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   BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 107/90   

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BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 107/90 (https://dejure.org/1991,1311)
BAG, Entscheidung vom 27.02.1991 - 5 AZR 107/90 (https://dejure.org/1991,1311)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 (https://dejure.org/1991,1311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fernsehreporterin - Arbeitnehmereigenschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 1993, 306
  • afp 1992, 394
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 107/90
    Das Feststellungsbegehren der Klägerin ist zulässig (§ 256 Abs. 1 ZPO ; vgl. BAGE 41, 247, 250 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu A der Gründe), sachlich aber nicht gerechtfertigt.

    Diese ist jedoch für Dienste höherer Art nicht immer typisch (vgl. BAGE 41, 247, 253 f. = AP, aaO., zu B II 1 der Gründe, m.w.N.; seither ständig, zuletzt in dem nicht veröffentlichten Urteil des Senats vom 7. November 1990 - 5 AZR 15/90 -, zu I 1 der Gründe).

    Aus der praktischen Handhabung lassen sich nämlich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (vgl. statt vieler nochmals BAGE 41, 247, 258 f. = AP, aaO., zu B II 3 der Gründe, m.w.N.; zuletzt Senatsurteil vom 7. November 1990 - 5 AZR 15/90 -, zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 107/90
    Bei der Frage, ob und in welchem Maße der Mitarbeiter persönlich abhängig ist, muß vor allem die Eigenart der jeweiligen Tätigkeit berücksichtigt werden; denn abstrakte, für alle Arbeitnehmer geltende Kriterien lassen sich nicht aufstellen (vgl. BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe).

    Das zeigen beispielsweise die als freie Dienstverträge zu qualifizierenden Beraterverträge von Rechtsanwälten, Unternehmensberatern und Ärzten (vgl. zu der grundsätzlichen Frage der Dauer der Zusammenarbeit BAGE 30, 163, 167 f. = AP, aaO., zu B I 2 der Gründe; Urteil vom 24. Oktober 1984 - 5 AZR 346/83 -, zu B II 1 der Gründe, nicht veröffentlicht; weiter Urteil vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 -, zu B II 5 der Gründe, ebenfalls nicht veröffentlicht).

  • BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 15/90

    Status einer teilzeitbeschäftigten Vertragsärztin - Unterscheidung zu

    Auszug aus BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 107/90
    Diese ist jedoch für Dienste höherer Art nicht immer typisch (vgl. BAGE 41, 247, 253 f. = AP, aaO., zu B II 1 der Gründe, m.w.N.; seither ständig, zuletzt in dem nicht veröffentlichten Urteil des Senats vom 7. November 1990 - 5 AZR 15/90 -, zu I 1 der Gründe).

    Aus der praktischen Handhabung lassen sich nämlich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (vgl. statt vieler nochmals BAGE 41, 247, 258 f. = AP, aaO., zu B II 3 der Gründe, m.w.N.; zuletzt Senatsurteil vom 7. November 1990 - 5 AZR 15/90 -, zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikmoderators - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 107/90
    Gleiches gilt für Musikredakteure und Musikmoderatoren (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 -, zu B II 4 der Gründe, ebenfalls nicht veröffentlicht).

    Das zeigen beispielsweise die als freie Dienstverträge zu qualifizierenden Beraterverträge von Rechtsanwälten, Unternehmensberatern und Ärzten (vgl. zu der grundsätzlichen Frage der Dauer der Zusammenarbeit BAGE 30, 163, 167 f. = AP, aaO., zu B I 2 der Gründe; Urteil vom 24. Oktober 1984 - 5 AZR 346/83 -, zu B II 1 der Gründe, nicht veröffentlicht; weiter Urteil vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 -, zu B II 5 der Gründe, ebenfalls nicht veröffentlicht).

  • BAG, 24.10.1984 - 5 AZR 346/83

    - Zeichner und Karikaturist -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN,

    Auszug aus BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 107/90
    Das zeigen beispielsweise die als freie Dienstverträge zu qualifizierenden Beraterverträge von Rechtsanwälten, Unternehmensberatern und Ärzten (vgl. zu der grundsätzlichen Frage der Dauer der Zusammenarbeit BAGE 30, 163, 167 f. = AP, aaO., zu B I 2 der Gründe; Urteil vom 24. Oktober 1984 - 5 AZR 346/83 -, zu B II 1 der Gründe, nicht veröffentlicht; weiter Urteil vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 -, zu B II 5 der Gründe, ebenfalls nicht veröffentlicht).
  • BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 346/88

    Arbeitnehmereigenschaft: Fernsehansager, der bei einem anderen Sender

    Auszug aus BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 107/90
    So kann ein Fernsehansager seine Aufgaben in der rechtlichen Gestalt eines Arbeitsverhältnisses oder eines freien Mitarbeiterverhältnisses erfüllen (Senatsurteil vom 14. Juni 1989 - 5 AZR 346/88 -, zu II 2 der Gründe, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    (2) In der Folgezeit hat der Senat aber stärker als zuvor darauf abgestellt, daß programmgestaltende Mitarbeit von der journalistisch-schöpferischen Tätigkeit geprägt wird (Urteile vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, vom 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - und vom 14. Oktober 1992 - 5 AZR 114/92 -, alle n. v.; Urteil vom 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90

    Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen

    Häufig tritt auch eine fachliche Weisungsgebundenheit hinzu (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 41, 247, 253 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter B II 1 der Gründe; zuletzt BAG Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., zu I 1 der Gründe).

    Maßgeblich für ein Arbeitsverhältnis ist, daß der Arbeitgeber innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers verfügen darf (vgl. BAG Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., unter III der Gründe, m. w. N.).

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, so ist die letztere maßgebend; denn aus der praktischen Handhabung der Vertragsbziehungen lassen sich am ehesten Schlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (vgl. BAGE 41, 247, 258 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP, aaO, zu B II 3 der Gründe, m. w. N.; BAG Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., zu I 2 der Gründe; Senatsbeschlüsse vom 17. Oktober 1990 - 7 ABR 66/89 - und vom 28. November 1990 - 7 ABR 51/89 -, beide n.v.).

    Auch im Rahmen eines freien Dienst- oder Werkvertrages kann der Dienstberechtigte oder Werkbesteller derartige Vorgaben machen, ohne daß dies zu einer Weisungsabhängigkeit hinsichtlich der Arbeitszeit führt, wie sie für das Arbeitsverhältnis typisch ist (vgl. BAG Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., unter III 4 der Gründe).

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auch wenn dies zu seinen Gunsten unterstellt wird, so führt doch nicht schon das Ausmaß der zeitlichen Inanspruchnahme durch die übernommene Aufgabe zur persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - nv. unter IV 3 der Entscheidungsgründe; BAG 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 - nv. unter III 3 der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

    So ist beim Werkvertrag der Werkbesteller berechtigt, eine bestimmte Qualität festzusetzen und Nachbesserungen zu fordern (vgl. Senat 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 24, AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 10; 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 - zu III 2 der Gründe, EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 43).
  • BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 434/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkreporters - Vorliegen eines unbefristeten

    So können etwa Musikredakteure und -moderatoren (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 -, n.v., zu B II 4 der Gründe) ebenso wie Fernsehreporter (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., zu III der Gründe) ihre Aufgaben in der rechtlichen Gestalt eines Arbeitsverhältnisses öder eines freien Mitarbeiterverhältnisses erfüllen.

    Die Herstellung von Rundfunkbeiträgen für eine Zeitfunksendung ist ihrem Wesen nach ebenso wie die Herstellung von Fernsehbeiträgen für eine Abendsendung (vgl. dazu das Senatsurteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., zu III 1 der Gründe) insgesamt eine schöpferische Tätigkeit journalistischer Art. Ihr dient unmittelbar alles, was zur Vorbereitung an Kontaktaufnahmen mit Interviewpartnern und Recherchen, aber weiter auch alles, was zur Auftragsdurchführung erforderlich ist.

    Das Ausmaß der zeitlichen Inanspruchnahme führt aber ebenfalls nicht zu einer persönlichen Abhängigkeit (Weisungsgebundenheit) im Sinne des Arbeitsrechts (vgl. BAG Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., zu III 3 der Gründe).

    Unternehmensberatern und Ärzten (vgl. zu der grundsätzlichen Frage der Dauer der Zusammenarbeit BAGE 30, 163, 167 f. = AP, a.a.O., zu B I 2 der Gründe; Senatsurteil vom 24. Oktober 1984 - 5 AZR 346/83 -, n.v., zu B II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 -, n.v., zu B II 5 der Gründe; Senatsurteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., zu III 5 der Gründe).

    Das Angewiesensein auf Mitarbeiter und Einrichtungen des Beklagten kann vorliegend daher nicht als Umstand gewertet werden, der auf Eingliederung und persönliche Abhängigkeit schließen läßt (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., zu III 6 der Gründe).

  • BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter

    Ein Arbeitsverhältnis liegt insbesondere dann vor, wenn der Sender innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens über die Arbeitsleistung des programmgestaltenden Mitarbeiters verfügen kann (vgl. bereits Urteile des Senats vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, zu III der Gründe, und vom 14. Oktober 1992 - 5 AZR 114/92 -, zu III 1 der Gründe, beide n.v.).
  • BAG, 14.10.1992 - 5 AZR 114/92

    Arbeitsrechtlicher Status eines Fernsehmitarbeiters - Begründung eines

    So können etwa Musikredakteure und -moderatoren (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 -, n.v., zu B II 4 der Gründe) ebenso wie Fernseh- und Rundfunkreporter (Senatsurteile vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 -, n.v., zu III der Gründe und vom 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 -, n.v., zu IV der Gründe) ihre Aufgaben in der rechtlichen Gestalt eines Arbeitsverhältnisses oder eines freien Mitarbeiterverhältnisses erfüllen.

    Auch die Mitarbeit in aktuellen Sendungen kann in der Rechtsform eines freien Mitarbeiterverhältnisses geleistet werden, wie der Senat für Fernseh- und Rundfunkreporter bereits entschieden hat (Urteil vom 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 - und Urteil vom 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 -, beide n.v.).

  • ArbG Hamburg, 29.04.2008 - 1 Ca 424/07
    Auch wenn dies zu ihren Gunsten unterstellt wird, so führt doch nicht schon das Ausmaß der zeitlichen Inanspruchnahme durch die übernommene Aufgabe zur persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit (vgl. BAG Urteil vom 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - n.v. unter IV 3 der Entscheidungsgründe; BAG Urteil vom 27, Februar 1991 - 5 AZR 107/90 - n.v. unter III 3 der Entscheidungsgründe).
  • OLG Braunschweig, 08.03.1996 - Ss (B) 100/95

    Steuerstrafrecht; keine mittelbare Täterschaft des Steuerberaters bei

    Auch wenn dies zu seinen Gunsten unterstellt wird, so führt doch nicht schon das Ausmaß der zeitlichen Inanspruchnahme durch die übernommene Aufgabe zur persönlichen Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 434/91 - nv. unter IV 3 der Entscheidungsgründe; BAG 27. Februar 1991 - 5 AZR 107/90 - nv. unter III 3 der Entscheidungsgründe).
  • LAG Köln, 30.01.1997 - 5 Sa 1233/96

    Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen einer

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  • LAG Sachsen, 27.04.2006 - 8 Sa 178/05
  • LAG Köln, 22.05.1996 - 2 Sa 99/96

    Arbeitnehmerbegriff: Abgrenzung zum freien Mitarbeiter - Rundfunksprecher

  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 3 Sa 96/94

    Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter der Hörfunkredaktion

  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.1995 - 3 Sa 95/94

    Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter der Sportredaktion eines Fernsehsenders

  • LAG Hamburg, 24.01.1992 - 6 Sa 29/90

    Arbeitnehmerbegriff; Arbeitnehmer; Definition; Abhängigkeitsverhältnis;

  • BAG, 06.06.1991 - 2 AZR 445/90

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Vorliegen eines wichtigen Grundes

  • ArbG Köln, 18.03.1998 - 9 Ca 1131/97

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines RTL-Korrespondenten; Schwerwiegende

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