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   BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 136/05   

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https://dejure.org/2005,13883
BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 136/05 (https://dejure.org/2005,13883)
BAG, Entscheidung vom 31.08.2005 - 5 AZR 136/05 (https://dejure.org/2005,13883)
BAG, Entscheidung vom 31. August 2005 - 5 AZR 136/05 (https://dejure.org/2005,13883)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin anlässlich von ganztägigen Klassenfahrten; Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses

  • Judicialis

    ZPO § 256

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 566/04

    Teilzeitbeschäftigte Lehrerin - Ganztägige Klassenfahrt

    Auszug aus BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 136/05
    Hinweise des Senats: vgl. Senat 25. Mai 2005 - 5 AZR 566/04 - NZA 2005, 981, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen.

    Dies für die Vielzahl der denkbaren Fälle zu klären, würde auf die Erstattung eines Rechtsgutachtens hinauslaufen (vgl. Senat 25. Mai 2005 - 5 AZR 566/04 - NZA 2005, 981, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 2 b der Gründe).

  • LAG Hamm, 10.02.2005 - 11 Sa 1333/04

    Vollzeitvergütung teilzeitbeschäftigter Lehrerin bei zumindest ganztägigen

    Auszug aus BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 136/05
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. Februar 2005 - 11 Sa 1333/04 - aufgehoben.
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99

    Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger

    Auszug aus BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 136/05
    Die Feststellung muss grundsätzlich auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis gerichtet sein (BGH 13. März 2001 - VI ZR 290/00 - MDR 2001, 829, zu II 1 der Gründe; 7. Juni 2001 - I ZR 21/99 - NJW 2001, 3789, zu II 1 der Gründe).
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 136/05
    Ein Feststellungsantrag, der diesem Erfordernis nicht genügt, ist unzulässig (BGH 4. Oktober 2000 - VIII ZR 289/99 - NJW 2001, 445, zu II 3 a der Gründe).
  • BGH, 13.03.2001 - VI ZR 290/00

    Feststellungsbegehren eines Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 136/05
    Die Feststellung muss grundsätzlich auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis gerichtet sein (BGH 13. März 2001 - VI ZR 290/00 - MDR 2001, 829, zu II 1 der Gründe; 7. Juni 2001 - I ZR 21/99 - NJW 2001, 3789, zu II 1 der Gründe).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 136/05
    Jedoch kann sich die Feststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. nur BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - BAGE 99, 250, 252 f.; BGH 19. April 2000 - XII ZR 332/97 - NJW 2000, 2280, zu 1 a der Gründe, jeweils mwN).
  • BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 718/00

    Beschäftigungszeit - Befristete Rente

    Auszug aus BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 136/05
    Jedoch kann sich die Feststellungsklage auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (st. Rspr., vgl. nur BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 718/00 - BAGE 99, 250, 252 f.; BGH 19. April 2000 - XII ZR 332/97 - NJW 2000, 2280, zu 1 a der Gründe, jeweils mwN).
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Dagegen können nicht absehbare künftige Ansprüche nicht zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden (BAG 31. August 2005 - 5 AZR 136/05 - zu 1 und 2 a der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20

    Ausschluss aus dem ZIF-Expertenpool - internationale Friedenseinsätze -

    Die Feststellung muss auf ein gegenwärtiges Rechtsverhältnis gerichtet sein (vergleiche BAG 31. August 2005 - 5 AZR 136/05 - Rn. 8; BeckOK ZPO/Bacher, § 256 Rn. 6).

    bb) Dabei muss das Rechtsverhältnis so genau bezeichnet sein, dass über dessen Identität keine Zweifel bestehen (vergleiche BAG 31. August 2005 - 5 AZR 136/05 - Rn. 8).

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 522/04

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (st. Rspr., zB Senat 30. Mai 2001 - 4 AZR 387/00 - BAGE 98, 42, 45, zu I 1 a der Gründe; BAG 26. September 2002 - 6 AZR 523/00 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 73 = EzA ZPO § 256 Nr. 67, zu I 2 der Gründe; 6. November 2002 - 5 AZR 364/01 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 78 = EzA ZPO § 256 Nr. 68, zu 1 a der Gründe; 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 81 = EzA ZPO 2002 § 256 Nr. 2, zu I 1 der Gründe; 31. August 2005 - 5 AZR 136/05 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 184/21

    Vergütung nach dem TV Kraftfahrer - Auslegung eines Tarifvertrags

    Würde man den Anspruch nicht mit dem Schreiben des BMI begründen, so hinge der weiter zu prüfende Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung von verschiedenen Voraussetzungen ab, die im Rahmen eines Feststellungsurteils nicht abschließend geklärt werden können (BAG, Urteil vom 31. August 2005 - 5 AZR 136/05 -, Rn. 11) .

    Sämtliche entscheidungserheblichen Gesichtspunkte hierfür ließen sich im Rahmen einer Feststellungsklage nicht abschließend bestimmen (BAG, Urteil vom 31. August 2005 - 5 AZR 136/05 -, Rn. 12).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 182/21

    Vergütung nach dem TV Kraftfahrer - Auslegung eines Tarifvertrages

    Würde man den Anspruch nicht mit dem Schreiben des BMI begründen, so hinge der weiter zu prüfende Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung von verschiedenen Voraussetzungen ab, die im Rahmen eines Feststellungsurteils nicht abschließend geklärt werden können (BAG, Urteil vom 31. August 2005 - 5 AZR 136/05 -, Rn. 11) .

    Sämtliche entscheidungserheblichen Gesichtspunkte hierfür ließen sich im Rahmen einer Feststellungsklage nicht abschließend bestimmen (BAG, Urteil vom 31. August 2005 - 5 AZR 136/05 -, Rn. 12).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 185/21

    Vergütung nach dem TV Kraftfahrer - Auslegung eines Tarifvertrags

    Würde man den Anspruch nicht mit dem Schreiben des BMI begründen, so hinge der weiter zu prüfende Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung von verschiedenen Voraussetzungen ab, die im Rahmen eines Feststellungsurteils nicht abschließend geklärt werden können (BAG, Urteil vom 31. August 2005 - 5 AZR 136/05 -, Rn. 11) .

    Sämtliche entscheidungserheblichen Gesichtspunkte hierfür ließen sich im Rahmen einer Feststellungsklage nicht abschließend bestimmen (BAG, Urteil vom 31. August 2005 - 5 AZR 136/05 -, Rn. 12).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 183/21

    Vergütung nach dem TV Kraftfahrer - Auslegung eines Tarifvertrags

    Würde man den Anspruch nicht mit dem Schreiben des BMI begründen, so hinge der weiter zu prüfende Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung von verschiedenen Voraussetzungen ab, die im Rahmen eines Feststellungsurteils nicht abschließend geklärt werden können (BAG, Urteil vom 31. August 2005 - 5 AZR 136/05 -, Rn. 11) .

    Sämtliche entscheidungserheblichen Gesichtspunkte hierfür ließen sich im Rahmen einer Feststellungsklage nicht abschließend bestimmen (BAG, Urteil vom 31. August 2005 - 5 AZR 136/05 -, Rn. 12).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2022 - 8 Sa 186/21

    Auslegung; Feststellungsantrag; Pauschalentgeltgruppe; Protokollnotiz;

    Würde man den Anspruch nicht mit dem Schreiben des BMI begründen, so hinge der weiter zu prüfende Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung von verschiedenen Voraussetzungen ab, die im Rahmen eines Feststellungsurteils nicht abschließend geklärt werden können (BAG, Urteil vom 31. August 2005 - 5 AZR 136/05 -, Rn. 11) .

    Sämtliche entscheidungserheblichen Gesichtspunkte hierfür ließen sich im Rahmen einer Feststellungsklage nicht abschließend bestimmen (BAG, Urteil vom 31. August 2005 - 5 AZR 136/05 -, Rn. 12).

  • LAG Düsseldorf, 26.11.2008 - 12 Sa 193/07

    Schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts wegen Nichtzulassung zu einem

    Vielmehr ist etwa eine Klage, die auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, nur dann zulässig, wenn zum einen sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben, wobei es sich um absehbare künftige Ansprüche handeln muss (vgl. Baumbach/Lauterbach, ZPO, 67. Aufl., § 256 Rz. 16, ferner BAG, Urteil vom 31.08.2005, 5 AZR 136/05, Juris, Rz. 11), und zum anderen die abschließende Klärung der Rechtslage nicht durch eine - grundsätzlich vorrangige - Leistungsklage vorgenommen werden kann (BAG, Urteil vom 20.12.1963, 1 AZR 428/62, NJW 1964, 883, Stein/Jonas/ Roth, a.a.O., § 256 Rz. 64).
  • LAG Köln, 08.01.2013 - 11 Sa 1040/11

    Kein rechtliches Interesse an Feststellungsklage

    Nicht absehbare künftige Ansprüche können nicht zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden (BAG, Urteil vom 31.08.2005- 5 AZR 136/05 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2010 - 7 Sa 114/10

    Abfindungsanspruch - Feststellungsklage - Feststellung eines gegenwärtigen

  • ArbG Stuttgart, 01.04.2008 - 7 Ca 8902/07

    Verfall des Anspruchs auf Korrektur eines Arbeitszeitkontos vor Schließung des

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