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   BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 22/94   

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https://dejure.org/1995,421
BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 22/94 (https://dejure.org/1995,421)
BAG, Entscheidung vom 26.07.1995 - 5 AZR 22/94 (https://dejure.org/1995,421)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 1995 - 5 AZR 22/94 (https://dejure.org/1995,421)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • hensche.de

    Arbeitnehmer, Dozent, Weisungsrecht, Scheinselbständigkeit, Eingliederung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611
    Status einer lehrerin an einer Volksschule

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 Abs. 1
    Arbeitnehmerstatus: Lehrerin an einer Volkshochschule

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611
    Arbeitnehmerbegriff: Status von Volkshochschuldozenten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lehrkräfte an Volkshochschulen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Volkshochschuldozent -, Arbeitnehmerbegriff, Status von Volkshochschuldozenten, Abgrenzung AN / freier Mitarbeiter, Scheinselbständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2118 (Ls.)
  • NZA 1996, 477
  • BB 1995, 2588
  • BB 1996, 60
  • DB 1996, 281
  • DB 1996, 381
  • JR 1996, 308
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 22/94
    Die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation zeigt sich insbesondere darin, daß ein Beschäftigter hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (vgl. statt vieler BAGE 41, 247, 253 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - BAGE 69, 62 f., 67 = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter II 1 der Gründe, jeweils m.w.N. ).

    Das Landesarbeitsgericht hat unter kritischer Würdigung der Rechtsprechung des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts und des erkennenden Senats zum Status von Volkshochschuldozenten in der schulischen Erwachsenenbildung gemeint, nach der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 -, aaO.) sei die Klägerin Arbeitnehmerin der Beklagten.

    Hiernach sind Lehrkräfte, die in schulischen Kursen oder an allgemeinbildenden Schulen Unterricht erteilen, in aller Regel Arbeitnehmer, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter II 2 a der Gründe, m.w.N.; auch schon Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).

  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91

    Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 22/94
    Die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation zeigt sich insbesondere darin, daß ein Beschäftigter hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (vgl. statt vieler BAGE 41, 247, 253 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - BAGE 69, 62 f., 67 = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter II 1 der Gründe, jeweils m.w.N. ).

    a) Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat bei der Beurteilung des Status einer Volkshochschuldozentin in der schulischen Erwachsenenbildung (Kurse zur Erlangung des Hauptschulabschlusses, der Fachoberschulreife pp. ) darauf Gewicht gelegt, inwieweit die Lehrkraft in zeitlicher Hinsicht dem Weisungsrecht der Volkshochschule unterlag, weniger jedoch auf den Gegenstand des Unterrichts (Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - BAGE 69, 62 f., 68, 74 = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter III 3 und 5 e der Gründe, m.w.N. ).

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 22/94
    Die Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation zeigt sich insbesondere darin, daß ein Beschäftigter hinsichtlich Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (vgl. statt vieler BAGE 41, 247, 253 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - BAGE 69, 62 f., 67 = AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter II 1 der Gründe, jeweils m.w.N. ).
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 22/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 49, 73, 79, 80 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrags auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu überprüfen.
  • BAG, 20.02.1991 - 7 AZR 81/90

    Angabe des Befristungsgrundes im Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 22/94
    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß die Befristung dieses Vertrags nicht rechtswirksam sei, weil es hier für keinen rechtfertigenden Grund gibt (vgl. statt vieler BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 7 AZR 81/90 - AP Nr. 137 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 der Gründe, m.w.N. ).
  • BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71

    Beschäftigung von Lehrkräften - Privatrechtliche Grundlage - Allgemein bildende

    Auszug aus BAG, 26.07.1995 - 5 AZR 22/94
    Hiernach sind Lehrkräfte, die in schulischen Kursen oder an allgemeinbildenden Schulen Unterricht erteilen, in aller Regel Arbeitnehmer, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit, unter II 2 a der Gründe, m.w.N.; auch schon Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 87/00

    Übliche Vergütung einer Volkshochschullehrerin

    Für die Vergütung der Klägerin ergibt sich entgegen ihrer Auffassung nichts aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft von Volkshochschullehrern (vgl. nur BAG 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 13; 23. September 1981 - 5 AZR 284/78 - BAGE 37, 58; 25. August 1982 - 5 AZR 7/81 - BAGE 39, 329, 333 f.; 13. November 1991 - 7 AZR 31/91 - BAGE 69, 62, 68 ff.; 26. Juli 1995 - 5 AZR 22/94 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 79, zu II 3 der Gründe).
  • LAG Hamm, 07.03.2002 - 17 Sa 1590/01

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses in Abgrenzung zu freiem

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  • LAG Berlin, 24.09.1999 - 8 Sa 869/99

    Arbeitnehmerstatus: Gastdozentin an einer Hochschule mit organisatorischen

    Mit dem Arbeitsgericht geht auch das Berufungsgericht von der Zulässigkeit der Klage aus, denn die Klägerin hat ein ausreichendes Interesse an den begehrten Feststellungen, wobei die Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses als ein gesonderter Streitgegenstand und nicht nur die Vorfrage im Rahmen eines Befristungsrechtsstreits anzusehen ist (vgl. BAG vom 26.07.1995 - 5 AZR 22/94 - NZA 1996, 447).

    Die Frage, in welchem Maße der Mitarbeiter aufgrund derartiger Weisungsrechte persönlich abhängig ist, läßt sich nicht abstrakt für alle Beschäftigungen beantworten, sondern hängt vor allem von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (vgl. BAG vom 30.10.1991 - 7 ABR 19/91 -, BAG vom 13.11.1991 - 7 AZR 31/91 - BAG vom 26.07.1995 - 5 AZR 22/94 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 44, 45, 56 m.w.N.).

    Unerheblich sind dagegen sowohl die von den Parteien gewählte Bezeichnung als auch die Modalitäten der Entgeltzahlung oder andere formelle Merkmale (vgl. BAG vom 07.11.1990 - 5 AZR 15/90 zu I 2 der Entscheidungsgründe; BAG vom 30.10.1991, a.a.O.; BAG vom 16.03.1994 - 5 AZR 447/92 - BAG vom 26.07.1995, a.a.O.).

    Dabei ist für die Prüfung des Status der Klägerin entgegen der Auffassung der Beklagten nicht nur auf die Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Zeit des letzten vorbehaltlos abgeschlossenen Vertrages, sondern auf die gesamte Vertragsdauer bzw. den ersten Vertrag abzustellen (vgl. BAG vom 26.07.1995 a.a.O. unter I 4 der Entscheidungsgründe).

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 247/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Kundenberaterin

    Aus der faktischen Handhabung und der konkreten praktischen Umsetzung der Vertragsabsprachen lassen sich Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien tatsächlich ausgegangen sind (ständige Rechtsprechung; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 26. Juli 1995 - 5 AZR 22/94 - AP Nr. 79 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 11. März 1998 - 5 AZR 522/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 657/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

    Die Begrenzung des Klageantrags in der Berufungsinstanz hinsichtlich des Inhalts (keine Einbeziehung des Tätigkeitsinhalts) und des Feststellungszeitraums (Feststellung nur mehr bis 31.01.1998) stellt keine Antragsänderung im Sinn des § 263 ZPO , sondern nur eine Antragseinschränkung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO dar (BAG Urt. vom 26.07.1995 - 5 AZR 22/94 - AP Nr. 79 zu § 611 BGB Abhängigkeit).

    Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.01.1998 führt nicht zum Wegfall des Feststellungsinteresses für die Feststellungsklage, denn die Entscheidung im vorliegenden Verfahren ist für den beim Arbeitsgericht Nürnberg anhängigen Rechtsstreit bezüglich der sich aus einem Arbeitsverhältnis abzuleitenden Lohnansprüche für die Jahre 1995 bis 1997 vorgreiflich (BAG Urt. vom 26.07.1995, a.a.O.; Urt. vom 24.09.1997 - 4 AZR 429/95; Reinecke DB 98, 1282, 1284; Müller MDR 98, 1061, 1068).

  • LSG Sachsen, 08.09.2022 - L 9 KR 83/16

    VHS-Dozentin übt ihre Lehrtätigkeit in abhängiger Beschäftigung aus

    Soweit sich die Klägerin an die von der Beigeladenen zu 1 vorgegebenen Kursorte und im Kursprogramm ausgedruckten Kurszeiten halten musste, misst der Senat diesen Indizien für ihre Weisungsgebundenheit kein hohes Gewicht bei, weil sich die Anwesenheit in den Räumen der Volkshochschule nach einem räumlich und zeitlich aufeinander abgestimmten Kursprogramm aus der Natur der Sache ergibt (BSG Urteil vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R -, Rn. 29, juris; a.A. BAG Urteil vom 26. Juli 1995 - 5 AZR 22/94 -, Rn. 31 zur VHS-Haupt- und Realabschlusslehrerin).
  • LAG Düsseldorf, 09.09.1997 - 8 Sa 756/97

    Arbeitsnehmerstatus: Sargträger - Anmeldung eines eigenen Gewerbes

    Wird der Vertrag abweichend von den ausdrücklichen Vereinbarungen vollzogen, ist die tatsächliche Durchführung entscheidend, weil in ihr der wirkliche Wille der Parteien deutlich wird (vgl. BAG - Urteil vom 26.07.1995 - 5 AZR 22/94 - AP Nr. 79 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 14 Sa 112/95

    Arbeitnehmerstatus: Lehrbeauftragter an einer Berufsakademie

    Der Fünfte Senat hat hierzu in seiner - soweit ersichtlich - jüngsten Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 26. Juli 1995 - 5 AZR 22/94, AP Nr. 79 zu § 611 BGB Abhängigkeit) im Anschluß an seine eigene Rechtsprechung sowie diejenige des Siebten Senats folgendes aufgezeigt: Während der Siebte Senat (vgl. Urteil vom 13. November 1991 - 7 AZR 31/91, AP Nr. 60 zu § 611 BGB Abhängigkeit) bei der Gewichtung der in Betracht zu ziehenden Abgrenzungsmerkmale wesentlich auf die Ausübung eines in zeitlicher Hinsicht bestehenden Weisungsrechts des Empfängers der Leistung (konkret: des Trägers der Volkshochschule gegenüber der klagenden Dozentin) abgestellt hat, so hat der Fünfte Senat in seiner neueren Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 24. Juni 1992, a. a. O.) eine auf den Unterrichtsgegenstand bezogene typisierende Betrachtungsweise entwickelt.

    Im Urteil vom 26. Juli 1995 (a. a. O.) behält das BAG die gegenständlich orientierte typisierende Betrachtungsweise bei; auch die Frage nach der zeitlichen Fremdbestimmtheit hat Bedeutung.

  • LSG Sachsen, 23.10.2018 - L 9 KR 263/13

    Sozialversicherungspflicht eines für eine Fahrschule tätigen Fahrlehrers auf der

    Der 5. Senat des BAG stützt sich dabei stärker auf eine typisierende Betrachtung unter dem Gesichtspunkt des Unterrichtsgegenstandes, der 7. Senat des BAG hingegen legt das Gewicht darauf, inwieweit die Lehrkraft in zeitlicher Hinsicht dem Weisungsrecht des Bildungsträgers unterliegt (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 26. Juli 1995 - 5 AZR 22/94 - Rn. 28 ff, juris).
  • LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1291/05

    Befristung, mittelbare Vertretung

    Damit wird zugleich ein etwaiges unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgehoben (vgl. etwa BAG, Urteil vom 26.07.1995 - 5 AZR 22/94 -, NZA 1996, Seite 477 unter III. der Entscheidungsgründe; BAG, Urteil vom 01.12.1999 - 7 AZR 236/98 -, NZA 2000, Seite 374 unter I. der Entscheidungsgründe; BAG, Urteil vom 10.03.2004 - 7 AZR 402/03 -, NZA 2004, Seite 925 unter II. 1. der Entscheidungsgründe m.w.N.).
  • LAG Hessen, 15.05.2008 - 20 Ta 80/08

    Keine Zurückweisung der Rechtswegbeschwerde bei Zweifeln an der Partei- und

  • LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 179/09

    Krankenversicherung - abhängige Beschäftigung; Berufsfachschule; Dozent;

  • LAG Hamm, 03.01.2006 - 6 Sa 814/05

    Unzulässiges Teilurteil bei einheitlichem Streitgegenstand - Entscheidung des

  • LAG Hamm, 15.08.2006 - 5 Sa 2293/05

    Befristung, vorübergehend freie Haushaltsmittel

  • LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05

    Befristung, mittelbare Vertretung

  • BAG, 25.06.1996 - 1 ABR 57/95

    Übertragung von bisher durch Arbeitnehmer ausgeführten Arbeiten auf freie

  • LAG Hamm, 15.08.2006 - 5 Sa 255/06

    Befristung, haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmte

  • BAG, 26.06.1996 - 7 ABR 52/95

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmereigenschaft von Sprachlehrern

  • BAG, 25.06.1996 - 1 ABR 6/96

    Beschäftigung freier Mitarbeiter als Einstellung - Mitbestimmung bei der Vergabe

  • LAG Hessen, 16.06.2008 - 20 Ta 71/08

    Arbeitnehmerbegriff, Rechtswegbeschwerde, unerlaubte Handlung

  • LAG Düsseldorf, 05.02.1997 - 2 Sa 1461/96

    Arbeitnehmerstatus: Kundenschulungsbeauftragter

  • LAG Hessen, 11.07.1996 - 12 Ta 240/96

    Arbeitnehmerbegriff: Dozent in einem privaten Lehrinstitut

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2010 - 6 Ta 209/10

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bei Scheinselbständigkeit

  • LAG Nürnberg, 11.01.1999 - 6 Ta 196/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtswegzuständigkeit -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.1997 - 5 Sa 326/96

    Arbeitnehmereigenschaft eines in einem Amt für offene Vermögensfragen tätigen

  • LAG Köln, 03.07.1998 - 11 Ta 94/98

    Rechtsweg, Status; Beratervertrag; arbeitnehmerähnliche Person

  • LAG Hamm, 25.11.2003 - 5 (12) Sa 687/03

    Fehlende Aussicht einer dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeit als sachlicher

  • LAG Hamm, 31.10.2003 - 5 Sa 1396/03

    Befristungsvereinbarung; Schachgrund der Vertretung

  • LAG Hamm, 18.07.2007 - 5 Sa 1905/06
  • LAG Hamm, 31.07.1998 - 5 Sa 91/98

    Feststellung auf unbefristetes Fortbestehen eines Arbeitsverhältnisses;

  • LAG Hessen, 11.09.2002 - 6 Sa 554/02

    Arbeitnehmerstatus einer Lehrkraft in einer Volkshochschule außerhalb schulischer

  • LAG Köln, 19.03.1999 - 12 Sa 1489/98

    Arbeitsgerichtliche Feststellung des Bestehens eines unbefristeten

  • LAG Köln, 07.07.1998 - 11 Ta 322/97

    Rechtsweg; Status; Handelsvertreter; Versicherungsvertreter; Weisungsbindung;

  • LAG Köln, 26.06.1998 - 11 Sa 1665/97

    Status; Unternehmensberatung; selbstbestimmte Arbeitszeit

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