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   BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93   

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BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93 (https://dejure.org/1993,404)
BAG, Entscheidung vom 03.11.1993 - 5 AS 20/93 (https://dejure.org/1993,404)
BAG, Entscheidung vom 03. November 1993 - 5 AS 20/93 (https://dejure.org/1993,404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 36 Nr. 6, § 29 Abs. 1; ArbGG § 48 Abs. 1 n.F.; GVG § 17a Abs. 2 n.F.; GG Art. 103 Abs. 1
    Bindung an Verweisungsbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Bindung an Verweisungsbeschluss, Erfüllungsort bei Klagen eines Reisenden, Handlungsgehilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1815 (Ls.)
  • NZA 1994, 479
  • BB 1993, 2536
  • DB 1994, 436
  • JR 1994, 308
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Die bindende Wirkung von Verweisungsbeschlüssen (§ 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17a Abs. 2 S. 3 GVG n.F.) ist auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 3 ZPO zu beachten (ständige Rechtsprechung, vgl. statt vieler BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - EzA § 17a GVG Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - EzA § 17a GVG Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 36 Rz 25, 28; einschränkend zum neuen Recht Zöller/Gummer, aaO, GVG § 17a Rz 13).

    Offensichtlich gesetzwidrig ist ein Verweisungsbeschluß dann, wenn er jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich gefaßt ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs gegenüber den Verfahrensbeteiligten oder einem von ihnen beruht (BAG Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 -, aaO, zu II 3a der Gründe; BGHZ 71, 69, 72 f. = NJW 1978, 1163, 1164).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. neuestens Beschluß vom 1. Juli 1992, aaO) ist eine fehlende Begründung dann unschädlich, wenn sich der Verweisungsgrund aus der Akte ergibt.

  • BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85

    Erfüllungsort der Arbeitsleistung von Reisenden

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben zu Art. 5 Nr. 1 des Übereinkommens der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen entschieden, daß als Erfüllungsort, der nach dieser Bestimmung für die Zuständigkeit in Sachen mit Auslandsberührung maßgebend ist, bei allen Klagen aus Arbeitsverhältnissen nur der Ort der Arbeitsleistung anzusehen ist (EuGHE 1982, 1891; EuGHE 1989, 358 = EuZW 1990, 35; BAG Urteil vom 12. Juni 1986 - 2 AZR 398/85 - AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen).

    Dies gilt unabhängig davon, ob er täglich nach Hause zurückkehrt und in welchem Umfang er vom Betrieb Anweisungen für die Gestaltung seiner Reisetätigkeit erhält (BAG Urteil vom 12. Juni 1986 - 2 AZR 398/85 - AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen).

  • LAG Berlin, 19.05.1960 - 2 Sa 14/60

    Erfüllungsort, Arbeitsvertrag, Ruhegehalt, Lohnzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Das ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (Zöller/Vollkommer, ZPO, 17. Aufl., § 29 Rz 25 "Arbeitsvertrag"; MünchKomm-Keller, BGB, 2. Aufl., § 269 Rz 21; vgl. auch LAG Berlin Urteil vom 19. Mai 1960 - 2 Sa 14/60 - AP Nr. 3 zu § 269 BGB).
  • BAG, 29.09.1976 - 5 AR 232/76

    Bindende Wirkung des Verweisungsbeschlusses - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann diese Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 29. September 1976 - 5 AR 232/76 - AP Nr. 20 zu § 36 ZPO, zu II 2 der Gründe; zum neuen Recht Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - EzA § 17a GVG Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; Zöller/Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 36 Rz 25, 28; einschränkend zum neuen Recht Zöller/Gummer, aaO, GVG § 17a Rz 13).
  • BayObLG, 22.07.1986 - Allg. Reg. 88/85
    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Ist der erste Verweisungsbeschluß - wie hier - ausnahmsweise nicht bindend, ist dasjenige Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den zweiten Verweisungsbeschluß (die Rückverweisung) gelangt ist, es sei denn, (auch) dieser ist ausnahmsweise nicht bindend (BGH Beschluß vom 2. März 1983, - IVb ARZ 49/82 - NJW 1983, 1859; BayObLGZ 1986, 285, 288).
  • BAG, 11.01.1982 - 5 AR 221/81

    Erlaß einer einstweiligen Verfügung - Verweisung an anderes Gericht - Bitten des

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO).
  • BAG, 12.03.1992 - 5 AS 10/91

    Erfüllung der Voraussetzungen für die Durchführung des Bestimmungsverfahrens -

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Der Senat hat dazu in seinem nicht veröffentlichten Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 - folgendes ausgeführt:.
  • BayObLG, 14.11.1991 - AR 1 Z 84/91

    Verfahren; Bestimmung; Zuständigkeit; Abteilung für Familiensachen; Amtsgericht;

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Das bedeutet: regelmäßig ist dasjenige Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluß gelangt ist (BGHZ 17, 168, 171; BayObLGZ 1991, 387, 389).
  • BAG, 22.09.1992 - 5 AS 8/92

    Durchführung eines Bestimmungsverfahrens bei einem negativen Kompetenzkonflikt

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Die nicht angehörte Partei kann in diesem Fall auf die Einlegung des Rechtsmittels verwiesen werden (BAG Beschluß vom 22. September 1992 - 5 AS 8/92 -, n.v.).
  • BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93
    Das bedeutet: regelmäßig ist dasjenige Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluß gelangt ist (BGHZ 17, 168, 171; BayObLGZ 1991, 387, 389).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

  • BGH, 02.03.1983 - IVb ARZ 49/82

    Vollstreckung - Zwangsgeld - Auskunftserteilung - Versorgungsausgleich

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

  • EuGH, 26.05.1982 - 133/81

    Ivenel / Schwab

  • BAG, 11.07.1995 - 5 AS 13/95

    Rechtsweg - unerlaubte Handlung unter Arbeitnehmern

    Dies folgt aus § 48 Abs. 1 ArbGG in Verbindung mit § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren nach § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - NZA 1994, 479 ff., m.w.N.).

    Lediglich eine offensichtlich gesetzwidrige Verweisung kann die Bindungswirkung nicht entfalten (BAG Beschluß vom 3. November 1993, aaO).

  • BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95

    Bindung an rechtskräftigen, fehlerhaften Verweisungsbeschluss im

    Es hat sich dabei zur Begründung auf den Beschluß des Senats vom 3. November 1993 (- 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA ZPO § 36 Nr. 18) bezogen.

    Die Arbeitsgerichte Wiesbaden und Freiburg haben sich rechtskräftig für unzuständig erklärt, ersteres durch formell unanfechtbaren Beschluß vom 22. Februar 1995, 1etzteres durch den seine Zuständigkeit abschließend verneinenden Beschluß vom 29. März 1995, der als - im Sinne des § 36 Nr. 6 ZPO rechtskräftige - (Rück)Verweisung anzusehen ist (BGHZ 102, 338, 340 = NJW 1988, 1794, 1795; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA § 36 ZPO Nr. 18).

    Dies ergibt sich aus § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F., § 48 Abs. 1 ArbGG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP, a.a.O. = EzA, a.a.O.).

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - a.a.O., BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 - n.v.).

  • LAG Hamburg, 26.04.2000 - 1 SHa 1/00

    Bindung des Gerichts an rechtskräftige Verweisungsbeschlüsse; Beachtung der

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  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 307/01

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Dies ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (Senat 6. Januar 1998 - 5 AS 24/97 - nv.; 12. März 1992 - 5 AS 10/91 - nv.; 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP GVG § 17 a Nr. 11 = EzA ZPO § 36 Nr. 18; 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -, 10. Juli 1995 - 5 AS 12/95 -, 23. Oktober 1996 - 5 AS 6/96 - und 17. April 1997 - 5 AS 8/97 - nv.), also der tatsächliche Mittelpunkt seiner Berufstätigkeit liegt.
  • BAG, 23.10.1996 - 5 AS 6/96

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen und offensichtliche Rechtswidrigkeit -

    Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA § 36 ZPO Nr. 18 = NZA 1994, 479 f.).

    Die nicht angehörte Partei kann in diesem Fall auf die Einlegung des Rechtsmittels verwiesen werden (BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, a.a.O.).

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, a.a.O.; BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -, n.v.).

  • BAG, 11.12.1995 - 5 AS 27/95

    Bindungswirkung eines (fehlerhaften) Verweisungsbeschlusses - Begriff der

    Dies ergibt sich aus § 48 Abs. 1 ArbGG n.F., § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG n.F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA § 36 ZPO Nr. 18 = NZA 1994, 479 f. [BAG 03.11.1993 - 5 AS 20/93]).

    Die nicht angehörte Partei kann in diesem Fall auf die Einlegung des Rechtsmittels verwiesen werden (BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, a.a.O.).

    Der Senat hat mehrfach entschieden, daß im Hinblick auf den Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO) bei Arbeitsverhältnissen i.d.R. von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitgeber die Arbeitsleistung zu erbringen hat (BAG Beschluß vom 12. März 1992 - 5 AS 10/91 -, n.v.; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, a.a.O.; BAG Beschluß vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94 -, n.v.).

  • BAG, 22.07.1998 - 5 AS 17/98

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Dies ergibt sich aus § 17 a Abs. 2 Satz 3 GVG n. F., § 48 Abs. 1 ArbGG n. F. Die bindende Wirkung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO zu beachten (vgl. statt vieler: BAG Beschluß vom 11. Januar 1982 - 5 AR 221/81 - AP Nr. 27 zu § 36 ZPO; BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA § 36 ZPO Nr. 18).
  • ArbG Hagen, 28.04.1998 - 3 Ca 488/98

    Außendienstmitarbeiter -; Gerichtsstand

    Das Arbeitsgericht Hagen ist als Gerichtsstand des Erfüllungsortes örtlich zuständig gemäß §§ 29 ZPO, 269 BGB, weil der Kläger dort regelmäßig seine Arbeitsleistung erbringt (BAG, Beschluß vom 03.11.1993 -- 5 AS 20/93 --, in: AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = NZA 1994, S. 479 f. unter III. der Gründe).

    Mit der Rechtsprechung des BAG ist davon auszugehen, daß für sämtliche Verpflichtungen der Arbeitsvertragsparteien in der Regel ein einheitlicher Leistungsort i. S. v. § 269 Abs. 1 BGB anzunehmen ist (s. BAG, Urt. v. 12.6.1986 -- 2 AZR 398/85 --, in: AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen unter B. V. 3. a) der Gründe mit zahlreichen Nachweisen; BAG, NZA 1994, S. 479 (480); ArbG Solingen, Beschluß v. 24.3.1993 -- 3 Ca 2356/92 --, in: NZA 1994, S. 480; Grunsky, ArbGG, Kommentar, 7. Aufl., § 2, Rdnr. 39; a. A. Krasshöfer-Pidde/Molkenbur, zur örtlichen Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen, in: NZA 1988, S. 236 ff. (237)).

    Das BAG hat ausdrücklich für die Anwendung des § 29 ZPO bezüglich aller Klagen aus dem Arbeitsverhältnis ausgeführt, daß Erfüllungsort für die Arbeitsleistung eines für die Bearbeitung eines größeren Bezirks angestellten Reisenden dessen Wohnsitz sei, wenn er von dort aus seine Reisetätigkeit ausübt, unabhängig davon, ob er täglich nach Hause zurückkehrt und in welchem Umfang er vom Betrieb Anweisungen für die Gestaltung seiner Reisetätigkeit erhält (BAG, NZA 1994, S. 479 (480) unter Bestätigung vom BAG, AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen; siehe auch Schulz, Gerichtsstand bei Reisetätigkeit -- Erwiderung zu Ostrop/Zumkeller, NZA 1994, 644, in: NZA 1995, S. 14 ff.).

  • BAG, 14.12.1998 - 5 AS 8/98

    Umfang der Prüfungskompetenz nach § 17 Abs. 2 GVG

    Das bedeutet: Es ist das Gericht als zuständig zu bestimmen, an das die Sache durch den ersten Verweisungsbeschluß gelangt ist (BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 - AP Nr. 11 zu § 17 a GVG = EzA § 36 ZPO Nr. 18; Beschluß vom 22. Juli 1998 - 5 AS 17/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 30.03.1994 - 5 AS 6/94

    Bindung an fehlerhaften Verweisungsbeschluss - Mangel des rechtlichen Gehörs -

    Die nicht angehörte Partei kann in diesem Fall auf die Einlegung des Rechtsmittels verwiesen werden (BAG Beschluß vom 3. November 1993 - 5 AS 20/93 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 3. November 1993 (- 5 AS 20/93 -, a.a.O.) darauf hingewiesen, daß bei Arbeitsverhältnissen in der Regel von einem einheitlichen (gemeinsamen) Erfüllungsort auszugehen ist und daß dies der Ort ist, an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung zu erbringen hat.

  • BAG, 06.01.1998 - 5 AS 24/97
  • BAG, 17.04.1997 - 5 AS 8/97
  • BAG, 06.01.1997 - 5 AS 14/96

    Bindungswirkung eines rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses nach Erlass eines

  • BAG, 19.09.1995 - 5 AS 19/95

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen - Gerichtsstand bei Prozessbeteiligung

  • BAG, 29.05.1995 - 5 AS 11/95

    Bindung des Gerichts an einen rechtskräftigen Verweisungsbeschluss - Bindung an

  • BAG, 12.10.1994 - 5 AS 13/94

    Bindungungswirkung von Verweisungsbeschlüssen - Bindungswirkung eines

  • BAG, 11.11.1996 - 5 AS 12/96

    Bindung an Verweisungsbeschluß

  • BAG, 08.03.1995 - 5 AS 1/95

    Bindung an einen Verweisungsbeschluss - Bestimmung des zuständigen Gerichts -

  • ArbG Karlsruhe, 20.07.2001 - 6 Ca 220/00

    Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei Außendienstmitarbeiter

  • LAG Hessen, 09.06.2008 - 1 SHa 1/08

    Zur gerichtlichen Bestimmung der Zuständigkeit für die Klage eines

  • BAG, 09.10.1995 - 5 AS 20/95

    Bindung des Gerichts an einen Verweisungsbeschluss - Bestimmung des

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.12.2008 - 4 Sha 8/08

    Verweisungsbeschluss, gesetzeswidrig, Zuständigkeit, örtliche,

  • ArbG Frankfurt/Main, 28.05.1998 - 2 Ca 2984/98

    Örtliche Zuständigkeit von Arbeitsgerichten bei Mitgliedern des fliegenden

  • BAG, 17.07.1995 - 5 AS 8/95

    Bindung an Verweisungsbeschluß

  • BAG, 13.11.1996 - 5 AS 11/96

    Keine Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes nach bindender Verweisung

  • LAG Hessen, 11.07.2006 - 1 SHa 25/06

    Bindungswirkung - Gerichtsstand des Erfüllungsortes - greifbare Gesetzwidrigkeit

  • LAG Bremen, 03.09.2003 - 2 Ta 33/03

    Gerichtsstandsbestimmung bei allgemeinem und besonderem Gerichtsstand

  • LAG Hessen, 14.08.2002 - 2 Ta 404/02

    Örtliche Zuständigkeit; Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

  • ArbG Stendal, 24.03.2010 - 1 Ca 165/10

    Örtliche Zuständigkeit - weisungsgebundene Entsendung von Monteuren und

  • LAG Hessen, 08.01.2004 - 1 AR 36/03

    Gerichtsstand; Willkürliche Verweisung

  • BAG, 22.07.1994 - 5 AS 10/94

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Bestimmungsverfahren - Anspruch auf

  • BAG, 14.07.1995 - 5 AS 16/95

    Bindung von Gerichten an rechtskräftige Verweisungsbeschlüsse - Bindungswirkung

  • BAG, 02.12.1994 - 5 AS 19/94

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen - Gesuch um Bestimmung des Rechtswegs

  • BAG, 26.10.1994 - 5 AS 18/94

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Voraussetzungen der

  • SG Magdeburg, 27.06.2011 - S 16 SV 44/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Verweisung des

  • LAG Thüringen, 27.10.2006 - 5 AR 4/06

    Bestimmung des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO

  • LAG Hessen, 08.09.2004 - 1 SHa 10/04
  • ArbG Leipzig, 14.02.2002 - 17 Ca 52/02

    Erfüllungsort, Reisender, örtliche Zuständigkeit

  • BAG, 04.09.1995 - 5 AS 14/95

    Bindung rechtskräftiger Verweisungsbeschlüsse - Voraussetzungen für die

  • BAG, 23.07.1997 - 5 AS 19/97

    Kündigung - Arbeitnehmer - Voraussetzungen - Kündigung außerordentlich -

  • BAG, 23.05.1996 - 5 AS 32/95

    Verweisungsbeschluss des Bundesarbeitsgerichts bei negativem Kompetenzkonflikt

  • BAG, 22.07.1998 - 5 AS 30/98
  • ArbG Stendal, 08.08.2008 - 4 Ca 517/08

    Wohnort des Arbeitnehmers - besonderer Gerichtsstand des Arbeitsortes

  • BAG, 17.03.1997 - 5 AS 1/97

    Voraussetzungen - Arbeitsverhältnis - Klage - Versagung - beendetes

  • LAG Baden-Württemberg, 04.01.1994 - 14 Sa 67/93

    Unzulässigkeit einer Klage wegen mangelnder internationaler Zuständigkeit

  • ArbG Frankfurt/Main, 18.06.1998 - 2 Ca 6205/96

    Übernahme und Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber für die Anschaffung

  • BAG, 30.09.1994 - 5 AS 16/94

    Bindung rechtskräftiger Verweisungsbeschlüsse und offensichtliche

  • ArbG Lübeck, 12.01.2001 - 6 Ca 3479/00

    Gerichtsstand bei Außendienstmitarbeitern

  • ArbG Stuttgart, 04.07.1996 - 8 Ca 220/96

    Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts; Erfüllungsort; Einheitlicher

  • ArbG Hanau, 05.12.1996 - 2 Ca 657/96

    Rechtsweg für eine Klage auf Schadensersatz nach einer tätlichen

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 19.07.2006 - 4 Ca 49/06

    Rechtmäßigkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Wahlbewerbers durch

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