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   BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 139/77   

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https://dejure.org/1978,633
BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 139/77 (https://dejure.org/1978,633)
BAG, Entscheidung vom 27.10.1978 - 5 AZR 139/77 (https://dejure.org/1978,633)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 139/77 (https://dejure.org/1978,633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sonderzuwendung - Arbeit aus Vergangenheit - Bezugszeitraum - Zuwendungsanspruch - Bindungsklausel - Betriebsbedingte Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1222 (Ls.)
  • BB 1979, 1559
  • DB 1979, 506
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 07.06.1972 - 5 AZR 495/71
    Auszug aus BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 139/77
    Das Urteil des Senats AP Nr. 73 zu § 611 BGB Gratifikation kann wegen der Besonderheiten des damaligen Falles - es handelte sich tun eine als "Dividende" he zeichnete Anwesenheitsprämie - zu keinem anderen Ergebnis führen.

    e) Die Beklagte könnte sich allerdings dann nicht auf den Ausschluß des Gratifikationsanspruchs berufen, wenn sie allein oder wesentlich mit dem Ziel gekündigt hätte, zu verhindern, daß der Anspruch auf Gratifikation entstehen kann (BAG AP Nr. 73 zu § 611 BGB Gratifikation [unter 1 der Gründe]).

  • BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 287/77

    Sonderleistung - Gratifikation

    Auszug aus BAG, 27.10.1978 - 5 AZR 139/77
    Dabei spielt es allerdings - entgegen dem angefochtenen Urteil keine Rolle -, daß es sich um eine tarifvertragliche Regelung handelt (vgl. hierzu das gleichzeitig mit diesem verkündete Urteil des Senats in der Sache 5 AZR 287/77).
  • BFH, 10.11.1999 - X R 60/95

    Jahr

    In der Folgezeit erkannte der BFH, im Hinblick darauf, dass einerseits derartige Gratifikationen nach arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung (Bundesarbeitsgericht --BAG--, Urteil vom 27. Oktober 1978 5 AZR 139/77, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts, Arbeitsrechtliche Praxis --AP--, § 611 BGB, Gratifikationen-Nr. 96, DB 1979, 506, m.w.N.; s. auch BAG-Beschluss vom 16. September 1986 GS 1/82, BB 1987, 265) als Entgelt für in der Vergangenheit gezeigte, wie aber auch für die Zukunft erwartete Betriebstreue anzusehen seien, und es sich andererseits als unhaltbar erwiesen hatte, die Bildung eines immateriellen Wirtschaftsguts "Betriebstreue" zu verlangen (BFH-Urteil vom 23. April 1975 I R 236/72, BFHE 116, 16, BStBl II 1975, 875), im Urteil vom 7. Juli 1983 IV R 47/80 (BFHE 139, 154, BStBl II 1983, 753) die Rückstellungsbildung dem Grunde nach an, verlangte nur hinsichtlich der Höhe Berücksichtigung eines "Fluktuationsabschlages" und hielt schließlich im Urteil in BFHE 149, 55, BStBl II 1987, 845 "in Fortentwicklung" dieser Rechtsprechung die Bildung einer Rückstellung für eine solche ungewisse Verbindlichkeit gemäß § 5 Abs. 1 EStG i.V.m. § 152 Abs. 7 AktG (Streitjahre 1970 bis 1975) im Hinblick auf den im Arbeitsverhältnis wurzelnden, für die Vergangenheit begründeten Erfüllungsrückstand des Arbeitgebers für geboten (ebenso schon die Vorinstanz: FG Hamburg, Urteil vom 8. Dezember 1983 II 174/82, EFG 1984, 339, sowie, im Hinblick auf den am jeweiligen Bilanzstichtag "verdienten Teil" solcher Arbeitnehmeransprüche: BFH-Urteil vom 19. Mai 1987 VIII R 327/83, BFHE 150, 140, 143, BStBl II 1987, 848; s. im Übrigen auch Brezing, Steuerberater-Jahrbuch --StbJb-- 1987/88, 111, 112 ff.; Döllerer, BB 1988, 238, 240).
  • BFH, 05.02.1987 - IV R 81/84

    Für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen an Arbeitnehmer ist eine

    Da diese Leistungen nur erbracht werden, wenn das Arbeitsverhältnis bis zum Jubiläumstag, also fünf, zehn, fünfzehn, zwanzig oder fünfundzwanzig Jahre aufrechterhalten wird, hängen sie von einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab und beinhalten insoweit ein Entgelt für die während dieser Dauer erbrachten Arbeitsleistungen und auch ein Entgelt dafür, daß der Arbeitnehmer sein Kündigungsrecht nicht ausübt (vgl. Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 13. September 1974 5 AZR 48/74, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts - Arbeitsrechtliche Praxis - AP -, § 611 BGB "Gratifikation" Nr. 84; Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1975, 278; Der Betrieb - DB - 1974, 2483; vom 27. Oktober 1978 5 AZR 139/77, AP, § 611 BGB "Gratifikation" Nr. 96; DB 1979, 506).
  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 532/89

    Gratifikation; Gleichbehandlung

    Bei einer Weihnachtsgratifikation mit Mischcharakter kann der Anspruch grundsätzlich davon abhängig gemacht werden, daß der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums im Arbeitsverhältnis steht (BAG Urteil vom 25. Februar 1974 - 5 AZR 225/73 - AP Nr. 80 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 139/77 - AP Nr. 96 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 31, 113 = AP Nr. 98 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 538/80 - DB 1983, 1662).

    Es entspricht aber ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß der Anspruch auf eine Sonderzuwendung, die auch in der Vergangenheit geleistete Dienste vergüten will, davon abhängig gemacht werden kann, daß der Arbeitnehmer während des gesamten Bezugszeitraums im Arbeitsverhältnis gestanden hat (BAG Urteil vom 27. Oktober 1978 - 5 AZR 139/77 - AP Nr. 96 zu § 611 BGB Gratifikation; Senatsurteile vom 24. August 1989 - 6 AZR 752/87 -, nicht veröffentlicht und vom 26. April 1990 - 6 AZR 278/88 - DB 1990, 1871 = NZA 1990, 814, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

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