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   BAG, 05.02.1970 - 5 AZR 223/69   

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https://dejure.org/1970,1478
BAG, 05.02.1970 - 5 AZR 223/69 (https://dejure.org/1970,1478)
BAG, Entscheidung vom 05.02.1970 - 5 AZR 223/69 (https://dejure.org/1970,1478)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 1970 - 5 AZR 223/69 (https://dejure.org/1970,1478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urlaubsbedingte Abwesenheit - Weitergezahlte Teile des Arbeitsentgelts - Ermittlung des Gesamtverdienstes - Dreizehnwochenzeitraum - Urlaubsentgelt - Gesetzlicher Mindesturlaub - Verwirkung gesetzlicher Urlaubsansprüche

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Berechnung des Urlaubsentgelts bei Provisionsbezügen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1970, 581
  • DB 1970, 787
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.03.1966 - 5 AZR 468/65

    Umsatzprovisionen - Wegfall der Arbeitsleistung - Urlaub - Sonstige Fehlzeiten -

    Auszug aus BAG, 05.02.1970 - 5 AZR 223/69
    Solche auch während des Urlaubs weiterfließenden Fremdprovisionen müssen, wie der Senat bereits in einem insoweit gleichgelagerten Fall in der vom Landesarbeitsgericht' nicht beachteten Entscheidung vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - (AP Nr. 5 zu 5 11 BUrlG) dargelegt hat, bei der Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht bleiben, und zwar in dem Sinne, daß sie überhaupt nicht in die Berechnungsbasis für das Urlaubsentgelt aufzunehmen sind.
  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99

    Urlaubsentgelt - Vermittlungsprovision - Bezirksprovision

    Werden diese Vergütungsbestandteile zusätzlich bei der Durchschnittsberechnung berücksichtigt, führte dies zu der von der Beklagten angenommenen unzulässigen doppelten Berücksichtigung zu Lasten des Arbeitgebers (vgl. BAG 14. März 1966 aaO; 5. Februar 1970 - 5 AZR 223/69 - AP BUrlG § 11 Nr. 7 zur Fremd-/Superprovision).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - 9 Sa 28/16

    Berechnung Urlaubsentgelt bei Provision - Teamprovision

    Werden diese Vergütungsbestandteile zusätzlich bei der Durchschnittsberechnung berücksichtigt, führte dies zu einer unzulässigen doppelten Berücksichtigung zu Lasten des Arbeitgebers (BAG 5, 2.1970 - 5 AZR 223/69 zur Fremd-/Superprovision; BAG 11.4.2000 - 9 AZR 266/99 -, Rn. 18, juris).
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 682/95

    Zulässigkeit eines Tatsachenvergleichs bei tariflichen Rechten

    Auf Tatsachenvergleiche ist die Vorschrift nicht anwendbar (BAG Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 955/78 - AP Nr. 12 zu § 6 LohnFG; Wiedemann/Stumpf, Tarifvertragsgesetz, 5. Aufl., § 4 Rz 342, mit zahlreichen Literaturnachweisen; Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht, Bd. I, § 18 II 1 c (2), m.w.N.; MünchArbR/Löwisch, Bd. 3, § 267 Rz 14, m.w.N.; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 204 VIII 1 c; DLW/Wildschütz/Pfeiffer, Arbeitsrecht in der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis, H/Rz 260; vgl. auch BAG Urteil vom 5. Februar 1970 - 5 AZR 223/69 - AP Nr. 7 zu § 11 BUrlG; a.M. Kempen/Zachert, TVG, 3. Aufl., § 4 Rz 247).
  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 118/91
    c) Es kann vorliegend dahinstehen, ob ein Anspruch auf Ürlaubsentgelt im Rahmen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs überhaupt verwirken kann (vgl. EAG Urteil vom 5. Februar 1970 - 5 AZR 223/69 - AP Nr. 7 zu § 11 BUrlG mit Anm. Söllner; BAG Urteil vom 13. November 1959 - 1 AZR 320/57 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAG Urteil vom 22. März 1962 - 5 AZR 274/61 - AP Nr. 2 zu Art. 10 Urlaubsgesetz Bayern) und ob eine denkbare Verwirkung des Urlaubsentgelts nicht bereits regelmäßig an der kurzen Verjährungsfrist (§§ 196, 197 BGB) scheitern muß (BGHZ 51, 346; 84, 280; BGH Urteil vom 6. Dezember 1988 - XI ZR 19/88 - AP Nr. 44 zu § 242 BGB Verwirkung; MünchKomm-Roth, aaO, Rz 328; Palandt/Heinrichs, BGB, 51. Auf!., § 242 Rz 90; Jauernig/Voll- 8.

    Die geschuldete Urlaubsvergütung kann mit gleichzeitig empfangenen Entgelten jedoch nur dann verrechnet werden, wenn diese einen an gemessenen Ausgleich für ansonsten infolge Arbeitsausfalls ein tretende Arbeitsentgelteinbußen verschaffen (Urteil BAG vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - zu 2 a der Gründe; Urteil vom 5. Februar 1970 - 5 AZR 223/69 - Urteil vom 30. Juli 1975 - 5 AZR 342/74 - zu 2 b der Gründe, AP Nr. 3, 7, 12 zu § 11 BUrlG), und sie nicht von zusätzlichen Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers abhängig sind.

  • BAG, 01.10.1991 - 9 AZR 421/90

    Urlaubsvergütung nach vorangegangener Mehrarbeit

    Soweit allein Entgeltansprüche nach dem Bundesurlaubsgesetz zu beurteilen waren, kam es dort auf die vorliegend entscheidungserhebliche Frage nicht an, ob nur abgerechnete oder auch geleistete, aber noch nicht abgerechnete Mehrarbeit zu berücksichtigen waren (BAG Urteil vom 9. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 - AP Nr. 2 zu § 11 BUrlG; Urteil vom 9. Mai 1966 - 5 AZR 432/65 - AP Nr. 4 zu § 11 BUrlG; Urteil vom 5. Februar 1970 - 5 AZR 223/69 - AP Nr. 7 zu § 11 BUrlG und Urteil vom 30. Juli 1975 - 5 AZR 342/74 - AP Nr. 12 zu § 1 BUrlG).
  • ArbG Frankfurt/Main, 05.09.2019 - 26 Ca 8622/18
    (vgl. BAG, Urteil vom 05.02.1970, 5 AZR 223/69, in: AP Nr. 7 zu § 11 BUrIG).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.1996 - 24 U 76/95
    Im Gegenteil, hier herrscht eher ein Bedürfnis für eine beschleunigte Abwicklung des Vertragsverhältnisses, damit unter den Vertragsparteien alsbald Klarheit herrscht, welche noch nicht erledigten Ansprüche noch geltend gemacht werden (MünchKomm/Roth, a.a.O., Rn. 405; ebs. wohl auch BAG DB 1970, 787, 788 für abgewickelte Urlaubsentgeltansprüche).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2011 - 6 Sa 460/11

    Vergütungsanspruch - konkludente Aufhebung eines Schriftformerfordernisses -

    Zwar kommt das in § 242 BGB angesiedelte Rechtsinstitut durchaus für elementare Rechte des Arbeitnehmers aus einem Arbeitsverhältnis damit auch für den Lohnanspruch in Betracht (vgl. BAG - vom 5.2.1970 - 5 AZR 223/69 = DB 1970, 787, 788).
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