Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2000 - 5 ARs 3/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3611
BGH, 08.02.2000 - 5 ARs 3/00 (https://dejure.org/2000,3611)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2000 - 5 ARs 3/00 (https://dejure.org/2000,3611)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 5 ARs 3/00 (https://dejure.org/2000,3611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Diebestour-Stützpunkt im Wald [Antwort 5. Strafsenat]

§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 373 Abs. 2 Nr. 3 AO

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 244a Abs. 1 i.V.m. § 243 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 373 Abs. 2 Nr. 3 AO; § 52a Abs. 2 Satz 2 WaffG; § 22a Abs. 2 KWKG; § 9 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Bandendiebstahl; Mittäterschaft; Begriff Tatort; Bandenmäßig begangener Raub; Bandenmäßig begangener Schmuggel

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Bandenraub - Bandendiebstahl - Raub - Strafrechtsreform - Zusammenwirken - Bandenmitglied - Mitwirkung - Tatort

  • Judicialis

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB ... § 244a Abs. 1; ; StGB § 243 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 9; ; WaffG § 52a Abs. 2 Satz 2; ; KWKG § 22a Abs. 2; ; AO § 373 Abs. 2 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Bande

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 301
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.04.1999 - 5 StR 604/98

    Strafzumessung; Verständigungen; Deal; Gemeinschaftlich begangene

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 ARs 3/00
    Ferner hat der Senat bei der Auslegung der parallel gestalteten Vorschrift des § 373 Abs. 2 Nr. 3 AO, wonach der Täter als Mitglied einer Bande unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitgliedes die Tat ausgeführt haben muß, im Interesse einer Harmonisierung der bisherigen Auslegung der Vorschriften zum Bandendiebstahl und Bandenraub die restriktive Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die genannte Vorschrift der Abgabenordnung übertragen, dabei jedoch an seine Bedenken aus der zuletzt genannten Entscheidung erinnert (BGHR AO § 373 Abs. 2 Nr. 3 - Schmuggel, bandenmäßiger 1).
  • BGH, 19.03.1997 - 5 StR 18/97

    Beschränkung der Strafverfolgung - Voraussetzungen für einen bandenmäßig

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 ARs 3/00
    Er hat vielmehr - bei einer Entscheidung zum Bandenraub auf der Grundlage der Vorschriften des Strafgesetzbuchs vor dem 6. Gesetz zur Reform des Strafrechts - ausdrücklich dahingestellt sein lassen, "ob - uneingeschränkt - der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, wonach ein bandenmäßig begangener Raub gem. § 250 Abs. 1 Nr. 4 StGB (und gleichermaßen ein Bandendiebstahl gem. § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB) zur Voraussetzung hat, daß der Täter an der Tat unmittelbar mitgewirkt, also mit anderen Bandenmitgliedern örtlich und zeitlich zusammengewirkt hat" (BGH, Beschluß vom 19. März 1997 - 5 StR 18/97 -).
  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 339/99

    Mittäterschaft beim Bandendiebstahl; Beabsichtigte Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus BGH, 08.02.2000 - 5 ARs 3/00
    Der Senat stimmt dem vom 3. Strafsenat im Tenor des Anfragebeschlusses vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 339/99 - genannten Rechtssatz zu.
  • BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99

    Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter

    Der Senat fragt daher bei den anderen Strafsenaten an, ob - auch im Hinblick auf die Anfrage des 3. Strafsenats und die dazu ergangene Antwort des 5. Strafsenats - 5 ARs 3/00 -, Beschluß vom 8. Februar 2000 - die entgegenstehende Rechtsprechung aufgegeben wird.
  • BGH, 16.08.2000 - 3 ARs 3/00

    Begriff der Bande; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter Mitwirkung eines

    Dagegen hat der 5. Strafsenat den vom 4. Strafsenat aufgestellten Rechtssätzen unter Aufgabe seiner entgegenstehenden Rechtsprechung zugestimmt bzw. ist der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegengetreten (Beschl. vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00; vgl. auch Beschl. vom 5. Februar 2000 - 5 ARs 3/00, ergangen auf den Anfragebeschluß des Senats vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 339/99).
  • BGH, 04.04.2000 - 5 ARs 20/00

    (Schwerer) Bandendiebstahl; Vorlagebeschluß; Bande; Zeitliches und örtliches

    "der Tatbestand des Bandendiebstahls erfordert nicht, daß mindestens zwei Bandenmitglieder die Tat in zeitlichem und örtlichem Zusammenwirken begehen", hat der 5. Strafsenat bereits in seinem Antwortbeschluß vom 8. Februar 2000 - 5 ARs 3/00 - auf den Anfragebeschluß des 3. Strafsenats vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 339/99 - zustimmend Stellung genommen.
  • BGH, 23.02.2000 - 1 StR 568/99

    Bandendiebstahl; Bandenhehlerei; Bande; Gewerbsmäßig; Mitwirkung eines anderen

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hätten dazu wenigstens zwei Bandenmitglieder bei der Tatausführung örtlich und zeitlich, wenn auch nicht notwendig körperlich zusammenwirken, sich mithin am eigentlichen Tatort oder indessen unmittelbarer Nähe aufhalten müssen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 8, 205, 206 ff.; 25, 18; 33, 50, 52; BGH bei Holtz MDR 1994, 7631 StV 1995, 586; NStZ 1996, 493; StV 1997, 247; zuletzt Anfragebeschluß des 3. Strafsenats vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 339/99 - S. 7 f. m.w.Nachw. aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes; mit tendenziell anderen Hinweisen indessen 5. Strafsenat, Beschl. vom 8. Februar 2000 - 5 ARs 3/00).
  • BGH, 12.07.2000 - 3 StR 70/00

    Abgrenzung Beihilfe und Mittäterschaft; Bandendiebstahl; Mitwirkung am Tatort

    Der Senat fragt daher bei den anderen Strafsenaten an, ob - auch im Hinblick auf die Anfrage des 3. Strafsenats und die dazu ergangene Antwort des 5. Strafsenats - 5 ARs 3/00 -, Beschluß vom 8. Februar 2000 - die entgegenstehende Rechtsprechung aufgegeben wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht