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   BGH, 16.08.2022 - 5 ARs 22/22   

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https://dejure.org/2022,23703
BGH, 16.08.2022 - 5 ARs 22/22 (https://dejure.org/2022,23703)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2022 - 5 ARs 22/22 (https://dejure.org/2022,23703)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2022 - 5 ARs 22/22 (https://dejure.org/2022,23703)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.2021 - 5 ARs 12/20

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig i.R.e. Antrags auf Überstellung

    Auszug aus BGH, 16.08.2022 - 5 ARs 22/22
    Der mit der als Rechtsbeschwerde auszulegenden "Beschwerde" vom 23. Mai 2022 angegriffene Beschluss ist nicht anfechtbar, weil das Oberlandesgericht darin die Rechtsbeschwerde nicht ausdrücklich zugelassen hat und die Nichtzulassung ihrerseits nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2021 - 5 ARs 12/20; vom 29. September 2021 - 5 ARs 20/21).
  • BGH, 29.09.2021 - 5 ARs 20/21

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig (hier: Rechtmäßigkeit von

    Auszug aus BGH, 16.08.2022 - 5 ARs 22/22
    Der mit der als Rechtsbeschwerde auszulegenden "Beschwerde" vom 23. Mai 2022 angegriffene Beschluss ist nicht anfechtbar, weil das Oberlandesgericht darin die Rechtsbeschwerde nicht ausdrücklich zugelassen hat und die Nichtzulassung ihrerseits nicht anfechtbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2021 - 5 ARs 12/20; vom 29. September 2021 - 5 ARs 20/21).
  • BGH, 13.09.2022 - 5 ARs 35/22

    Untersagung der Beantragung bzw. des Erlasses von Durchsuchungsbeschlüssen

    Die ausnahmslos unsubstantiierten Eingaben des Beschwerdeführers waren bereits vielfach Gegenstand von Senatsentscheidungen (vgl. nur 5 ARs 10/22, 5 ARs 11/22, 5 ARs 21/22, 5 ARs 22/22, 5 ARs 23/22 und 5 ARs 24/22).
  • BGH, 13.09.2022 - 5 ARs 36/22

    Rechtsschutzgarantie bei missbräuchlichen, wiederholenden oder sinnlosen Anträgen

    Die ausnahmslos unsubstantiierten Eingaben des Beschwerdeführers waren bereits vielfach Gegenstand von Senatsentscheidungen (vgl. nur 5 ARs 10/22, 5 ARs 11/22, 5 ARs 21/22, 5 ARs 22/22, 5 ARs 23/22 und 5 ARs 24/22).
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