Rechtsprechung
BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 253/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag
- rechtsprechung-im-internet.de
Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag
- IWW
§ 2 Abs. 1 bis Abs. 3 TV BZ ME, § 3 Abs. 1, § ... 4 Abs. 1 TVG, § 1 Nr. 2 Satz 1 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 2 TV BZ ME, § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 1 TV BZ ME, § 138 Abs. 3 ZPO, § 1 Nr. 2 Satz 2 Halbs. 2 TV BZ ME, § 4 Satz 2 BetrVG, § 1 BetrVG, § 2 Abs. 3 TV BZ ME, § 6 Abs. 2 TV BZ ME, § 2 Abs. 5 Satz 2 TV BZ ME, § 3 TV BZ ME, § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 2 Abs. 6 TV BZ ME, § 97 Abs. 5 ArbGG, § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG, § 1 Abs. 1 TVG, Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG, § 10 Abs. 4 AÜG, § 91 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Zugehörigkeit eines Betriebes zum Wirtschaftszweig Automobilindustrie und Fahrzeugbau i.S.d. § 1 TV BZ ME; Hilfs- und Nebenbetriebe als Teil des Wirtschaftszweiges Automobilindustrie und Fahrzeugbau i.S.d. § 1 TV BZ ME; Keine Inhaberidentität zwischen Katalogbetrieb und ...
- bag-urteil.com
Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Leiharbeitnehmer; Branchenzuschlag
- rechtsportal.de
TV BZ ME § 1 Nr. 2 S. 2 Hs. 1-2
Zugehörigkeit eines Betriebes zum Wirtschaftszweig Automobilindustrie und Fahrzeugbau i.S.d. § 1 TV BZ ME - datenbank.nwb.de
Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 16.12.2014 - 9 Ca 272/14
- LAG Hessen, 19.01.2016 - 15 Sa 47/15
- BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 253/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 253/16
Fehlte sie, wäre der TV BZ ME kein Tarifvertrag iSd. § 1 Abs. 1 TVG, sondern lediglich eine Kollektivvereinbarung ohne normative Wirkung (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 69; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 21 mwN, BAGE 144, 306) , die das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht mit unmittelbarer und zwingender Wirkung gestalten könnte.Ebenso gut kann sie eine Kombination mehrerer Kriterien wählen oder die Tarifzuständigkeit für die Arbeitnehmer bestimmter, konkret bezeichneter Unternehmen beanspruchen (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 53, BAGE 141, 110; hM, vgl. aus dem Schrifttum etwa ErfK/Franzen 17. Aufl. § 2 TVG Rn. 34 ff.; HWK/Henssler 7. Aufl. § 2 TVG Rn. 40 ff.; JKOS/Schubert Tarifvertragsrecht 2. Aufl. § 2 Rn. 169 ff.) .
- BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 77/86
Betriebsübergang - Ausgliederung von Gaststätten
Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 253/16
Das folgt aus dem Oberbegriff "Hilfs- und Nebenbetrieb" (zur Identität der Begriffe sh. BAG 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - BAGE 55, 154) , für den die ausdrücklich genannten Reparatur-, Zubehör-, Montage- und Dienstleistungsbetriebe - klargestellt durch die Verknüpfung "und sonstigen" - Regelbeispiele sind.So hat etwa das Bundesarbeitsgericht zu einem Tarifvertrag, der nach seinem fachlichen Anwendungsbereich "für alle Unternehmen des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen einschließlich ihrer Hilfs- und Nebenbetriebe" gelten sollte, erkannt, eine solche Formulierung biete keinen Anhaltspunkt für die Erfassung auch branchenfremder Unternehmen (BAG 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - BAGE 55, 154) .
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")
Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 253/16
Fehlte sie, wäre der TV BZ ME kein Tarifvertrag iSd. § 1 Abs. 1 TVG, sondern lediglich eine Kollektivvereinbarung ohne normative Wirkung (BAG 17. April 2012 - 1 ABR 5/11 - Rn. 69; 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 21 mwN, BAGE 144, 306) , die das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht mit unmittelbarer und zwingender Wirkung gestalten könnte.
- BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 4/96
Schiedsspruch der DGB-Schiedsstelle über Zuständigkeitsstreit
Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 253/16
Selbst wenn es dabei zu einer Überschneidung der Zuständigkeiten mehrerer Gewerkschaften käme, führte dies nicht zu einer Einschränkung der Tarifzuständigkeit, weil es keinen tarifrechtlichen Grundsatz gibt, der solche Überschneidungen verböte (BAG 25. September 1996 - 1 ABR 4/96 - zu B III 4 b der Gründe, BAGE 84, 166) . - BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung
Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 253/16
Neben der Entscheidungserheblichkeit erfordert die Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs. 5 ArbGG, dass eine der in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften aufgrund vernünftiger Zweifel streitig ist, wobei im Arbeitsleben geäußerte Vorbehalte zu berücksichtigen sind, es aber andererseits nicht ausreicht, wenn die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nur von einer Partei ohne Angabe nachvollziehbarer Gründe in Frage gestellt wird (st. Rspr., vgl. zB BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 7, BAGE 142, 366; 19. Dezember 2012 - 1 AZB 72/12 - Rn. 14; 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 122) . - BAG, 24.08.2016 - 4 AZR 251/15
Eingruppierung eines Maschinisten
Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 253/16
aa) Unabhängig davon, dass bei Vorliegen eines Regelbeispiels der jeweilige unbestimmte Oberbegriff erfüllt ist (dazu etwa BAG 24. August 2016 - 4 AZR 251/15 - Rn. 19 mwN) , ist es nicht zwingend, dass Hilfs- oder Nebenbetriebe stets denselben Inhaber haben müssen wie der Hauptbetrieb. - BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 552/14
Leiharbeitnehmer - Branchenzuschlag
Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 253/16
Dies hat der Senat in seinem am heutigen Tag ergangenen Urteil in einem Parallelverfahren (- 5 AZR 552/14 - Rn. 21 ff.) , auf dessen Begründung zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, entschieden. - BAG, 21.01.2015 - 10 AZR 55/14
Beitragspflicht - Sozialkassen des Baugewerbes - Druckrohrsystem
Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 253/16
Dementsprechend hat sie sich in der Revisionsinstanz nicht gegen die Annahme des Landesarbeitsgerichts, der Betrieb der S sei kein Handwerksbetrieb (zur Abgrenzung Handwerk - Industriebetrieb vgl. BAG 21. Januar 2015 - 10 AZR 55/14 - Rn. 35 f. mwN) , gewandt. - LAG Hessen, 19.01.2016 - 15 Sa 47/15
Anspruch eines bei einem Unternehmen der Kontraktlogistik eingesetzten …
Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 253/16
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. Januar 2016 - 15 Sa 47/15 - aufgehoben. - BAG, 19.12.2012 - 1 AZB 72/12
DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit ist tariffähig
Auszug aus BAG, 22.02.2017 - 5 AZR 253/16
Neben der Entscheidungserheblichkeit erfordert die Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs. 5 ArbGG, dass eine der in § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG genannten Eigenschaften aufgrund vernünftiger Zweifel streitig ist, wobei im Arbeitsleben geäußerte Vorbehalte zu berücksichtigen sind, es aber andererseits nicht ausreicht, wenn die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung nur von einer Partei ohne Angabe nachvollziehbarer Gründe in Frage gestellt wird (st. Rspr., vgl. zB BAG 24. Juli 2012 - 1 AZB 47/11 - Rn. 7, BAGE 142, 366; 19. Dezember 2012 - 1 AZB 72/12 - Rn. 14; 21. September 2016 - 10 ABR 33/15 - Rn. 122) . - BAG, 24.07.2012 - 1 AZB 47/11
Tariffähigkeit - Tarifzuständigkeit - Aussetzung
- BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 528/94
Tarifauslegung: Landwirtschaftliche Betriebe und deren Nebenbetriebe
- BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05
Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs
- BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 27/91
Wahlberechtigung von Zeitungszustellern