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   BAG, 18.06.1963 - 5 AZR 146/62   

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https://dejure.org/1963,518
BAG, 18.06.1963 - 5 AZR 146/62 (https://dejure.org/1963,518)
BAG, Entscheidung vom 18.06.1963 - 5 AZR 146/62 (https://dejure.org/1963,518)
BAG, Entscheidung vom 18. Juni 1963 - 5 AZR 146/62 (https://dejure.org/1963,518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leitender Angestellter - Verkehrs-Aktiengesellschaft - Sittenwidrigkeit - Arbeitspflichten - Zerstreuungsaktion - Arbeitsvertragliche Treuepflicht - Stufenklage - Teilurteil - Verurteilung zur Rechnungslegung - Vorläufige Vollstreckbarkeit - Klageänderung

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 14, 212
  • NJW 1963, 2142 (Ls.)
  • MDR 1963, 874
  • DB 1963, 1155
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58

    Teilurteil und Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 18.06.1963 - 5 AZR 146/62
    Wie der Bundesgerichtshof in BGHZ 30, 213 ff» unter Aufgabe einer teilweise anderslautenden früheren Rechtsprechung entschieden hat, besteht keine Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts, von sich aus oder auf nur einseitigen Antrag einer Partei hin über den Teil des Streitgegenstandes zu entscheiden, der nach Erlaß eines Teilurteils durch das erstinstanzliche Gericht noch bei diesem anhängig geblieben ist.
  • BAG, 05.10.1999 - 4 AZR 668/98

    Tarifvertragliches Sterbegeld

    Während bei einer stattgebenden Entscheidung lediglich über den vorgreiflichen Antrag, hier also den Auskunftsanspruch entschieden werden darf, wird eine abweisende Entscheidung zu allen Anträgen für zulässig erachtet, insbesondere wenn Auskunftsanspruch und Leistungsanspruch aus dem gleichen Grund abgewiesen werden (BAG 18. Juni 1963 - 5 AZR 146/62 - BAGE 14, 212, 223 f.; BGH 8. Mai 1985 - IV a ZR 138/83 - BGHZ 94, 268, 275).
  • OLG Koblenz, 17.09.1993 - 2 U 1230/91

    Industrie-Tintenstrahldrucker - Art. 17 EuGVÜ, Art. 6 Nr. 3 EuGVÜ, Widerklage und

    Zu einer Entscheidung über den weiteren, am Landgericht anhängig gebliebenen Teil der Stufenklage (unbezifferter Schadensersatzanspruch) ist der Senat nicht befugt (Thomas-Putzo, ZPO 18. Aufl., § 254 Rn. 9; BAG NJW 1963, 2142).
  • OLG Dresden, 08.04.2019 - 14 U 1071/06

    Berichtigungsbeschluss z. Online-Videorekorder

    Wird das Teilurteil über die 1. oder 2. Stufe angefochten, bleibt der Zahlungsanspruch in 1. Instanz anhängig; da dem Auskunftsantrag weitgehend stattgegeben wurde, bedurfte es keiner Zurückverweisung wegen des Zahlungsanspruchs (BAG NJW 63, 2142; Zöller-Greger, ZPO, 32. Aufl., § 254 Rn 14 m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.07.2002 - 15 Sa 29/02

    Verbesserungsvorschlag

    Während bei einer stattgebenden Entscheidung lediglich durch Teilurteil über den vorgreiflichen Auskunftsanspruch entschieden werden darf, ist eine abweisende Entscheidung zu allen Anträgen zulässig, insbesondere wenn Auskunfts- und Leistungsanspruch aus dem gleichen Rechtsgrund abgewiesen werden (vgl. BAG, Urteil vom 18. Juni 1963 - 5 AZR 146/62, BAGE 14, 212 = AP Nr. 25 zu § 138 BGB; Urteil vom 5. Oktober 1999 - 4 AZR 668/98, BAGE 92, 203 = AP Nr. 70 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
  • LAG Berlin, 16.12.1988 - 6 Sa 8/88

    Nichtigkeit und Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Anfechtung wegen

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