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   BAG, 05.11.1970 - 5 AZR 154/70   

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BAG, 05.11.1970 - 5 AZR 154/70 (https://dejure.org/1970,1139)
BAG, Entscheidung vom 05.11.1970 - 5 AZR 154/70 (https://dejure.org/1970,1139)
BAG, Entscheidung vom 05. November 1970 - 5 AZR 154/70 (https://dejure.org/1970,1139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsplatzwechsel - Urlaubsabgeltung - Freizeitanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 23, 41
  • NJW 1971, 534
  • MDR 1971, 334
  • DB 1971, 199
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.10.1959 - 1 AZR 529/58

    Arbeitsplatzwechsel - Ausgeschiedene Arbeitnehmer - Urlaubsanspruch -

    Auszug aus BAG, 05.11.1970 - 5 AZR 154/70
    1 Im Palle des Arbeitsplatzwechsels innerhalb des Kalenderjahres darf der auf Urlaubsabgeltung, m Anspruch genommene bisherige Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf einen gegen den spateren Arbeit geber entstandenen Freizeitanspruch vervjeisen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des BAG, vgl AP Nr. 85 zu § 611 BGB Urlaubsrechl) 2 Das Bestehen eines Freizeitanspruehs gegen den neuen Arbeitgeber ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung dec Abgeltungsanspruchs, nicht der letzten mündli chen Verhandlung m der Tatsacheninstanz, zu beurteilen (abweichend von BAG 8, 168 « AP Nr. 46 zu § 611 BGB Urlaubsrecht) .

    Die Klägerin darf jedoch deshalb nicht auf einen gegen den neuen Arbeitgeber etwa eruorbenen Freizeitansprucn verwiesen werden, weil dieser Anspruch im Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung des vorliegenden Abgeltungsanspruchs noch nicht entstanden war» Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in BAG 8, 168 = AP Nr» 46 zu § 611 BGB Urlaubsrecht war allerdings für die Frage, ob gegen den neuen Arbeitgeber ein Freizeitanspruch bestand, der Tag der letzten mündlichen Verhandlung m der Tatsachemns tanz über den Abgeltungsanspruch maßgebend» An diesem Standpunkt halt der Senat jedoch nicht mehr fest, laßt also das Verveisungsrecht entfallen, wenn der Freizeitanspruch nicht bereits im Zeitpunkt der Geltendmachung des Abgeltungsanspruchs entstanden war.

  • BAG, 31.07.1967 - 5 AZR 112/67

    Abgeltungsanspruch - Urlaub

    Auszug aus BAG, 05.11.1970 - 5 AZR 154/70
    Die Rechtfertigung hierfür ergibt sich aus dem Gesamtzweck des Instituts der Urlaubsabgeltung» Die Abgeltung ist zwar an sich, weniger als die Freizeit geeignet, den Urlaubszweck zu erreichen«, Für den Bereich, in dem sie als unumgänglich zugelassen ist, hat der Gesetzgeber sie jedoch zu einem vollständig vom Schutzgedanken des Urlaubsrechts bestimmten Anspruch ausgestaltet Die Abgeltung ist m je der Hinsicht ebenso geschützt wie der Freizeitanspruch selbst, der eigentliche Grund hierfür liegt in der Annahme des Gesetzgebers begründet, ein verständig handelnder Arbeitnehmer werde den Abgeltungsbetrag aus eigener Entscheidung so verwenden, daß der Urlaubszweck eneicht werde (vgl0 BAG 20, 24 ff» = AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Abgeltung unter 2 a ) , dies kann u»a dadurch geschehen, daß der Arbeitnehmer den Antritt eines neuen Arbeitsverhaltmsses hinausschiebt oder wahrend des neu begründeten Arbeitsverhaltmsses unbezahlten Urlaub nimmt«, Demgemäß handelt der Arbeitnehmer durchaus auch gemäß dem Schutzgedanken des Gesetzes, wenn er sicn als bald nach dem Ablauf des bisherigen Arbeitsverhaltmsses für cue Abgeltung entscheidet und sich nicht auf die mehr oder minder große Wahrscheinlichkeit des Entstehens eines Urlaubsanspruchs gegen einen neuen Arbeitgeber verlaßt«, Das Gesetz beschrankt ihn m der Geltendmachung der Abgeltung nicht im geringsten, im Gegenteil er laßt es zu, daß der verständig handelnde Arbeitnehmer vom Abgeltungsrecht ebenso Gebraucn mache wie vom eigentlichen Urlaubsansprucho Hit dieser Zielsetzung des Gesetzes laßt es sich nicht vereinbaren, die Geltendmachung des Abgeltungsanspruchs auf Grund der Entwicklung m spateren Arbeitsverhaltnissen des Arbeitnehmers nachträglich als nicht mehr schutzfcurdig ann Zusehen., Dadurch wurde das Vertrauen des Arbeitnehmers m den Schutzzweck des Gesetzes enttäuscht, er sähe Zeit, Müne und auch Kosten vergeolich für Rechte aufgewenaet, die er im guten Glauben und auf Grund verständigen Handelns m Anspruch genommen hatte., Dies Konnte - entgegen aer ooen dar gelegten Absicht des Gesetzgebers - Anlaß für manchen Arbeitnehmer sein, von der Durchsetzung des als unaodmgbar bezeichneten Abgeltungsrechts zunächst uoernaupt aozusenen, dadurch konnte ggf= auf der anderen Seite hinwiederum di<° 120.
  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 224/14

    Urlaubsdauer - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    (1) Das BUrlG verfolgt primär das Ziel, den Anspruch jedes Arbeitnehmers auf bezahlte Freizeit zu verwirklichen und demgemäß die Abgeltung des Urlaubs nur in unvermeidbaren Ausnahmefällen zuzulassen (BAG 5. November 1970 - 5 AZR 154/70 - zu 2 der Gründe, BAGE 23, 41) .
  • BAG, 25.11.1982 - 6 AZR 1254/79

    Erlöschen des Resturlaubsanspruchs bei Ausscheiden aus dem und anschließendem

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat zwar bei Zusammentreffen von Urlaubsansprüchen gegen den früheren und gegen den neuen Arbeitgeber der Freizeitanspruch gegen den neuen Arbeitgeber Vorrang gegenüber dem Abgeltungsanspruch gegen den früheren Arbeitgeber (vgl. z.B. BAG Urteil vom 5. November 1970 - 5 AZR 154/70 - AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Dersch/Neumann, BUrlG , 6. Aufl., § 6 Rz 25 m.w.N.; vgl. auch die Senatsentscheidung vom 13. Februar 1979 - 6 AZR 1108/77 - AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BGH, 25.03.1999 - III ZR 27/98

    Ansprüche des neuen Arbeitgebers beim Betriebsübergang

    Dieses Urteil steht in seinen tragenden Erwägungen nicht in Widerspruch zu der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere beruht es nicht entscheidungserheblich auf der - zwischenzeitlich überholten - "Einheitstheorie" zur Rechtsnatur des Urlaubsanspruchs (vgl. einerseits BAG NJW 1956, 1254; BAG NJW 1971, 534, 535; andererseits BAG DB 1984, 1883; BAG DB 1999, 52), sondern auf der Annahme einer in § 613 a BGB angelegten Sonderregelung, die auch im Verhältnis des neuen Betriebsinhabers zum bisherigen Arbeitgeber zu angemessenen Ergebnissen führt.
  • LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW

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  • BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 163/79

    Urlaubskasse - Malerhandwerk - Lackiererhandwerk - Beitragspflicht des

    Der frühere Arbeitgeber kann ihn dann auf den Urlaubsanspruch gegen den neuen Arbeitgeber verweisen, so bald der Urlaubsanspruch gegen den neuen Arbeitgeber entstanden ist (ständige Rechtspreehung, BAG AP Nr. 1 zu § 1 TVG Rückwirkung ; AP Nr. 21 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; AP Nr. 1 zu § 10 UrlaubsG Hamburg; AP N m . 46, 47, 82 und 85 zu § 611 BGB Urlaubs recht; AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • OVG Saarland, 08.09.1975 - II W 40/75

    Auswirkungen der fehlenden Einbeziehung von Nachbarn in ein Bauvorhaben; Befugnis

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  • OVG Berlin, 24.09.1971 - II B 12.71

    Zulässigkeit eines Abenteuerspielplatzes im allgemeinen Wohngebiet

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