wahlweise dort gegeben ist, wo eine der Verletzungshandlungen begangen wurde, oder dort, wo in ein geschütztes Rechtsgut (Vermögen des Klägers) eingegriffen wurde (BGH NJW-RR 1996, 897).
  • OLG München, 10.11.2006 - 31 AR 114/06

    Zuständigkeitsbestimmung durch Oberlandesgericht - Verweisung bei Unzuständigkeit

    Diese Oberlandesgerichte gehen davon aus, dass § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO in einem Fall wie dem vorliegenden greift, und zwar - anders als etwa die von den Parteien im Verfahren vorgelegten Beschlüsse der Oberlandesgerichte Dresden (28.6.2006, 1 AR 38/06), Stuttgart (6.7.2006, 5 AR 3/06) und Frankfurt am Main (31.7.2006, 21 AR 65/06) - auch soweit Ansprüche aus Verletzung des Beratungsvertrages gegen den Vermittler der Kapitalanlage (hier: Beklagte zu 2) geltend gemacht werden.
  • OLG Schleswig, 04.09.2008 - 5 U 168/07

    Bejahung der Zuständigkeit auf der Grundlage einer Mindermeinung

    Diese Oberlandesgerichte gehen davon aus, dass § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO in einem Fall wie dem vorliegenden greift, und zwar - anders als etwa die von den Parteien im Verfahren vorgelegten Beschlüsse der Oberlandesgerichte Dresden (28.6.2006, 1 AR 38/06), Stuttgart (6.7.2006, 5 AR 3/06) und Frankfurt am Main (31.7.2006, 21 AR 65/06) - auch soweit Ansprüche aus Verletzung des Beratungsvertrages gegen den Vermittler der Kapitalanlage (hier: Beklagte zu 2) geltend gemacht werden.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2006 - 5 Sa 88/06

    Zur Gerichtsstandsbestimmung durch höheres Gericht bei besonderem Gerichtsstand

    Desgleichen das Oberlandesgericht Stuttgart (5 AR 3/06), das die Existenz eines gemeinschaftlichen besonderen Gerichtsstandes deshalb verneint hat, weil gegen einen von drei Beklagten der besondere Gerichtsstand des § 32b ZPO nicht begründet sei.
  • OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 32/06

    Gerichtsstand für Klagen gegen Anlagevermittler; Voraussetzungen eines

    Vielmehr erstreckt sich die prozessuale Anwendung des § 32b ZPO, von der erwähnten Ausnahme abgesehen, vom Tag seines Inkrafttretens an - unabhängig von der Frage, ob jeweils die verschärften materiellrechtlichen Haftungsregeln des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes anwendbar sind - auf sämtliche anhängig werdenden, in der Vorschrift genannten Ansprüche (wie hier im Ergebnis OLG Stuttgart, Beschluss v. 6.7.2006, Az. 5 AR 3/06, und OLG Dresden, Beschluss v. 28.6.2006, Az. 1 AR 38/06).

    § 32b ZPO erfasst Klagen gegen den die Kapitalanlage ausschließlich vermittelnden Anlageberater wegen Beratungsverschuldens nicht (so auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 6.7.2006, Az. 5 AR 3/06; OLG Dresden, Beschluss v. 28.6.2006, Az. 1 AR 38/06; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss v. 7.8.2006, Az. 3 AR 1681/06).

  • LG Berlin, 04.04.2016 - 2 O 317/15

    Örtliche Zuständigkeit: Gerichtsstand bei Schadensersatzklage eines

    Dies haben in jüngerer Zeit insbesondere die Oberlandesgerichte in Berlin, Frankfurt und Karlsruhe entschieden (vgl. KG, Urteil vom 11. Mai 2015, 2 U 5/15, Rdnr. 32; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Februar 2014, 11 SV 7/14, Rdnr. 7 mit Rdnr. 2; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Februar 2014, 17 U 242/12, Rdnr. 26; vgl. auch bereits schon OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juli 2007, 5 AR 3/06.

    Auch ein bloßer Gründungsgesellschafter gilt mittlerweile als Mitglied des als sogenannte "sonstige" Prospektverantwortliche anzusehenden Personenkreises, für den ein auf Prospektfehler gestützter Passivprozess einer auf Prospektfehler gestützten Klage gegen einen Emittenten oder Anbieters gleichsteht (vgl. KG, Urteil vom 11. Mai 2015, 2 U 5/15, Rdnr. 32; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Februar 2014, 11 SV 7/14, Rdnr. 7 mit Rdnr. 2; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Februar 2014, 17 U 242/12, Rdnr. 26; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juli 2007, 5 AR 3/06.

  • OLG Hamburg, 13.10.2006 - 13 AR 34/06

    Möglichkeit einer Anwendung des Bestimmungsverfahrens gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3

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