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   BAG, 16.06.1999 - 5 AZB 16/99   

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https://dejure.org/1999,2679
BAG, 16.06.1999 - 5 AZB 16/99 (https://dejure.org/1999,2679)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1999 - 5 AZB 16/99 (https://dejure.org/1999,2679)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 (https://dejure.org/1999,2679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (Postpersonalrechtsgesetz) vom 14. September 1994 (... BGBl. I S. 2325, 2353) § 2 Abs. 3; ; Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (Postpersonalrechtsgesetz) vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2353) § 3 Abs. 1; ; Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (Postpersonalrechtsgesetz) vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325, 2353) § 4 Abs. 3; ; BRRG § 126; ; BBG § 172; ; VwGO § 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg; Klage eines Beamten auf Abschluß eines Arbeitsvertrages

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost (Postpersonalrechtsgesetz) vom 14. 9. 1994 (... BGBl. I S. 2325, 2353) § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 3; Beamtenrechtsrahmengesetz § 126; Bundesbeamtengesetz § 172; VwGO § 52
    Rechtsweg: Keine arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für Klage eines Beamten auf Abschluß eines Arbeitsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1259
  • NZA 1999, 1008
  • BB 1999, 1822
  • DB 1999, 2172
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 25.03.1999 - 6 Ta 53/99

    Rechtsweg; Beamter; Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZB 16/99
    Landesarbeitsgericht Köln - 6 Ta 53/99 - Beschluß vom 25. März 1999.

    Auf die weitere sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. März 1999 - 6 Ta 53/99 - aufgehoben.

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZB 16/99
    Dafür kommt es in der Regel darauf an, ob die an der Streitigkeit Beteiligten zueinander in einem hoheitlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung oder gleichgeordnet einander gegenüberstehen (vgl. nur Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes in BGHZ 97, 312, 313 f. = AP Nr. 3 zu § 13 GVG).
  • BVerwG, 23.11.1995 - 2 A 1.94

    Beamtenrecht: Schadenersatz wegen unterbliebener Beförderung

    Auszug aus BAG, 16.06.1999 - 5 AZB 16/99
    Für die Ansprüche auf Schadensersatz wegen Fürsorgepflichtverletzung sind gleichfalls die Verwaltungsgerichte zuständig (vgl. nur BVerwG Urteil vom 23. November 1995 - 2 A 1/94 - ZfPR 1996, 197).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04

    Befristung - beurlaubter Beamter

    Das bestehende Beamtenverhältnis wird durch Beurlaubung nur deshalb zum Ruhen gebracht, damit zugleich ein privatrechtliches Dienstverhältnis begründet werden kann (BAG 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 65 = EzA GVG § 13 Nr. 2, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Köln, 08.03.2001 - 10 TaBV 50/00

    Insichbeurlaubung; Beamte; Deutsche Post AG, Mitbestimmungsrecht

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Köln, 08.12.2004 - 7 Sa 310/04

    Beamtin, Deutsche Bahn, Bundeseisenbahnvermögen, privatrechtliches

    Streitet sich der Beamte dagegen z. B. mit seinem Dienstherrn um die Nebentätigkeitsgenehmigung, liegt eine öffentliche-rechtliche Streitigkeit vor (vgl. BAG NZA 1999, 1008).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2021 - 2 Ta 137/21

    Rechtsweg - Klage eines Beamten zur Geltendmachung von Ansprüchen aus einem

    Die Beklagte hat die Zulässigkeit des Rechtswegs gerügt und unter Verweis auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 - und 24. Oktober 1997 - 10 AZB 28/97 und 10 AZB 33/97 - die Auffassung vertreten, dass es sich hier um eine Streitigkeit aus dem Beamtenverhältnis handele, so dass der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen unzulässig sei.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2011 - 3 Ta 124/11

    Rechtsweg - Beamter

    a) Ob ein Rechtsstreit dem bürgerlichen oder dem öffentlichen Recht zuzuweisen ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegverweisung fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird ( BAG 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 65, zu II 1 der Gründe; BAG 28. Juni 1989 - 5 AZR 274/88 - NZA 1990, 325, zu I der Gründe ).
  • LAG Köln, 22.11.2019 - 9 Ta 173/19

    Verlängerung der Beurlaubung einer Beamtin im Konzern eines

    Es handelt sich bei dieser Entscheidung um einen Verwaltungsakt, mit dem das Beamtenverhältnis zum Ruhen gebracht wird (vgl. BAG, Beschluss vom 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 -, Rn. 10, juris) und für dessen Überprüfung gemäß § 126 Abs. 1 BBG der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.
  • VG Wiesbaden, 29.11.2016 - 3 L 1540/15

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch eines Beamten bei einer für Beschäftigte

    Aus dem Beschluss des BAG vom 16. Juni 1999 - 5 AZB 16/99 - folgt nichts Gegenteiliges (vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 27. Juli 2015 - 6 C 15.1346 -).
  • VGH Bayern, 27.07.2015 - 6 C 15.1346

    Rechtswegbeschwerde; Verwaltungsrechtsweg; Zuständigkeit der Gerichte für

    Denn auch der Anspruch auf Abschluss eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages unter gleichzeitiger Beurlaubung nach § 4 Abs. 3 PostPersRG ist öffentlich-rechtlicher Natur und zählt nicht zu den bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nach § 2 Abs. 1 ArbGG in die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen fallen (BAG" B.v. 16.6.1999 - 5 AZB 16/99 - juris Rn. 10).
  • VG Schleswig, 20.04.2004 - 16 A 199/02
    Der Anspruch auf Abschluss eines Anstellungsvertrages kann sich nur aus den vor der Beurlaubung bestehenden Beziehungen im Beamtenverhältnis ergeben (vgl. BAG, Beschluss vom 16.06.1999 - 5 AZB 16/99, NVwZ 1999, 1259).
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