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   BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02   

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https://dejure.org/2003,1209
BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02 (https://dejure.org/2003,1209)
BAG, Entscheidung vom 26.02.2003 - 5 AZR 112/02 (https://dejure.org/2003,1209)
BAG, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 5 AZR 112/02 (https://dejure.org/2003,1209)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach Nr. 43 Abs. 1 Manteltarifvertrag (MTV); Bestimmung durch Tarifvertrag; Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit; Vorlagepflicht des Arbeitnehmers; Erster Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Vorlagepflicht

  • Judicialis

    EFZG § 3; ; EFZG § 5; ; EFZG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung Krankheit - Darlegung und Beweis der Arbeitsunfähigkeit; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; tarifliche Verpflichtung zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag; Leistungsverweigerungsrecht; Regelungssperre für ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tarifliche Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Arbeitsunfähigkeit: Unverzügliche Vorlage einer Bescheinigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag

Besprechungen u.ä.

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 5 Abs. 1 Satz 2, Satz 3, 12 EntgeltfortzahlungsG
    Tarifliche Regelung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 171
  • BB 2003, 1622
  • DB 2003, 1395
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 726/96

    Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ab ersten Tag der Erkrankung

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02
    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis, daß eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine solche Bescheinigung vorlegt (st. Rspr., vgl. nur BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 83/96 -BAGE 85, 167, 171 f., zu II der Gründe; 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - BAGE 86, 357, 360).

    a) Die Arbeitsvertragsparteien können vereinbaren, daß eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung generell bereits für den ersten Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit beigebracht werden muß (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - BAGE 86, 357, 362 ff.).

    c) Demgegenüber läßt der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG weder erkennen, daß ein solches Verlangen nicht generell oder pauschal erhoben werden darf, noch verbietet er eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag (Senat 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - BAGE 86, 357, 361).

    Auch insoweit besteht kein Unterschied zu einer auf dem Arbeitsvertrag beruhenden Verpflichtung (vgl. hierzu Senat 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - BAGE 86, 357, 361 f.).

    Die Bekämpfung des Mißbrauchs und die Kostenersparnis waren gleichrangige wesentliche Anliegen des Gesetzgebers (BT-Drucks. 12/5798 S 26 in Verb, mit BT-Drucks. 12/5263 S 14; vgl. bereits Senat 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - BAGE 86, 357, 362).

    Gelingt der Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen weder durch die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch in sonstiger Weise, ist die Klage als unbegründet abzuweisen (BAG 1. Oktober 1997 - 5 AZR 726/96 - BAGE 86, 357, 365 f.).

  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02
    Durch Tarifvertrag kann bestimmt werden, daß der Arbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung generell bereits für den ersten Tag einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit beizubringen hat (Bestätigung von BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - BAGE 93, 276).

    Es ist nicht ersichtlich, warum eine tarifliche Regelung, durch die ebenfalls der Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet wird, anders als eine generelle arbeitsvertragliche Vereinbarung ein Abweichen von den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes zuungunsten der Arbeitnehmer darstellen soll (BAG 25. Januar 2000 - 1 ABR 3/99 - BAGE 93, 276, 287 f.; zustimmend ErfK/Dörner 3. Aufl. EFZG § 12 Rn. 6; Schaub/Linck Arbeitsrechts-Handbuch 10. Aufl. § 98 Rn. 135).

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02
    Entsprechen die unter Beweis gestellten Behauptungen nicht diesen Anforderungen, dient die Beweiserhebung der Ausforschung und hat zu unterbleiben (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 - AP HGB § 84 Nr. 9 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 78; 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - AP JVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 72).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02
    Wird ein Beweis angetreten, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt und sollen durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden, ist der Beweisantritt unzulässig und unbeachtlich (BAG 28. Mai 1998 - 6 AZR 618/96 - BAGE 89, 70).
  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02
    Entsprechen die unter Beweis gestellten Behauptungen nicht diesen Anforderungen, dient die Beweiserhebung der Ausforschung und hat zu unterbleiben (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 566/98 - AP HGB § 84 Nr. 9 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 78; 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - AP JVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 72).
  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02
    Nach dem Vortrag des Klägers ist nicht ersichtlich, daß der Arbeitgeber den Inhalt einer Regelungsabrede individualrechtlich umgesetzt hätte (vgl. BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210, 222).
  • BAG, 04.05.1971 - 1 AZR 305/70

    Sechswochenzeitraum - Lohnzahlung - Arbeitsschicht - Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02
    Zwar erhält der Arbeitnehmer, der im Laufe der Arbeitsschicht erkrankt, für die verbleibende Zeit des Arbeitstags ebenfalls noch Arbeitsentgelt; dieser Tag wird bei der Berechnung des Sechs-Wochen-Zeitraums nicht mitberücksichtigt (BAG 4. Mai 1971 - 1 AZR 305/70 - BAGE 23, 340).
  • LAG Nürnberg, 22.01.2002 - 6 Sa 193/01

    Zulässigkeit einer tariflichen Regelung über die Vorlagefrist der ärztlichen

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 22. Januar 2002 - 6 Sa 193/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.04.1999 - 1 AZR 631/98

    Rückwirkende Tariföffnungsklausel

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02
    Die Zulassung muß im Tarifvertrag nur deutlich zum Ausdruck kommen (BAG 20. April 1999 - 1 AZR 631/98 - BAGE 91, 244, 254; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - DB 2003, 455).
  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 597/95

    Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 112/02
    Auf Günstigkeitsgesichtspunkte kommt es dabei nicht an (st. Rspr., vgl. BAG 24. Januar 1996 - 1 AZR 597/95 - BAGE 82, 89, 93 f.; 5. März 1997 - 4 AZR 532/95 - BAGE 85, 208, 217 f.).
  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 532/95

    Tarifvorbehalt - Umdeutung einer nichtigen Betriebsvereinbarung

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 505/18

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    b) Für die Darlegung und den Nachweis von Beginn und Ende einer auf einer bestimmten Krankheit beruhenden Arbeitsunfähigkeit kann sich der Arbeitnehmer zunächst auf die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stützen (zu deren Beweiswert sh. BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 112/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 105, 171; zu den ab 1. Januar 2016 eingeführten Vordrucken vgl. Kleinebrink ArbRB 2016, 47 ff., 93 ff.) .

    Dass eine solche Untersuchung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu erfolgen hat, ist aber einer der Gründe dafür, weshalb nach der Lebenserfahrung der ärztlichen Bescheinigung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hinsichtlich der Darlegung der Voraussetzungen des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung ein hoher Beweiswert zuerkannt wird (vgl. nur BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 112/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 105, 171 sowie grundlegend BAG 11. August 1976 - 5 AZR 422/75 - zu 3 a der Gründe, BAGE 28, 144) .

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 318/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Einheit des Verhinderungsfalls

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG trägt - nach allgemeinen Grundsätzen - der Arbeitnehmer (BAG 13. Juli 2005 - 5 AZR 389/04 - zu I 6 der Gründe, BAGE 115, 206; 26. Februar 2003 - 5 AZR 112/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 105, 171) .

    Für Darlegung und Nachweis von Beginn und Ende einer auf einer bestimmten Krankheit beruhenden Arbeitsunfähigkeit kann sich der Arbeitnehmer zunächst auf die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stützen (zu deren Beweiswert sh. BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 112/02 - zu I 1 der Gründe, BAGE 105, 171; zu den neuen Vordrucken für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vgl. Kleinebrink ArbRB 2016, 93) .

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    (1) Im Hinblick auf das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit als überwachungsrechtfertigende Straftat müssen angesichts des hohen Beweiswertes einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zumindest begründete Zweifel an der Richtigkeit dieser ärztlichen Bescheinigung aufgezeigt werden, um den Beweiswert der Bescheinigung zu erschüttern (ua. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 35; 26. Februar 2003 - 5 AZR 112/02 - zu I 1 der Gründe mwN, BAGE 105, 171) .
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