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   BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 201/08   

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https://dejure.org/2009,4785
BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 201/08 (https://dejure.org/2009,4785)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2009 - 5 AZR 201/08 (https://dejure.org/2009,4785)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2009 - 5 AZR 201/08 (https://dejure.org/2009,4785)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die sog. "Antrittsgebühr" in der Druckindustrie (Zeitungsherstellung)

  • Judicialis

    MTV Druck § 7 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MTV Druck § 7 Nr. 4
    Voraussetzungen für die sog. "Antrittsgebühr" in der Druckindustrie [Zeitungsherstellung]

  • rechtsportal.de

    MTV Druck § 7 Nr. 4
    Voraussetzungen für die sog. "Antrittsgebühr" in der Druckindustrie [Zeitungsherstellung]

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 27.05.2008 - 3 AZR 893/06

    Auslegung einer Protokollnotiz

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 201/08
    Diese Fußnote stellt eine Interpretationshilfe dar, die der Auslegung dienen soll (vgl. BAG 27. Mai 2008 - 3 AZR 893/06 - Rn. 27).
  • BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 632/82

    Zahlung einer tariflichen Antrittsgebühr für Sonntagsarbeit und Nachtarbeit -

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 201/08
    d) Zweck der Antrittsgebühr ist der finanzielle Anreiz, die rechtzeitige Herstellung der Zeitung/Zeitschrift zu fördern, so dass es sich um eine Tätigkeit unmittelbar bezogen auf das gegenständliche Produkt und vom Ablauf des Herstellungsprozesses zeitlich bestimmt handeln muss (BAG 26. Februar 1985 - 3 AZR 632/82 - zu 3 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 5).
  • BAG, 05.11.2008 - 5 AZR 56/08

    Tarifauslegung: Beschäftigte in Geschäftsstellen

    Auszug aus BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 201/08
    Die Bindung der Tarifvertragsparteien an den allgemeinen Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG und der Grundsatz der gesetzesformen Auslegung (vgl. Senat 5. November 2008 - 5 AZR 56/08 - Rn. 21 ff.) führen zu keinem anderen Verständnis von § 7 Ziff. 4 MTV Druck.
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