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   BAG, 21.06.1978 - 5 AZR 144/77   

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https://dejure.org/1978,1295
BAG, 21.06.1978 - 5 AZR 144/77 (https://dejure.org/1978,1295)
BAG, Entscheidung vom 21.06.1978 - 5 AZR 144/77 (https://dejure.org/1978,1295)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 (https://dejure.org/1978,1295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 20 Abs. 1; BGB § 615 S. 1; TVG § 4
    Auch im öffentlichen Dienst kann in der Kündigungsschutzklage die notwendige schriftliche Geltendmachung von Gehaltsansprüchen (hier: nach § 20 Abs. 1 BAT ) liegen, wenn nach den gesamten Umständen der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage dahin verstehen muß, daß damit ...

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 630/87

    Ausschlussfrist in Verfallklauseln: zulässige einzelvertragliche Vereinbarung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG können Fristen tariflicher Ausschlußklauseln, die die schriftliche Geltendmachung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verlangen, in der Regel durch Erhebung und Durchführung der Kündigungsschutzklage gewahrt werden, wenn es sich um Ansprüche handelt, die vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängen und die während des Kündigungsschutzprozesses fällig werden (vgl. BAGE 30, 135 = AP Nr. 63 zu § 4 TV Ausschlußfristen sowie Urteile vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56, vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP Nr. 59 und vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP Nr. 65, alle zu § 4 TV Ausschlußfristen; Senatsurteil vom 8. August 1986, aa0).
  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02

    Ausschlußfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Auch im öffentlichen Dienst kann in der Kündigungsschutzklage die nach einer tariflichen Regelung notwendige schriftliche Geltendmachung von Gehaltsansprüchen liegen, wenn nach den gesamten Umständen der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage dahin verstehen muß (BAG 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 65).
  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90

    Annahmeverzug und Betriebsübergang

    Das Bundesarbeitsgericht läßt in ständiger Rechtsprechung eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers als schriftliche Geltendmachung der damit zusammenhängenden weiteren Ansprüche auf der ersten Stufe zu (BAGE 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81] = AP Nr. 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP Nr. 65 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I 1 der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 582/94

    Haftung des Arbeitgebers: Gesundheitsverletzung des Arbeitnehmers - tarifliche

    Zwar kann in einer Kündigungsschutzklage die schriftliche Geltendmachung von Gehaltsansprüchen liegen, wenn nach den gesamten Umständen der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage dahin verstehen mußte, damit würden auch Gehaltsansprüche geltend gemacht (BAG Urteil vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP Nr. 65 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • LAG Düsseldorf, 12.05.2020 - 14 Sa 521/19

    Anschlussfrist, Änderungsklage

    Der öffentliche Dienstherr muss sich wie jeder andere Arbeitgeber darauf einstellen, dass mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage die zukünftigen Lohnforderungen angemeldet werden (BAG vom 21.06.1978 - 5 AZR 144/77 -, juris; Burger, Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, TVöD § 37 Rn. 27, beck-online; Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht - Berger, 1. Aufl. 2016, KSchG § 4 Rn. 268).
  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZN 757/02

    Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen im öffentlichen Dienst - auf

    Demgegenüber gelte nach der Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 1978 (- 5 AZR 144/77 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 65) "die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gegenüber einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes nur dann als schriftliche Geltendmachung von Annahmeverzugslohnansprüchen, wenn der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage nach den gesamten Umständen dahin verstehen muß, daß damit auch Gehaltsansprüche geltend gemacht werden sollen.".
  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 371/96

    Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung - Verfall des Anspruchs wegen

    Zwar kann in einer Kündigungsschutzklage die Geltendmachung von Gehaltsansprüchen liegen, wenn nach den gesamten Umständen der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage dahin verstehen mußte, damit würden auch Gehaltsansprüche geltend gemacht (BAG Urteil vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP Nr. 65 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 801/98

    Auslegung von Ausschlussfristen in Tarifverträgen

  • BAG, 22.10.1980 - 5 AZR 453/78

    Tarifvertragsrecht - Ausschlußfrist - Verfallklausel - Abhängigkeit von

  • BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 108/84

    Annahmeverzugslohn und tarifliche Ausschlussfrist - Ordentliche Kündigung wegen

  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 151/86

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitsvergütung im Anschluss an eine unwirksame

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