Rechtsprechung
   BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 233/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7189
BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 233/03 (https://dejure.org/2004,7189)
BAG, Entscheidung vom 24.03.2004 - 5 AZR 233/03 (https://dejure.org/2004,7189)
BAG, Entscheidung vom 24. März 2004 - 5 AZR 233/03 (https://dejure.org/2004,7189)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7189) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerbegriff - Schwarzarbeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit um Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Grad der persönlichen Abhängigkeit; Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (SchwarzArbG); Auszahlung der Arbeitsvergütung ohne Berücksichtigung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwarzarbeitsabrede in freiem Dienstvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schwarzgeldabrede: In Dienstverhältnis Unwirksamkeit der gesamten Vergütungsabrede ? Differenzierung zu Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 808 (Ls.)
  • DB 2004, 1436
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01

    Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein

    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 233/03
    a) Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (Senat 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 83 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 57, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310).

    Die Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation zeigt sich insbesondere darin, dass der Beschäftigte einem Weisungsrecht seines Vertragspartners (Arbeitgebers) unterliegt (Senat 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - aaO).

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 690/01

    Arbeitslohn - Schwarzgeldvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 233/03
    Diesen auszulegen ist grundsätzlich Sache der Tatsachengerichte und durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob bei der Auslegung die Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, der Tatsachenstoff vollständig verwertet oder dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungsgrundsätze verstoßen worden ist (st. Rspr., vgl. Senat 26. Februar 2003 - 5 AZR 690/01 - AP BGB § 134 Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 134 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21 = EzBAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 104; 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54).

    Soll die Abführung von Steuern und Beiträgen vereinbarungsgemäß teilweise unterbleiben, ist nur diese Abrede und nicht ein Teil der Vergütungsvereinbarung nichtig (Senat 26. Februar 2003 - 5 AZR 690/01 - AP BGB § 134 Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 134 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 233/03
    a) Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (Senat 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 83 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 57, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 16. Februar 2000 - 5 AZB 71/99 - BAGE 93, 310).
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89

    Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit

    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 233/03
    (1) Ein beiderseitiger Verstoß gegen § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 SchwarzArbG führt gem. § 134 BGB zur Nichtigkeit des Vertrags (vgl. BGH 23. September 1982 - VII ZR 183/80 - BGHZ 85, 39, 42 f., zu II 1 b der Gründe; 31. Mai 1990 - VII ZR 336/89 - BGHZ 111, 308, 311, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91

    Wettbewerbsverbot - Geltung vor Aufnahme der Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 233/03
    Diesen auszulegen ist grundsätzlich Sache der Tatsachengerichte und durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob bei der Auslegung die Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, der Tatsachenstoff vollständig verwertet oder dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungsgrundsätze verstoßen worden ist (st. Rspr., vgl. Senat 26. Februar 2003 - 5 AZR 690/01 - AP BGB § 134 Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 134 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21 = EzBAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 104; 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54).
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 460/01

    Eingruppierung einer Lehrerin

    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 233/03
    Diesen auszulegen ist grundsätzlich Sache der Tatsachengerichte und durch das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob bei der Auslegung die Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, der Tatsachenstoff vollständig verwertet oder dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungsgrundsätze verstoßen worden ist (st. Rspr., vgl. Senat 26. Februar 2003 - 5 AZR 690/01 - AP BGB § 134 Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 134 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21 = EzBAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 104; 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP HGB § 74 Nr. 63 = EzA HGB § 74 Nr. 54).
  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 233/03
    Die persönliche Abhängigkeit kann sich auch aus einer sehr detaillierten und den Freiraum für die Erbringung der geschuldeten Leistung stark einschränkenden rechtlichen Vertragsgestaltung oder tatsächlichen Vertragsdurchführung ergeben (Senat 19. November 1997 - 5 AZR 653/96 - BAGE 87, 129).
  • LAG Düsseldorf, 06.03.2003 - 15 Sa 1348/02

    Nichtigkeit eines Dienstvertrages bei Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der

    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 233/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. März 2003 - 15 Sa 1348/02 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

    Auszug aus BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 233/03
    (1) Ein beiderseitiger Verstoß gegen § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 SchwarzArbG führt gem. § 134 BGB zur Nichtigkeit des Vertrags (vgl. BGH 23. September 1982 - VII ZR 183/80 - BGHZ 85, 39, 42 f., zu II 1 b der Gründe; 31. Mai 1990 - VII ZR 336/89 - BGHZ 111, 308, 311, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08

    Konzessionsträger - Scheingeschäft - Umgehungsgeschäft

    Dies ist beim Abschluss eines Arbeitsvertrags nur ausnahmsweise der Fall (Senat 3. November 2004 - 5 AZR 592/03 - BAGE 112, 299; 24. März 2004 - 5 AZR 233/03 - EzA BGB 2002 § 134 Nr. 2; BAG 13. Januar 1977 - 2 AZR 423/75 - BAGE 29, 1).
  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 301/09

    Schwarzgeldabrede

    In einem solchen Fall ist nur die Schwarzgeldabrede und nicht der Arbeitsvertrag insgesamt nichtig (Senat 24. März 2004 - 5 AZR 233/03 - zu II 2 b cc (2) der Gründe, EzA BGB 2002 § 134 Nr. 2; 26. Februar 2003 - 5 AZR 690/01 - zu II 4, 5 der Gründe, aaO).
  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 278/18

    Schadensersatz - vorgerichtliche Anwaltskosten des Geschädigten - Ausschluss

    Die Revision ist deshalb durch sog. unechtes Versäumnisurteil in Form eines Schlussurteils zurückzuweisen (vgl. BAG 24. März 2004 - 5 AZR 233/03 -; BGH 16. Juli 2003 - XII ZR 65/02 -) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - 21 Sa 1374/20

    Kündigung aus wichtigem Grund - Kündigungserklärungsfrist - Bestellung einer

    - 5 AZR 592/03 - unter I 1 der Gründe, NZA (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht) 2005, 170 bei fehlender ärztlicher Approbation; BAG 24. März 2004 - 5 AZR 233/03 - unter II 2 b cc (1) der Gründe, ZTR (Zeitschrift für Tarifrecht) 2004, 547 zu Schwarzarbeit) und sich deshalb die Frage nach der rechtlichen Unmöglichkeit der Erbringung der Leistung nicht mehr stellt (MüKo (Münchener Kommentar)/Ernst, 8. Auflage 2019 § 275 Rn. 43) oder ob die Vereinbarung zwar wirksam ist, die Leistung aber nicht erbracht werden darf (dazu BAG 7. Februar 1990 - 2 AZR 359/89 - unter C I der Gründe, NZA 1991, 341 bei fehlender Arbeitserlaubnis).
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen -

    Soweit sich die Beklagte mit der Revision gegen ihre Verurteilung zur Zahlung einer Pauschale wegen Verzugs mit der Zahlung von Vergütung für den Monat Mai 2017 wendet, ist die Revision unbegründet, weshalb sie insoweit - nach erfolgtem Hinweis an die Beklagte - durch ein sog. unechtes Versäumnisurteil in Form eines Schlussurteils zurückzuweisen ist (vgl. BAG 24. März 2004 - 5 AZR 233/03 -; BGH 16. Juli 2003 - XII ZR 65/02 -) .
  • OLG Brandenburg, 31.08.2023 - 10 U 207/22

    Ohne-Rechnung-Abrede macht Kaufvertrag nichtig!

    Einer Gesamtnichtigkeit des Vertrags steht auch nicht die Ansicht des Bundesarbeitsgerichts entgegen, nach der bei einem Arbeitsvertrag mit Schwarzgeldabrede nur die Schwarzgeldabrede und nicht der Arbeitsvertrag nichtig ist (siehe BAG, Urteil vom 17. März 2010 - 5 AZR 301/09, Rn. 12; Urteil vom 24. März 2004 - 5 AZR 233/03; Urteil vom 26. Februar 2003 - 5 AZR 690/01, juris-Rn. 48).
  • ArbG München, 26.06.2008 - 13 Sa 6947/06

    Bei einer Abrede über die Leistung von Schwarzarbeit ist der wirksame Restvertrag

    Diese Abrede in einem Arbeitsvertrag führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des Arbeitsvertrages, sondern nur zur Nichtigkeit dieser Abrede und nicht der Vergütungsvereinbarung im Übrigen (vergleiche BAG, Urteil vom 24.03.2004, 5 AZR 233/03 ; Urteil vom 26.02.2003, 5 AZR 690/01 mit weiteren Nachweisen).

    Der Gesetzgeber will durch diese Regelung ersichtlich der Sozialversicherung und dem Fiskus die Steuern und Beiträge sichern, die bei Nichtigkeit der Vergütungsvereinbarung nicht anfallen würden (BAG, Urteil vom 24.03.2004, a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2005 - 2 Sa 1037/04

    Schwarzgeldvereinbarung - Beweislast

    Nach der Rechtsprechung des BAG, der die Kammer folgt, entfällt ein Anspruch auf eine solche Leistung nicht dadurch, dass die Parteien in betrügerischer Absicht unter Umgehung der Steuerbehörden gewisse Vergütungsbestandteile vereinbart und auch dementsprechend das Arbeitsverhältnis praktiziert haben (vgl. BAG vom 26.02.2003 - 5 AZR 690/01 und vom 24.03.2004 - 5 AZR 233/03).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.03.2012 - L 3 R 260/10

    Rentenversicherung/Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflicht -

    Die Nichtigkeit einzelner arbeitsvertraglicher Abreden erfasst dabei nicht den Arbeitsvertrag (vgl. für die Schwarzarbeit Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. März 2004 - 5 AZR 233/03 - juris, RdNr. 48).
  • SG München, 18.03.2015 - S 5 AL 51/13

    Gewährung von Insolvenzgeld

    Das BAG führt in seinem Urteil vom 24.03.2004, Az. 5 AZR 233/03, noch aus, dass eine Schwarzgeldabrede zwar in einem Dienstvertrag regelmäßig zu einer Nichtigkeit des Vertrages führe, nicht aber in einem Arbeitsvertrag, denn durch die Einführung des § 14 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch, SGB IV, habe die Gesetzgebung der Sozialversicherung und dem Fiskus die Steuern und Beiträge sichern wollen, die bei Nichtigkeit der Vergütungsvereinbarung nicht anfallen würden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht