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   BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 22/86   

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BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 22/86 (https://dejure.org/1987,711)
BAG, Entscheidung vom 05.08.1987 - 5 AZR 22/86 (https://dejure.org/1987,711)
BAG, Entscheidung vom 05. August 1987 - 5 AZR 22/86 (https://dejure.org/1987,711)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbehaltung von Lohnsteuer - Abnahmepflicht des Arbeitgebers in Bezug auf die Lohnsteuer bei Anwendung des Pauschallohnsteuerverfahrens - Recht des Arbeitnehmers auf Einzelbesteuerung unter Vorlage einer Steuerkarte bei grundsätzlicher Belastung desselben mit der ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Pauschallohnsteuer: Abwälzung auf Teilzeitarbeitskräfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsentgelt: Pauschalversteuerung, Übernahme durch den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 14
  • NJW 1988, 1165
  • ZIP 1988, 261
  • MDR 1988, 345
  • NZA 1988, 157
  • BB 1988, 206
  • DB 1988, 182
  • DB 1991, 1329
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.06.1978 - 3 AZR 156/77

    Lohnsteuer - Pauschallohnsteuerverfahren - Pauschalbesteuerung des Tariflohnes -

    Auszug aus BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 22/86
    Es gibt keinen gesetzlichen Grundsatz, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnsteuer abnehmen muß, wenn er sich für das Pauschallohnsteuerverfahren entscheidet (Bestätigung von BAG 22.06.1978 - 3 AZR 156/77 = AP Nr. 1 zu § 40a EStG).

    Unter diesen Umständen liegt kein Verstoß gegen § 4 Abs. 1 und 3 TVG vor (Bestätigung von BAG 22.06.1978 - 3 AZR 156/77 = AP Nr. 1 zu § 40a EStG).

    Das entspricht der bisher schon vom Bundesarbeitsgericht vertretenen Rechtsauffassung (vgl. zuletzt Urteil vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 156/77 - AP Nr. 1 zu § 40 a EStG).

    Wie das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, ist zwischen dem öffentlich-rechtlichen Steuerschuldverhältnis und dem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zu unterscheiden (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 156/77 - AP Nr. 1 zu § 40 a EStG zu 1 b der Gründe).

    Vielmehr bleibt es bei dem Grundsatz, daß die Lohnsteuer im Zweifel vom Arbeitnehmer selbst zu entrichten ist (vgl. BAG Urteil vom 22. Juni 1978, aaO).

    Die Klägerin kann im Rahmen des geltenden Steuerrechts jederzeit frei entscheiden, wie der Lohnsteuerabzug künftig vorgenommen werden soll (BAG Urteil vom 22. Juni 1978 - 3 AZR 156/77 - AP Nr. 1 zu § 40 a EStG, zu 3 der Gründe).

  • BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80

    Lohnsteuer - Unternehmenssteuer - Berechnung des Pauschsteuersatzes -

    Auszug aus BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 22/86
    Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 5. November 1982 - VI R 219/80 -, DB 1983, 207 die pauschalierte Lohnsteuer als eine "Unternehmenssteuer eigener Art" angesehen.
  • BFH, 25.05.1984 - VI R 223/80

    Zur Frage der Bindung einer Pauschalierung nach § 40 a Abs. 2 EStG für das

    Auszug aus BAG, 05.08.1987 - 5 AZR 22/86
    In der Regel liegen der pauschalierten Lohnsteuererhebung zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber zugrunde (BFH Urteil vom 25. Mai 1984 - VI R 223/80 - BStBl. 1984 Teil II S. 569, 570).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Aus der gesetzlichen Formulierung, nach der der Arbeitgeber eine Pauschalbesteuerung vornehmen "kann" ergibt sich, daß ihm ein Wahlrecht zusteht, ob er diese Pauschalbesteuerung vornimmt oder beim Abzugsverfahren bleibt (BAG 5. August 1987 - 5 AZR 22/86 - BAGE 56, 14; BFH 3. Juni 1982 - VI R 48/79 - BFHE 136, 224).
  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 628/04

    Geringfügige Beschäftigung - Pauschale Lohnsteuer

    Es handelt sich um eine spezifisch einkommensteuerrechtliche Regelung, die keine arbeitsrechtlichen Ziele verfolgt (Senat 5. August 1987 - 5 AZR 22/86 - BAGE 56, 14, 17, zu 2 der Gründe; BAG 22. Juni 1978 - 3 AZR 156/77 - AP EStG § 40a Nr. 1 = EzA BGB § 611 Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 4, zu 2 b der Gründe).

    Der tarifliche Bruttolohn wird hierdurch nicht unterschritten (vgl. nur Senat 5. August 1987 - 5 AZR 22/86 - BAGE 56, 14, 18, zu 5 der Gründe).

  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 41/92

    Unfallversicherung - Beitragsbemessung - Arbeitsentgelt - Pauschalsteuer -

    Eine diesem Umfang entsprechende Steuerschuld des Arbeitnehmers habe zu keinem Zeitpunkt bestanden und könne daher auch nicht, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) meine (Urteil vom 5. August 1987, NJW 1988, 1165 [BAG 05.08.1987 - 5 AZR 22/86]), vom Arbeitgeber übernommen werden.

    Dies folge auch aus dem Urteil des BAG vom 5. August 1987 (NJW 1988, 1165 [BAG 05.08.1987 - 5 AZR 22/86]), in dem das BAG ausgesprochen habe, der Arbeitgeber könne die von ihm "übernommene" Pauschalsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abwälzen.

    Das Urteil des BAG vom 5. August 1987 (NJW 1988, 1165 [BAG 05.08.1987 - 5 AZR 22/86]) führt ebenfalls zu keiner anderen Beurteilung.

  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 36/86

    Einvernehmliche Steuerhinterziehung - Umfang und Entrichtung von Beiträgen -

    Soweit die Beigeladene zu 1) wegen der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 22. Juni 1978, AP Nr. 1 zu § 40a EStG = DB 1978, 2081 und neuerdings Urteil vom 5. August 1987, AP Nr. 2 zu § 40a EStG = DB 1988, 182) eine Überprüfung des Urteils in BSGE 41, 16 für erforderlich hält, weist der Senat darauf hin, daß in den vom BAG entschiedenen Fällen die Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber gezahlte Pauschalsteuer im Innenverhältnis vereinbarungsgemäß übernommen hatten.
  • LAG Baden-Württemberg, 03.04.2002 - 17 Sa 61/01

    Übernahme der Pauschalsteuer gem. § 40a EStG durch den Arbeitgeber

    b) Unabhängig davon, ob das Arbeitsentgelt nach den allgemeinen Vorschriften oder pauschal gemäß § 40a EStG versteuert wird, ist grundsätzlich der Arbeitnehmer der Steuerschuldner (BAG, Urteil vom 05.08.1987, 5 AZR 22/86, AP Nr. 2 zu § 40a EStG, NZA 1988, 157).

    Auch der Umstand, dass der Arbeitnehmer seinerseits jederzeit die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften verlangen kann (BAG, Urteil vom 05.08.1987, aaO.; Urteil vom 22.06.1978, 3 AZR 156/77, AP Nr. 1 zu § 40a EStG, DB 1978, 2081), widerspricht dem nicht.

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende

    Wählt der Arbeitgeber, wie es vorliegend die Beklagte getan hatte, für seinen Beitragsanteil den Weg der Pauschalversteuerung gem. § 40 b EStG, so wird er zwar dadurch gegenüber dem Fiskus Steuerschuldner, muß aber im Innenverhältnis zu den Mitarbeitern diese Steuerschuld nur auf Grund entsprechender Vereinbarungen tragen (BAG 22. Juni 1978 - 3 AZR 156/77 - AP EStG § 40 a Nr. 1; 5. August 1987 - 5 AZR 22/86 - BAGE 56, 14).
  • BSG, 21.08.1997 - 12 RK 44/96

    Pauschalsteuer kein Arbeitsentgelt

    Die Überwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer ist arbeitsrechtlich zulässig und verstößt auch nicht gegen die in § 4 Abs. 1 und 3 des Tarifvertragsgesetzes angeordneten zwingenden Wirkungen eines Tarifvertrages (vgl BAG NJW 1988, 1165 und AP Nr. 1 zu § 40a EStG ).
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 406/07

    Freie Mitarbeiterin - Bruttoentgelt - Umsatzsteuer

    Diese richtet sich vielmehr nach zivilrechtlichen Grundsätzen (BAG 5. August 1987 - 5 AZR 22/86 - BAGE 56, 14, zu 2 der Gründe; BFH 7. Februar 2002 - VI R 80/00 - BFHE 197, 554, zu II 1 c cc der Gründe).
  • BFH, 07.02.2002 - VI R 80/00

    Ein nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ergangener

    Ob die Übernahme der pauschalen Lohnsteuer durch den Arbeitgeber gegenüber dem FA auch im Verhältnis zum Arbeitnehmer eine befreiende Schuldübernahme beinhaltet, richtet sich nach zivilrechtlichen (arbeitsrechtlichen) Grundsätzen (Urteile des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 5. August 1987 5 AZR 22/86, Der Betrieb --DB-- 1988, 182; vom 22. Juni 1978 3 AZR 156/77, DB 1978, 2081).
  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 60/90

    Eingruppierung von geringfügig Beschäftigten

    0b der Arbeitgeber durch die Pauschalierung der Lohnsteuer geringfügig Beschäftigter nach § 40 a Abs. 2 EStG gegenüber dem Finanzamt zum Schuldner der pauschalierten Lohnsteuer wird, § 40 Abs. 3 EStG, und diese auch im Innenverhältnis zu tragen hat (vgl. dazu BAGE 56, 14 = AP Nr. 2 zu § 40 a EStG), folgt aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00

    Pauschalsteuer auf Pensionskassenbeiträge; Sozialversicherungspflicht für

  • LAG Hamm, 08.03.2006 - 6 Sa 1631/05

    Pauschale Lohnsteuer

  • LAG Köln, 25.01.2001 - 10 Sa 1040/00

    Steuer und Sozialversicherung: Zusage der Übernahme der Lohnsteuerpauschale -

  • LAG Hessen, 15.08.2000 - 9 Sa 1887/99

    Tarifautonomie: Besondere Lohngruppe für geringfügig Beschäftigte im

  • BAG, 21.03.1990 - 5 AZR 227/89

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichte - Ausübung staatlicher

  • LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 678/00

    Pauschalsteuer auf Pansionskassenbeiträge; Sozialversicherungspflicht für

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.09.1996 - 5 Sa 695/96

    Anspruch auf Nachzahlung zu Unrecht einbehaltener gesetzlicher Lohnsteuer sowie

  • OVG Niedersachsen, 17.07.1991 - 13 L 96/89

    Pauschalierte Lohnkirchensteuer; Lohnkirchensteuer; Lohnsteuer; Maßstabssteuer

  • ArbG Cottbus, 31.01.2008 - 6 Ca 1616/07
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