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   BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 160/01   

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https://dejure.org/2002,2505
BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 160/01 (https://dejure.org/2002,2505)
BAG, Entscheidung vom 09.10.2002 - 5 AZR 160/01 (https://dejure.org/2002,2505)
BAG, Entscheidung vom 09. Oktober 2002 - 5 AZR 160/01 (https://dejure.org/2002,2505)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Bestimmtheit von Gegenstand und Grund des Anspruchs - Identifizierbarkeit der verschiedenen Ansprüche - Vortrag der Tatsachen, die den Sachverhalt unverwechselbar festlegen - Mindestmaß an Angaben zur Höhe einer vertraglichen Forderung - Klage auf ...

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
    Prozeßrecht - Zulässigkeit der Klage; Bestimmtheit von Gegenstand und Grund des erhobenen Anspruchs; abschließende Gesamtklage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestimmte Angabe des Gegenstands der Klage und des Grundes des erhobenen Anspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 344 (Ls.)
  • DB 2003, 348
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2000 - 4 Sa 1081/00

    Berechnung von Kranken- und Urlaubsvergütung für Fleischbeschauer

    Auszug aus BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 160/01
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. November 2000 - 4 Sa 1081/00 - aufgehoben.
  • BAG, 11.11.1997 - 9 AZR 598/96

    Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags - Vortrag eines den Antrag

    Auszug aus BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 160/01
    Der zugrunde liegende Sachverhalt darf nicht beliebig sein (BAG 11. November 1997 - 9 AZR 598/96 - nv., zu 2 der Gründe; Thomas/Putzo ZPO 24. Aufl. § 253 Rn. 8 ff.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 60. Aufl. § 253 Rn. 30 ff.; Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 253 Rn. 11 ff.; Musielak/Foerste ZPO 3. Aufl. § 253 Rn. 24 ff.; MünchKommZPO-Lüke 2. Aufl. § 253 Rn. 65 ff., 74 ff.).
  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14

    Drittschuldnerklage - Zulässigkeitsanforderungen

    Der zugrunde liegende Sachverhalt darf nicht beliebig sein (vgl. BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 160/01 - zu I der Gründe) .
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Die klagende Partei muss eindeutig festlegen, welche Entscheidung sie begehrt (vgl. BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 160/01 - AP ZPO § 253 Nr. 40 = EzA ZPO § 253 Nr. 23).
  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 206/17

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - pauschale Zulage - Begünstigung

    Der zugrunde liegende Sachverhalt darf nicht beliebig sein (vgl. BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 160/01 - zu I der Gründe) .
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