Rechtsprechung
BAG, 07.04.1977 - 5 AZR 215/76 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfallklausel - Arbeitnehmer desselben Arbeitgebers - Übergang des Anspruchs
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 09.09.1975 - 3 Ca 386/75
- BAG, 07.04.1977 - 5 AZR 215/76
- BAG, 04.07.1977 - 5 AZR 215/76
Papierfundstellen
- BB 1977, 1651
- DB 1977, 2144
Rechtsprechung
BAG, 04.07.1977 - 5 AZR 215/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 09.09.1975 - 3 Ca 386/75
- BAG, 07.04.1977 - 5 AZR 215/76
- BAG, 04.07.1977 - 5 AZR 215/76
Papierfundstellen
- NJW 1978, 124
- DB 1977, 2144
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Sachsen-Anhalt, 02.05.2019 - 3 Sa 176/15
Nachteilsausgleich - Geltendmachung - tarifvertragliche Ausschlussfrist
Hierzu zählen deshalb nur solche Ansprüche, die ihren Rechtsgrund in dem Arbeitsverhältnis haben ( vgl. BAG 20. Januar 1982 - 5 AZR 755/79, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 72, zu II 1 der Gründe; vgl. auch BAG 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 89, zu II1a der Gründe zu Ansprüchen des Arbeitnehmers: Hierzu zählen nur solche Ansprüche, die dem Arbeitnehmer aufgrund der vertragliche geschuldeten Arbeitsleistung zustehen; vgl. weiterhin BAG 4. Juli 1977 - 5 AZR 215/76 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 61, zu 2 der Gründe; BAG 30. Januar 1973 - 1 ABR 1/73 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 3, zu III 4 der Gründe ). - ArbG Essen, 12.06.2012 - 2 Ca 482/12
Haftung des Geschäftsführers / Ausschluss durch Erledigungsklausel in …
e) Zwar gelten auch einzelvertragliche oder tarifvertragliche Verfallklauseln nach allgemeiner Rechtsauffassung nicht für Ansprüche zwischen Beschäftigten desselben Arbeitgebers (vgl. BAG vom 04. Juli 1977 - 5 AZR 215/76 - AP Nr. 61 zu § 4 TVG Ausschlussfristen = DB 1977, 2144 = EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 32), gleichwohl kann sich der Beklagte mit Erfolg auf das Eingreifen der Ausschlussfrist des § 36 BAT-KF zu seinen Gunsten berufen, denn er ist gegenüber dem Kläger in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Arbeitgeberin tätig geworden, also als Organ der Arbeitgeberin gemäß § 35 ff. GmbHG. - BAG, 20.01.1982 - 5 AZR 755/79
Ausschlußfristen
Unter die Verfallklausel fallen nur Ansprüche, die sich aus den Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben oder die in eng mit dem Arbeit sverhältnis verbundenen rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihren Entstehungsgrund haben (BAG AP Nr. 61 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).