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   BAG, 11.09.2002 - 5 AZB 3/02   

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https://dejure.org/2002,2944
BAG, 11.09.2002 - 5 AZB 3/02 (https://dejure.org/2002,2944)
BAG, Entscheidung vom 11.09.2002 - 5 AZB 3/02 (https://dejure.org/2002,2944)
BAG, Entscheidung vom 11. September 2002 - 5 AZB 3/02 (https://dejure.org/2002,2944)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsweg - Arbeitnehmerentsendung - Bürgenhaftung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg - Arbeitnehmerentsendung - Bürgenhaftung - Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte - Urlaubskassenbeiträge

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; ArbGG § 2 Abs. 3; ; AEntG § 1 Abs. 3; ; AEntG § 1 a; ; AEntG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg; Arbeitnehmerentsendung; Bürgenhaftung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Sachliche Zuständigkeit der ArbG nach dem AEntG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsweg für Klagen nach dem Arbeitnehmer-Endsendegesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 102, 343
  • NZA 2003, 62
  • DB 2003, 780 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Düsseldorf, 13.12.2001 - 15 Ta 448/01

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes bei Führung eines Rechtsstreits durch einen

    Auszug aus BAG, 11.09.2002 - 5 AZB 3/02
    Die weitere sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. Dezember 2001 - 15 Ta 448/01 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 16.09.2020 - 4 Sa 704/19

    Arbeitsverhältnis; freies Dienstverhältnis; Abgrenzung; Arbeitnehmereigenschaft

    Rechtlich oder innerlich zusammengehörende Verfahren sollen nicht in Verfahren vor verschiedenen Gerichten aufgespalten werden (BAG, Beschl. v. 10.6.2010 - 5 AZB 3/10, NZA 2010, 1086; BAG, Beschl. v. 11.09.2002 - 5 AZB 3/02, NZA 2003, 62; GMP/Schlewing, 9. Aufl. 2018, § 2 ArbGG, Rn. 118; ErfK/Koch, 20. Aufl. 2020, § 2 ArbGG, Rn. 30).

    Es genügt, wenn eine Partei der Hauptklage auch Partei der Zusammenhangsklage ist (BAG, Beschl. v. 11.09.2002 - 5 AZB 3/02, NZA 2003, 62; GMP/Schlewing, 9. Aufl. 2018, § 2 ArbGG, Rn. 127).

  • LAG Köln, 25.08.2020 - 9 Ta 217/19

    Videoüberwacht in einem Sechs-Quadratmeter-Büro: Telefonsexdienstleisterinnen

    Es genügt, wenn eine Partei der Hauptklage auch Partei der Zusammenhangsklage ist (BAG v. 11.9.2002 - 5 AZB 3/02, NZA 2003, 62; GMP/Schlewing, 9. Aufl. 2017, § 2 ArbGG, Rn. 127).
  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 567/17

    Bürgenhaftung nach dem AEntG für Sozialkassenbeiträge

    Darüber hinaus kann sie nach § 768 BGB Einreden gegen die Hauptschuld erheben (vgl. BGH 18. Mai 1995 - IX ZR 129/94 - zu II 2 a der Gründe; zu der Akzessorietät der Bürgenhaftung auch BAG 11. September 2002 - 5 AZB 3/02 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 102, 343) .
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