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   BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97   

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https://dejure.org/1997,7362
BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97 (https://dejure.org/1997,7362)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1997 - 5 ARs 18/97 (https://dejure.org/1997,7362)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - 5 ARs 18/97 (https://dejure.org/1997,7362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Strafklageverbrauchs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bewertungseinheit - Bewertung der Teilakte eines Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a; StPO § 264

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97
    Bei dieser Sachlage liegt ein der Konstellation nach ähnlich (gleichsam "spiegelverkehrt") gelagerter Fall vor wie bei den Entscheidungen BGHSt 29, 288 (zu § 129 StGB) und BGHSt 39, 390, 391 (zu § 181 a StGB; vgl. dazu Laufhütte in LK 11. Aufl. vor § 174 Rdn. 21).

    Nicht anders als in den "spiegelverkehrten" Fällen wäre dann eine Konstellation gegeben, in der die Kognitionspflicht aus § 264 StPO weiter geht als der Strafklageverbrauch nach Art. 103 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 56, 22, 35 f. zu BGHSt 29, 288).

  • BGH, 09.11.1993 - 5 StR 539/93

    Anforderungen an die Entscheidungsgründe eines Urteils bei Freispruch aus

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97
    Bei dieser Sachlage liegt ein der Konstellation nach ähnlich (gleichsam "spiegelverkehrt") gelagerter Fall vor wie bei den Entscheidungen BGHSt 29, 288 (zu § 129 StGB) und BGHSt 39, 390, 391 (zu § 181 a StGB; vgl. dazu Laufhütte in LK 11. Aufl. vor § 174 Rdn. 21).
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97
    Insoweit ist der Fall anders zu beurteilen als die Fälle BGHSt 35, 60 [BGH 29.09.1987 - 4 StR 376/87] und 80 (Vortat/Hehlerei bzw. Begünstigung), bei denen zwar ebenfalls auf ein identisches Objekt bezogene, jedoch sonst ganz unterschiedliche Handlungen vorlagen.
  • BGH, 13.10.1981 - 5 StR 578/81

    Einheitlicher Lebensvorgang - Einheitliche Tat - Erwerb und Bezahlung von

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97
    Auf.der Basis dieser Rechtsprechung hat der 5. Strafsenat in den beiden vom anfragenden Senat benannten Fällen Strafklageverbrauch wegen früherer rechtskräftiger Urteilsfindung (dort jeweils, ohne daß es auf den Unterschied ankäme, durch Freispruch) über (einen) Teilakt (e) des (bewertungs) einheitlichen Handeltreibens bejaht (StV 1982, 60: Bezahlung der Rauschgiftlieferung; StV 1996, 650: gewerbsmäßiges Handeltreiben mit der Teilmenge einer einheitlichen Liefermenge).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97
    Nicht anders als in den "spiegelverkehrten" Fällen wäre dann eine Konstellation gegeben, in der die Kognitionspflicht aus § 264 StPO weiter geht als der Strafklageverbrauch nach Art. 103 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 56, 22, 35 f. zu BGHSt 29, 288).
  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97
    Schon im Blick auf die hier gegebene materiell-rechtliche Tateinheit unterscheidet sich der Fall maßgeblich von BGHSt 36, 151 (Waffenbesitz/-gebrauch).
  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97
    Im Ausgangsverfahren des 2. Strafsenats handelte es sich bei dem anderweits abgeurteilten Besitz von 17, 8 Gramm Heroin (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) tatsächlich um einen Besitz zum Zweck des Handels, damit um ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9 m.N.).
  • BGH, 17.04.1996 - 5 StR 147/95

    Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Freigesprochen -

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97
    Auf.der Basis dieser Rechtsprechung hat der 5. Strafsenat in den beiden vom anfragenden Senat benannten Fällen Strafklageverbrauch wegen früherer rechtskräftiger Urteilsfindung (dort jeweils, ohne daß es auf den Unterschied ankäme, durch Freispruch) über (einen) Teilakt (e) des (bewertungs) einheitlichen Handeltreibens bejaht (StV 1982, 60: Bezahlung der Rauschgiftlieferung; StV 1996, 650: gewerbsmäßiges Handeltreiben mit der Teilmenge einer einheitlichen Liefermenge).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Auszug aus BGH, 15.05.1997 - 5 ARs 18/97
    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Anträge des 2. Strafsenats (Beschluß vom 19. März 1997 - 2 StR 520/96 -) am 15. Mai 1997 beschlossen :.
  • BVerfG, 10.05.1999 - 2 BvR 2259/97

    Zur Frage derselben Tat iSv GG Art 103 Abs 3 sowie einer tatbestandlichen

    Dazu hatten sich der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs durch Beschluß vom 7. Mai 1997 - 1 ARs 8/97 = NStZ 1997, S. 508, der 3. Strafsenat durch Beschluß vom 7. Mai 1997 - 3 ARs 7/97 -, der 4. Strafsenat durch Schreiben des Vorsitzenden vom 6. Mai 1997 - 4 ARs 9/97 - und der 5. Strafsenat durch Beschluß vom 15. Mai 1997 - 5 ARs 18/97 - geäußert.
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