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BAG, 21.06.1978 - 5 AZR 144/77 |
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BAT § 20 Abs. 1; BGB § 615 S. 1; TVG § 4
Auch im öffentlichen Dienst kann in der Kündigungsschutzklage die notwendige schriftliche Geltendmachung von Gehaltsansprüchen (hier: nach § 20 Abs. 1 BAT ) liegen, wenn nach den gesamten Umständen der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage dahin verstehen muß, daß damit ...
Wird zitiert von ... (14)
- BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05
Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage
Rspr., vgl. nur BAG 23. Februar 1977 - 3 AZR 764/75 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 58; 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 59; 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAGE 29, 152; 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 65; 13. September 1984 - 6 AZR 379/81 - BAGE 46, 359; 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA BGB § 615 Nr. 48, jeweils mwN; mit der Ausnahme des Urteils des Fünften Senats vom 8. Januar 1970 - 5 AZR 124/69 - BAGE 22, 241, diese Auffassung hat der Fünfte Senat dann aber ausdrücklich wieder aufgegeben und sich der oa. - BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 324/84
Verzug des Arbeitgebers bei Verurteilung zur Beschäftigung
Dieses Klageziel sei dem Arbeitgeber im allgemeinen auch erkennbar (BAG 29, 152, 156 = AP Nr. 60 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 2 a der Gründe, m.w.N.; BAG 30, 135, 137 = AP Nr. 63 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 1 b der Gründe und BAG Urteil vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP Nr. 65 zu § 4 TVG Ausschlußfristen). - BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 405/97
Rückgewähr nachvertraglich erbrachter Leistung - Ausschlußfrist
Dem ist das Bundesarbeitsgericht auch für den Bereich des öffentlichen Dienstes gefolgt, allerdings mit der Einschränkung, die Ausschlußfrist des § 70 BAT werde durch den Kündigungsschutzantrag nur gewahrt, wenn der Arbeitgeber nach den gesamten Umständen des Einzelfalles die Klage in diesem Sinn verstehen muß (Urteil vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP Nr. 65 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
- BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 630/87
Ausschlussfrist in Verfallklauseln: zulässige einzelvertragliche Vereinbarung; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG können Fristen tariflicher Ausschlußklauseln, die die schriftliche Geltendmachung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verlangen, in der Regel durch Erhebung und Durchführung der Kündigungsschutzklage gewahrt werden, wenn es sich um Ansprüche handelt, die vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängen und die während des Kündigungsschutzprozesses fällig werden (vgl. BAGE 30, 135 = AP Nr. 63 zu § 4 TV Ausschlußfristen sowie Urteile vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - AP Nr. 56, vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 - AP Nr. 59 und vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP Nr. 65, alle zu § 4 TV Ausschlußfristen; Senatsurteil vom 8. August 1986, aa0). - BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02
Ausschlußfrist - Geltendmachung eines Anspruchs
Auch im öffentlichen Dienst kann in der Kündigungsschutzklage die nach einer tariflichen Regelung notwendige schriftliche Geltendmachung von Gehaltsansprüchen liegen, wenn nach den gesamten Umständen der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage dahin verstehen muß (BAG 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 65). - BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90
Annahmeverzug und Betriebsübergang
Das Bundesarbeitsgericht läßt in ständiger Rechtsprechung eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers als schriftliche Geltendmachung der damit zusammenhängenden weiteren Ansprüche auf der ersten Stufe zu (BAGE 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81] = AP Nr. 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP Nr. 65 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu I 1 der Gründe, jeweils m.w.N.). - BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 582/94
Haftung des Arbeitgebers: Gesundheitsverletzung des Arbeitnehmers - tarifliche …
Zwar kann in einer Kündigungsschutzklage die schriftliche Geltendmachung von Gehaltsansprüchen liegen, wenn nach den gesamten Umständen der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage dahin verstehen mußte, damit würden auch Gehaltsansprüche geltend gemacht (BAG Urteil vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP Nr. 65 zu § 4 TVG Ausschlußfristen). - LAG Düsseldorf, 12.05.2020 - 14 Sa 521/19
Anschlussfrist, Änderungsklage
Der öffentliche Dienstherr muss sich wie jeder andere Arbeitgeber darauf einstellen, dass mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage die zukünftigen Lohnforderungen angemeldet werden (BAG vom 21.06.1978 - 5 AZR 144/77 -, juris;… Burger, Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, TVöD § 37 Rn. 27, beck-online;… Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht - Berger, 1. Aufl. 2016, KSchG § 4 Rn. 268). - BAG, 26.02.2003 - 5 AZN 757/02
Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen im öffentlichen Dienst - auf …
Demgegenüber gelte nach der Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 1978 (- 5 AZR 144/77 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 65) "die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gegenüber einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes nur dann als schriftliche Geltendmachung von Annahmeverzugslohnansprüchen, wenn der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage nach den gesamten Umständen dahin verstehen muß, daß damit auch Gehaltsansprüche geltend gemacht werden sollen.". - BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 371/96
Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung - Verfall des Anspruchs wegen …
Zwar kann in einer Kündigungsschutzklage die Geltendmachung von Gehaltsansprüchen liegen, wenn nach den gesamten Umständen der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage dahin verstehen mußte, damit würden auch Gehaltsansprüche geltend gemacht (BAG Urteil vom 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP Nr. 65 zu § 4 TVG Ausschlußfristen). - BAG, 22.09.1999 - 10 AZR 801/98
Auslegung von Ausschlussfristen in Tarifverträgen
- BAG, 22.10.1980 - 5 AZR 453/78
Tarifvertragsrecht - Ausschlußfrist - Verfallklausel - Abhängigkeit von …
- BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 108/84
Annahmeverzugslohn und tarifliche Ausschlussfrist - Ordentliche Kündigung wegen …
- BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 151/86
Anspruch auf Zahlung von Arbeitsvergütung im Anschluss an eine unwirksame …