Rechtsprechung
   BAG, 14.07.1966 - 5 AZR 2/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,367
BAG, 14.07.1966 - 5 AZR 2/66 (https://dejure.org/1966,367)
BAG, Entscheidung vom 14.07.1966 - 5 AZR 2/66 (https://dejure.org/1966,367)
BAG, Entscheidung vom 14. Juli 1966 - 5 AZR 2/66 (https://dejure.org/1966,367)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,367) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsleistung - Übergabe eines Vermögens - Übergabe eines Vermögensbestandteils - Unterwertige Bezahlung - Beweisanträge - Beweismittel - Vernehmung einer Person - Feststellungen eines Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 284

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 2426
  • BB 1966, 1228
  • DB 1966, 1655
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 05.08.1963 - 5 AZR 79/63

    Arbeitsleistungen ohne Barvergütung - Einsatz als Erbe - Gestundeter

    Auszug aus BAG, 14.07.1966 - 5 AZR 2/66
    Sin Nachzahlungsanspruch der vom Kläger geltend gemachten Art ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl» AP Nr. 13, 15 zu § 612 BGB; BAG 14, 291 = AP.Nr. 20 zu § 612 BGB; AP Nr» 22 und 23 zu § 612 BGB, AP Nr» 2 zu § 146 KO) nur dann gegeben, wenn eine Erwartung.
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Danach wird ein (nachträglicher) Vergütungsanspruch bejaht, wenn die dem durch die Dienstleistungen Begünstigten erkennbare Erwartung des die Dienste Leistenden bestand, durch eine in Zukunft erfolgende Übertragung eines Vermögens oder Vermögensbestandteils würden die in der Vergangenheit geleisteten Dienste abgegolten werden, sofern für die geleisteten Dienste entweder keine oder doch nur eine deutlich unterwertige Bezahlung erfolgte und ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der unterwertigen oder fehlenden Zahlung und der Erwartung bestand (BAG 14. Juli 1966 - 5 AZR 2/66 - AP BGB § 612 Nr. 24; 13. Mai 1969 - 5 AZR 457/68 - AP BGB § 612 Nr. 25; vgl. auch ErfK/Preis § 612 BGB Rn. 21 ff.; DFL/Kamanabrou 4. Aufl. § 612 BGB Rn. 16 ff. - jeweils mwN) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2014 - 2 D 11/11

    Aktivlegitimation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Kosten nach einer

    vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - VIII ZB 69/09 -, MDR 2010, 838 = juris Rn. 8 f.; BFH, Beschlüsse vom 23. Oktober 1990 - VII B 205/89, juris Rn. 15, und vom 8. Dezember 1970 - VII B 29/69 - juris 8; zum Antragsrecht eines Prozessbevollmächtigten nach umgeschriebenem Titel: OVG NRW, Beschluss vom 27. Dezember 1965 - III B 529/65 -, NJW 1966, 2426 ; Olbertz, in: Schoch/Schneider/ Bier VwGO, Stand März 2014, § 164 Rn. 7 unter der Einschränkung "vorbehaltlich des § 171 VwGO".
  • LAG Köln, 11.09.2015 - 4 Ta 181/15

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Vergütungsansprüche ... die Erben der

    In den Entscheidungen vom 14.07.1966 (5 AZR 2/66, AP Nr. 24 zu § 612 BGB) und vom 29.06.1967 (5 AZR 30/67, AP Nr. 12 zu § 611 BGB Kriegsdienstzeiten) hat das Bundesarbeitsgericht diese Abgrenzung ausdrücklich offen gelassen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 14 Sa 1098/08

    Vergütung bei fehlgeschlagener Erwartung auf Erbeinsetzung

    Werden die Dienste in einer solchen, dem Dienstberechtigten erkennbaren Erwartung erbracht, erfolgt zudem keine oder nur eine deutlich unterwertige Bezahlung und besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dieser unterwertigen oder fehlenden Bezahlung und der Erwartung des Dienstverpflichteten auf späteren Vermögenserwerb, so kann, wenn der Vermögenserwerb unterbleibt eine Bezahlung der Dienste nach § 612 Abs. 2 BGB in Betracht kommen (BAG vom 14.07.1966, 5 AZR 2/66, AP Nr. 24 zu 612 BGB), die sich bei nur teilweise zeitnah vergüteten Dienstleistungen auf den hierdurch nicht gedeckten Teil der Dienstleistungen bezieht (BAG vom 24.06.1965 a. a. O.).

    Ob als Maßstab hierfür die Tarifvergütung herangezogen werden kann (ablehnend BAG vom 14.07.1966 a. a. O.), kann dabei dahin stehen.

  • BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 77/87

    Pflicht zur Vernehmung eines Mehrverkehrszeugen; Vaterschaftsnachweis nach

    Nach diesen Grundsätzen darf ein Beweisantrag trotz der grundsätzlich bestehenden Untersuchungsmaxime auch in Kindschaftsverfahren in entsprechender Anwendung des § 244 StPO nur unter den Voraussetzungen zurückgewiesen werden, unter denen er auch sonst abgelehnt werden kann, d.h. insbesondere dann, wenn das angebotene Beweismittel von vorneherein ungeeignet und untauglich ist, den Beweis für die behauptete Tatsache zu erbringen, oder wenn das Beweismittel nicht erreichbar ist (Stein/Jonas/Schlosser ZPO 20. Aufl., § 640 Rdn. 34; Zöller/Philippi ZPO 15. Aufl. § 640 Rdn. 46; vgl. auch BGHZ 40, 367, 374 [BGH 13.11.1963 - IV ZR 65/63]; 53, 245, 259 f [BGH 17.02.1970 - III ZR 139/67]; zu § 286 ZPO: BGH Urt. vom 12. April 1951 - IV ZR 22/50 = LM § 286 [E] ZPO Nr. 1; BAG NJW 1966, 2426).
  • BAG, 27.10.1982 - 5 AZR 599/80
    Ein Zahlungsanspruch der von der Klägerin geltend gemachten Art ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats dann gegeben, wenn die Erwartung erweckt wurde, durch eine in Zukunft erfolgende Übergabe eines Vermögens oder Vermögensbestandteils würden in der Vergangenheit geleistete Dienste abgegolten; weiter ist notwendig, daß für diese Dienste entweder keine oder doch noch eine deutlich unterwertige Bezahlung erfolgt ist; schließlich muß ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dieser unterwertigen oder fehlenden Zahlung und der genannten Erwartung bestehen (vgl. BAG Urteil vom 24. September 1960 - 5 AZR 3/60 - AP Nr. 15 zu § 612 BGB; BAG 14, 291 = AP Nr. 20 zu § 612 BGB; Urteil vom 14. Juli 1966 - 5 AZR 2/66 - AP Nr. 24 zu § 612 BGB).
  • BFH, 18.02.1986 - IX R 7/80

    Anforderungen an die Berichtigung von Steuerbescheiden - Unterscheidung zwischen

    Der erkennende Senat beurteilt spätere wiederkehrende Leistungen in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 14. Juli 1966 5 AZR 2/66, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts - Arbeitsrechtliche Praxis, § 612 BGB Nr. 24) vielmehr auch schon dann als nachträgliche Vergütungen aus einem Arbeitsverhältnis, wenn folgende drei Merkmale sämtlich erfüllt sind:.
  • BAG, 14.05.1969 - 5 AZR 457/68

    Lohnnachzahlungsansprüche - Fehlgegangene Vergütungserwartung - Unterwertige

    Lohnnachzahlungsansprüche nach BGB § 612 in Fällen der sogenannten fehlgegangenen Vergütungserwartung setzen u.a. voraus, daß für die geleisteten Dienste keine oder nur eine deutlich unterwertige Bezahlung gewährt worden ist (Bestätigung von BAG 14.07.1966 5 AZR 2/66 = AP Nr. 24 zu § 612 BGB).
  • BAG, 13.05.1969 - 5 AZR 457/68
    Lohnnachzahlungsansprüche nach BGB § 612 in Fällen der sogenannten fehlgegangenen Vergütungserwartung setzen ua voraus, daß für die geleisteten Dienste keine oder nur eine deutlich unterwertige Bezahlung gewährt worden ist (Bestätigung von BAG 1966-07-14 5 AZR 2/66 = AP Nr. 24 zu § 612 BGB).2.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht