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   BAG, 04.10.1962 - 5 AZR 2/62   

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https://dejure.org/1962,704
BAG, 04.10.1962 - 5 AZR 2/62 (https://dejure.org/1962,704)
BAG, Entscheidung vom 04.10.1962 - 5 AZR 2/62 (https://dejure.org/1962,704)
BAG, Entscheidung vom 04. Oktober 1962 - 5 AZR 2/62 (https://dejure.org/1962,704)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Gleichstellung des Schwerbeschädigten mit nicht Schwerbeschädigten bezüglich des Sonderurlaubs

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zusatzurlaub des Schwerbeschädigten - Anknüpfen an Urlaub - Arbeitsvertraglicher Anspruch - Freiwillige Gewährung von Urlaub - Jubiläumsurlaub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 13, 228
  • NJW 1963, 221
  • BB 1963, 42
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.02.1956 - 1 AZR 76/54

    Gleichstellung Schwerbeschädigter mit nicht Schwerbeschädigten bezüglich des

    Auszug aus BAG, 04.10.1962 - 5 AZR 2/62
    Das hat auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in BAG 2, 317 [318,319] = AP Nr. 1 zu § 33 SchwBeschG bereits grundsätzlich, zum Ausdruck gebracht.

    - d - 3> Da bereits die vorstehende Begründung das Begehren des Klägers rechtfertigt, bedurfte es keiner Entscheidung darüber, ob die von der Beklagten getroffene Regelung auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs= 1 GG (vgl, BAG 2, 31? ff» - AP Nr. 1 zu § 33 SchwBeschG) als unwirksam anzusehen und daraus ein Anspruch des Klägers abzuleiten gewesen wäre» gez.

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BAG, 04.10.1962 - 5 AZR 2/62
    Bei dieser Auslegung des § 34 SchwBeschG ist neben dessen Wortlaut und Zweck auch der Gesamtsinn des Schwerbeschädigtengesetzes in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1, 79 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich verankerten Sozialstaatsprinzip heran zuziehen, das eine die Rechtsprechung bindende Richtschnur bei der Auslegung von Gesetzen bildet (BVerfGE 1, 97 [105]; BAG 1, 51 [56/57] = AP Nr. 1 zu Art. 3 GG; BVerwGE 8, 98 [103]; von Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz, Band 1, 2, Auflage 1957? Art. 20 Anm. VII. 2. b), Hamann, Das Grundgesetz, 2.Aufläge, 1961, Afct.
  • BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 105/54

    Hausarbeitstag: Geltungsbereich und Umfang des nordrhein-westfälischen

    Auszug aus BAG, 04.10.1962 - 5 AZR 2/62
    Bei dieser Auslegung des § 34 SchwBeschG ist neben dessen Wortlaut und Zweck auch der Gesamtsinn des Schwerbeschädigtengesetzes in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1, 79 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich verankerten Sozialstaatsprinzip heran zuziehen, das eine die Rechtsprechung bindende Richtschnur bei der Auslegung von Gesetzen bildet (BVerfGE 1, 97 [105]; BAG 1, 51 [56/57] = AP Nr. 1 zu Art. 3 GG; BVerwGE 8, 98 [103]; von Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz, Band 1, 2, Auflage 1957? Art. 20 Anm. VII. 2. b), Hamann, Das Grundgesetz, 2.Aufläge, 1961, Afct.
  • BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56

    Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2

    Auszug aus BAG, 04.10.1962 - 5 AZR 2/62
    Bei dieser Auslegung des § 34 SchwBeschG ist neben dessen Wortlaut und Zweck auch der Gesamtsinn des Schwerbeschädigtengesetzes in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1, 79 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich verankerten Sozialstaatsprinzip heran zuziehen, das eine die Rechtsprechung bindende Richtschnur bei der Auslegung von Gesetzen bildet (BVerfGE 1, 97 [105]; BAG 1, 51 [56/57] = AP Nr. 1 zu Art. 3 GG; BVerwGE 8, 98 [103]; von Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz, Band 1, 2, Auflage 1957? Art. 20 Anm. VII. 2. b), Hamann, Das Grundgesetz, 2.Aufläge, 1961, Afct.
  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05

    Zusatzurlaub - Schwerbehinderung - Grundurlaub

    Es hat seine Rechtsprechung in der Folgezeit wiederholt bestätigt (4. Oktober 1962 - 5 AZR 2/62 - BAGE 13, 228 zu § 34 des Schwerbeschädigtengesetzes idF vom 14. August 1961) .
  • BAG, 07.11.1975 - 1 AZR 282/74

    Verfassungsrechtliche Grenzen für die Regelung des Verhältnisses zwischen dem

    Bei der Auslegung betriebsverfassungsrechtlicher Vorschriften ist daher das Sozialstaatsprinzip als Aus legungsrichtlinie mit zu beachten (vgl. u. a. BAG 13, 228 [231] = AP Nr. 1 zu § 34 SchwBeschG; BAG 14, 10 - 282 [290] = AP Nr. 5 zu Art. 9 OG; BAG 22, 360 [3693 = AP Nr. 13 zu § 81 BetrVG).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 21 Sa 120/04

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Urlaubsabgeltung für nicht genommene

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  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 107/80

    Grundsatz der Gleichbehandlung - Grundsatz der GLeichberechtigung -

    Danach darf der Lohn nur nach der zu leisten den Arbeit ohne Rücksicht darauf bestimmt werden, ob sie von einem Mann oder einer Frau erbracht wird (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z.B. BAG 1, 238 = AP Nr. 4 zu Art. 3 GG; BAG 11, 338 = AP Nr. 69 zu Art. 3 GG; BAG 13, 228 = AP Nr. 87 zu Art. 3 GG; AP Nr. 39 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 12.11.1964 - 5 AZR 507/63

    Tarifvertragsauslegung - Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der

    Weder das sog. Akzessoritätsprinzip, d.h. die Abhängigkeit des Zusatzurlaubs vom Grundurlaub (BAG 2, 317 [319] = AP Nr. 1 zu § 33 SchwBeschG; BAG AP Ar. 2 zu § 33 SchwBeschG; BAG 13, 228 = AP Nr. 1 zu § 34 SchwBeschG das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil 5 AZR 259/63 vom 6. März 1964 = AP Nr. 3 zu § 34 SchwBeschG 1961), noch das sog. Stichtagsprinzip, d.h. der für die Entstehung und den Erwerb des Urlaubs maßgebliche Zeitpunkt (BAG 3" 61 = AP Nr. '10 zu § 611 BGB Uraübsreoht; BAG AP Nr. 13 zu § 611 BGB Urlaubsrecht-, BAG AP Nr. 2 zu § 4 ArbPlatzSchutzG; Schelp-Herbst, BUrlG, Arm.
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