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   BAG, 10.08.2004 - 5 AZB 26/04   

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https://dejure.org/2004,7533
BAG, 10.08.2004 - 5 AZB 26/04 (https://dejure.org/2004,7533)
BAG, Entscheidung vom 10.08.2004 - 5 AZB 26/04 (https://dejure.org/2004,7533)
BAG, Entscheidung vom 10. August 2004 - 5 AZB 26/04 (https://dejure.org/2004,7533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rechtsweg - Versorgungseinrichtung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten bei Klage eines über den Arbeitgeber zusatzversicherten Arbeitnehmers gegen einen Rentenversicherer; Zusatzversorgungskasse als gemeinsame Einrichtung von Tarifvertragsparteien oder Sozialeinrichtung des privaten Rechts; Unmittelbares ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrechtsweg für Klagen gegen die Emder Zusatzversorgungskasse der Sparkassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 128 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 28.04.1981 - 3 AZR 255/80

    Gerichte für Arbeitssachen - Rechtsstreitigkeiten mit Sozialeinrichtungen -

    Auszug aus BAG, 10.08.2004 - 5 AZB 26/04
    a) Konstituierend für eine gemeinsame Einrichtung ist das unmittelbare Kontroll- und Weisungsrecht beider Tarifvertragsparteien (BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - BAGE 61, 29, 36 f.; vgl. auch 28. April 1981 - 3 AZR 255/80 - BAGE 35, 221, 227; ErfK/Schaub § 4 TVG Rn. 40 f.; Däubler/Hensche TVG § 1 Rn. 938).

    § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b ArbGG stellt für die Zuständigkeit bewusst auf die Rechtsform der Einrichtung, nicht auf die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses ab (BAG 28. April 1981 - 3 AZR 255/80 - BAGE 35, 221, 224 f.; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG § 2 Rn. 93 mwN).

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 43/88

    Arbeitsgerichte: Rechtsweg bei Streitigkeiten im Gesamthafenbetrieb

    Auszug aus BAG, 10.08.2004 - 5 AZB 26/04
    a) Konstituierend für eine gemeinsame Einrichtung ist das unmittelbare Kontroll- und Weisungsrecht beider Tarifvertragsparteien (BAG 25. Januar 1989 - 5 AZR 43/88 - BAGE 61, 29, 36 f.; vgl. auch 28. April 1981 - 3 AZR 255/80 - BAGE 35, 221, 227; ErfK/Schaub § 4 TVG Rn. 40 f.; Däubler/Hensche TVG § 1 Rn. 938).
  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Für das vorliegende Verfahren spielt es keine Rolle, dass es sich bei den Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung und den versicherten Versorgungsempfängern um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten handelt, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (vgl. ua. BAG 10. August 2004 - 5 AZB 26/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 56, zu II der Gründe; BGH 14. Dezember 2005 - IV ZB 55/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 61, zu II der Gründe).
  • BAG, 05.12.2013 - 10 AZB 25/13

    Rechtsweg - Sozialeinrichtung

    Die Ansprüche des Klägers auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung richteten sich von vornherein gegen die Beklagte (vgl. BAG 10. August 2004 - 5 AZB 26/04 -) .
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage

    Das entspricht der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ZTR 2004, 603 unter II), ist jedoch im Berufungsverfahren keiner Überprüfung mehr zugänglich (§ 17a Abs. 5 GVG).

    Auch unterliegt die beklagte Zusatzversorgungsanstalt weder der Tarifbindung noch handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne von § 4 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes (BAG ZTR 2004, 603 unter II 3; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht-Schaub § 4 TVG Rn. 41).

  • BGH, 14.12.2005 - IV ZB 45/04

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen der Zusatzversorgungseinrichtung der

    Parteien des Rechtsstreits im vorliegenden Fall sind die Klägerin als Versicherte sowie der Beklagte als Körperschaft des öffentlichen Rechts in seiner Eigenschaft als Träger der ZVK, der demnach nicht in der Funktion eines Arbeitgebers auftritt (BAG ZTR 2004, 603; vgl. auch BVerfG DÖD 1999, 135, 136).

    Für die im vorliegenden Fall zu beurteilende Zusatzversorgungseinrichtung des Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht mangels unmittelbarer Kontroll- und Weisungsrechte der Tarifvertragsparteien deren Eigenschaft als Einrichtung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Fall 1 ArbGG verneint; solche Einwirkungsmöglichkeiten seien für die Annahme einer gemeinsamen Einrichtung konstituierend (BAG ZTR 2004, 603).

  • BGH, 14.12.2005 - IV ZB 55/04

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung des

    Parteien des Rechtsstreits im vorliegenden Fall sind der Kläger als Versicherter sowie der Beklagte als Körperschaft des öffentlichen Rechts in seiner Eigenschaft als Träger der ZVK, der demnach nicht in der Funktion eines Arbeitgebers auftritt (BAG ZTR 2004, 603; vgl. auch BVerfG DÖD 1999, 135, 136).

    Für die im vorliegenden Fall zu beurteilende Zusatzversorgungseinrichtung des Beklagten hat das Bundesarbeitsgericht mangels unmittelbarer Kontroll- und Weisungsrechte der Tarifvertragsparteien deren Eigenschaft als Einrichtung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b Fall 1 ArbGG verneint; solche Einwirkungsmöglichkeiten seien für die Annahme einer gemeinsamen Einrichtung konstituierend (BAG ZTR 2004, 603).

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Das entspricht der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ZTR 2004, 603 unter II), ist jedoch im Berufungsverfahren keiner Überprüfung mehr zugänglich (§ 17a Abs. 5 GVG).

    Auch unterliegt die beklagte Zusatzversorgungsanstalt weder der Tarifbindung noch handelt es sich um eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne von § 4 Abs. 2 des Tarifvertragsgesetzes (BAG ZTR 2004, 603 unter II 3; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht-Schaub § 4 TVG Rn. 41).

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 214/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Halbanrechnung

    Auch im vorliegenden Verfahren spielt es keine Rolle, dass es sich bei den Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung und den versicherten Versorgungsempfängern um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten handelt, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (vgl. ua. BAG 10. August 2004 - 5 AZB 26/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 56, zu II der Gründe; BGH 14. Dezember 2005 - IV ZB 55/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 61, zu II der Gründe).
  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 105/09

    Versorgungszusage bei der LBBW

    Die Regelungen der ZVK-L, die das Versicherungsverhältnis ausgestalten, sind daher als privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen anzusehen; Rechtsstreitigkeiten über deren Auslegung und Wirksamkeit gehören infolge dessen vor die Zivilgerichte (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2005 - IV ZB 45/04, VersR 2006, 534 Tz. 6 f. m.w.N.; BAG ZTR 2004, 603).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 12 U 91/05

    Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember

    Das entspricht der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (ZTR 2004, 603 unter II), ist jedoch im Berufungsverfahren - nachdem im ersten Rechtszug eine Rüge nicht erhoben wurde - keiner Überprüfung mehr zugänglich (§ 17a Abs. 5 GVG).
  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 65/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Für das vorliegende Verfahren spielt es keine Rolle, dass es sich bei den Streitigkeiten zwischen einer Zusatzversorgungseinrichtung und den versicherten Versorgungsempfängern um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten handelt, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (vgl. ua. BAG 10. August 2004 - 5 AZB 26/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 56, zu II der Gründe; BGH 14. Dezember 2005 - IV ZB 55/04 - EzBAT BAT § 46 Nr. 61, zu II der Gründe).
  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 113/09

    Zusatzversorgung der Landesbank Baden-Württemberg: Vereinbarkeit der

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 109/09

    Unverbindlichkeit einer Mitteilung über die Höhe der Anwartschaft eines bei einer

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 104/09

    Pflicht zur Feststellung eines über die Unverbindlichkeit der

  • LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 346/08

    Zusatzversorgung Öffentlicher Dienst: Wirksamkeit der Sanierungsgeldregelung der

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 106/09

    Auswirkung einer Versorgungszusage auf die Auslegung eines geänderten

  • LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12

    Gleichheitswidrige Abschaffung der Hinterbliebenenrente für nach altem

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