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   BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 174/98   

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BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 174/98 (https://dejure.org/1999,1325)
BAG, Entscheidung vom 21.04.1999 - 5 AZR 174/98 (https://dejure.org/1999,1325)
BAG, Entscheidung vom 21. April 1999 - 5 AZR 174/98 (https://dejure.org/1999,1325)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    MuSchG § 4 Abs. 2 Nr. 7; ; MuSchG § 11 Abs. 1; ; MuSchG § 14 Abs. 1; ; BGB § 295; ; BGB § 315 Abs. 1; ; BGB § 315 Abs. 3; ; BGB § 615

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zumutbare Ersatztätigkeit einer schwangeren Flugbegleiterin

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zumutbare Ersatztätigkeit einer schwangeren Flugbegleiterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zumutbare Ersatztätigkeit einer schwangeren Flugbegleiterin

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zumutbare Ersatztätigkeit einer schwangeren Flugbegleiterin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 896 (Ls.)
  • NZA 1999, 1044
  • BB 1999, 1068
  • BB 1999, 1880
  • BB 1999, 1979
  • DB 1999, 1170
  • DB 1999, 1962
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 478/97

    Zumutbare Ersatztätigkeit einer schwangeren Flugbegleiterin

    Auszug aus BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 174/98
    Die Zuweisung einer Ersatztätigkeit an einem auswärtigen Arbeitsort entspricht jedenfalls nach Beginn des sechsten Schwangerschaftsmonats im Regelfall nicht billigem Ermessen, wenn dieser Arbeitsort nur nach mehrstündiger Bahn- oder Flugreise erreicht werden kann (im Anschluß an Senatsurteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 478/97 - AP Nr. 4 zu § 4 MuSchG 1968).

    Das Verbot gilt damit auch für Stewardessen (Senatsurteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 478/97 - AP Nr. 4 zu § 4 MuSchG 1968, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, m.w.N.).

    Lehnt diese eine solche zumutbare Arbeit ab, geht sie ihres Anspruchs aus § 11 Abs. 1 MuSchG verlustig (Senatsurteil vom 22. April 1998, aaO, m.w.N.).

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 22. April 1998 (- 5 AZR 478/97 -, aaO), das einen wortgleichen Vertrag der Beklagten mit einer anderen Mitarbeiterin betraf, bereits entschieden.

  • BAG, 31.03.1969 - 3 AZR 300/68

    Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Umsetzung

    Auszug aus BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 174/98
    Sie muß deshalb für die absehbare Zeit bis zum Beginn der Mutterschutzfrist des § 3 Abs. 2 MuSchG unter Umständen auch solche - mutterschutzrechtlich erlaubten und zumutbaren - Tätigkeiten ausüben, zu denen sie im Wege des Direktionsrechts nicht angewiesen werden könnte (BAG Urteil vom 31. März 1969 - 3 AZR 300/68 - BAGE 21, 370 = AP Nr. 2 zu § 11 MuSchG 1968).

    Dies kann im Einzelfall bedeuten, daß sogar eine aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers an sich zulässige Zuweisung veränderter Arbeitsaufgaben für die schwangere Arbeitnehmerin unzumutbar ist (BAG Urteil vom 31. März 1969, aaO; BAG Urteil vom 14. April 1972 - 3 AZR 395/71 - AP Nr. 6 zu § 11 MuSchG 1968).

  • LAG Köln, 18.11.1997 - 9 Sa 449/97

    Recht zur Forderung von Vergütung für die Zeit ab Beginn des sechsten

    Auszug aus BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 174/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 9 Sa 449/97 -.

    Die Revision der Beklagten und die Anschlußrevision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. November 1997 - 9 Sa 449/97 - werden zurückgewiesen.

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 1009/94

    Ermessensbindung, Direktionsrecht und Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 174/98
    Es ist Sache der Partei, der das Recht zur Leistungsbestimmung nach § 315 Abs. 1, Abs. 3 BGB zusteht, im Streitfall darzulegen und zu beweisen, daß ihre Bestimmung der Billigkeit entspricht (Senatsurteil vom 11. Oktober 1995 - 5 AZR 1009/94 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 174/98
    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die beiderseitigen Interessen unter Abwägung der wesentlichen Umstände des Falles angemessen berücksichtigt worden sind (Senatsurteil vom 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - NZA 1999, 384).
  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden

    Auszug aus BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 174/98
    Die entsprechende Ablehnungserklärung muß bestimmt und eindeutig sein (BGH NJW 1997, 581).
  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug - Voraussetzungen des Annahmeverzuges des

    Auszug aus BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 174/98
    Auf sein Fehlen vermag der Gläubiger sich dann nicht zu berufen, § 242 BGB (BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA § 615 BGB Nr. 48; BAG Urteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 295 Rz 4, m.w.N.).
  • BAG, 14.04.1972 - 3 AZR 395/71

    Verfassungsmäßigkeit - Zumutbarkeit - Nachtarbeitsverbot - Schwangerschaft -

    Auszug aus BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 174/98
    Dies kann im Einzelfall bedeuten, daß sogar eine aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers an sich zulässige Zuweisung veränderter Arbeitsaufgaben für die schwangere Arbeitnehmerin unzumutbar ist (BAG Urteil vom 31. März 1969, aaO; BAG Urteil vom 14. April 1972 - 3 AZR 395/71 - AP Nr. 6 zu § 11 MuSchG 1968).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 174/98
    Auf sein Fehlen vermag der Gläubiger sich dann nicht zu berufen, § 242 BGB (BAG Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA § 615 BGB Nr. 48; BAG Urteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234 = AP Nr. 34 zu § 615 BGB; Palandt-Heinrichs, BGB, 58. Aufl., § 295 Rz 4, m.w.N.).
  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 565/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Information des

    Auszug aus BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 174/98
    Sie betrifft eine individuelle Erklärung und ist deshalb vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob sie allgemeine Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesetze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 27, 218, 227 = AP Nr. 1 zu § 105 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.01.2011 - 10 AZR 738/09

    Versetzung - Auslegung von AGB - billiges Ermessen

    Bei der Abwägung der wechselseitigen Interessen wird das Landesarbeitsgericht schließlich zu erwägen haben, ob die Versetzung in ein weiter entferntes Gebiet dem besonderen Zustand der schwangeren Klägerin und ihren berechtigten persönlichen Belangen angemessen Rechnung getragen hat (vgl. BAG 21. April 1999 - 5 AZR 174/98 - zu A II 2 der Gründe, AP MuSchG 1968 § 4 Nr. 5 = EzA MuSchG nF § 11 Nr. 18) oder ob die Versetzung nicht tatsächlich unzumutbar war.
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    c) Auch das Recht des Arbeitgebers, einer unter das Beschäftigungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 7 MuSchG fallenden schwangeren Flugbegleiterin für die absehbare Zeit bis zum Beginn der Mutterschutzfrist nach § 3 Abs. 2 MuSchG eine andere als die vertraglich geschuldete Tätigkeit zuzuweisen (BAG 21. April 1999 - 5 AZR 174/98 - AP MuSchG 1968 § 4 Nr. 5 = EzA MuSchG § 11 nF Nr. 18; 22. April 1998 - 5 AZR 478/97 - BAGE 88, 279, 282), betrifft einen Sonderfall.

    In diesem Fall des gesetzlichen Beschäftigungsverbots war die Arbeitnehmerin in den Grenzen der Zumutbarkeit gehalten, auch vertragsfremde Tätigkeiten zu übernehmen, um die finanzielle Belastung des Arbeitgebers zu verringern (arg. e § 11 Abs. 1 Satz 2 MuSchG; vgl. BAG 21. April 1999 - 5 AZR 174/98 - aaO.).

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 588/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Nur wenn der Arbeitgeber diese Umstände kennt, kann er prüfen, ob er der Arbeitnehmerin andere zumutbare Arbeiten zuweisen kann, die dem Beschäftigungsverbot nicht entgegenstehen (vgl. dazu BAG 21. April 1999 - 5 AZR 174/98 - AP MuSchG 1968 § 4 Nr. 5, zu A II 2 und B I der Gründe; 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - AP MuSchG 1968 § 4 Nr. 7 = EzA MuSchG § 11 nF Nr. 20, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99

    Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot

    Aus § 11 Abs. 1 MuSchG besteht dann kein Anspruch (BAG 31. März 1969 - 3 AZR 300/68 - BAGE 21, 370, 372; 22. April 1998 - 5 AZR 478/97 - BAGE 88, 279, 282; 21. April 1999 - 5 AZR 174/98 - AP MuSchG 1968 § 4 Nr. 5).
  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 883/06

    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

    Nur wenn der Arbeitgeber die tatsächlichen Gründe des Beschäftigungsverbots kennt, kann er prüfen, ob er der Arbeitnehmerin andere zumutbare Arbeit zuweisen kann, die dem Beschäftigungsverbot nicht entgegensteht (vgl. dazu Senat 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - BAGE 96, 228, 230 f.; 21. April 1999 - 5 AZR 174/98 - AP MuSchG 1968 § 4 Nr. 5 = EzA MuSchG § 11 nF Nr. 18, zu A II 2 und B I der Gründe).
  • BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 668/01

    Vergütungsanspruch bei Rückkehr von Wechselschicht zu Normalarbeitszeit ohne

    Auf sein Fehlen vermag sich der Gläubiger dann nicht zu berufen (BAG 21. April 1999 - 5 AZR 174/98 - AP MuSchG 1968 § 4 Nr. 5 = EzA MuSchG § 11 nF Nr. 18; 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - EzA BGB § 615 Nr. 48; 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - BAGE 46, 234; BGH 9. Oktober 2000 - II ZR 75/99 - AP BGB § 615 Nr. 88 = EzA BGB § 615 Nr. 100).
  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 443/01

    Ärztliches Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn

    Nur wenn der Arbeitgeber diese Umstände kennt, kann er prüfen, ob er der Arbeitnehmerin andere zumutbare Arbeiten zuweisen kann, die dem Beschäftigungsverbot nicht entgegenstehen (vgl. dazu BAG 21. April 1999 - 5 AZR 174/98 - AP MuSchG 1968 § 4 Nr. 5 = EzA MuSchG § 11 nF Nr. 18, zu A II 2 und B I der Gründe; 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - BAGE 96, 228, 230 f.).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2014 - 8 Sa 764/13

    Sittenwidrige Vergütung für Schulbusfahrer und Begleitperson?

    Der Fall liegt jedoch so, dass die Beklagte sich nach den Umständen auf das Fehlen eines tatsächlichen oder wörtlichen Arbeitsangebotes nicht berufen kann, weil ein solches Angebot von der Beklagten offensichtlich nicht angenommen worden wäre, sondern eine reine Förmelei dargestellt hätte (vgl. BAG, Urteil vom 21.04.1999 - 5 AZR 174/98, NZA 1999, 1044).
  • LAG Düsseldorf, 20.10.2015 - 8 Sa 1091/13

    Maßstab für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit des gezahlten Lohns im Bereich

    Der Fall liegt jedoch so, dass die Beklagte sich nach den Umständen auf das Fehlen eines tatsächlichen oder wörtlichen Arbeitsangebotes nicht berufen kann, weil ein solches Angebot von der Beklagten offensichtlich nicht angenommen worden wäre, sondern eine reine Förmelei dargestellt hätte (vgl. BAG, Urteil vom 21.04.1999 - 5 AZR 174/98, NZA 1999, 1044).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 753/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Nur wenn der Arbeitgeber diese Umstände kennt, kann er prüfen, ob er der Arbeitnehmerin andere zumutbare Arbeiten zuweisen kann, die dem Beschäftigungsverbot nicht entgegenstehen (vgl. dazu BAG 21. April 1999 - 5 AZR 174/98 - AP MuSchG 1968 § 4 Nr. 5 = EzA MuSchG § 11 nF Nr. 18, zu A II 2 und B I der Gründe; 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - BAGE 96, 228, 230 f.).
  • LAG Köln, 28.02.2023 - 4 Sa 320/21

    Darlegungslast des Leiharbeitnehmers für seinen Anspruch auf Equal pay; Freie

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2011 - 5 Sa 212/11

    Zahlungsklage, Verzugslohn, Verwirkung, Zeitmoment, Umstandsmoment,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2008 - 6 Sa 754/08

    Gleichwertiges Parteivorbringen

  • ArbG Köln, 22.08.2018 - 13 Ca 4421/17
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