Rechtsprechung
BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98, 5 ARs (VS) 2/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Rechtsbehelf zur Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs einer nach § 105 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung (StPO) nichtrichterlich angeordneten abgeschlossenen Durchsuchung
- Judicialis
EGGVG § 29 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 105, § 98
Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 08.01.1998 - 4 VAs 85/97
- BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98
- BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98, 5 ARs (VS) 2/98
- BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98
- KG, 25.01.1999 - 4 VAs 85/97
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.06.1984 - StB 7/84
Anfechtbarkeit eines Beschlusses über Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer …
Auszug aus BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98
Der Senat weist jedoch darauf hin, daß er für die Frage der Beschwerdemöglichkeit gegen solche Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an seiner ständigen Rechtsprechung festhält, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 StPO wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 34, 192, 195; 37, 347, 348). - BGH, 21.11.1978 - StB 210/78
Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei …
Auszug aus BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98
Entgegenstehende Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHSt 28, 206) wird aufgegeben. - BGH, 20.03.1991 - StB 3/91
Keine Haft-Beschwerde zur Erweiterung des Tatvorwurfs
Auszug aus BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98
Der Senat weist jedoch darauf hin, daß er für die Frage der Beschwerdemöglichkeit gegen solche Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an seiner ständigen Rechtsprechung festhält, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 StPO wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 34, 192, 195; 37, 347, 348). - BGH, 14.01.1981 - StB 3/81
Beschwerde - Aussetzung der Vollstreckung - Auflagen
Auszug aus BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98
Der Senat weist jedoch darauf hin, daß er für die Frage der Beschwerdemöglichkeit gegen solche Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an seiner ständigen Rechtsprechung festhält, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 StPO wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 34, 192, 195; 37, 347, 348). - BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
Auszug aus BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98
Der Senat weist jedoch darauf hin, daß er für die Frage der Beschwerdemöglichkeit gegen solche Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an seiner ständigen Rechtsprechung festhält, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 StPO wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 34, 192, 195; 37, 347, 348).
- BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98
Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen
Auf seine Anfrage in dieser Sache (Anfragebeschluß vom 5. August 1998) hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seine in BGHSt 28, 206 vertretene Rechtsauffassung für den hier vorliegenden Fall aufgegeben (Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98 -). - BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der …
Der Senat hat bereits mit dem auf eine Anfrage des 5. Strafsenats ergangenen Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98 - entschieden, daß er an seiner früheren Rechtsprechung, wonach zur Entscheidung über Einwände gegen die Art und Weise einer Durchsuchung gemäß §§ 23 ff. EGGVG die zuständigen Oberlandesgerichte berufen sind (vgl. BGHSt 28, 206; BGH, Beschl. vom 8. April 1998 - StB 5/98), nicht mehr festhält.Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
- BGH, 12.05.2016 - StB 9/16
Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen …
Der Senat hat es deshalb bisher auch abgelehnt, Beschwerden gegen Entscheidungen, die lediglich die Art und Weise des Vollzugs einer Durchsuchung zum Gegenstand haben, in erweiternder Auslegung des Begriffs der "Durchsuchung' im Sinne des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO als statthaft anzusehen (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 2; vom 13. Oktober 1999 - StB 7 und 8/99, NJW 2000, 84, 86).
- BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung
Soweit dort aaO S. 208 die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach §§ 23 ff. EGGVG generell - also ohne Differenzierung zwischen richterlicher und nicht-richterlicher Anordnung - für die Überprüfung der Art und Weise einer bereits abgeschlossenen Vollziehung angesprochen ist, geht der Senat davon aus, daß sich das tragend nur auf die entschiedene Fallgestaltung - Anordnung durch den Generalbundesanwalt - bezieht, was sich auch durch den auf die Anfrage des 5. Strafsenats (wistra 1998, 353) ergangenen Beschluß des 3. Strafsenats (wistra 1999, 66) ergibt.Hierüber hat der Senat ebensowenig zu entscheiden wie über die Frage der Rechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel gegen Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (vgl. dazu BGHSt 44, 265; BGH wistra 1999, 66).
- BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97
Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit …
Der Senat hat bereits mit dem auf eine Anfrage des 5. Strafsenats ergangenen Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98 - entschieden, daß er an seiner früheren Rechtsprechung, wonach zur Entscheidung über Einwände gegen die Art und Weise einer Durchsuchung gemäß §§ 23 ff. EGGVG die zuständigen Oberlandesgerichte berufen sind (vgl. BGHSt 28, 206; BGH, Beschl. vom 8. April 1998 - StB 5/98), nicht mehr festhält.Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
- OLG Hamm, 09.11.2000 - 5 Ws 230/00
Durchsuchung, Beschwerde, weitere Beschwerde, Beanstandung der Art und Weise des …
Aufgrund der kritischen Haltung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Aufspaltung der Rechtsmittel hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf eine Vorlage des Kammergerichts sodann entschieden, dass der von einer Durchsuchung Betroffene für die Überprüfung der Art und Weise des Vollzugs einer nach § 105 Abs. 1 S. 1 StPO nichtrichterlich angeordneten abgeschlossenen Durchsuchung die richterliche Entscheidung entsprechend § 98 Abs. 2 S. 2 StPO beantragen kann (vgl. BGHSt 44, 265 = BGH NStZ 1999, 200, = StV 1999, 72 = NJW 1999, 730; dem folgend: 3. Strafsenat des BGH, Beschluss vom 14.10.1998, 3 ARs 10/98). - BGH, 13.10.1999 - StB 8/99
Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug …
Der Senat hat bereits mit dem auf eine Anfrage des 5. Strafsenats ergangenen Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98 - entschieden, daß er an seiner früheren Rechtsprechung, wonach zur Entscheidung über Einwände gegen die Art und Weise einer Durchsuchung gemäß §§ 23 ff. EGGVG die zuständigen Oberlandesgerichte berufen sind (vgl. BGHSt 28, 206; BGH, Beschl. vom 8. April 1998 - StB 5/98), nicht mehr festhält.Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
- BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99 Der Senat hat bereits mit dem auf eine Anfrage des 5. Strafsenats ergangenen Beschluß vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98 - entschieden, daß er an seiner früheren Rechtsprechung, wonach zur Entscheidung über Einwände gegen die Art und Weise einer Durchsuchung gemäß §§ 23 ff. EGGVG die zuständigen Oberlandesgerichte berufen sind (vgl. BGHSt 28, 206; BGH, Beschl. vom 8. April 1998 - StB 5/98), nicht mehr festhält.
Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
- BGH, 03.05.2023 - StB 10/23
Verwerfung der Gehörsrüge
Eingedenk dessen betreffen schon nach dem Wortlaut des § 304 Abs. 5 StPO Entscheidungen, die lediglich die Art und Weise des Vollzugs einer Durchsuchung zum Gegenstand haben, nicht eine "Durchsuchung" selbst (s. etwa BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 2).
Rechtsprechung
BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorlage an Bundesgerichtshof (BGH) bei Abweichung eines Oberlandesgerichts (OLG); Rechtsweg für Überprüfung von Art und Weise des Vollzugs einer abgeschlossenen polizeilich angeordneten Durchsuchung; Rechtswidrigkeit der Art und Weise der Durchsuchung; Gesetzliche ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Rechtsschutz gegen erledigte polizeilich angeordnete Durchsuchung
Verfahrensgang
- KG, 08.01.1998 - 4 VAs 85/97
- BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98
- BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98
- BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98
- KG, 25.01.1999 - 4 VAs 85/97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (24)
- BGH, 21.11.1978 - StB 210/78
Nachträgliche Überprüfung einer staatsanwaltlich angeordneten Durchsuchung bei …
Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98
Er fragt deshalb bei dem 3. Strafsenat an, ob er an seiner im Beschluß vom 21. November 1978 (BGHSt 28, 206) vertretenen Rechtsauffassung festhält.Der beabsichtigten Entscheidung stehen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in BGHSt 28, 206 (3. Strafsenat) und BGHSt 37, 79 (5. Strafsenat) entgegen.
Er kann jedoch in der Sache nicht entscheiden, da er von der Entscheidung des 3. Strafsenats in BGHSt 28, 206 - und vermutlich weiteren unveröffentlichten Entscheidungen - abweichen würde (§ 132 Abs. 2 GVG).
Der Richter kann dabei die Grenzen einer solchen Anordnung bestimmen und hat in diesem Rahmen die rechtliche Möglichkeit, Modalitäten ihrer Vollziehung zu regeln (BGHSt 28, 206, 209; BGHSt 36, 30, 31 [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88] - Ermittlungsrichter - BGH - Ermittlungsrichter - StV 1988, 90; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 48 [OLG Karlsruhe 28.09.1994 - 2 VAs 12/94] ; vgl. auch BVerfGE 96, 44 - jeweils m.w.N.).
Entsprechendes gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für bereits vollzogene Durchsuchungen, allerdings nur, soweit für die Feststellung der Rechtswidrigkeit ein Rechtsschutzinteresse besteht (BGHSt 28, 57, 58; BGHSt 28, 160, 161; BGHSt 28, 206, 207, 209; BGHSt 37, 79, 82; BGH NJW 1978, 1013; NStZ 1989, 189;… BGHR StPO § 98 Abs. 2 Feststellungsinteresse 3; vgl. zum nunmehr erweiterten Rechtsschutzinteresse BVerfGE 96, 27, zur vorläufigen Festnahme die Senatsentscheidung vom heutigen Tage - 5 ARs (VS) 1/97 -).
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das in BGHSt 28, 206 damit begründet, daß der Rechtsschutz gegen die Vollstreckungstätigkeit der Strafverfolgungsorgane in der Strafprozeßordnung nicht geregelt sei.
Das entspricht dem Argument der nur kurz danach ergangenen Entscheidung BGHSt 28, 206, daß die Strafprozeßordnung keine gesetzliche Grundlage dafür biete, bereits vollzogene Ermittlungsmaßnahmen daraufhin zu überprüfen, ob ihre gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen, und gegebenenfalls deren Rechtswidrigkeit förmlich festzustellen.
Mit der Entscheidung BVerfGE 96, 27 hat das Bundesverfassungsgericht ersichtlich dieses Argument - jedenfalls für Durchsuchungen - nicht mehr für tragfähig gehalten und die Rechtsschutzmöglichkeiten im Rahmen der Beschwerde erweitert, so daß die auf die Rechtsschutzlücke gestützte Argumentation von BGHSt 28, 206 an Gewicht verloren hat.
Das für die Entscheidung BGHSt 28, 206 erhebliche Argument von der Rechtsschutzlücke in der StPO ist auch durch die neuere Gesetzgebung teilweise entkräftet worden.
- BGH, 03.08.1995 - StB 33/95
Durchsuchungsanordnung 'AIZ' - §§ 102, 304 StPO, prozessuale Überholung (Hinweis: …
Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98
Gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung kann - solange die Durchsuchung noch andauert (siehe dazu BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 = BGH NJW 1995, 3397 [BGH 03.08.1995 - StB 33/95] ) - Beschwerde nach §§ 304 ff. StPO mit dem Ziel eingelegt werden, die gesetzlichen Voraussetzungen - also die Rechtmäßigkeit - der Anordnung zu überprüfen (…BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).Nach Abschluß der Durchsuchung ist die auf dieses Ziel gerichtete Beschwerde nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwar zulässig, hierfür muß jedoch ein Rechtsschutzinteresse bestehen (BGHSt 36, 30, 31 [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88] ; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 m.w.N.).
In den letzten Jahren wurde indes die Durchsuchung von elektronischen Speichermedien von immer größerer Bedeutung; sie ist heute wohl der praktisch wichtigste Fall der Durchsuchung (vgl. BGH NJW 1995, 3397 [BGH 03.08.1995 - StB 33/95] ).
BGH NJW 1995, 3397 [BGH 03.08.1995 - StB 33/95] ).
Diese Abgrenzungsschwierigkeiten führen nicht nur zu einem vermeidbaren Zuständigkeitsstreit, es besteht auch - wie der vorliegende Fall zeigt - die Gefahr sachlich widersprechender Entscheidungen (vgl. BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1), obwohl die zu entscheidenden Fragen weitgehend identisch sind.
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98
Im Hinblick auf das Erfordernis eines effektiven Rechtsschutzes (BVerfGE 96, 27) spreche auch die größere Sachnähe des Amtsrichters für dessen umfassende Kontrollzuständigkeit.Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung (BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163 [BVerfG 30.04.1997 - 2 BvR 817/90] ;… BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).
Entsprechendes gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für bereits vollzogene Durchsuchungen, allerdings nur, soweit für die Feststellung der Rechtswidrigkeit ein Rechtsschutzinteresse besteht (BGHSt 28, 57, 58; BGHSt 28, 160, 161; BGHSt 28, 206, 207, 209; BGHSt 37, 79, 82; BGH NJW 1978, 1013; NStZ 1989, 189;… BGHR StPO § 98 Abs. 2 Feststellungsinteresse 3; vgl. zum nunmehr erweiterten Rechtsschutzinteresse BVerfGE 96, 27, zur vorläufigen Festnahme die Senatsentscheidung vom heutigen Tage - 5 ARs (VS) 1/97 -).
Mit der Entscheidung BVerfGE 96, 27 hat das Bundesverfassungsgericht deshalb auch seine frühere Rechtsprechung zur prozessualen Überholung bei einer Beschwerde gegen eine richterlich angeordnete und abgeschlossene Durchsuchung (BVerfGE 49, 329) abgeändert.
Mit der Entscheidung BVerfGE 96, 27 hat das Bundesverfassungsgericht ersichtlich dieses Argument - jedenfalls für Durchsuchungen - nicht mehr für tragfähig gehalten und die Rechtsschutzmöglichkeiten im Rahmen der Beschwerde erweitert, so daß die auf die Rechtsschutzlücke gestützte Argumentation von BGHSt 28, 206 an Gewicht verloren hat.
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98
Das Bundesverfassungsgericht hat beanstandet (BVerfGE 96, 44 = NJW 1997, 2165), daß die Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Durchsuchungsanordnungen und Durchsuchungsmaßnahmen nach geltendem Recht in schwer zu durchschauender Weise mehrfach gespalten sind und von den Fachgerichten uneinheitlich gehandhabt werden.Der Richter kann dabei die Grenzen einer solchen Anordnung bestimmen und hat in diesem Rahmen die rechtliche Möglichkeit, Modalitäten ihrer Vollziehung zu regeln (BGHSt 28, 206, 209; BGHSt 36, 30, 31 [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88] - Ermittlungsrichter - BGH - Ermittlungsrichter - StV 1988, 90; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 48 [OLG Karlsruhe 28.09.1994 - 2 VAs 12/94] ; vgl. auch BVerfGE 96, 44 - jeweils m.w.N.).
Ausgehend von seiner Kritik an der wenig transparenten Rechtslage hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen (BVerfGE 96, 44), daß die Fachgerichte eine besondere Verpflichtung treffe, auslegungsfähige Anträge nicht daran scheitern zu lassen, daß die Rechtslage unübersichtlich ist.
Der richterliche Durchsuchungsbeschluß hat die rechtliche Grundlage der konkreten Maßnahme zu schaffen und muß Rahmen, Grenzen und Ziel der Durchsuchung definieren (BVerfGE 96, 44).
- BGH, 03.09.1997 - StB 12/97
Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98
Gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung kann - solange die Durchsuchung noch andauert (…siehe dazu BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 = BGH NJW 1995, 3397 [BGH 03.08.1995 - StB 33/95] ) - Beschwerde nach §§ 304 ff. StPO mit dem Ziel eingelegt werden, die gesetzlichen Voraussetzungen - also die Rechtmäßigkeit - der Anordnung zu überprüfen (BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung (BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163 [BVerfG 30.04.1997 - 2 BvR 817/90] ; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).
Ein solcher Zuständigkeitsstreit läßt sich indes - wenn man für die Überprüfung von Art und Weise des Vollzugs den Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG für gegeben hält - oft nicht vermeiden, weil sich die Fragen der Rechtmäßigkeit der Anordnung und die Art und Weise des Vollzugs in vielen Fallgestaltungen der Praxis nur schwer trennen lassen (vgl. die Fallgestaltung in BGHR StPO § 105 Zustellung 1: Aushändigung des Durchsuchungsbeschlusses).
Die neuere Rechtsprechung verlangt zunehmend Konkretisierungen der Durchsuchungsanordnung, und zwar schon in der Beschlußformel, damit der Eingriff in die Grundrechte meßbar und kontrollierbar bleibt (BVerfG - Kammer - NStZ 1992, 91; NStZ 1994, 349; BGHR StPO § 105 Zustellung 1).
- BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90
Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme
Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98
Der beabsichtigten Entscheidung stehen die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in BGHSt 28, 206 (3. Strafsenat) und BGHSt 37, 79 (5. Strafsenat) entgegen.Er möchte die in seiner Entscheidung BGHSt 37, 79 vertretene Rechtsauffassung aufgeben.
Entsprechendes gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für bereits vollzogene Durchsuchungen, allerdings nur, soweit für die Feststellung der Rechtswidrigkeit ein Rechtsschutzinteresse besteht (BGHSt 28, 57, 58; BGHSt 28, 160, 161; BGHSt 28, 206, 207, 209; BGHSt 37, 79, 82; BGH NJW 1978, 1013; NStZ 1989, 189;… BGHR StPO § 98 Abs. 2 Feststellungsinteresse 3; vgl. zum nunmehr erweiterten Rechtsschutzinteresse BVerfGE 96, 27, zur vorläufigen Festnahme die Senatsentscheidung vom heutigen Tage - 5 ARs (VS) 1/97 -).
Dieser Rechtsauffassung haben sich der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGHSt 37, 79) und überwiegend auch die Oberlandesgerichte angeschlossen (s. etwa OLG Celle StV 1985, 137; OLG Hamm NStZ 1983, 232; NStZ 1984, 136; NStZ 1986, 326; NStZ 1989, 85; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 146; NStZ 1991, 50; NStZ 1995, 48; OLG Stuttgart NJW 1972, 2146 [OLG Stuttgart 07.06.1972 - 2 VAs 158/71] ; StV 1993, 235).
- OLG Karlsruhe, 28.09.1994 - 2 VAs 12/94
Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98
Der Richter kann dabei die Grenzen einer solchen Anordnung bestimmen und hat in diesem Rahmen die rechtliche Möglichkeit, Modalitäten ihrer Vollziehung zu regeln (BGHSt 28, 206, 209; BGHSt 36, 30, 31 [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88] - Ermittlungsrichter - BGH - Ermittlungsrichter - StV 1988, 90; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 48 [OLG Karlsruhe 28.09.1994 - 2 VAs 12/94] ; vgl. auch BVerfGE 96, 44 - jeweils m.w.N.).Dieser Rechtsauffassung haben sich der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGHSt 37, 79) und überwiegend auch die Oberlandesgerichte angeschlossen (s. etwa OLG Celle StV 1985, 137; OLG Hamm NStZ 1983, 232; NStZ 1984, 136; NStZ 1986, 326; NStZ 1989, 85; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 146; NStZ 1991, 50; NStZ 1995, 48; OLG Stuttgart NJW 1972, 2146 [OLG Stuttgart 07.06.1972 - 2 VAs 158/71] ; StV 1993, 235).
- BGH, 13.06.1978 - StB 51/78
Richtiger Rechtsbehelf zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer bereits …
Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98
Entsprechendes gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für bereits vollzogene Durchsuchungen, allerdings nur, soweit für die Feststellung der Rechtswidrigkeit ein Rechtsschutzinteresse besteht (BGHSt 28, 57, 58; BGHSt 28, 160, 161; BGHSt 28, 206, 207, 209; BGHSt 37, 79, 82; BGH NJW 1978, 1013; NStZ 1989, 189;… BGHR StPO § 98 Abs. 2 Feststellungsinteresse 3; vgl. zum nunmehr erweiterten Rechtsschutzinteresse BVerfGE 96, 27, zur vorläufigen Festnahme die Senatsentscheidung vom heutigen Tage - 5 ARs (VS) 1/97 -).Der Senat hat nicht zu entscheiden, ob gegen die nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO getroffene richterliche Entscheidung die Beschwerde statthaft ist (vgl. dazu BGHSt 28, 57; 160; 206; s. auch BGH NStZ 1994, 141).
- BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98
Nach Abschluß der Durchsuchung ist die auf dieses Ziel gerichtete Beschwerde nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwar zulässig, hierfür muß jedoch ein Rechtsschutzinteresse bestehen (BGHSt 36, 30, 31 [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88] ;… BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 m.w.N.).Der Richter kann dabei die Grenzen einer solchen Anordnung bestimmen und hat in diesem Rahmen die rechtliche Möglichkeit, Modalitäten ihrer Vollziehung zu regeln (BGHSt 28, 206, 209; BGHSt 36, 30, 31 [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88] - Ermittlungsrichter - BGH - Ermittlungsrichter - StV 1988, 90; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 48 [OLG Karlsruhe 28.09.1994 - 2 VAs 12/94] ; vgl. auch BVerfGE 96, 44 - jeweils m.w.N.).
- BGH, 09.10.1997 - StB 9/97
Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft …
Auszug aus BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98
Hinzu kommt, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 43, 262 [BGH 09.10.1997 - StB 9/97] ). - BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer …
- BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94
Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung …
- OLG Stuttgart, 07.06.1972 - 2 VAs 158/71
- BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und …
- OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 2 VAs 1/90
Anwesenheit ausländischer Beamte bei inländischen Wohnungsdurchsuchungen; …
- OLG Hamm, 16.01.1986 - 1 VAs 94/85
Durchsuchung, Zeuge, Mitbewerber, Durchsuchungsprotokoll
- OLG Hamm, 02.09.1988 - 1 VAs 45/88
- OLG Celle, 11.01.1985 - 3 VAs 20/84
- OLG Hamm, 23.12.1982 - 7 VAs 77/82
- OLG Karlsruhe, 14.08.1987 - 4 VAs 11/87
- BGH, 30.11.1988 - 1 BJs 89/86
- BGH, 25.01.1978 - 3 StR 412/77
Ansprüche auf Entschädigung nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der …
- BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97
Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme
- BGH, 23.10.1978 - StB 202/78
Beschwerde gegen eine die Durchsuchungsanordnung des Generalbundesanwalts …