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   BAG, 06.07.1972 - 5 AZR 100/72   

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https://dejure.org/1972,591
BAG, 06.07.1972 - 5 AZR 100/72 (https://dejure.org/1972,591)
BAG, Entscheidung vom 06.07.1972 - 5 AZR 100/72 (https://dejure.org/1972,591)
BAG, Entscheidung vom 06. Juli 1972 - 5 AZR 100/72 (https://dejure.org/1972,591)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1972, 1273
  • DB 1972, 1782
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 05.11.1963 - 5 AZR 136/63

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 06.07.1972 - 5 AZR 100/72
    3 Unerheblich ist es, daß die Klägerin die Ausschlußfrist nicht gekannt hat (z B» BAG AP Kr 30 zu § 4 TVG Ausschlußfusten) Ohne Belang für den Lauf der Ausschlußfrist ist auch, daß die Beklagte den Tarifvertrag nicht im Betrieb ausgelegt hat § 8 TVG ist, wie der Senat zu § 7 TVG a F bereits entschieden hat (AP Nr A3 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, eine reine Ordnungsvorschrift, aus deien Verletzung keine Schadenersatzansprüche hergeleitet werden können» Die Uichtauslage eines Tarifvertrages stellt für sich allein auch noch keine Treuwiangkeit dar, die gegenubei der Versäumung einer Ausschlußfrist den E i m a n d der unzul issigen RechtsausuDung lechtfertigen ionnte (BAG AP Ur 1 zu § 1 TVG Besugnanme auf Taiifvertrag)» Die Revision meint allerdings, es komme nicht so sehr auf die fehlende Auslage des Tarifvertrages an als vielmehr darauf, naß cie Beklagte jeden Hinweis auf den Tarifc-iiag und dessen illgememverbindlichkeit unterlassen habe Auch dieser Standpunkt der Revision ist r e c h t s i m g Neben der Auslagepflicht kann eine davon unabh ingige weitere Belohrungspflicht des Arbeitgebers m Hinblick auf das Eingreifen tariflicher Regelungen nicht angenor'"en werden«, Hatte der Gesetzgeber dies ge- \ollt, so hatte er dies unschwer im Tarifvertragsgesetz selbst medcrlegen können Es muß hier gelten, vas der Senat bereits m AP Nr. 1 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag gesagt hatte Einem der Mitte des 20» Jahrhunderts lebenden Menschen Arbeitnehmer) ist zuzunuten, sich die Rechtskenntnisse zu verschaffen, die er m Arbeitsieben für die Wahrnehmung seiner sozialen Sicherheit brauche Hierfür stehen ihm m ausreienenden Ncßc sachkundige Interessenverbande und Organisationen sowie sonstige Informationsmittei zur Verfügung In Emzelfall kann zv ar aus besonderen Umstanden eine Hmweispflicht des Arbeitgebers erwachsen, so z B dann, wenn er von Arbeitnehmer ausdrücklich gefragt wird Derartige besondeic Umstande sind hier jedoch nicht vorgetragen und aucn nicht ei sichtlich.
  • BAG, 23.01.2002 - 4 AZR 56/01

    Tarifliche Ausschlußfrist - Nachweisgesetz - Auslage im Betrieb

    Als Publizitätsvorschrift ist § 8 TVG eine Ordnungsvorschrift (BAG 6. Juli 1972 - 5 AZR 100/72 - AP TVG 1969 § 8 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 11).
  • LAG Niedersachsen, 07.12.2000 - 10 Sa 1505/00

    Verfall des Anspruchs auf Zahlung von Mehrarbeitszuschlägen wegen Versäumens der

    Erst bei Hinzutreten weiterer Umstände, etwa der Verweigerung einer begehrten Tarifauskunft, kommt ein Treueverstoß in Betracht (BAG, AP Nr. 1 zu § 1 TVG - Bezugnahme auf Tarifvertrag ; AP Nr. 2 zu § 70 BAT ; 06.07.1972, 5 AZR 100/72 , AP Nr. 1 zu § 8 TVG 1969 ).

    Vielmehr ist - wie bereits ausgeführt - in den Fällen, in denen der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifverträge nennt, eine Sanktion nicht geboten (i. E. ebenso BAG, AP Nr. 1 zu § 1 TVG - Bezugnahme auf Tarifvertrag ; ausführlich 06.07.1972, 5 AZR 100/72 , AP Nr. 1 zu § 8 TVG 1969 ).

  • BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98

    Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung

    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers eine Hinweis- oder Aufklärungspflicht erwachsen (BAG 6. Juli 1973 - 5 AZR 100/72 - AP TVG 1969 § 8 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Nr. 11, zu 3 der Gründe; Becker-Schaffner BB 1993, 1281, 1282).
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