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   BAG, 28.09.1989 - 5 AZB 8/89   

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https://dejure.org/1989,2213
BAG, 28.09.1989 - 5 AZB 8/89 (https://dejure.org/1989,2213)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1989 - 5 AZB 8/89 (https://dejure.org/1989,2213)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1989 - 5 AZB 8/89 (https://dejure.org/1989,2213)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 64 Abs. 2, § 77; ZPO § 519b
    Arbeitsgerichtliches Verfahren: vermögensrechtlichen Streitigkeit - Begriff

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG 1979 § 64 Abs. 2, § 77; ZPO § 519b
    Zulässigkeit der Berufung: Begriff der vermögensrechtlichen Streitigkeit (hier: Weisungsrecht des Arbeitgebers)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 202
  • BB 1989, 2256
  • DB 1990, 640
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.02.1982 - 5 AZR 347/80

    Kündigungsdrohung

    Auszug aus BAG, 28.09.1989 - 5 AZB 8/89
    Unberücksichtigt bleibt, ob er daneben auch die Verwirklichung von nichtwirtschaftlichen Zwecken anstrebt (BGHZ 13, 5, 9 f.; 14, 72, 74; BAGE 38, 52, 54 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979, zu 1 a der Gründe).

    Ähnlich hat der Senat bei einer mit Kündigungsandrohung erfolgten Abmahnung die Auffassung vertreten, es handele sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne von § 64 Abs. 2 ArbGG 1979 (vgl. BAGE 38, 52, 54 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979, zu 1 b der Gründe).

  • BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53

    Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus BAG, 28.09.1989 - 5 AZB 8/89
    Unberücksichtigt bleibt, ob er daneben auch die Verwirklichung von nichtwirtschaftlichen Zwecken anstrebt (BGHZ 13, 5, 9 f.; 14, 72, 74; BAGE 38, 52, 54 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979, zu 1 a der Gründe).
  • BGH, 22.06.1954 - I ZR 225/53

    Nachprüfung der sachlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 28.09.1989 - 5 AZB 8/89
    Unberücksichtigt bleibt, ob er daneben auch die Verwirklichung von nichtwirtschaftlichen Zwecken anstrebt (BGHZ 13, 5, 9 f.; 14, 72, 74; BAGE 38, 52, 54 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 09.11.2004 - 1 ABR 11/02

    Gegenstandswert bei Anfechtung eines Sozialplans

    Vermögensrechtlich ist der Gegenstand der Tätigkeit insbesondere, wenn diese auf die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen gerichtet ist, die auf Geld oder geldwerte Leistungen gerichtet sind (vgl. BAG 22. Mai 1989 - 5 AZB 8/89 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 14 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 28; Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 85 Rn. 5; GK-ArbGG/Wenzel Stand Dezember 2002 § 12 Rn. 181; GK-ArbGG/Vossen Stand August 2001 § 85 Rn. 10).
  • BAG, 27.05.1994 - 5 AZB 3/94

    Bindung des Berufungsgerichts an die arbeitsgerichtliche

    Davon ist immer dann auszugehen, wenn der Kläger mit der Geltendmachung eines prozessualen Anspruchs in erheblichem Umfang wirtschaftliche Zwecke verfolgt und zwar unabhängig davon, ob er daneben auch die Verwirklichung von nicht-wirtschaftlichen Zwecken anstrebt (BAG Beschluß vom 28. September 1989 - 5 AZB 8/89 - AP Nr. 14 zu § 64 ArbGG 1979, zu II 1a der Gründe).
  • LAG Hamm, 05.11.2010 - 13 Ta 468/10

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Freistellung eines

    Eine vermögensrechtliche Streitigkeit liegt schon dann vor, wenn in erheblichem Umfang wirtschaftliche Zwecke verfolgt werden (BAG 24.02.1092 - 5 AZR 347/80 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 3; BAG 28.09.1989 - 5 AZB 8/89 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 14; LAG Hamm 12.06.2001 - 10 TaBV 50/01 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 50 = NZA-RR 2002, 472; LAG Hamm 28.04.2005 - 10 TaBV 35/05 - NZA-RR 2005, 436).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.1990 - 8 Ta 62/90

    Streitwert: Festsetzungsbeschluss ohne Begründung

    Auch der Verweis in der Nichtabhilfeentscheidung auf den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 28.09.1989 - 5 AZB 8/89- in EzA Nr. 28 zu § 64 ArbGG 1979 erscheint als Begründung der angefochtenen Entscheidung nicht ausreichend.

    Zum einen beruht nämlich der auf die Beschäftigung in einer bestimmten Vergütungsgruppe gerichtete Klagantrag auf einem Vermögensrechtlichen Verhältnis (vgl. zu diesem Abgrenzungsmerkmal Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Auflage, § 1 Rz 43; Hartmann, Kostengesetze, 23. Auflage, § 12 GKG Anmerkung 2.B; Hillach/Rohs, a.a.O., § 9 A I. a.), nämlich dem auf den Austausch von Arbeitsentgelt und Diensten gerichteten Arbeitsverhältnis und nicht etwa nur auf dem Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Würde des Arbeitnehmers (so freilich jedenfalls für den allgemeinen Beschäftigungsantrag noch BAG Beschluß vom 05.04.1965 - 3 AZR 668/55- in AP Nr. 1 zu § 11 GKG); zum andern verfolgte die Klägerin mit den Beschäftigungsantrag in erheblichem Umfang jedenfalls auch wirtschaftliche Ziele (vgl. zu diesem Abgrenzungsmerkmal den vom Arbeitsgericht zitierten Beschluß des BAG vom 28.09.1989, a.a.O.; ferner BAG vom 24.02.1982 - 5 AZR 347/80- in AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979), ist er doch auf die Zuweisung einer Tätigkeit von bestimmtem wirtschaftlichen, in der Vergütungsgruppe seinen Niederschlag findenden Wert (vgl. hierzu BAG in AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht unter II. 4. der Gründe) gerichtet (ebenso für den Fall der Unwirksamkeit einer Versetzung LAG München in JurBüro 88, 856 f. sowie für den Fall der Feststellung von Leitungsbefugnissen LAG Rheinland-Pfalz in LAG E Nr. 20 zu § 64 ArbGG 1979).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2005 - 8 Ta 235/05

    Gegenstandswert vermögens- und nichtvermögensrechtlicher Streitgegenstände

    Vermögensrechtlich ist der Gegenstand der Tätigkeit insbesondere, wenn diese auf die Durchsetzung von Ansprüchen gerichtet ist, die auf Geld oder geldwerte Leistungen gerichtet sind (vgl. BAG Beschluss vom 22.05.1989 - 5 AZB 8/89 = EZA ArbGG 1979 § 64 Nr. 28; Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, Arbeitsgerichtsgesetz 4. Auflage § 85 Rn. 5).
  • LAG Hamm, 27.10.2010 - 10 Ta 467/10

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Freistellung von zwei

    Eine vermögensrechtliche Streitigkeit liegt schon dann vor, wenn in erheblichem Umfang wirtschaftliche Zwecke verfolgt werden (BAG 24.02.1092 - 5 AZR 347/80 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 3; BAG 28.09.1989 - 5 AZB 8/89 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 14; LAG Hamm 12.06.2001 - 10 TaBV 50/01 - LAGE BRAGO § 8 Nr. 50 = NZA-RR 2002, 472; LAG Hamm 28.04.2005 - 10 TaBV 35/05 - NZA-RR 2005, 436).
  • LAG Berlin, 01.03.1999 - 9 Sa 133/98

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers bezüglich der Lage

    Wenn das Bundesarbeitsgericht in einem Beschluß vom 28.09.89 (AP Nr. 14 zu § 64 ArbGG 1979) meint, bei einem Streit darüber, ob der Arbeitnehmer berechtigt ist, bestimmte, ihm zugewiesene Arbeiten zu verweigern, handele es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne von § 64 Abs. 2 ArbGG (ähnlich LAG Rheinland-Pfalz vom 21.12.1988, NZA 1989, 236), kann dieser Auffassung nicht gefolgt werden.
  • LAG Sachsen, 31.03.1999 - 2 Sa 1384/97

    Streitwert bei Klage gegen Arbeitgeberweisung

    Zum anderen verfolgt der Kläger mit seiner Klage Zwecke in nicht unerheblichem wirtschaftlichen Umfange (siehe zur Einordnung des Streites um eine Weisung als "vermögensrechtliche Angelegenheit" BAG vom 28. September 1989 - 5 AZB 8/89 -, AP Nr. 14 zu § 64 ArbGG 1979), weil der Inhalt seines Arbeitsverhältnisses in Streit gezogen ist.
  • LAG Hamm, 15.07.1999 - 17 Sa 877/99

    Streitwert: negative Feststellungsklage - Statthaftigkeit der Berufung

    So nimmt das Bundesarbeitsgericht u.a. an, dass sowohl bei einem Rechtsstreit darüber, ob der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zu Recht eine Abmahnung erteilt hat (BAG, Urteil vom 24.02.1982 - 5 AZR 347/80 -, aaO.), als auch bei einem Rechtsstreit darüber, ob der Arbeitnehmer berechtigt ist, die ihm seitens seines Arbeitgebers aufgrund des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts einseitig zugewiesenen anderen Arbeiten zu verweigern (BAG, Beschluss vom 28.09.1989 - 5 AZB 8/89 - AP Nr. 14 zu § 64 ArbGG 1979) jeweils vermögensrechtliche Streitigkeiten im Sinne des § 64 Abs. 2 ArbGG vorliegen, da sich in beiden Fällen der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber vor den Gerichten für Arbeitssachen gegen eine mögliche Gefährdung seines bisherigen Arbeitsplatzes bei seinem Arbeitgeber wendet.
  • LAG Hessen, 23.01.1996 - 9 Sa 1680/95

    Streitwert: objektive Klagehäufung - Nebenansprüche bei

    Dem steht nicht entgegen, daß die Prozeßführung auch der Verfolgung nicht wirtschaftlicher Ziele dient (BAGE 38, 52, 54 = AP Nr. 3 zu § 64 ArbGG 1979 unter 1; Beschl. vom 28.09.1989 - 5 AZB 8/89 - AP Nr. 14 a.a.O. unter II 1; BGHZ 13, 5, S f.; 14, 72, 74).
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