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   BAG, 29.08.1980 - 5 AZR 1051/79   

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BAG, 29.08.1980 - 5 AZR 1051/79 (https://dejure.org/1980,2877)
BAG, Entscheidung vom 29.08.1980 - 5 AZR 1051/79 (https://dejure.org/1980,2877)
BAG, Entscheidung vom 29. August 1980 - 5 AZR 1051/79 (https://dejure.org/1980,2877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnfortzahlung - Entgeltfortzahlung - Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - Fehlende Kenntnis - Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1981, 171
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 218/78

    Lohnfortzahlungsanspruch - Verzicht - Kein Verzicht vor Fälligkeit - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 29.08.1980 - 5 AZR 1051/79
    Für die Behauptung der Klägerin, die Kündigung sei aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit erfolgt, spricht daher ein Beweis des ersten Anscheins (vgl. Urteil des Senats vom 20. August 1980 - 5 AZR 218/78 - [demnächst] AP Nr. 11 zu § 6 LohnFG [zu III 1 der Gründe]).
  • LAG Berlin, 07.08.1979 - 3 Sa 35/79
    Auszug aus BAG, 29.08.1980 - 5 AZR 1051/79
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 7. August 1979 - 3 Sa 35/79 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2018 - 10 Sa 1507/17

    Entgeltfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit - Kündigung aus Anlass der Erkrankung -

    Der Arbeitgeber hat nach dem Ende der zunächst bescheinigten Dauer der Arbeitsunfähigkeit noch drei Tage abzuwarten, ob der Arbeitnehmer ihm die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit anzeigt (vgl. BAG, Urteil vom 29. August 1980 - 5 AZR 1051/79).

    Macht er das nicht, kann er sich nicht darauf berufen, dass er keine Kenntnis von der Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit hatte, sondern wird so behandelt als hätte er von der Fortdauer gewusst (vgl. BAG, Urteil vom 29. August 1980 - 5 AZR 1051/79).

  • ArbG Berlin, 08.06.2012 - 28 Ca 6569/12

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Pflicht zur

    dazu statt vieler BAG 29.8.1980 - 5 AZR 1051/79 - AP § 6 LohnFG Nr. 18 [II.2 b.]: gleiche "Interessenlage"; skeptisch ErfArbR/Hans-Jürgen Dörner(Fn. 32) § 5 Rn. 19 [Anschlusszitat zu Fn. 32]: "Die hM ['herrschende Meinung'; d.U.] im Schrifttum (...) will die Vorschriften des § 5 I 1 bis 3 auf die Fälle des § 5 I 4 in Anlehnung an die RSpr.

    Wird die Analogie abgelehnt, hätte der AN aber nicht einmal eine Mitteilungspflicht, die Fortdauer der AU anzuzeigen"; s. auch Hessisches LAG 1, 12.2006 - 12 Sa 737/06 - EEK 3289 (Volltext: "Juris") [Orientierungssatz]: "Obwohl das Gesetz bei einer Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit keine weitere Informationspflicht wie bei der Ersterkrankung vorsieht, ist § 5 Abs. 1 S. 1-3 EntgFG auch auf § 5 Abs. 1 S. 4 EntgFG anwendbar".S. dazu statt vieler BAG 29.8.1980 - 5 AZR 1051/79 - AP § 6 LohnFG Nr. 18 [II.2 b.]: gleiche "Interessenlage"; skeptisch ErfArbR/Hans-Jürgen Dörner(Fn. 32) § 5 Rn. 19 [Anschlusszitat zu Fn. 32]: "Die hM ['herrschende Meinung'; d.U.] im Schrifttum (...) will die Vorschriften des § 5 I 1 bis 3 auf die Fälle des § 5 I 4 in Anlehnung an die RSpr.

    33) S. dazu statt vieler BAG 29.8.1980 - 5 AZR 1051/79 - AP § 6 LohnFG Nr. 18 [II.2 b.]: gleiche "Interessenlage"; skeptisch ErfArbR/Hans-Jürgen Dörner(Fn. 32) § 5 Rn. 19 [Anschlusszitat zu Fn. 32]: "Die hM ['herrschende Meinung'; d.U.] im Schrifttum (...) will die Vorschriften des § 5 I 1 bis 3 auf die Fälle des § 5 I 4 in Anlehnung an die RSpr.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2015 - 7 Sa 694/14

    Entgeltfortzahlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Ferner ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 29. August 1980 - 5 AZR 1051/79 - AP LohnFG § 6 Nr. 18) der Arbeitgeber, der von der bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit keine Kenntnis hatte, aber die dem Arbeitnehmer von Gesetzes wegen eingeräumte Nachweisfrist nicht abwartet, wie derjenige zu behandeln, der von der Arbeitsunfähigkeit Kenntnis hatte.

    Fehlt der Arbeitnehmer, muss der Arbeitgeber die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass dieser arbeitsunfähig krank ist (Urteil vom 29. August 1980 - 5 AZR 1051/79 - AP LohnFG § 6 Nr. 18; Urteil vom 26. April 1978 - 5 AZR 5/77 - AP LohnFG § 6 Nr. 5).

  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 896/79

    Lohnfortzahlung - Entgeltfortzahlung - Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - Ende der

    Auch wenn der Arbeitnehmer über die zunächst bescheinigte Zeit der Arbeitsunfähigkeit hinaus fehlt, muß der Arbeitgeber abwarten, ob nicht innerhalb von drei Kalendertagen eine Folgebescheinigung beigebracht wird, wenn er vermeiden will, daß seine Kündigung als eine Kündigung aus Anlaß der Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit angesehen wird (vgl. das nach diesem Urteil verkündete Urteil des Senats vom 29. August 1980 - 5 AZR 1051/79 - [demnächst] AP Nr. 18 zu § 6 LohnFG [zu II 2 a der Gründe]).
  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
    16So zur Vorgängervorschrift in § 3 LohnFG BAG 29.8.1980 - 5 AZR 1051/79 - AP § 6 LohnFG Nr. 18 [II.2b]: gleiche "Interessenlage"; s. zu demgegenüber gebotenen Differenzierungen noch unten, I.2 bc (1.) [S. 15 ff.].
  • ArbG Kiel, 27.03.2018 - 1 Ca 14a/18

    Anlasskündigung - Arbeitsunfähigkeit

    Dies gilt erst recht - obgleich § 5 Abs. 1 Satz 4 EFZG für Folgebescheinigungen weder eine Frist zur Anzeige noch zum Nachweis bestimmt - im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, die über den zunächst bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeitraum hinaus andauert (BAG, Urteil v. 29.08.1980 - 5 AZR 1051/79).
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