Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.02.2017

Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2017 - 5 AR (VS) 5/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,2856
BGH, 26.01.2017 - 5 AR (VS) 5/17 (https://dejure.org/2017,2856)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2017 - 5 AR (VS) 5/17 (https://dejure.org/2017,2856)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 5 AR (VS) 5/17 (https://dejure.org/2017,2856)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 GVGEG
    Rechtsbeschwerde vor dem BGH: Verweigerung der Bescheidung von wissentlich unstatthaft eingebrachten Beschwerden

  • IWW

    § 29 Abs. 2 EGGVG, § 23 EGGVG, § 29 Abs. 1 EGGVG

  • Wolters Kluwer

    Unanfechtbarkeit des Beschlusses eines Oberlandesgerichts mit einer Rechtsbeschwerde

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde vor dem BGH: Verweigerung der Bescheidung von wissentlich unstatthaft eingebrachten Beschwerden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unanfechtbarkeit des Beschlusses eines Oberlandesgerichts mit einer Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    EGGVG § 23 ; EGGVG § 29 Abs. 1 ; EGGVG § 29 Abs. 2
    Unanfechtbarkeit des Beschlusses eines Oberlandesgerichts mit einer Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsbeschwerde vor dem BGH: Verweigerung der Bescheidung von wissentlich unstatthaft eingebrachten Beschwerden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 122
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.06.2010 - 1 BvR 2358/08

    Missbrauchgebühren gegen Telekom-Anwälte

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 5 AR (VS) 5/17
    Er muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16 - und vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08).
  • BVerfG, 23.02.2016 - 2 BvR 63/16

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr aufgrund der Einlegung offensichtlich

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 5 AR (VS) 5/17
    Er muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 63/16, 2 BvR 60/16 - und vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08).
  • BGH, 26.01.2017 - 5 ARs 54/16

    Nichtbescheidung offensichtlich unzulässiger Rechtsbeschwerden

    Auszug aus BGH, 26.01.2017 - 5 AR (VS) 5/17
    Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Senat mehrere aus demselben Grunde unstatthafte Rechtsbeschwerden der Antragstellerin gegen Beschlüsse des Oberlandesgerichts Celle verworfen (5 ARs 54/16).
  • BGH, 23.02.2017 - III ZB 46/16

    Aufhebung der Betreuung für den Aufgabenbereich Rechts-, Antrags- und

    Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 44/19

    Verwerfung der Beschwerde als unzulässig

    Weitere gleichgelagerte Eingaben wird der Senat - auch zur Vermeidung von Kostenfolgen für den Beschwerdeführer - nicht mehr bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 5 AR (VS) 5/17, NStZ-RR 2017, 122).
  • BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 89/19

    Unzulässigkeit des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Da die Antragstellerin nunmehr aufgrund des vorliegenden Beschlusses auch weiß, dass Entscheidungen unanfechtbar sind, mit denen die Rechtsbeschwerde nicht gemäß § 29 Abs. 1 EGGVG zugelassen worden ist, wird der Senat - auch zur Vermeidung von Kosten für die Antragstellerin - weitere gegebenenfalls eingehende "Nichtzulassungsbeschwerden' nicht mehr bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 5 AR (VS) 5/17, NStZ-RR 2017, 122).
  • BGH, 02.11.2017 - I ZB 14/16

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

    Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7; Beschluss vom 26. Januar 2017 - 5 AR (Vs) 5/17, NStZ-RR 2017, 122 Rn. 6; Beschluss vom 23. Februar 2017 - III ZB 96/16).
  • BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 90/19
    Da die Antragstellerin nunmehr aufgrund des vorliegenden Beschlusses auch weiß, dass Entscheidungen unanfechtbar sind, mit denen die Rechtsbeschwerde nicht gemäß § 29 Abs. 1 EGGVG zugelassen worden ist, wird der Senat - auch zur Vermeidung von Kosten für die Antragstellerin - weitere gegebenenfalls eingehende "Nichtzulassungsbeschwerden" nicht mehr bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 5 AR [VS] 5/17, NStZ-RR 2017, 122).
  • BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 88/19
    Weitere gleichgelagerte Eingaben wird der Senat - auch zur Vermeidung von Kostenfolgen für den Beschwerdeführer - nicht mehr bescheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 5 AR [VS] 5/17, NStZ-RR 2017, 122).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.02.2017 - 5 AR (VS) 5/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,6241
BGH, 23.02.2017 - 5 AR (VS) 5/17 (https://dejure.org/2017,6241)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2017 - 5 AR (VS) 5/17 (https://dejure.org/2017,6241)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2017 - 5 AR (VS) 5/17 (https://dejure.org/2017,6241)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befangenheitsantrag - nach bereits ergangener Entscheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.2006 - 1 StR 180/06

    Nachholung rechtlichen Gehörs (Anhörungsrüge bei Urteilen des Revisionsgerichts

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 5 AR (VS) 5/17
    Dagegen dient er nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG doch noch Geltung zu verschaffen (vgl. jeweils zu § 356a StPO, BGH, Beschlüsse vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06, und vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17).
  • BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege;

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 5 AR (VS) 5/17
    Dagegen dient er nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG doch noch Geltung zu verschaffen (vgl. jeweils zu § 356a StPO, BGH, Beschlüsse vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06, und vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 17).
  • BGH, 06.08.1993 - 3 StR 277/93

    Ablehnung eines Richters nach dem letzten Wort des Angeklagten - Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 5 AR (VS) 5/17
    Entscheidet das Gericht im Beschlusswege, kann ein Ablehnungsgesuch in entsprechender Anwendung des § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO nur so lange statthaft vorgebracht werden, bis die Entscheidung ergangen ist (BGH, Beschluss vom 6. August 1993 - 3 StR 277/93, NStZ 1993, 600).
  • OLG Celle, 15.01.2015 - 2 Ws 174/14

    Unzulässigkeit eines Befangenheitsgesuchs bei einer noch nicht beschiedenen

    Auszug aus BGH, 23.02.2017 - 5 AR (VS) 5/17
    Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn die Ablehnung - wie hier - mit einem Antrag nach § 33a StPO verbunden wird, der sich jedoch deswegen als unbegründet erweist, weil die gerügte Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht vorliegt, so dass nicht mehr in eine erneute Sachprüfung einzutreten ist, ob der Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt worden ist (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2015, 219; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 25 Rn. 11).
  • BGH, 25.02.2021 - III ZB 72/20

    Unzulässiger Antrag auf Ablehnung gegen Besetzung des Gerichts wegen Befangenheit

    Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 18.02.2021 - III ZB 100/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf Antrag eines unter Betreuung stehenden

    Er muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 17.12.2020 - III ZB 59/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für unstatthafte Rechtsbeschwerden auf Antrag

    Er muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 07.01.2021 - III ZB 89/20

    Unzulässigkeit des Antrags eines Betreuten auf Bewilligung von

    Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 15.04.2021 - III ZB 10/21

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Er muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 VAs 28/19

    Zulässigkeit von Ablehnungsgesuch, Anhörungsrüge und Gegenvorstellung im

    Auch die Erhebung einer - wie noch darzustellen sein wird - erfolglosen Anhörungsrüge (und ebenso einer unzulässigen Gegenvorstellung) führt nach der neueren und vom Senat für zutreffend erachteten obergerichtlichen Rechtsprechung nicht dazu, dass hiermit noch ein nachträgliches Befangenheitsgesuch verbunden werden konnte (vgl. (BGH, Beschluss vom 23.02.2017 - 5 AR (Vs) 5/17 -, juris; OLG Celle, NStZ-RR 2015, 219).
  • BGH, 25.03.2021 - III ZB 6/21

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels Aussicht auf Erfolg

    Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 02.03.2022 - 5 ARs 8/21

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Denn § 33a StPO dient allein dazu, dem Gericht, das durch Beschluss entschieden hat, Gelegenheit zu geben, im Falle eines Verstoßes gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör diesem Mangel durch erneute Sachprüfung selbst abzuhelfen, und nicht dazu, einem unzulässigen Ablehnungsgesuch durch die unzutreffende Behauptung einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG doch noch Geltung zu verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 5 AR (Vs) 5/17 mwN).
  • BGH, 07.01.2021 - III ZB 54/20

    Unzulässigkeit des Antrags eines Betreuten auf Bewilligung von

    Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 15.04.2021 - III ZB 14/21

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen nicht vorhandener Aussicht

    Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 ARs 54/16, juris Rn. 7 und 5 AR (Vs) 5/17, juris Rn. 6 mit Hinweis auf BVerfG, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - 1 BvR 2358/08, juris Rn. 6 und vom 23. Februar 2016 - 2 BvR 60/16 und 63/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 17.12.2020 - III ZB 52/20

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf Antrag eines unter Betreuung mit

  • BGH, 01.04.2021 - III ZB 4/21

    Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg

  • BGH, 07.01.2021 - III ZB 86/20

    Unzulässigkeit des Antrags eines Betreuten auf Bewilligung von

  • BGH, 07.01.2021 - III ZB 85/20

    Unzulässigkeit des Antrags eines Betreuten auf Bewilligung von

  • BGH, 17.12.2020 - III ZB 53/20

    Verwerfung des Antrags eines unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehenden

  • OLG Hamm, 28.10.2019 - 1 VAs 98/18

    Unzulässigkeit einer Richterablehnung nach Erlass einer Entscheidung ohne

  • BGH, 07.01.2021 - III ZB 88/20

    Unzulässigkeit des Antrags eines Betreuten auf Bewilligung von

  • BGH, 17.12.2020 - III ZB 62/20

    Verwerfung des Antrags eines unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehenden

  • BGH, 22.04.2021 - III ZB 21/21

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte

  • BGH, 18.02.2021 - III ZB 99/20

    Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine

  • BGH, 07.01.2021 - III ZB 87/20

    Unzulässigkeit des Antrags eines Betreuten auf Bewilligung von

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