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   BAG, 21.01.2004 - 5 AZB 43/03   

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https://dejure.org/2004,8939
BAG, 21.01.2004 - 5 AZB 43/03 (https://dejure.org/2004,8939)
BAG, Entscheidung vom 21.01.2004 - 5 AZB 43/03 (https://dejure.org/2004,8939)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 5 AZB 43/03 (https://dejure.org/2004,8939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Erstattung von Reisekosten für die Anreise von Mitarbeitern eines Justiziariats; Behandlung als "notwendige Kosten" im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO (Zivilprozessordnung); Möglichkeit der Vertretung durch den Leiter der Außenstelle; Gefährdung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1
    Kostenrecht - Erstattungsfähigkeit von Reisekosten einer Prozesspartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 398
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Düsseldorf, 14.07.2003 - 16 Ta 107/03

    Kostenerstattung; Reisekosten bei Gerichtsstand des Erfüllungsortes

    Auszug aus BAG, 21.01.2004 - 5 AZB 43/03
    Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. Juli 2003 - 16 Ta 107/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.08.2015 - 10 AZB 27/15

    Umfang der prozessualen Kostenerstattungspflicht - Klage am Gerichtsstand des

    Reisekosten sind notwendige Kosten iSv. § 91 Abs. 1 ZPO, wenn eine Partei in der konkreten Lage die die Kosten verursachende Reise vernünftigerweise als sachdienlich ansehen darf (vgl. BAG 21. Januar 2004 - 5 AZB 43/03 - zu II 1 der Gründe) .

    Dabei ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen (vgl. BAG 21. Januar 2004 - 5 AZB 43/03 - zu II 1 der Gründe) .

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2015 - 2 Ta 2/15

    Hypothetische Reisekosten der obsiegenden Partei bei Klage vor dem Gericht am

    Dabei ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen (BAG 17. August 2015 aaO; BAG 21. Januar 2004 - 5 AZB 43/03 - AP Nr. 37 zu § 91 ZPO = NZA 2004, 398).

    Dabei ist auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen (BAG 17. August 2015 aaO; BAG 21. Januar 2004 - 5 AZB 43/03 - AP Nr. 37 zu § 91 ZPO = NZA 2004, 398).

  • LAG Sachsen, 12.02.2015 - 4 Ta 184/14

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten der obsiegenden Partei im arbeitsgerichtlichen

    Notwendig sind alle und nur diejenigen Kosten, die man in der konkreten Lage vernünftigerweise als voraussichtlich sachdienlich ansehen darf und muss (BAG, Beschluss vom 21.01.2004 - 5 AZB 43/03 -, NZA 2004, 398 ).
  • KG, 06.07.2021 - 19 W 58/21

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht anwaltlichen

    Nicht erstattungsfähig sind Reisekosten hingegen, wenn von vornherein erkennbar ist, dass die Partei zur Klärung des Sachverhalts aus persönlicher Sicht nichts beitragen kann (BGH, Beschluss v. 13.12.2007, IX ZB 112/05, Rn. 12, OLG Jena, Beschluss v. 22.1.2015, 1 W 26/15, Rn. 6) oder es nur um die Klärung von Rechtsfragen geht (OLG München, Beschluss v. 18.7.2003, 11 W 1732/03; BAG, Beschluss v. 21.1.2004, 5 AZB 43/03).
  • LAG Hamm, 07.11.2005 - 9 Ta 496/04

    Erstattung der notwendigen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines

    Es kommt nicht darauf an, ob in der Zweigniederlassung Personal beschäftigt wird, das tatsächlich in der Lage ist, einen Rechtsstreit selbständig zu führen (Fortführung von BAG, 21.01.2004 - 5 AZB 43/03 - AP 37 zu § 91 ZPO).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.07.2015 - 17 Ta 6048/15

    Reisekostenerstattung bei auswärtiger Anreise

    Hierzu gehören auch Reisekosten der Partei, wenn sie in der konkreten Lage die Kosten verursachende Reise vernünftigerweise als sachdienlich ansehen darf, wobei es auf die konkreten objektiven Umstände ankommt (BAG NZA 2004, 398).
  • LAG Berlin, 13.01.2005 - 17 Ta 6083/04

    Erstattung von Reisekosten

    Hierzu gehören auch Reisekosten der Partei, wenn sie in der konkreten Lage die Kosten verursachende Reise vernünftigerweise als sachdienlich ansehen darf, wobei es auf die konkreten objektiven Umstände ankommt (BAG NZA 2004, 398; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl. 2004, § 12a, Rn. 20).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.09.2012 - 5 Ta 134/12

    Kostenfestsetzung, Sofortige Beschwerde, Berufungsverfahren, Rechtsanwaltskosten,

    Notwendig sind alle und nur diejenigen Kosten, die man in der konkreten Lage vernünftigerweise als voraussichtlich sachdienlich ansehen darf und muss (BAG, Beschl. v. 21.01.2004 - 5 AZB 43/03 -, NZA 2004, 398).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.05.2004 - 3 Ta 93/04

    Kein Anspruch eines Bediensteten des Landesamts für Besoldung und Versorgung auf

    Insoweit handelt es sich nicht um Kosten, die im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlich waren (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2004 - 5 AZB 43/03).
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