Rechtsprechung
   BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    § 2 Abs. 1 BeschFG 1985; Art. 119 Abs. 1 EG-Vertrag; Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 GG; § 2 Bremische VO über die Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung und die Anrechnung bestimmter Aufgaben auf die Unterrichtsverpflichtung vom 21. Juni 1982
    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten

  • Alpmann Schmidt

    BeschFG (1985) § 2 Abs. 1; EG-Vertrag Art. 119 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 3

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verbot der Ungleichbehandlung von Teilzeitkräften sowohl bei der Festlegung der Arbeitszeit als auch bei der Bemessung des Arbeitsentgelts

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  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für ältere Lehrer; Zulässigkeit der Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Deputatsermäßigung für ältere teilzeitbeschäftigte Lehrer

Verfahrensgang

  • ArbG Bremen, 20.02.1996 - 2 Ca 2190/95
  • LAG Bremen, 06.08.1997 - 2 Sa 164/96
  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 18/98

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 1999, 910
  • DB 1999, 1171
  • NZA 1999, 774



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Wird zitiert von ... (37)  

  • BAG, 16.01.2003 - 6 AZR 222/01  

    Anteilmäßige Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für ältere,

    Hinweise des Senats: Fortsetzung der Rechtsprechung zu BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58.

    Bei einem Verstoß gegen § 4 Abs. 1 TzBfG kann sich der öffentliche Arbeitgeber in keinem dieser Fälle darauf berufen, er vollziehe lediglich die betreffende Norm (vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58 mwN).

    Die Herabsetzung deren wöchentlichen Arbeitszeit unter Beibehaltung der bisherigen Monatsvergütung führt bei Vollzeitbeschäftigten zu einer Erhöhung des Arbeitsentgelts pro Arbeitsstunde (BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 518/90 - aaO; 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - aaO).

    Die teilzeitbeschäftigte Klägerin, der eine anteilmäßige Ermäßigung vorenthalten wird, ohne daß ihr Monatsgehalt entsprechend angehoben wird, erhält damit eine geringere Vergütung pro geleisteter Unterrichtsstunde als ihre gleichalten vollzeitbeschäftigten Kollegen (BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - aaO).

    Die finanzielle Besserstellung muß ihr anteilig zugute kommen (BAG 3. März 1993 - 5 AZR 170/92 - BAGE 72, 305, 309; 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - aaO, zu II 4 der Gründe).

    Sie können etwa auf unterschiedlicher Arbeitsbelastung, Qualifikation, Berufserfahrung oder unterschiedlichen Arbeitsanforderungen am Arbeitsplatz beruhen (vgl. BT-Drucks. 10/2102 S 24; BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - aaO).

  • BAG, 13.06.2006 - 9 AZR 588/05  

    Altersteilzeit - Pflichtstundenermäßigung - Gleichheitssatz

    Wird ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber verklagt, ist jedoch zu erwarten, dass dieser sich einer Feststellung seiner rechtlichen Verpflichtung entsprechend verhalten wird (st. Rspr. des BAG, vgl. 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58) .

    Da eine Reduzierung der Unterrichtsstunden während der Blockfreizeit nicht mehr möglich ist, besteht für die Klägerin ein Anspruch auf anteilige Bezahlung nach Maßgabe des § 34 Abs. 1 Satz 3 BAT (vgl. BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58) .

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 4/02  

    Pflichtstundenermäßigung für ältere Lehrkräfte - Ungleichbehandlung der

    Wird ein öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber verklagt, ist jedoch zu erwarten, daß dieser sich einer Feststellung seiner rechtlichen Verpflichtung entsprechend verhalten wird (BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58).

    Lehrkräfte, denen die Stundenermäßigung vorenthalten wird, erhalten damit eine geringere Vergütung pro geleisteter Unterrichtsstunde als die begünstigten Lehrer (BAG 30. September 1998 - 5 AZR 18/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 70 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 58).

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