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   BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96   

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BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96 (https://dejure.org/1997,3686)
BAG, Entscheidung vom 05.05.1997 - 5 AZB 35/96 (https://dejure.org/1997,3686)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 1997 - 5 AZB 35/96 (https://dejure.org/1997,3686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Besondere Vertreter eines Vereins als Organvertreter oder als Arbeitnehmer - besonderer Vertreter eines Vereins nach § 30 BGB als Arbeitnehmer nach § 5 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) - Anwendungsbereich des § 5 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3261
  • NZA 1997, 959
  • NJ 1997, 666
  • BB 1997, 1488
  • JR 1997, 440
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 08.10.1917 - VI 131/17

    Begriff des besondere Vereinsvertreters im Sinne der §§ 30, 31 Bürgerliches

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    In dem Bestreben, den bei rechtsgeschäftlichen Vertretern nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB möglichen Entlastungsbeweis auszuschließen und zu einer möglichst umfassenden Haftung des Vereins nach § 31 BGB zu gelangen, hat die Rechtsprechung teilweise auch Prokuristen und sogar Personen ohne Vertretungsmacht - zum Teil als "Innenorgan" bezeichnet - als besondere Vertreter angesehen (RGZ 91, 1, 3; 163, 21; RG JW 1930, 2927, 2930; BGH Urteil vom 27. April 1962 - VI ZR 210/61 - VersR 1962, 664).

    Ferner hat die Rechtsprechung darauf verzichtet, daß die Bestellung von besonderen Vertretern eine Grundlage in der Satzung haben muß; sie hat es ausreichen lassen, wenn gewöhnlich den gesetzlichen Vertretern obliegende Aufgaben den Betreffenden durch "allgemeine Betriebsregelung und Handhabung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen wurden" (RGZ 91, 1, 3; 163, 21, 30; BGH Urteil vom 12. Juli 1977 - VI ZR 159/75 - NJW 1977, 2259; MünchKomm-Reuter, BGB, Bd. 1, 3. Aufl. 1993, § 30 Rz 2 ff.).

  • RG, 17.01.1940 - II 82/39

    1. Verletzt der Hersteller oder Verkäufer eines Kraftwagens eine allgemeine

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    In dem Bestreben, den bei rechtsgeschäftlichen Vertretern nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB möglichen Entlastungsbeweis auszuschließen und zu einer möglichst umfassenden Haftung des Vereins nach § 31 BGB zu gelangen, hat die Rechtsprechung teilweise auch Prokuristen und sogar Personen ohne Vertretungsmacht - zum Teil als "Innenorgan" bezeichnet - als besondere Vertreter angesehen (RGZ 91, 1, 3; 163, 21; RG JW 1930, 2927, 2930; BGH Urteil vom 27. April 1962 - VI ZR 210/61 - VersR 1962, 664).

    Ferner hat die Rechtsprechung darauf verzichtet, daß die Bestellung von besonderen Vertretern eine Grundlage in der Satzung haben muß; sie hat es ausreichen lassen, wenn gewöhnlich den gesetzlichen Vertretern obliegende Aufgaben den Betreffenden durch "allgemeine Betriebsregelung und Handhabung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen wurden" (RGZ 91, 1, 3; 163, 21, 30; BGH Urteil vom 12. Juli 1977 - VI ZR 159/75 - NJW 1977, 2259; MünchKomm-Reuter, BGB, Bd. 1, 3. Aufl. 1993, § 30 Rz 2 ff.).

  • BGH, 12.07.1977 - VI ZR 159/75
    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    Ferner hat die Rechtsprechung darauf verzichtet, daß die Bestellung von besonderen Vertretern eine Grundlage in der Satzung haben muß; sie hat es ausreichen lassen, wenn gewöhnlich den gesetzlichen Vertretern obliegende Aufgaben den Betreffenden durch "allgemeine Betriebsregelung und Handhabung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen wurden" (RGZ 91, 1, 3; 163, 21, 30; BGH Urteil vom 12. Juli 1977 - VI ZR 159/75 - NJW 1977, 2259; MünchKomm-Reuter, BGB, Bd. 1, 3. Aufl. 1993, § 30 Rz 2 ff.).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94

    Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt für Teilzeitnebentätigkeit

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    Es liegt daher nahe, daß der Anstellungsvertrag auch als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (BAG Urteil vom 24. Juli 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 45 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 813, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 46 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 816).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94

    Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    Es liegt daher nahe, daß der Anstellungsvertrag auch als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (BAG Urteil vom 24. Juli 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 45 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 813, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 46 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 816).
  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    Jedoch muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe).
  • BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Wahlfeststellung

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    Auch bei Zuständigkeitsfragen ist eine Wahlfeststellung zulässig (BAG Beschlüsse vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 15 und vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - DB 1997, 684).
  • BAG, 13.07.1995 - 5 AZB 37/94

    Rechtsweg - Geschäftsführer/Gesamtprokurist

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    Umgekehrt bedeutet dies, daß § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG Personen, denen nur rechtsgeschäftlich Vollmacht erteilt worden ist, nicht erfaßt, und zwar auch dann nicht, wenn diese sehr weit reicht (BAG Urteil vom 26. Juni 1967 - 3 AZR 341/66 - BAGE 19, 355 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAG Beschluß vom 13. Juli 1995 - 5 AZB 37/94 - AP Nr. 23 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 2c der Gründe).
  • BAG, 25.07.1996 - 5 AZB 5/96

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Geschäftsführer einer

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    Auch bei Zuständigkeitsfragen ist eine Wahlfeststellung zulässig (BAG Beschlüsse vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 15 und vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - DB 1997, 684).
  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    Es liegt daher nahe, daß der Anstellungsvertrag auch als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (BAG Urteil vom 24. Juli 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 45 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 813, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 46 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 816).
  • BAG, 26.06.1967 - 3 AZR 341/66

    Entscheidung des Feststellungsprozesses - Gerichte für Arbeitssachen - Konkurs -

  • BGH, 27.04.1962 - VI ZR 210/61
  • LAG Sachsen, 05.09.1996 - 9 Ta 113/96

    Arbeitnehmerbegriff - besonderer Vertreter eines Vereins, hier: Geschäftsführer

  • LAG Hamm, 07.03.2013 - 8 Sa 1523/12

    Hauptgeschäftsführer eines eingetragenen Vereins kein Arbeitnehmer -

    Im Gegensatz zu der vom Arbeitsgericht zum Vergleich herangezogenen Vereinssatzung, welche der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.05.1997 (5 AZB 35/96) zugrunde lag, können Rechtsstellung und Vertretungsmacht des Klägers nicht auf eine entsprechende vertragliche Beauftragung und Bevollmächtigung zurückgeführt werden.
  • LAG Hamm, 05.03.2018 - 2 Ta 451/17

    Arbeitsrechtsweg für Kündigungsschutzklage des stellvertretenden Geschäftsführers

    Umgekehrt bedeutet dies, dass § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG auf Personen, denen nur rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt worden ist, nicht anwendbar ist, und zwar auch dann nicht, wenn diese rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht sehr weit reicht (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Köln Beschl. v. 16.9.2013 - 11 Ta 331/12, juris; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).

    Daraus folgt, dass besondere Vertreter eines Vereins im Sinne des § 30 BGB nur dann nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Fiktionsregelung des § 5 Abs. 1 Satz 3 BGB gelten, wenn die Satzung die Bestellung ausdrücklich und damit gestattet (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner  AuA 1997, 411).

  • LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06

    Besonderer Vertreter

    Dies jedenfalls mit Rücksicht auf den Zweck des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, dass die Arbeitgeberseite vor den Arbeitnehmerbeisitzern nicht ihre "Hausstreitigkeiten" auszubreiten braucht (BAG, Urteil vom 27. Oktober 1960 - 5 AZR 578/59 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 14 zu II 4 d der Gründe), weshalb andererseits die allein im Hinblick auf die haftungsrechtlichen Folgen des § 31 BGB vorgenommene Ausweitung des Kreises der besonderen Vertreter auf die Zuständigkeitsfrage nicht übertragen werden kann (dazu BAG, Beschluss vom 05.05.1997 - 5 AZB 35/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 31 zu II 1 c der Gründe).
  • LAG Hamm, 07.05.2020 - 2 Ta 457/19

    Rechtsweg, Fiktion des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG; Stellung als besondere Vertreter

    Umgekehrt bedeutet dies, dass § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG auf Personen, denen nur rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt worden ist, nicht anwendbar ist, und zwar auch dann nicht, wenn diese rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht sehr weit reicht (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Köln Beschl. v. 16.9.2013 - 11 Ta 331/12, juris; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).

    Daraus folgt, dass besondere Vertreter eines Vereins im Sinne des § 30 BGB nur dann nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Fiktionsregelung des § 5 Abs. 1 S. 3 BGB gelten, wenn die Satzung die Bestellung ausdrücklich und unzweideutig gestattet, da es sich bei der vereinsrechtlichen Vorschrift um einen besonderen gesetzlichen Vertretungstatbestand handelt (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).

    Es reicht nicht aus, wenn der Geschäftsführer in der Satzung - wie vorliegend - nicht als "besonderer Vertreter" erwähnt wird und nur seine Geschäftsführungsbefugnis, nicht aber seine Vertretungsmacht in der Satzung geregelt werden (vgl. BAG, Beschl. v. 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, juris, Rdnr. 22; LAG Köln, Beschl. v. 16.09.2013 - 11 Ta 331/12, juris, Rdnr. 26).

  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 719/00

    Kündigungsschutz - Organ - Werkleiter eines gemeindlichen Eigenbetriebes

    Entsprechend wird auch der besondere Vertreter eines rechtsfähigen Vereins nach § 30 BGB als Organ iSd. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG angesehen (APS/Biebl § 14 KSchG Rn. 6; KR-Rost aaO § 14 KSchG Rn. 12; so auch zu § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG BAG 5. Mai 1997 - 5 AZB 35/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 31 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 21; siehe auch 11. April 1997 - 5 AZB 32/96 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 47 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 23; 15. Oktober 1997 - 5 AZB 32/97 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 39 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 26; LAG Frankfurt am Main 15. Juni 1990 - 15 Sa 1578/89 - ZTR 1991, 79 [Leitsätze]).
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 411/03

    Dauerrechtsverhältnis als arbeitnehmerähnliche Person

    Nach ihrer soziologischen Typik sind die von ihr geleisteten Dienste denen eines Arbeitnehmers vergleichbar (vgl. BAG 5. Mai 1997 - 5 AZB 35/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 31 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 21), da auch die freie Mitarbeit für Rundfunkanstalten zu einer organisatorischen Eingliederung führt.
  • LAG Hessen, 19.01.2007 - 18 Ta 593/06

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Kündigungsschutzklage eines

    Andererseits bedeutet aber diese formstrenge Zuordnung, dass lediglich rechtsgeschäftlich bevollmächtigte Personen nicht unter die Fiktion des § 5 Abs. 1, S. 3 ArbGG fallen, selbst dann nicht, wenn die rechtsgeschäftliche Vollmacht weit gezogen ist (vgl. BAG vom 05.05.1997 - Az.: 5 AZB 35/96).

    Soweit das BAG (vom 05.05.1997 - Az.: 5 AZB 35/96) entschieden hat, dass ein besonderer Vertreter nach § 30 Satz 1 BGB ein Organstellung innehat, wenn die Satzung die Bestellung unzweideutig gestattet, ist dieser Fall nicht vergleichbar, da es sich bei der vereinsrechtlichen Vorschrift um einen besonderen gesetzlichen Vertretungstatbestand handelt.

  • LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 300/14

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine

    c) Der Kläger galt auch nicht als Arbeitnehmer des beklagten Landesbildungszentrums - hier Beklagter zu 2. -, weil er durch § 12 Satz 4 der Satzung des Landesbildungszentrums des ... e. V. (Bl. 53 d. A.) als bestellter besonderer Vertreter nach § 30 Satz 1 BGB zu den organschaftlichen Vertretern i. S. d. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG gehörte (vgl. BAG vom 05.09.1997 - 5 AZB 35/96 - EzA Nr. 21 zu § 5 ArbGG ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 9 Sa 296/07

    Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers - Inanspruchnahme von Personal

    Es handelt sich somit um eine Fiktion (BAG 5, 5.1997 -5 AZB 35/96-EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 21).
  • LAG Köln, 16.09.2013 - 11 Ta 331/12

    Prüfung der sachlichen vor der örtlichen Zuständigkeit

    Es reicht nicht aus, wenn der Geschäftsführer in der Satzung nicht als "besonderer Vertreter" erwähnt wird und nur seine Geschäftsführungsbefugnis, nicht aber seine Vertretungsmacht in der Satzung geregelt werden (BAG, Beschl. v. 05.05.1997 - 5 AZB 35/96 -).
  • LAG Hamm, 13.06.2007 - 2 Ta 80/07

    Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für die Kündigung des

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.12.2011 - 4 Ta 142/11

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - besondere Vertreter i.S.v. § 30

  • LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 237/14

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine

  • LAG Düsseldorf, 12.12.1997 - 11 Sa 1584/97

    Kündigung: Anwendbarkeit von § 14 Abs. 1 Nr. 1 auf den Geschäftsführer einer

  • LAG Hamm, 31.05.2013 - 2 Ta 560/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Geschäftsführerin einer Ltd. eröffnet -

  • LAG Niedersachsen, 04.02.2002 - 17 Ta 429/01

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen; Geschäftsführer

  • LAG Düsseldorf, 18.11.2004 - 15 Ta 608/04

    Anstellung als Mitglied der Betriebsleitung der Altenheime und Pflegeheime

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