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   BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 178/97   

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https://dejure.org/1997,35044
BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 178/97 (https://dejure.org/1997,35044)
BAG, Entscheidung vom 17.12.1997 - 5 AZR 178/97 (https://dejure.org/1997,35044)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 5 AZR 178/97 (https://dejure.org/1997,35044)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Auszug aus BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 178/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33 = AP Nr. 12 zu § 4 BAT) sind formlos gültig Vereinbarungen über den Kern des Arbeitsverhältnisses, d.h. die beiderseitigen Hauptrechte und Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag nach § 611 BGB, also insbesondere Fragen der Arbeitsleistung und des Arbeitsentgelts.
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 178/97
    Diese Grundsätze gelten auch hinsichtlich der Frage, ob ein Verhalten oder eine Äußerung überhaupt als Willenserklärung gemeint war, und ob durch übereinstimmende Erklärung ein Vertrag zustande gekommen ist ( BAGE 76, 155, 181 = AP Nr. 18 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu B II der Gründe).
  • LAG Berlin, 21.01.1997 - 12 Sa 109/96

    Zulage; Heizerzulage; Pauschale; Hausmeister; Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 178/97
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 21. Januar 1997 - 12 Sa 109/96 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 23.06.2008 - 4 Sa 3/08

    Bereitschaftsdienst - Ausgleich durch Freizeit durch Vereinbarung der

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17.12.1997 - 5 AZR 178/97 - Juris; BAG 07.05.1986 - 4 AZR 456/83 - AP BAT § 4 Nr. 12) sind Vereinbarungen über den Kern des Arbeitsverhältnisses im Geltungsbereich des BAT bzw. TVöD formlos gültig.
  • LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2050/06

    Tarifauslegung - Zur Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Geltungsbereich des

    Nach als gefestigt anzusehender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts betreffen Nebenabreden nicht den Bereich der Hauptrechte und Hauptpflichten eines Arbeitsvertrages, insbesondere des Arbeitsentgelts und der Arbeitsleistung, sondern sonstige Gegenstände, die entweder Sekundärcharakter und jedenfalls nichts unmittelbar mit den Hauptrechten und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zu tun haben (BAG Urteil vom 07.05.1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33; BAG Urteil vom 15.01.1987 - 6 AZR 602/85 - ZTR 1987, 244; BAG Urteil vom 17.12.1997 - 5 AZR 178/97 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 18.09.2002 - 1 AZR 477/01 - NZA 2003, 337).
  • LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2052/06

    Tarifauslegung - Zur Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Geltungsbereich des

    Nach als gefestigt anzusehender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts betreffen Nebenabreden nicht den Bereich der Hauptrechte und Hauptpflichten eines Arbeitsvertrages, insbesondere des Arbeitsentgelts und der Arbeitsleistung, sondern sonstige Gegenstände, die entweder Sekundärcharakter und jedenfalls nichts unmittelbar mit den Hauptrechten und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zu tun haben (BAG Urteil vom 07.05.1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33; BAG Urteil vom 15.01.1987 - 6 AZR 602/85 - ZTR 1987, 244; BAG Urteil vom 17.12.1997 - 5 AZR 178/97 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 18.09.2002 - 1 AZR 477/01 - NZA 2003, 337).
  • LAG Hessen, 09.01.2008 - 18 Sa 2049/06

    Tarifauslegung - Zur Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Geltungsbereich des

    Nach als gefestigt anzusehender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts betreffen Nebenabreden nicht den Bereich der Hauptrechte und Hauptpflichten eines Arbeitsvertrages, insbesondere des Arbeitsentgelts und der Arbeitsleistung, sondern sonstige Gegenstände, die entweder Sekundärcharakter und jedenfalls nichts unmittelbar mit den Hauptrechten und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zu tun haben (BAG Urteil vom 07.05.1986 - 4 AZR 556/83 - BAGE 52, 33; BAG Urteil vom 15.01.1987 - 6 AZR 602/85 - ZTR 1987, 244; BAG Urteil vom 17.12.1997 - 5 AZR 178/97 - veröffentlicht in juris; BAG Urteil vom 18.09.2002 - 1 AZR 477/01 - NZA 2003, 337).
  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 433/98
    Um eine solche Vereinbarung würde es sich vorliegend aber handeln, da es um eine Sondervergütung für den zusätzlichen Zeitaufwahd des Klägers wegen der Bedienung der Heizungsanlage geht (so auch: BAG Urteil vom 17. Dezember 1997 - 5 AZR 178/97 - ZTR 1998, 269).
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