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   BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 144/98   

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BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 144/98 (https://dejure.org/1998,2025)
BAG, Entscheidung vom 21.10.1998 - 5 AZR 144/98 (https://dejure.org/1998,2025)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 1998 - 5 AZR 144/98 (https://dejure.org/1998,2025)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 80% oder 100%

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1 n. F.; Manteltarifverträge für das Bäckerhandwerk in NRW vom 2. 1. 1994 und 3. 3. 1997 (MTV) § 10 Nr. 5
    I. Bäckerhandwerk in Nordrhein-Westfalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %; Tarifvertragliche Verweisungen auf das Gesetz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 332 (Ls.)
  • BB 1999, 112
  • DB 1999, 746
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 144/98
    Beide sind nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zu beantworten (zutreffend Kamanabrou, RdA 1997, 22, 23; zu den Auslegungsgrundsätzen im einzelnen vgl. BAG Urteile vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -, - 5 AZR 638/97 - und 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Auch der erkennende Senat ist der Rechtsprechung des Zweiten und Siebten Senats hinsichtlich der Auslegung tariflicher Verweisungen gefolgt (Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dazu bedarf es jedoch besonders deutlicher Anhaltspunkte (BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dazu bedürfte es klarer Anhaltspunkte dafür, daß die Tarifvertragsparteien nach Änderung der Gesetzeslage einen entsprechenden Regelungswillen gehabt haben (BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 10 Sa 2005/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV Bäckereihandwerk

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 144/98
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 10 Sa 2005/97 -.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Januar 1998 - 10 Sa 2005/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87

    Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 144/98
    Wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorlägen, sei davon auszugehen, daß es den Tarifvertragsparteien lediglich darum gegangen sei, eine unvollständige Darstellung der Rechtslage zu vermeiden und die Tarifgebundenen im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 40 zu § 622 BGB).
  • BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 545/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 144/98
    Beide sind nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zu beantworten (zutreffend Kamanabrou, RdA 1997, 22, 23; zu den Auslegungsgrundsätzen im einzelnen vgl. BAG Urteile vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -, - 5 AZR 638/97 - und 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 638/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 144/98
    Beide sind nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zu beantworten (zutreffend Kamanabrou, RdA 1997, 22, 23; zu den Auslegungsgrundsätzen im einzelnen vgl. BAG Urteile vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -, - 5 AZR 638/97 - und 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Chemiearbeiter

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 144/98
    Wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorlägen, sei davon auszugehen, daß es den Tarifvertragsparteien lediglich darum gegangen sei, eine unvollständige Darstellung der Rechtslage zu vermeiden und die Tarifgebundenen im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 40 zu § 622 BGB).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94

    Anwendbarkeit der tariflichen Kündigungsfristen in der Metall- und

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 144/98
    Die Literatur hat sich dem Bundesarbeitsgericht für die Auslegung von Verweisungen - nicht so für die Auslegung von wörtlichen oder inhaltsgleichen Übernahmen des Gesetzestextes - im Ergebnis weitgehend angeschlossen (Buchner, NZA 1996, 1177, 1182; Kamanabrou, RdA 1997, 22, 27; Rieble, RdA 1997, 134, 140; Giesen, RdA 1997, 193, 201, Fußnote 93; K. Gamillscheg, Anm. zu BAG Urteil vom 5. Oktober 1995, SAE 1996, 274, 278; Bengelsdorf, Anm. zu BAG AP Nr. 48 zu § 622 BGB; Wiedemann, Anm. zu BAG AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 190/80

    Tarifvertrag - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 144/98
    Wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorlägen, sei davon auszugehen, daß es den Tarifvertragsparteien lediglich darum gegangen sei, eine unvollständige Darstellung der Rechtslage zu vermeiden und die Tarifgebundenen im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 40 zu § 622 BGB).
  • BAG, 10.05.1994 - 3 AZR 721/93

    Tarifliche Spesensätze im Güterkraftverkehr

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 144/98
    In Klammerzusätzen wird nach allgemeinen sprachlichen Regeln lediglich erklärt und erläutert, nicht aber Eigenständiges festgelegt (BAG Urteil vom 10. Mai 1997 - 3 AZR 721/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe; BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 728/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall : 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 144/98
    In Klammerzusätzen wird nach allgemeinen sprachlichen Regeln lediglich erklärt und erläutert, nicht aber Eigenständiges festgelegt (BAG Urteil vom 10. Mai 1997 - 3 AZR 721/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe; BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 08.09.1999 - 5 AZR 671/98

    Entgeltfortzahlung im Krankkeitsfall 80 % oder 100 %

    Andernfalls bedarf es besonderer Anhaltspunkte dafür, daß die Tarifvertragsparteien der gleichgebliebenen Bestimmung nunmehr eine andere Bedeutung beimessen wollten, als zu der Zeit, zu welcher das in Bezug genommene Gesetz noch galt (BAG 21. Oktober 1998 - 5 AZR 144/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bäcker Nr. 2).
  • BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 324/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80% oder 100%

    Ist die auszulegende Tarifbestimmung mit ihrer Verweisung auf mittlerweile außer Kraft getretenes Gesetzesrecht unverändert aus vorangegangenen Tarifverträgen übernommen worden und war sie seinerzeit lediglich als dynamische Verweisung oder gar nur als bloßer Hinweis auf das geltende Gesetzesrecht zu verstehen, so ist sie auch nach Außerkrafttreten des betreffenden Gesetzes nunmehr nicht als statische Verweisung auszulegen (BAG Urteil vom 21. Oktober 1998 - 5 AZR 144/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 16.06.1999 - 5 AZR 435/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    War sie seinerzeit lediglich als dynamische Verweisung oder nur als bloßer Hinweis auf das geltende Gesetzesrecht aufzufassen, so ist sie in der Regel auch nach Außerkrafttreten der betreffenden Gesetze weiter im bisherigen Sinne zu verstehen (BAG 21. Oktober 1998 - 5 AZR 144/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bäcker Nr. 2).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 510/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Wenn jedoch die entsprechende tarifliche Formulierung unverändert aus vorangegangenen Tarifverträgen übernommen wurde, so bedarf es weitergehender Anhaltspunkte dafür, daß die Tarifvertragsparteien der gleichgebliebenen Formulierung nunmehr eine andere Bedeutung beimessen wollten, als zu der Zeit, zu welcher das Gesetz noch galt (BAG 21. Oktober 1998 - 5 AZR 144/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bäcker Nr. 2 = EzA EFZG § 4 Tarifvertrag Nr. 13).
  • BAG, 08.09.1999 - 5 AZR 672/98

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall eines tarifgebundenen Arbeitnehmers

    Andernfalls bedarf es besonderer Anhaltspunkte dafür, daß die Tarifvertragsparteien der gleichgebliebenen Bestimmung nunmehr eine andere Bedeutung beimessen wollten, als zu der Zeit, zu welcher das in Bezug genommene Gesetz noch galt (BAG 21. Oktober 1998 - 5 AZR 144/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bäcker Nr. 2).
  • BAG, 08.09.1999 - 5 AZR 673/98

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall eines tarifgebundenen Arbeitnehmers

    Andernfalls bedarf es besonderer Anhaltspunkte dafür, daß die Tarifvertragsparteien der gleichgebliebenen Bestimmung nunmehr eine andere Bedeutung beimessen wollten, als zu der Zeit, zu welcher das in Bezug genommene Gesetz noch galt (BAG 21. Oktober 1998 - 5 AZR 144/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bäcker Nr. 2).
  • LAG Nürnberg, 11.11.1998 - 4 Sa 1011/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung bei Krankheit

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