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   BAG, 17.06.1999 - 5 AZB 23/98   

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BAG, 17.06.1999 - 5 AZB 23/98 (https://dejure.org/1999,1174)
BAG, Entscheidung vom 17.06.1999 - 5 AZB 23/98 (https://dejure.org/1999,1174)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 5 AZB 23/98 (https://dejure.org/1999,1174)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2, § 2 Abs. 1 Nr. 3a, b
    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person (Motorrad- Rennfahrerin)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2, § 2 Abs. 1 Nr. 3a, b
    Rechtsweg: Arbeitnehmerähnlichkeit einer Motorrad-Rennfahrerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 1175
  • BB 1999, 1822
  • BB 2000, 98
  • DB 1999, 2172
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Wahlfeststellung

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 5 AZB 23/98
    Eine nähere Klärung ist für die Rechtswegbestimmung nicht erforderlich (Senatsbeschluß vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - AP Nr. 41 zu § 2 ArbGG 1979).

    Der wirtschaftlich Abhängige muß außerdem seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (Senatsbeschluß vom 16. Juli 1997 - 5 AZB 29/96 - BAGE 86, 178 = AP Nr. 37 zu § 5 ArbGG 1979; Senatsbeschluß vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 -, aaO).

  • LAG Sachsen, 15.07.1998 - 3 Ta 164/98

    Rechtswegbestimmung; Außerordentliche Kündigung eines Vertrages mit einer

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 5 AZB 23/98
    Sächsisches Landesarbeitsgericht - 3 Ta 164/98 - Beschluß vom 15. Juli 1998.

    Die weitere sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. Juli 1998 - 3 Ta 164/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 5 AZB 23/98
    Für solche Fälle - in denen der Klägervortrag zum Arbeitnehmerstatus stets auch unschlüssig ist - ist zu erwägen, ob nicht das eigentlich unzuständige Arbeitsgericht - wenn dieses angerufen wurde - die Klage, statt sie zu verweisen, selbst als unbegründet abzuweisen hat (so bei unschlüssigem und zugleich streitigem Klägervortrag Senatsbeschluß vom 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 - BAGE 83, 40, 50 = AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; vgl. ferner Lüke, JuS 1997, 215, 217; Reinecke, ZfA 1998, 359, 374 ff.).
  • BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96

    Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 5 AZB 23/98
    Der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 10. Dezember 1996 (- 5 AZB 20/96 - AP Nr. 4 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung = EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 36), nach dem der Erfolg einer Klage gegen eine außerordentliche Kündigung eines privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses den Arbeitnehmerstatus nicht notwendig voraussetze, könne es - das Landesarbeitsgericht - sich nicht anschließen.
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 5 AZB 23/98
    Der wirtschaftlich Abhängige muß außerdem seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (Senatsbeschluß vom 16. Juli 1997 - 5 AZB 29/96 - BAGE 86, 178 = AP Nr. 37 zu § 5 ArbGG 1979; Senatsbeschluß vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 -, aaO).
  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits-

    Auszug aus BAG, 17.06.1999 - 5 AZB 23/98
    Für solche Fälle - in denen der Klägervortrag zum Arbeitnehmerstatus stets auch unschlüssig ist - ist zu erwägen, ob nicht das eigentlich unzuständige Arbeitsgericht - wenn dieses angerufen wurde - die Klage, statt sie zu verweisen, selbst als unbegründet abzuweisen hat (so bei unschlüssigem und zugleich streitigem Klägervortrag Senatsbeschluß vom 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 - BAGE 83, 40, 50 = AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; vgl. ferner Lüke, JuS 1997, 215, 217; Reinecke, ZfA 1998, 359, 374 ff.).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

    Der wirtschaftlich Abhängige muß außerdem seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (BAG 17. Juni 1999 - 5 AZB 23/98 - AP GVG § 17 a Nr. 39 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 34 mwN).
  • BAG, 19.12.2000 - 5 AZB 16/00

    Rechtsweg: Betreiberin eines Geschäftslokals

    Eine nähere Klärung ist für die Rechtswegbestimmung nicht erforderlich (BAG 17. Juni 1999 - 5 AZB 23/98 - AP GVG § 17 a Nr. 39 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 34 mwN).

    Der wirtschaftlich Abhängige muß außerdem seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sein (BAG 17. Juni 1999 aaO mwN).

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 173/01

    Einzelvertraglicher Kündigungsausschluß

    Durch Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Juni 1999 - 5 AZB 23/98 - steht fest, daß der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben ist.
  • BAG, 17.01.2001 - 5 AZB 18/00

    Rechtsweg: Betreiberin einer Bäckerei-Verkaufsstelle

    Für den Klageantrag zu 3 folgt die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen zumindest daraus, daß er als uneigentlicher Hilfsantrag hinsichtlich des Rechtswegs das Schicksal des Hauptantrags teilt (BAG 17. Juni 1999 - 5 AZB 23/98 - AP GVG § 17 a Nr. 39; Reinecke ZfA 1998, 359, 387).
  • LAG Düsseldorf, 06.02.2018 - 3 Sa 632/17

    Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und freiem Dienstverhältnis bei einem

    2.Die zulässigen Kündigungsschutzanträge ebenso wie der gleichfalls in seiner Begründetheit von der Vorfrage des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses abhängige arbeitsrechtliche Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung (vgl. hierzu BAG vom 17.06.1999 - 5 AZB 23/98, juris, Rz. 22) sind allesamt unbegründet.
  • LAG Köln, 29.09.2003 - 13 Ta 77/03

    Rechtswegzuständigkeit, Arbeitnehmerbegriff, designierter Gesellschafter einer

    Eine nähere Klärung seines Status ist für die Rechtswegbestimmung nicht erforderlich (BAG, Beschluss vom 17. Juni 1999, - 5 AZB 23/98 - EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 34; BAG, Beschluss vom 14.01.1997, - 5 AZB 22/96 - AP Nr. 41 zu § 2 ArbGG 1979).

    An Stelle der Weisungsgebundenheit beim Arbeitnehmer tritt das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit in den Vordergrund (vgl. nur BAG, Beschluss vom 30.08.2000 - 5 AZB 12/00, NZA 2000, 1359; BAG, Beschluss vom 17.06.1999 - 5 AZB 23/98, EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 34 m.w.N.; KR/Rost, 6. Aufl. 2002, Stichwort: Arbeitnehmerähnliche Person, Rdnr. 9).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2008 - 6 Ta 95/08

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - arbeitnehmerähnliche Person -

    Eine nähere Klärung des Status ist für die Rechtswegbestimmung insoweit nicht erforderlich (vgl. BAG, Beschluss vom 17. Juni 1999 - 5 AZB 23/98 = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 34; BAG, Beschluss vom 14.01.1997 - 5 AZB 22/96 = AP Nr. 41 zu § 2 ArbGG 1979).

    Anstelle der Weisungsgebundenheit beim Arbeitnehmer tritt das Merkmal der wirtschaftlichen Unselbständigkeit in den Vordergrund (vgl. BAG, Beschluss vom 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - = NZA 2000, 1359; BAG, Beschluss vom 17.06.1999 - 5 AZB 23/98 - = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 34 m. w. N.).

  • LAG Köln, 06.05.2005 - 4 Ta 40/05

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts

    1. Arbeitnehmerähnliche Personen sind, was zumeist auf ihrer gegenüber Arbeitnehmern geringeren Weisungsabhängigkeit oder ihrer fehlenden intensiven Eingliederung in die betriebliche Organisation beruht, wesentlich weniger persönlich abhängig als Arbeitnehmer (BAG v. 17.06.1999 - 5 AZB 23/98 - ; Kliemt in: Schwab/Weth (Hrsg.), ArbGG, § 5 Rdnr. 202); dafür tritt an Stelle der persönlichen Abhängigkeit das Merkmal der wirtschaftlichen Abhängigkeit bzw. Unselbstständigkeit und eine einem Arbeitnehmer vergleichbare Schutzbedürftigkeit (BAG v. 08.09.1997 - 5 AZB 3/97 - ; Müller-Glöge in: Germelmann u.a., ArbGG, 5. Aufl., § 5 Rdnr. 20a; Kliemt, a.a.O. Rdnr. 209).
  • LAG Hamm, 19.05.2006 - 2 Ta 476/05

    Rechtsweg: Zur Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gemäß § 569 Abs. 1 Satz 1

    Eine Klärung, ob die Klägerin Arbeitnehmerin war, ist für die Rechtswegbestimmung nicht erforderlich (BAG vom 14.01.1997 - 5 AZB 22/96 - AP Nr. 41 zu § 2 ArbGG 1979; BAG vom 17.06.1999 - 5 AZB 23/98 - NZA 1999, 1175 = DB 1999, 2172).
  • LAG Hamm, 23.07.2007 - 2 Ta 76/07

    Leitende Arzt einer Spezialklinik als arbeitnehmerähnliche Person gemäß § 5 Abs.

    Bei Zuständigkeitsfragen ist eine Wahlfeststellung zulässig (BAG vom 14.01.1997 - 5 AZB 22/96, NJW 1997, 1724 sowie vom 17.06.1999 - 5 AZB 23/98, NZA 1999, 1175).
  • ArbG Berlin, 09.10.2003 - 1 Ca 4598/03
  • LAG Köln, 29.12.2003 - 13 Ta 280/03

    Rechtsweg, Arbeitnehmereigenschaft, Einheitliches Arbeitsverhältnis

  • LAG Hamm, 14.04.2010 - 2 Ta 817/09

    Arbeitsrechtsweg für Vergütungsansprüche des wirtschaftlich abhängigen

  • LAG Berlin, 27.05.2003 - 3 Ta 733/03

    Klage eines Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG mit Anstellungsvertrag zur KG

  • LAG Hessen, 16.10.2001 - 9 Ta 375/01

    Rechtsweg; Durchgriffshaftung; Rechtsnachfolge

  • LAG Hamburg, 14.08.2001 - 6 Ta 10/01

    Rechtswegzuständigkeit des Arbeitsgerichts; Begriff des Arbeitsverhältnisses;

  • LAG Hamm, 06.08.2003 - 2 Ta 89/03

    Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Streitigkeiten aus der

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2011 - 24 W 90/10

    Begriff der arbeitnehmerähnlichen Person i.S. von § 5 Abs. 1 S. 2 2. Alt.;

  • LAG Hessen, 23.06.2000 - 9 Ta 169/00

    Auflistung der ehrenamtlichen Richter in der Prozessakte

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