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   BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 252/16   

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BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 252/16 (https://dejure.org/2017,5969)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2017 - 5 AZR 252/16 (https://dejure.org/2017,5969)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 (https://dejure.org/2017,5969)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • IWW

    § 2 Abs. 1 bis Abs. 3 TV BZ ME, § 3 Abs. 1, § ... 4 Abs. 1 TVG, § 1 Nr. 2 Satz 1 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 2 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 TV BZ ME, § 138 Abs. 3 ZPO, § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 2 TV BZ ME, § 4 Satz 2 BetrVG, § 1 BetrVG, § 2 Abs. 3 TV BZ ME, § 6 Abs. 2 TV BZ ME, § 2 Abs. 5 Satz 2 TV BZ ME, § 3 TV BZ ME, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 2 Abs. 6 TV BZ ME, § 97 Abs. 5 ArbGG, § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG, § 1 Abs. 1 TVG, Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG, § 10 Abs. 4 AÜG, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit eines Betriebes zum Wirtschaftszweig Automobilindustrie und Fahrzeugbau i.S.d. § 1 TV BZ ME; Hilfs- und Nebenbetriebe als Teil des Wirtschaftszweiges Automobilindustrie und Fahrzeugbau i.S.d. § 1 TV BZ ME; Keine Inhaberidentität zwischen Katalogbetrieb und ...

  • bag-urteil.com

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • rewis.io

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leiharbeitnehmer; Branchenzuschlag

  • rechtsportal.de

    TV BZ ME § 1 Nr. 2 S. 2 Hs. 1-2
    Zugehörigkeit eines Betriebes zum Wirtschaftszweig Automobilindustrie und Fahrzeugbau i.S.d. § 1 TV BZ ME

  • datenbank.nwb.de

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leiharbeitnehmer im Zulieferbetrieb - und der Branchenzuschlag der Automobilindustrie

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

  • avax.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Tarifliche Branchenzuschläge

Besprechungen u.ä.

  • avax.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Tarifliche Branchenzuschläge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 158, 205
  • NZA-RR 2017, 424
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 252/16
    Fehlte sie, wäre der TV BZ ME kein Tarifvertrag iSd. § 1 Abs. 1 TVG, sondern lediglich eine Kollektivvereinbarung ohne normative Wirkung (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 69; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 21 mwN, BAGE 144, 306) , die das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht mit unmittelbarer und zwingender Wirkung gestalten könnte.

    Ebenso gut kann sie eine Kombination mehrerer Kriterien wählen oder die Tarifzuständigkeit für die Arbeitnehmer bestimmter, konkret bezeichneter Unternehmen beanspruchen (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 53, BAGE 141, 110; hM, vgl. aus dem Schrifttum etwa ErfK/Franzen 17. Aufl. § 2 TVG Rn. 34 ff.; HWK/Henssler 7. Aufl. § 2 TVG Rn. 40 ff.; JKOS/Schubert Tarifvertragsrecht 2. Aufl. § 2 Rn. 169 ff.) .

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86

    Betriebsübergang - Ausgliederung von Gaststätten

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 252/16
    Das folgt aus dem Oberbegriff "Hilfs- und Nebenbetrieb" (zur Identität der Begriffe sh. BAG 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - BAGE 55, 154) , für den die ausdrücklich genannten Reparatur-, Zubehör-, Montage- und Dienstleistungsbetriebe - klargestellt durch die Verknüpfung "und sonstigen" - Regelbeispiele sind.

    So hat etwa das Bundesarbeitsgericht zu einem Tarifvertrag, der nach seinem fachlichen Anwendungsbereich "für alle Unternehmen des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe" gelten sollte, erkannt, eine solche Formulierung biete keinen Anhaltspunkt für die Erfassung auch branchenfremder Unternehmen (BAG 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - BAGE 55, 154) .

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 252/16
    Fehlte sie, wäre der TV BZ ME kein Tarifvertrag iSd. § 1 Abs. 1 TVG, sondern lediglich eine Kollektivvereinbarung ohne normative Wirkung (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 69; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 21 mwN, BAGE 144, 306) , die das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht mit unmittelbarer und zwingender Wirkung gestalten könnte.
  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 4/96

    Schiedsspruch der DGB-Schiedsstelle über Zuständigkeitsstreit

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 252/16
    Selbst wenn es dabei zu einer Überschneidung der Zuständigkeiten mehrerer Gewerkschaften käme, führte dies nicht zu einer Einschränkung der Tarifzuständigkeit, weil es keinen tarifrechtlichen Grundsatz gibt, der solche Überschneidungen verböte (BAG 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - zu B III 4 b der Gründe, BAGE 84, 166) .
  • BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14

    Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 252/16
    Dies hat der Senat in seinem am heutigen Tag ergangenen Urteil in einem Parallelverfahren (- 5 AZR 552/14 - Rn. 21 ff.) , auf dessen Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, entschieden.
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 252/16
    Neben der Entscheidungserheblichkeit erfordert die Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs. 5 ArbGG, dass eine der in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften aufgrund vernünftiger Zweifel streitig ist, wobei im Arbeitsleben geäußerte Vorbehalte zu berücksichtigen sind, es aber andererseits nicht ausreicht, wenn die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nur von einer Partei ohne Angabe nachvollziehbarer Gründe in Frage gestellt wird (st. Rspr., vgl. zB BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 7, BAGE 142, 366; 19. Dezember 2012 - 1 AZB 72/12 - Rn. 14; 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 122) .
  • BAG, 24.08.2016 - 4 AZR 251/15

    Eingruppierung eines Maschinisten

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 252/16
    aa) Unabhängig davon, dass bei Vorliegen eines Regelbeispiels der jeweilige unbestimmte Oberbegriff erfüllt ist (dazu etwa BAG 24. August 2016 - 4 AZR 251/15 - Rn. 19 mwN) , ist es nicht zwingend, dass Hilfs- oder Nebenbetriebe stets denselben Inhaber haben müssen wie der Hauptbetrieb.
  • LAG Hessen, 19.01.2016 - 15 Sa 46/15

    Anspruch eines bei einem Unternehmen der Kontraktlogistik eingesetzten

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 252/16
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Januar 2016 - 15 Sa 46/15 - aufgehoben.
  • BAG, 19.12.2012 - 1 AZB 72/12

    DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit ist tariffähig

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 252/16
    Neben der Entscheidungserheblichkeit erfordert die Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs. 5 ArbGG, dass eine der in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften aufgrund vernünftiger Zweifel streitig ist, wobei im Arbeitsleben geäußerte Vorbehalte zu berücksichtigen sind, es aber andererseits nicht ausreicht, wenn die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nur von einer Partei ohne Angabe nachvollziehbarer Gründe in Frage gestellt wird (st. Rspr., vgl. zB BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 7, BAGE 142, 366; 19. Dezember 2012 - 1 AZB 72/12 - Rn. 14; 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 122) .
  • BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 55/14

    Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Druckrohrsystem

    Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 252/16
    Dementsprechend hat sie sich in der Revisionsinstanz nicht gegen die Annahme des Landesarbeitsgerichts, der Betrieb der S sei kein Handwerksbetrieb (zur Abgrenzung Handwerk - Industriebetrieb vgl. BAG 21. Januar 2015 - 10 AZR 55/14 - Rn. 35 f. mwN) , gewandt.
  • BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11

    Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung

  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 528/94

    Tarifauslegung: Landwirtschaftliche Betriebe und deren Nebenbetriebe

  • BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05

    Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

  • BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91

    Wahlberechtigung von Zeitungszustellern

  • BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 83/21

    Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer

    Dessen autonome Festlegung ist Ausdruck der in Art. 9 Abs. 1 und Abs. 3 GG verfassungsrechtlich garantierten Vereins- und Koalitionsfreiheit (vgl. hierzu BAG 31. Januar 2018 - 10 AZR 695/16 (A) - Rn. 32; 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 33, BAGE 158, 205; 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 72, BAGE 150, 304) .

    (d) Der Senat war, da an der Tarifzuständigkeit keine vernünftigen Zweifel bestehen, nicht gehalten, vor einer Entscheidung über die Revision des Klägers das Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG auszusetzen (vgl. hierzu BAG 31. Januar 2018 - 10 AZR 695/16 (A) - Rn. 10 ff.; 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 29 ff., BAGE 158, 205) .

  • BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 26/21

    Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer

    Dessen autonome Festlegung ist Ausdruck der in Art. 9 Abs. 1 und Abs. 3 GG verfassungsrechtlich garantierten Vereins- und Koalitionsfreiheit (vgl. hierzu BAG 31. Januar 2018 - 10 AZR 695/16 (A) - Rn. 32; 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 33, BAGE 158, 205; 21. Januar 2015 - 4 AZR 797/13 - Rn. 72, BAGE 150, 304) .

    (dd) Der Senat war, da an der Tarifzuständigkeit keine vernünftigen Zweifel bestehen, nicht gehalten, vor einer Entscheidung über die Revision der Beklagten das Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG auszusetzen (vgl. hierzu BAG 31. Januar 2018 - 10 AZR 695/16 (A) - Rn. 10 ff.; 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 29 ff., BAGE 158, 205) .

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 430/18

    Anspruch auf Branchenzuschlag (TV über Branchenzuschläge für

    Gemeint sind damit Betriebe, die nicht originär einem der in § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 TV BZ ME genannten Wirtschaftszweige unterfallen, die aber nach ihren ausschließlichen oder überwiegenden betrieblichen Tätigkeiten den Fertigungsprozess eines Katalogbetriebs unterstützen und deshalb zum entsprechenden Wirtschaftszweig in dem Sinne "gehören", dass sie ihm zuzuordnen sind (BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 19, BAGE 158, 205; 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 24, BAGE 158, 197) .

    Kennzeichnend für den Hilfs- oder Nebenbetrieb ist, dass der betreffende Betrieb ein selbständiger Betrieb ist, der für einen anderen Betrieb - den Hauptbetrieb - eine Hilfsfunktion ausübt und den dort verfolgten Betriebszweck unterstützt (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 20, aaO; 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 25, aaO) .

    Für eine solche - ungeschriebene - Voraussetzung bietet die Tarifnorm keinen Anhaltspunkt (BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 21 ff., aaO; 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 22 ff.) .

    Insoweit ist nach der Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass der Einsatzbetrieb nach seinen ausschließlichen oder überwiegenden betrieblichen Tätigkeiten dem entsprechenden Wirtschaftszweig zuzuordnen ist (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 453/15 - Rn. 21; 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 19, BAGE 158, 205; 22. Februar 2017 - 5 AZR 552/14 - Rn. 24, BAGE 158, 197) .

    Dort wurden vom Produzenten angelieferte Bauteile für die Automobilproduktion im Einsatzbetrieb in eine vorgegebene Reihenfolge (sog. Sequenzierung) gebracht und diese "just in sequence" zur Weiterverarbeitung in ein Werk geliefert sowie einzelne Bauteile zusammengefügt (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 4, BAGE 158, 205) .

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 60/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Ebenso gut kann sie eine Kombination mehrerer Kriterien wählen oder die Tarifzuständigkeit für die Arbeitnehmer bestimmter, konkret bezeichneter Unternehmen beanspruchen ( BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 33 mwN, BAGE 158, 205) .

    Anderenfalls wäre die Klage abzuweisen, weil es sich bei dem TV AKS 2012 und dem TV AKS 2014 nicht um Tarifverträge iSd. § 1 Abs. 1 TVG, sondern lediglich um Kollektivvereinbarungen ohne normative Wirkung handelte (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 31, BAGE 158, 205) .

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 695/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Ebenso gut kann sie eine Kombination mehrerer Kriterien wählen oder die Tarifzuständigkeit für die Arbeitnehmer bestimmter, konkret bezeichneter Unternehmen beanspruchen (BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 33 mwN, BAGE 158, 205) .

    Anderenfalls wäre die Klage abzuweisen, weil es sich bei dem TV AKS 2012 und dem TV AKS 2014 nicht um Tarifverträge iSd. § 1 Abs. 1 TVG, sondern lediglich um Kollektivvereinbarungen ohne normative Wirkung handelte (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 31, BAGE 158, 205) .

  • LAG Hamm, 08.10.2023 - 10 Sa 585/23
    Es nicht erforderlich, dass Katalog- und Unterstützungsbetrieb denselben Inhaber haben (BAG 18.03.2020, 5 AZR 430/18, Rn. 27; BAG 22.02.2017, 5 AZR 252/16, Rn. 19).
  • BFH, 12.05.2022 - VI R 32/20

    Keine dauerhafte Zuordnung bei nur befristeten Einsätzen im Rahmen eines

    a) Maßgeblich für die Beurteilung ist vorliegend das zwischen dem Kläger und A bestehende Arbeitsverhältnis (sog. Leiharbeitsverhältnis, s. Urteile des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 22.02.2017 - 5 AZR 252/16, BAGE 158, 205, Rz 2, und vom 23.11.2016 - 5 AZR 53/16, BAGE 157, 213, Rz 4).
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 722/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der

    Ebenso gut kann sie eine Kombination mehrerer Kriterien wählen oder die Tarifzuständigkeit für die Arbeitnehmer bestimmter, konkret bezeichneter Unternehmen beanspruchen (BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 33 mwN, BAGE 158, 205) .

    Anderenfalls wäre die Klage abzuweisen, weil es sich bei dem TV AKS 2012 und dem TV AKS 2014 nicht um Tarifverträge iSd. § 1 Abs. 1 TVG, sondern lediglich um Kollektivvereinbarungen ohne normative Wirkung handelte (vgl. BAG 22. Februar 2017 - 5 AZR 252/16 - Rn. 31, BAGE 158, 205) .

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