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   BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 254/05   

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https://dejure.org/2005,1428
BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 254/05 (https://dejure.org/2005,1428)
BAG, Entscheidung vom 07.12.2005 - 5 AZR 254/05 (https://dejure.org/2005,1428)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 5 AZR 254/05 (https://dejure.org/2005,1428)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften nach beamtenrechtlichen Vorschriften; Vorliegen vorformulierter Vertragsbedingungen; Wirksamkeit eines Arbeitsvertrages; Auslegung von Vertragsbedingungen; Begründung von Teilzeitbeamtenverhältnissen bei Lehrern; Zuordnung ...

  • Judicialis

    VwVfG § 54; ; VwVfG § 56; ; BGB § 134; ; BGB § 138; ; BGB § 305; ; BGB § 315; ; SGB VI § 5 Abs. 1; ; SGB VI §§ 181 ff.; ; TzBfG § 4 Abs. 1; ; RSprEinhG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Gewährleistung einer beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütungsminderung wegen Gewährung einer beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaft und der damit verbundenen Versicherungsfreiheit ? Wirksamkeit entsprechender Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vereinbarung einer verminderten Vergütung wegen der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft nach beamtenrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Zusage einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verminderte Vergütung bei Zusage einer späteren Übernahme in ein Beamtenverhältnis ist zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1759 (Ls.)
  • MDR 2006, R9
  • NZA 2006, 684
  • DB 2006, 901
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 B 94.04

    Arbeitsvertrag; beamtenrechtliche Streitigkeit; Verwaltungsrechtsweg.

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 254/05
    Letztere unterliegt nicht dem öffentlichen Recht (BVerwG 27. Januar 2005 - 2 B 94.04 - DVBl. 2005, 516 Rn. 13).

    Es gehe um einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch im Rahmen einer beamtenrechtlichen Streitigkeit (BVerwG 27. Januar 2005 - 2 B 94.04 -DVBl. 2005, 516).

    Obwohl auch dieser Fall mit dem Streitfall praktisch gleich liegt, besteht keine Divergenz bei der Beurteilung einer Rechtsfrage; denn das Bundesverwaltungsgericht geht unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 20. März 2003 von einem anderen Vertragsinhalt und damit von einem anderen Sachverhalt aus (27. Januar 2005 - 2 B 94.04 - aaO Rn. 11, 13).

  • BVerwG, 20.03.2003 - 2 C 23.02

    Austauschvertrag; Ernennung; Gewährleistung der Versorgung nach

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 254/05
    Zudem treffen die Tatsacheninstanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit ihrer Auslegung Feststellungen, die das Bundesverwaltungsgericht nur auf Rechtsfehler überprüft (BVerwG 20. März 2003 - 2 C 23/02 - DVBl. 2003, 1550, zu 1 der Gründe Rn. 22).

    Es bestehe ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch auf Rückzahlung (BVerwG 20. März 2003 - 2 C 23.02 - DVBl. 2003, 1550 Rn. 21, 24 ff.).

    Es handele sich um Tatsachenfeststellungen iSd. § 137 Abs. 2 VwGO (BVerwG 20. März 2003 - 2 C 23.02 - aaO Rn. 22), die keinen revisionsrechtlich beachtlichen Mangel erkennen ließen.

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 128/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 254/05
    Die revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung von Seiten des Berufungsgerichts ist nicht eingeschränkt (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 der Gründe; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12, zu II 2 a der Gründe; Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen , zu II 2 a der Gründe und 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - zVv., zu II 2 a der Gründe).

    Als verständige und redliche Vertragspartnerin konnte die Klägerin unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise und bei Zugrundelegung der Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners (vgl. Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zVv., zu II 2 b der Gründe und 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - zVv., mwN) die Regelung in § 6 des Arbeitsvertrags in keinem anderen Sinne verstehen.

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 254/05
    Die revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung von Seiten des Berufungsgerichts ist nicht eingeschränkt (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 der Gründe; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12, zu II 2 a der Gründe; Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen , zu II 2 a der Gründe und 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - zVv., zu II 2 a der Gründe).

    Als verständige und redliche Vertragspartnerin konnte die Klägerin unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise und bei Zugrundelegung der Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners (vgl. Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zVv., zu II 2 b der Gründe und 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - zVv., mwN) die Regelung in § 6 des Arbeitsvertrags in keinem anderen Sinne verstehen.

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2001 - 5 LB 1309/01

    Altersversorgung; Angestellter; Anrechnung; Arbeitsvertrag; arbeitsvertragliche

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 254/05
    Doch hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich erklärt, die Vereinbarung nicht selbst auszulegen, sondern sich an die Auslegung durch das Berufungsgericht (OVG Lüneburg 27. November 2001 - 5 LB 1309/01 - EzBAT BAT § 4 Nebenabrede Nr. 16) gebunden zu sehen.
  • LAG Niedersachsen, 19.04.2005 - 13 Sa 1385/04

    Zulässigkeit einer Rüge des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten in der Berufung ;

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 254/05
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. April 2005 - 13 Sa 1385/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94

    Eingruppierung von Lehrern in Bremen

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 254/05
    Die Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts durch Änderung oder Ergänzung der Erlasse unterliegt dann der Angemessenheits- und Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (BAG 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 44, zu II 3 e der Gründe mwN).
  • BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97

    Arbeitsentgelt: Ablösung tariflicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 254/05
    Die revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung von Seiten des Berufungsgerichts ist nicht eingeschränkt (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 der Gründe; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12, zu II 2 a der Gründe; Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen , zu II 2 a der Gründe und 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - zVv., zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 254/05
    Die revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung von Seiten des Berufungsgerichts ist nicht eingeschränkt (vgl. BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659, zu II 1 der Gründe; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12, zu II 2 a der Gründe; Senat 31. August 2005 - 5 AZR 545/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen , zu II 2 a der Gründe und 9. November 2005 - 5 AZR 128/05 - zVv., zu II 2 a der Gründe).
  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 254/05
    Die Rechtsfrage muss sowohl für den erkennenden Senat in der anhängigen Sache als auch für den divergierenden Senat in der entschiedenen Sache entscheidungserheblich sein (BGH 18. Februar 2002 - II ZR 331/00 - AP ZPO § 50 Nr. 11, zu II 3 b der Gründe mwN; Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 64. Aufl. Anhang nach § 140 GVG Rn. 1).
  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 75/19

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers - Einladung zu einem

    Darüber hinaus muss die Rechtsfrage sowohl für den erkennenden Senat in der anhängigen Sache als auch für den divergierenden Senat in der bereits entschiedenen Sache entscheidungserheblich sein (vgl. BAG 18. September 2019 - 7 ABR 44/17 - aaO; 7. Dezember 2005 - 5 AZR 254/05 - Rn. 34 ; BVerwG 9. Mai 2019 - 4 C 2.18, 4 C 3.18 - Rn. 18, BVerwGE 165, 299) .
  • BVerwG, 19.02.2015 - 9 C 10.14

    Sprungrevision; Zustimmungserklärung; Telefax; Übermittlung; Einlegung;

    Darüber hinaus muss die Rechtsfrage sowohl für den erkennenden Senat in der anhängigen Sache als auch für den divergierenden Senat in der bereits entschiedenen Sache entscheidungserheblich sein (vgl. BAG, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 5 AZR 254/05 - juris Rn. 34; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2002 - II ZR 331/00 - NJW 2002, 1207 ; vgl. auch Pietzner, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Anh. § 11 RsprEinhG Rn. 13, Stand Januar 2000).
  • BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 44/17

    Auflösung eines im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis entstandenen

    Darüber hinaus muss die Rechtsfrage sowohl für den erkennenden Senat in der anhängigen Sache als auch für den divergierenden Senat in der bereits entschiedenen Sache entscheidungserheblich sein (vgl. BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 254/05 - Rn. 34) .
  • BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 30.15

    Anfechtungsanspruch; Anfechtungsfrist; Auslegung; Duldungsbescheid; Einrede;

    Darüber hinaus muss die Rechtsfrage sowohl für den erkennenden Senat in der anhängigen Sache als auch für den divergierenden Senat in der bereits entschiedenen Sache entscheidungserheblich sein (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 - 9 C 10.14 - BVerwGE 151, 255 Rn. 34; vgl. BAG, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 5 AZR 254/05 - juris Rn. 34; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2002 - II ZR 331/00 - NJW 2002, 1207 ; vgl. auch Pietzner, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Anh. § 11 RsprEinhG Rn. 13, Stand Januar 2000).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Rückforderung von

    Eine Revision gegen dieses Urteil wies das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 7. Dezember 2005 (5 AZR 254/05 - juris) zurück.
  • BVerwG, 29.08.2007 - 2 B 47.07

    Auslegung einer Nebenabrede zum Arbeitsvertrag; Anwendung der Unklarheitsregel

    Diese abweichende übereinstimmende Willens- und Interessenlage beider Vertragspartner hat die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 10. April 2006 unter wörtlicher Übernahme langer Passagen aus dem kurz zuvor ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 2005 5 AZR 254/05 (AP Nr. 12 zu § 4 TzBfG) dargelegt.

    In diesem Schriftsatz sowie zuvor im Schriftsatz vom 25. April 2006 hatte sich der Kläger gegen die Analyse der Willens- und Interessenlage in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 2005 5 AZR 254/05 gewandt, die von der bisherigen, dem Kläger günstigen und vom Bundesverwaltungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Berufungsgerichts und auch des Verwaltungsgerichts Oldenburg in einem Parallelverfahren abwich.

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2006 - 5 LC 53/06

    Zur Auslegung einer Nebenabrede, die im Hinblick auf ein zu begründendes

    Auch in Kenntnis der Gründe der Entscheidungen des LAG Niedersachsen (Urt. v. 19.04.2005 - 13 Sa 1385/04 -) und des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 07.12.2005 - 5 AZR 254/05 -, NZA 2006, 684) bleibt der erkennende Senat bei seiner bereits früher (vgl. Urt. v. 27.11.2001 - 5 LB 1309/01 -, Nds. VBl. 2002, 160; Beschl. v. 03.08.2005 - 5 LA 241/04 -) vertretenen Auffassung, dass sich das Verständnis, das die Beklagte von der Nebenabrede hat, mit deren Wortlaut nicht vereinbaren lässt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2005 - 2 Sa 809/05

    Verminderte Vergütung bei Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft nach

    Die Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts und des erkennenden Berufungsgerichts steht im Übrigen im Einklang mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.12.2005 - 5 AZR 254/05 - (vgl. Pressemitteilung Nr. 74/05 des BAG).
  • BVerwG, 05.07.2007 - 2 B 49.07

    Vorliegen eines abweichenden Rechtssatzes oder einer Tatsache als Zulassungsgrund

    Das von dem Berufungsgericht gefundene Auslegungsergebnis ist indessen kein Rechtssatz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, sondern eine Tatsache (ebenso BAG, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 5 AZR 254/05 - ZTR 2006, 282 ).
  • BVerwG, 20.06.2007 - 2 B 38.07

    Behandlung der Aussage eines Tatsachengerichts als Tatsachenfeststellung oder als

    Das von dem Berufungsgericht gefundene Auslegungsergebnis ist indessen kein Rechtssatz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, sondern eine Tatsache (ebenso BAG, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 5 AZR 254/05 - ZTR 2006, 282 ).
  • BVerwG, 05.07.2007 - 2 B 41.07

    Auslegungsergebnis des Berufungsgericht als Rechtssatz oder Tatsachenergebnis -

  • BVerwG, 05.07.2007 - 2 B 46.07

    Darlegung eines Zulassungsgrundes für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Stade, 23.02.2006 - 3 A 2018/04

    Verpflichtung eines Angestellten zu einer Gegenleistung für die Zusicherung einer

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