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   BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04   

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BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04 (https://dejure.org/2005,9675)
BAG, Entscheidung vom 09.03.2005 - 5 AZR 231/04 (https://dejure.org/2005,9675)
BAG, Entscheidung vom 09. März 2005 - 5 AZR 231/04 (https://dejure.org/2005,9675)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Konkludentes Einverständnis zu einer Versetzung; Überprüfbarkeit der Auslegung nichttypischer Willenserklärungen des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht; Aufnahme der Tätigkeit am neuen Arbeitsplatz als Einverständnis zu einer Änderung des Arbeitsvertrags; ...

  • Judicialis

    BGB § 611; ; EGBGB Art. 229 § 5

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 564/02

    Jahressonderzuwendung - Konkludente Vereinbarung einer Vollzeittätigkeit

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04
    Dies gilt auch für die Frage, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (vgl. nur BAG 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 -, zu I 2 b bb der Gründe; 9. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 - BAG Report 2004, 307, zu II 2 b der Gründe).

    Auch für die konkludente Willenserklärung ist insoweit entscheidend, wie sie von dem Erklärungsempfänger unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände nach Treu und Glauben verstanden werden durfte und musste (vgl. BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 16 = EzA KSchG § 2 Nr. 7, zu B V 2 der Gründe; 9. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 - BAG Report 2004, 307).

  • BAG, 21.08.1997 - 5 AZR 713/96

    Schriftform für Ausbildungsvertrag

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04
    Eine solche Rechtsfolge ergibt sich auch nicht aus der zugrunde liegenden Nachweisrichtlinie 91/533/EWG (vgl. Senat 21. August 1997 - 5 AZR 713/96 - AP BBiG § 4 Nr. 1 = EzA BBiG § 4 Nr. 1, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Annahme eines

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04
    Auch für die konkludente Willenserklärung ist insoweit entscheidend, wie sie von dem Erklärungsempfänger unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände nach Treu und Glauben verstanden werden durfte und musste (vgl. BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 16 = EzA KSchG § 2 Nr. 7, zu B V 2 der Gründe; 9. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 - BAG Report 2004, 307).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 6 Sa 1214/03

    Arbeitsvertragliches Schriftformerfordernis

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. April 2004 - 6 Sa 1214/03 - aufgehoben.
  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 574/02

    Vertragskontrolle - Dienstwagen

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04
    Im Übrigen hält die Vereinbarung in Nr. 1 Abs. 2 des Arbeitsvertrags der Überprüfung nach den Grundsätzen einer allgemeinen richterlichen Inhaltskontrolle stand (dazu Senat 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13; BAG 9. September 2003 - 9 AZR 574/02 - AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 611 Inhaltskontrolle Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 29.09.2004 - 1 AZR 473/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04
    Auch der Streit um einzelne rechtliche Pflichten aus einer bestehenden Rechtsbeziehung ist ein Streit über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses iSv. § 256 Abs. 1 ZPO und kann deshalb Gegenstand einer Feststellungsklage sein (vgl. BAG 29. September 2004 - 1 AZR 473/03 - Senat 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2).
  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00

    Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04
    Im Übrigen hält die Vereinbarung in Nr. 1 Abs. 2 des Arbeitsvertrags der Überprüfung nach den Grundsätzen einer allgemeinen richterlichen Inhaltskontrolle stand (dazu Senat 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13; BAG 9. September 2003 - 9 AZR 574/02 - AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 611 Inhaltskontrolle Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04
    Auch der Streit um einzelne rechtliche Pflichten aus einer bestehenden Rechtsbeziehung ist ein Streit über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses iSv. § 256 Abs. 1 ZPO und kann deshalb Gegenstand einer Feststellungsklage sein (vgl. BAG 29. September 2004 - 1 AZR 473/03 - Senat 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2).
  • BAG, 09.11.1999 - 9 AZR 922/98

    Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaub - Anspruch

    Auszug aus BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04
    Dies gilt auch für die Frage, ob überhaupt eine Willenserklärung vorliegt (vgl. nur BAG 9. November 1999 - 9 AZR 922/98 -, zu I 2 b bb der Gründe; 9. Juli 2003 - 10 AZR 564/02 - BAG Report 2004, 307, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 598/04

    Aufklärungspflicht - Belegschaftsaktien - Darlehen

    Voraussetzung ist jedoch, dass er bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, sein Verhalten könne als Willenserklärung aufgefasst werden und der andere Teil es auch tatsächlich so verstanden hat (BAG 9. März 2005 - 5 AZR 231/04 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.12.2011 - 1 Sa 13a/11

    Zahlungsansprüche, Provision, Provisionsvorschüsse, Abschlagszahlung,

    Ein schlüssiges Verhalten kann auch dann als Willenserklärung gewertet werden, wenn der Handelnde an die Möglichkeit einer solchen Wertung nicht gedacht hat (BAG, Urteil vom 09.03.2005 ­ 5 AZR 231/04 ­ Juris Rn 23).
  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 595/04

    Übertarifliche Zulage - Anrechnung - ERA-Strukturkomponente

    Die Anwendung eines vor dem 1. Januar 2002 vereinbarten Anrechnungsvorbehalts im Jahr 2002 wirkt nicht von außen auf das Schuldverhältnis ein, sondern knüpft an dessen fortwirkenden Inhalt an (vgl. Senat 9. März 2005 - 5 AZR 231/04 -, zu III 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 29.11.2019 - 16 Sa 172/19

    Beschäftigungsanspruch, freie unternehmerische Entscheidung, Unmöglichkeit

    Auch für die konkludente Willenserklärung ist insoweit entscheidend, wie sie von dem Erklärungsempfänger unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände nach Treu und Glauben verstanden werden durfte und musste (BAG, Urteil vom 09. März 2005 - 5 AZR 231/04 -, Rn. 23, juris).
  • ArbG Berlin, 09.11.2005 - 7 Ca 10394/05

    Verwirkung; Versetzung

    Ein auf Feststellung der "Unwirksamkeit einer Versetzung" gerichteter Antrag ist nach herrschender Rechtsprechungs-Praxis i.S.d. § 256 Abs. 1 ZPO zulässig (vgl. allgemein BAG [10.04.1991] - 5 AZR 128/90 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 37zu II 3; BAG [30.08.1995] - 1 AZR 47/95 -NZA 1996, 440 [BAG 30.08.1995 - 1 AZR 47/95] ; BAG [05.03.2005] - 5 AZR 231/04 - (juris); LAG Berlin [24.05.2005] - 3 Sa 2534/04 - (juris)).

    Die Feststellungsklage ist geeignet, den Streit der Parteien hierüber beizulegen" ( BAG [05.03.2005] - 5 AZR 231/04 - (juris)).

  • LAG Hamm, 20.02.2009 - 10 Sa 1624/08

    Versetzung eines Arbeitnehmers vom Außen- in den Innendienst; Direktionsrecht;

    Die Feststellungsklage ist insoweit geeignet, den Streit der Parteien hierüber beizulegen (BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 231/04 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 70; BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 571/05 - AP LPVG Berlin § 84 Nr. 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2015 - 6 Sa 409/14

    Auskunftsanspruch - stillschweigende Änderung einer Provisionsabrede

    Voraussetzung ist jedoch, dass er bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, sein Verhalten könne als Willenserklärung aufgefasst werden, und der andere Teil es auch tatsächlich so verstanden hat (BAG 09. März 2005 - 5 AZR 231/04 - Rn. 23; LAG Schleswig-Holstein 06. Dezember 2011 - 1 Sa 13a/11 - Rn. 74, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 22.01.2010 - 10 Sa 1456/09

    Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit durch widerspruchslose Weiterarbeit

    Voraussetzung ist jedoch, dass er bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, sein Verhalten könne als Willenserklärung aufgefasst werden und der andere Teil es auch tatsächlich so verstanden hat (BAG 09.03.2005 - 5 AZR 231/04 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 70).
  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 37/05

    Übertarifliche Zulage - Anrechnung - ERA-Strukturkomponente

    Die Anwendung eines vor dem 1. Januar 2002 vereinbarten Anrechnungsvorbehalts im Jahr 2002 wirkt nicht von außen auf das Schuldverhältnis ein, sondern knüpft an dessen fortwirkenden Inhalt an (vgl. Senat 9. März 2005 - 5 AZR 231/04 -, zu III 1 der Gründe).
  • LAG München, 02.09.2015 - 10 Sa 101/15

    Rechtlich zulässige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten

    Voraussetzung ist jedoch, dass er bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen konnte, sein Verhalten könne als Willenserklärung aufgefasst werden, und der andere Teil es auch tatsächlich so verstanden hat (BAG v. 09.03.2005, 5 AZR 231/04, zit. n. Juris).
  • LAG Hessen, 10.06.2015 - 6 Sa 552/14

    Schlüssigkeit der Klage auf Zahlung von Spesen und Zuschlägen für Überstunden und

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.01.2009 - 15 Sa 1490/08

    Konkludente Umwandlung eines Provisionsvorschusses in eine Garantieprovision

  • LAG Hessen, 10.06.2015 - 6 Sa 524/14

    Zuässigkeit der Abrechnung von Überstundenvergütung und Nachtzuschlägen im

  • LAG München, 25.03.2015 - 10 Sa 957/14

    Reisekosten infolge einer unwirksamen Versetzung

  • ArbG Iserlohn, 22.06.2010 - 5 Ca 3374/09
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