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   BAG, 22.09.1995 - 5 AZB 19/95   

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BAG, 22.09.1995 - 5 AZB 19/95 (https://dejure.org/1995,4620)
BAG, Entscheidung vom 22.09.1995 - 5 AZB 19/95 (https://dejure.org/1995,4620)
BAG, Entscheidung vom 22. September 1995 - 5 AZB 19/95 (https://dejure.org/1995,4620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsstellung eines Lehrbeauftragten - Charakter des öffentlich rechtlichen Dienstverhältnisses an einer Hochschule - Voraussetzungen zur Erfüllung des Merkmals der hauptberuflichen Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerbegriff: Lehrbeauftragter an einer Verwaltungshochschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 422/84
    Auszug aus BAG, 22.09.1995 - 5 AZB 19/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen Lehrbeauftragte an Hochschulen, die mit bestimmten Lehrverpflichtungen im Semester betraut werden, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, wenn der Lehrauftrag durch eine einseitige Maßnahme der Hochschule erteilt wird (BAGE 38, 259 [BAG 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79] ; 46, 218, 223 f. = AP Nr. 27, 42 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, sowie die nicht veröffentlichten Urteile vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 422/84-, vom 11. Februar 1987 - 5 AZR 18/86 - und vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 248/92 -).

    Dies hat der Senat mit Urteil vom 5. Februar 1986 (a.a.O.) für einen Lehrbeauftragten an einer schleswig-holsteinischen Musikhochschule aufgrund der in jenem Verfahren gewählten Gestaltung der Rechtsverhältnisse entschieden (vgl. auch BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92

    Rechtsweg: Arbeitsgerichtsbarkeit - Lehrauftragsverhältnis (Hessen);

    Auszug aus BAG, 22.09.1995 - 5 AZB 19/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen Lehrbeauftragte an Hochschulen, die mit bestimmten Lehrverpflichtungen im Semester betraut werden, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, wenn der Lehrauftrag durch eine einseitige Maßnahme der Hochschule erteilt wird (BAGE 38, 259 [BAG 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79] ; 46, 218, 223 f. = AP Nr. 27, 42 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, sowie die nicht veröffentlichten Urteile vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 422/84-, vom 11. Februar 1987 - 5 AZR 18/86 - und vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 248/92 -).

    Das bedeutet: Im Zweifel handelt die Behörde, die mit dem Lehrauftrag öffentliche Aufgaben überträgt, in Form des öffentlichen Rechts und durch Verwaltungsakt (BAG Urteile vom 5. Februar 1986, 11. Februar 1987 und 23. Juni 1993, a.a.O.; ebenso Hans-Jürgen Reich, Die Rechtsverhältnisse der Lehrbeauftragten an den Hochschulen, 1986, S. 64).

  • BAG, 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79

    Lehrauftragsverhältnis als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Auszug aus BAG, 22.09.1995 - 5 AZB 19/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen Lehrbeauftragte an Hochschulen, die mit bestimmten Lehrverpflichtungen im Semester betraut werden, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, wenn der Lehrauftrag durch eine einseitige Maßnahme der Hochschule erteilt wird (BAGE 38, 259 [BAG 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79] ; 46, 218, 223 f. = AP Nr. 27, 42 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, sowie die nicht veröffentlichten Urteile vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 422/84-, vom 11. Februar 1987 - 5 AZR 18/86 - und vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 248/92 -).
  • BAG, 11.02.1987 - 5 AZR 18/86

    Rechtsstellung eines Lehrbeauftragten einer Universität - Anhaltspunkte für das

    Auszug aus BAG, 22.09.1995 - 5 AZB 19/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen Lehrbeauftragte an Hochschulen, die mit bestimmten Lehrverpflichtungen im Semester betraut werden, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, wenn der Lehrauftrag durch eine einseitige Maßnahme der Hochschule erteilt wird (BAGE 38, 259 [BAG 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79] ; 46, 218, 223 f. = AP Nr. 27, 42 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten, sowie die nicht veröffentlichten Urteile vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 422/84-, vom 11. Februar 1987 - 5 AZR 18/86 - und vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 248/92 -).
  • BAG, 25.11.1980 - 6 AZR 210/80

    Restitutionsgrund des ZPO

    Auszug aus BAG, 22.09.1995 - 5 AZB 19/95
    Das gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist (vgl. BAGE 34, 275, 279 f. = AP Nr. 7 zu § 12 SchwbG).
  • VGH Hessen, 24.04.1991 - 1 UE 105/85

    Lehrauftragsverhältnis: Rechtsnatur, Beendigung

    Auszug aus BAG, 22.09.1995 - 5 AZB 19/95
    Das Lehrbeauftragtenverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art. Die Erteilung des Lehrauftrages und die Festsetzung der Lehrauftragsvergütung sind Verwaltungsakte (Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 24. April 1991 - 1 UE 105/85 -).".
  • BVerwG, 29.08.1975 - VII C 60.72

    Beamtenverhältnis - Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

    Auszug aus BAG, 22.09.1995 - 5 AZB 19/95
    Art. 33 Abs. 4 GG, wonach die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen ist, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, läßt neben dem Beamtenverhältnis auch noch andere öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse zu (BVerwGE 49, 137 [BVerwG 29.08.1975 - VII C 60/72] ).
  • BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87

    Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die

    Auszug aus BAG, 22.09.1995 - 5 AZB 19/95
    Dies hat der Senat mit Urteil vom 5. Februar 1986 (a.a.O.) für einen Lehrbeauftragten an einer schleswig-holsteinischen Musikhochschule aufgrund der in jenem Verfahren gewählten Gestaltung der Rechtsverhältnisse entschieden (vgl. auch BAG Urteil vom 27. Juli 1988 - 5 AZR 244/87 - AP Nr. 83 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 323/56

    Rüge der sachlichen Unzuständigkeit - Verhandlung zur Hauptsache - Rechtsansicht

    Auszug aus BAG, 22.09.1995 - 5 AZB 19/95
    Bereits mit seinem Urteil vom 8. Dezember 1959 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (BAGE 8, 261, 266 f. [BAG 08.12.1959 - 3 AZR 323/56] = AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung), daß bei der Nichtigkeit einer Ernennung eines Beamten der Vorgang nicht in ein Arbeitsverhältnis umzudeuten ist (RGRK-Schliemann, BGB, 12. Aufl., § 611 Rz 1019 f.).
  • BAG, 30.08.1993 - 2 AZB 6/93

    Sachliche Zuständigkeit - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 22.09.1995 - 5 AZB 19/95
    Davon ist auch der Zweite Senat in seinem Beschluß vom 30. August 1993 (- 2 AZB 6/93 - AP Nr. 6 zu § 17 a GVG) für einen Lehrbeauftragten der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung ausgegangen.
  • BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 567/82

    Rechtsstellung von Privatdozenten und Lehrbeauftragten nach dem Berliner

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Ebenso hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Beschluß vom 22. September 1995 (- 5 AZB 19/95 -, n.v.) die auf Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses gerichtete Klage eines Lehrbeauftragten an das Verwaltungsgericht verwiesen, weil es sich um ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis handelte.
  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

    Diese Bindung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 466/10 - Rn. 19; 18. Juli 2007 - 5 AZR 854/06 - Rn. 25; 22. September 1995 - 5 AZB 19/95 - II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 435/04

    Status eines Vertretungsprofessors

    So ist es in der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes seit langem anerkannt, dass es für besondere Berufsgruppen, insbesondere soweit es sich um die zeitweise Übertragung hoheitlicher Aufgaben handelt, andere Rechtsverhältnisse öffentlich-rechtlicher Art geben kann (vgl. beispielsweise zum Rechtsverhältnis eines Privatdozenten: Senat 27. Juni 1984 - 5 AZR 567/82 - BAGE 46, 218, 222, zu I 2 und 3 der Gründe; BVerwG 20. Februar 1959 - VII C 133.57 - BVerwGE 8, 170, 171; zum Rechtsverhältnis eines Lehrbeauftragten: Senat 22. September 1995 - 5 AZB 19/95 - RzK I 10a Nr. 21, zu II 1 der Gründe; BAG 15. April 1982 - 2 AZR 1111/79 - BAGE 38, 259, 262 ff., zu II der Gründe).

    Deshalb ist in der Rechtsprechung die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse eigener Art durch Verwaltungsakt zu begründen, durchgehend anerkannt (Senat 25. Februar 2004 - 5 AZR 62/03 - AP HRG § 36 Nr. 1, zu I 2 c der Gründe; 22. September 1995 - 5 AZB 19/95 -RzK I 10a Nr. 21, zu II 1 der Gründe; BAG 30. November 1984 - 7 AZR 511/83 - BAGE 47, 275, 283, zu II 5 der Gründe; BVerwG 22. April 1977 - VII C 17.74 - BVerwGE 52, 313, 316, zu A der Gründe; Nds. OVG 6. Oktober 1994 - 10 L 5100/91 - NdsVBl.

  • BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 576/94

    Eigenhändige Unterschrift unter Revisionsbegründung

    Es hat sich dabei an die vom Senat in ständiger Rechtsprechung angewandten Grundsätze gehalten (Urteil vom 23 Juni 1993 - 5 AZR 248/92 - AP Nr. 10 zu § 128 ZPO; Beschluß vom 22. September 1995 - 5 AZB 19/95 -, n.v.).
  • BAG, 18.07.2007 - 5 AZR 854/06

    Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Die Gerichte aller Rechtszweige sind an das Bestehen und den Inhalt von wirksamen Verwaltungsakten, selbst wenn sie rechtswidrig sind, gebunden, soweit ihnen nicht die Kontrollkompetenz eingeräumt ist (sog. Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten); diese Bindung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (Senat 22. September 1995 - 5 AZB 19/95 - RzK I 10a Nr. 21, zu II 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 466/10

    Wissenschaftlicher Mitarbeiter - öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

    Diese Bindung entfällt nur, wenn der Verwaltungsakt nichtig ist (BAG 18. Juli 2007 - 5 AZR 854/06 - Rn. 25, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 181 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 11; 22. September 1995 - 5 AZB 19/95 - zu II 2 b der Gründe mwN, RzK I 10a Nr. 21) .
  • LAG Baden-Württemberg, 03.12.2014 - 21 Sa 48/14

    Auflösende Bedingung - Erwerbsminderungsrente - Tatbestandswirkung des

    Diese Bindung entfällt nur, wenn ein Verwaltungsakt nichtig ist (zum Vorigen: BAG vom 22. September 1995 5 AZB 19/95 - juris - I 2 b der Gründe mwN; BAG vom 02. März 2006 2 AZR 56/05 in AP Nr. 6 zu § 91 SGB IX B. I. 2 a+b der Gründe mwN).
  • BAG, 21.05.1996 - 5 AZB 36/94
    Ebenso hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Beschluß vom 22. September 1995 (5 AZB 19/95 -;, n.v.) die auf Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses gerichtete Klage eines Lehrbeauftragten an das Verwaltungsgericht verwiesen, weil es sich um ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis handelte.
  • LAG Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 13 Sa 78/10

    Lehrbeauftragte an Hochschulen - Abgrenzung Arbeitsverhältnis und

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAGE 38, 259 = AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 27; BAGE 46, 218, 223 f. = AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 42; BAG 23. Mai 2001 - 5 AZR 370/99 - EzBAT § 1 BAT Lehrauftrag Nr. 1; BAG 22. September 1995 - 5 AZB 19/95 - RzK I 10a Nr. 21; BAG 18.07.2007 - 5 AZR 854/06 - AP § 611 BGB Lehrer, Dozenten Nr. 181), der das Landesarbeitsgericht folgt, stehen Lehrbeauftragte an Hochschulen, die mit bestimmten Lehrveranstaltungen im Semester betraut werden, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art und nicht in einem Arbeitsverhältnis, wenn der Lehrauftrag durch eine einseitige Maßnahme der Hochschule erteilt wird.
  • ArbG Köln, 22.08.2023 - 4 Ca 2830/23
    Das bedeutet: Im Zweifel handelt die Behörde, die mit dem Lehrauftrag öffentliche Aufgaben überträgt, in Form des öffentlichen Rechts und durch Verwaltungsakt (vgl. zu allem: BAG, Beschluss vom 22.09.1995 - 5 AZB 19/95, Rn. 11 - 13; siehe auch: BAG, Urteil vom 23.05.2001 - 5 AZR 370/99; BAG, Urteil vom 18.07.2007 - 5 AZR 854/06; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2010 - 13 Sa 78/10, Rn. 31; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.08.2017 - 4 Sa 309/16, Rn. 68; jeweils zitiert nach juris).
  • ArbG Berlin, 05.07.2001 - 60 Ca 23612/00

    Zubilligung des Status einer Arbeitnehmerin oder den einer Lehrbeauftragten ;

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