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   BAG, 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79   

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BAG, 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79 (https://dejure.org/1982,2267)
BAG, Entscheidung vom 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79 (https://dejure.org/1982,2267)
BAG, Entscheidung vom 11. August 1982 - 5 AZR 1089/79 (https://dejure.org/1982,2267)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 289
  • NJW 1983, 1220
  • afp 1982, 242
  • JR 1983, 352
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BAG, 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79
    Er muß dafür Sorge tragen, daß alle bedeutsamen gesellschaftlichen, politischen und weltanschau liehen Kräfte im Gesamtprogramm zur Geltung kommen können (BVerfGE 12, 205, 263).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BAG, 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79
    Die allgemeinen Gesetze, die die Meinungsfreiheit einschränken können (Art. 5 Abs. 2 GG) - dazu gehören auch die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis -, müssen so angewendet werden, daß der besondere Wertgehalt des Rechts auf freie Meinungsäußerung auf jeden Fall gewahrt bleibt (BVerfGE 7, 198, 208).
  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79
    Das Revisionsgericht kann auf Rüge nur nachprüfen, ob die Beweiswürdigung rechtlich möglich ist, ob sie vollständig ist und ob sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BAG AP Nr. 3 zu § 580 ZPO; BAG 14, 206, 210 = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß, zu II der Gründe).
  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Auszug aus BAG, 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79
    Deshalb kann ein solcher Sachverhalt sogar eine Kündigung begründen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 2 der Gründe; BAG 29, 195, 200 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus BAG, 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79
    Sie darf kein Unwerturteil über die Person des Arbeitnehmers enthalten (BAG AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 1 b der Grün de ).
  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 2357/13

    Entfernung mehrerer Abmahnungen - verweigerte Krankenvergütung - disziplinarische

    Dem entspricht zum einen, dass die Gerichte seit Jahrzehnten darauf bestehen, dass die arbeitsrechtliche Abmahnung "keinen über ihren Zweck hinausgehenden Sanktionscharakter" haben und namentlich "kein Unwerturteil über die Person" des Adressaten fällen darf 92 S. BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289 = AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.] - mit Hinweis auf BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 4 = SAE 1981, 237 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.

    S. BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289 = AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.] - mit Hinweis auf BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 4 = SAE 1981, 237 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.

    92) S. BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289 = AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.] - mit Hinweis auf BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 4 = SAE 1981, 237 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.

  • ArbG Berlin, 25.04.2014 - 28 Ca 17463/13

    Geldentschädigung - Verletzung des sogenannten allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Geht es um die rechtliche Kontrolle von Abmahnungen, so hat die forensische Praxis ihr Augenmerk unter anderem darauf zu legen, dass die Missbilligung keine persönlichen "Unwerturteile" über die Zielperson enthalte (s. bereits BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße [Leitsatz 1.]; 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79 - AP Nr. 9 zu Art. 5 GG Meinungsfreiheit = NJW 1983, 1220 [3.]).

    dazu BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289 = AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.] - mit Hinweis auf BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 4 = SAE 1981, 237 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.

    Das schließt nicht aus, dass der Arbeitgeber die Schwere der Vertragspflichtverletzung zum Ausdruck bringt oder eine wiederholte Verletzung vertraglicher Pflichten besonders kennzeichnet".S. dazu BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289 = AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.] - mit Hinweis auf BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 4 = SAE 1981, 237 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.

    139) S. dazu BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289 = AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.] - mit Hinweis auf BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 4 = SAE 1981, 237 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.

  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15

    Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter

    Das schließt nicht aus, dass der Arbeitgeber die Schwere der Vertragspflichtverletzung zum Ausdruck bringt oder eine wiederholte Verletzung vertraglicher Pflichten besonders kennzeichnet"; im Anschluss BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.]; ArbG Berlin 25.4.2014 - 28 Ca 17463/13 - …

    Das schließt nicht aus, dass der Arbeitgeber die Schwere der Vertragspflichtverletzung zum Ausdruck bringt oder eine wiederholte Verletzung vertraglicher Pflichten besonders kennzeichnet"; im Anschluss BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.]; ArbG Berlin 25.4.2014 - 28 Ca 17463/13 - …

  • ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 11553/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Widerruf des Vorwurfs

    Es ist nicht Sache des Arbeitgebers, (vermeintliches) Fehlverhalten des Arbeitnehmers in einer Abmahnung strafrechtlicher Würdigung zu unterziehen (wie BAG 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289; LAG Rheinland-Pfalz 13.4.1989 - 5 Sa 1013/88 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 18).

    BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289 = AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.] - mit Hinweis auf BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 4 = SAE 1981, 237 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.

    Das schließt nicht aus, dass der Arbeitgeber die Schwere der Vertragspflichtverletzung zum Ausdruck bringt oder eine wiederholte Verletzung vertraglicher Pflichten besonders kennzeichnet".S. BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289 = AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.] - mit Hinweis auf BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 4 = SAE 1981, 237 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.

    59) S. BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289 = AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.] - mit Hinweis auf BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 4 = SAE 1981, 237 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.

  • ArbG Berlin, 01.02.2013 - 28 Ca 18456/12

    Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Interessenkollision -

    Sie ist es auch, die eine - nicht eben unproblematische 80Die Beklage sei insofern vorsorglich darauf hingewiesen, dass es nicht Sache des Arbeitgebers ist, als Vertragsverletzungen eingeordnete Sachverhalte strafrechtlicher Würdigung zu unterziehen; s. hierzu statt vieler BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289 = AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.]: "Bedenklich ist, dass der beklagte Sender das Verhalten des Klägers als 'Verleumdung' gewertet hat.

    Eine strafrechtliche Beurteilung stand ihm nicht zu".Die Beklage sei insofern vorsorglich darauf hingewiesen, dass es nicht Sache des Arbeitgebers ist, als Vertragsverletzungen eingeordnete Sachverhalte strafrechtlicher Würdigung zu unterziehen; s. hierzu statt vieler BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289 = AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.]: "Bedenklich ist, dass der beklagte Sender das Verhalten des Klägers als 'Verleumdung' gewertet hat.

    80) Die Beklage sei insofern vorsorglich darauf hingewiesen, dass es nicht Sache des Arbeitgebers ist, als Vertragsverletzungen eingeordnete Sachverhalte strafrechtlicher Würdigung zu unterziehen; s. hierzu statt vieler BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289 = AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.]: "Bedenklich ist, dass der beklagte Sender das Verhalten des Klägers als 'Verleumdung' gewertet hat.

  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15 28 Ca 12279/15

    Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter

    Das schließt nicht aus, dass der Arbeitgeber die Schwere der Vertragspflichtverletzung zum Ausdruck bringt oder eine wiederholte Verletzung vertraglicher Pflichten besonders kennzeichnet"; im Anschluss BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.]; ArbG Berlin 25.4.2014 - 28 Ca 17463/13 - …

    Das schließt nicht aus, dass der Arbeitgeber die Schwere der Vertragspflichtverletzung zum Ausdruck bringt oder eine wiederholte Verletzung vertraglicher Pflichten besonders kennzeichnet"; im Anschluss BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.]; ArbG Berlin 25.4.2014 - 28 Ca 17463/13 - …

  • LAG Brandenburg, 26.06.1997 - 3 Sa 71/97

    Kündigung: außerordentliche Kündigung des Pressesprechers einer Stadt -

    Dazu gehören zum einen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. Bundesverfassungsgericht v. 28.04.1976 - 1 BvR 71/73 -, E 42, 133, 139 f.; BAG v. 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79 -, AP Nr. 9 zu Art. 5 Abs. 1 GG - Meinungsfreiheit; BK-Degenhardt, Art. 5 Rdn. 228), insbesondere die sich aus den tariflichen Regelungen des § 8 Abs. 1 BAT ergebenden Pflichten und zum anderen auch die persönliche Ehre des Arbeitgebers und seiner Repräsentanten (s. z.B.: BAG v. 15.12.1977 - 3 AZR 184/76 -, EzA § 626 BGB n. F., Nr. 61).
  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
    dazu etwa BAG 19.7.1983 - 1 AZR 307/81 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 5 [II.1b]: Entscheidend, "ob der Abmahnung eine über den Warnzweck hinausgehende Sanktionswirkung zukommt"; zuvor schon BAG 7, 11.1979 (Fn. 28) [II.1b]: "Die nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben"; im Anschluss beispielsweise BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - DB 1982, 2705 [3.].
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 4 Sa 451/17

    Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Entfernung aus Personalakte -

    Entsprechendes gilt, wenn die Abmahnung ein über ihren Zweck hinausgehendes Unwerturteil über die Person des Arbeitnehmers enthält (BAG v. 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79 -, AP Nr. 9 zu Art. 5 Abs. 1 GG Meinungsfreiheit).
  • LAG Hessen, 04.12.1992 - 9 Sa 1936/91

    Schadenersatz wegen Auflösungsverschuldens; Grundsatz der Meistbegünstigung ;

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  • LAG Hamm, 02.05.1991 - 4 Sa 183/91

    Personenbeschreibung und Schlussfloskel im qualifizierten Zeugnis; Kriterien für

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