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   BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 121/04   

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https://dejure.org/2004,16115
BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 121/04 (https://dejure.org/2004,16115)
BAG, Entscheidung vom 01.12.2004 - 5 AZR 121/04 (https://dejure.org/2004,16115)
BAG, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 5 AZR 121/04 (https://dejure.org/2004,16115)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Antragstellung in der mündlichen Verhandlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Verlesung von Anträgen in der Sitzung; Erstreckung der Bezugnahme auf Schriftsätze auf alle darin enthaltenen Anträge; Zulässigkeit der Sachentscheidung bei Fehlen eines entsprechenden Antrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2005, 38
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 556/01

    Antragstellung im Berufungsverfahren - Arbeitnehmerstatus - widersprüchliches

    Auszug aus BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 121/04
    Aus Gründen der prozessualen Klarheit und der Notwendigkeit, die Sachentscheidungsbefugnis des Gerichts näher zu bestimmen, bedarf es einer konkreten, auf die Sachentscheidung des Gerichts ausgerichteten Antragstellung (Senat 4. Dezember 2002 - 5 AZR 556/01 - BAGE 104, 86).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 492/06

    Fehlende Antragstellung - Säumnis - Konkurrentenklage

    Das steht nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des Fünften Senats; denn dieser hat ausdrücklich hervorgehoben, dass der Fall anders beurteilt werden könne, in dem lediglich die Abwehr der Klage oder des Rechtsmittels begehrt werde (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 121/04 - 4. Dezember 2002 - 5 AZR 556/01 -BAGE 104, 86).

    Dem stimmt im Ergebnis auch die herrschende Meinung zu (vgl. MünchKommZPO-Prütting 2. Aufl. § 333 Rn. 3; Stein/Jonas/Grunsky ZPO 22. Aufl. § 333 Rn. 7; Musielak/Stadler ZPO 5. Aufl. § 333 Rn. 2; Zöller/Herget ZPO 26. Aufl. § 333 Rn. 1; Treber Anm. zu BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 121/04 - jurisPR-ArbR 17/2005 Anm. 2).

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 63/07

    Anforderungen an die Antragstellung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Eine konkludente Bezugnahme der Anträge kann nur in Betracht kommen, wenn der Gegenstand des Rechtsstreits fest umrissen und klar ist, dass die Bezugnahme auf die Schriftsätze zum Zwecke der Antragstellung und nicht nur zur Erörterung der Sach- und Rechtslage erfolgt (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 121/04 - EEK 3169).
  • LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 1358/11

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Zur Antragstellung reicht es nicht aus, dass der Antrag schriftsätzlich angekündigt worden ist (vgl. BAG v. 01.12.2004 - 5 AZR 121/04 - zitiert nach juris, Rn.10; BAG v. 04.12.2002 - 5 AZR 556/01 - AP Nr. 1 zu § 333 ZPO).

    Auch kann dem Antragserfordernis nicht durch eine streitige Erörterung der Sach- und Rechtslage Genüge getan werden (BAG v. 01.12.2004 a.a.O., Rn.8).

    Auch im Falle des § 297 Abs. 2 ZPO muss wegen der zentralen Bedeutung der Sachanträge für Streitgegenstand, Rechtskraft, Möglichkeit der "Flucht in die Säumnis", Streitwert und Kosten eindeutig sein, ob Anträge gestellt werden, was beantragt wird und was nicht (BAG v. 01.12.2004 a.a.O.; vgl. auch BAG v. 04.12.2002 a.a.O.).

    Eine konkludente Bezugnahme der Anträge kann nur in Betracht kommen, wenn der Gegenstand des Rechtsstreits fest umrissen und klar ist, dass die Bezugnahme auf die Schriftsätze zum Zwecke der Antragstellung und nicht nur zur Erörterung der Sach- und Rechtslage erfolgt (BAG v. 01.12.2004 a.a.O., Rn.10).

  • BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 26/14

    Beschwerdeentscheidung im Beschlussverfahren ohne Antrag

    Bereits aus Gründen der prozessualen Klarheit und der Notwendigkeit, die Sachentscheidungsbefugnis des Gerichts näher zu bestimmen, bedarf es einer konkreten, auf die Sachentscheidung des Gerichts ausgerichteten Antragstellung (vgl. zum Berufungsverfahren BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 121/04 - zu II 1 der Gründe mwN) .
  • LAG Hamm, 20.07.2011 - 2 Sa 422/11

    Entscheidung nach Aktenlage im ersten Kammertermin unzulässig; Gütetermin keine

    Dem Antragserfordernis wird durch eine bloße streitige Erörterung der Sach- und Rechtslage nicht Genüge getan werden (BAG, Urt. v. 01.12.2004 - 5 AZR 121/04, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2018 - 2 Sa 224/17

    Einzelfallentscheidung - Außerordentliche Kündigung wegen Mitnahme geringwertiger

    Da die Berufungsanträge grundsätzlich auszulegen sind (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 1. Dezember 2004, 5 AZR 121/04, Rn. 11), ist die Gestattung der formalen Antragstellung zu Protokoll im vorliegenden Fall zu gestatten.
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