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   BAG, 16.09.1987 - 5 AZR 254/86   

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https://dejure.org/1987,5614
BAG, 16.09.1987 - 5 AZR 254/86 (https://dejure.org/1987,5614)
BAG, Entscheidung vom 16.09.1987 - 5 AZR 254/86 (https://dejure.org/1987,5614)
BAG, Entscheidung vom 16. September 1987 - 5 AZR 254/86 (https://dejure.org/1987,5614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verstoß eines freigestellten Personalratsmitgliedes gegen die Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis - Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.10.1969 - 2 AZR 127/69

    Betriebsratsmitgliedskündigung

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 5 AZR 254/86
    Ein freigestelltes Personalratsmitglied verstößt gegen seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis nur dann, wenn er bewußt und vorsätzlich die Presse unrichtig informiert und seine Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit verletzt (Vergleiche BAG Urteil vom 23.10.1969 2 AZR 127/69 = BAGE 22, 178).

    Aber neben dem Leistungsbereich gibt es im Arbeitsverhältnis den Vertrauensbereich mit den ihm eigenen wichtigen Nebenpflichten, der durch einen schweren Verstoß auch von einem freigestellten Betriebsratsmitglied gestört werden kann (BAGE 22, 178, 184 = AP Nr. 19 zu § 13 KSchG).

    Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied verstößt nämlich gegen seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis nur dann, wenn er bewußt und vorsätzlich die Presse unrichtig informiert und seine Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit verletzt (§ 10 BPersVG; BAGE 22, 178, 185).

    Darin kann eine schwere Verletzung der Pflicht des Klägers zur Verwirklichung von Treu und Glauben in seinem Arbeitsverhältnis liegen (BAGE 22, 178, 185).

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 5 AZR 254/86
    Dieser Anspruch ergibt sich aus entsprechender Anwendung des § 1004 BGB in Verbindung mit der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gemäß § 242 BGB (vgl. Senatsurteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen sowie DB 1986, 489, 490).
  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79

    Abmahnung eines nicht freigestellten Betriebsratsmitglieds bei

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 5 AZR 254/86
    Durch eine Abmahnung weist der Arbeitgeber nämlich aufgrund seiner Befugnis als Gläubiger der Arbeitsleistung den Arbeitnehmer auf dessen vertragliche Pflichten hin (BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Sie trifft das Betriebsratsmitglied regelmäßig auch während der Zeit einer Freistellung von der Arbeitspflicht (vgl. BAG 16. September 1987 - 5 AZR 254/86 - zu III der Gründe, RzK I 1 Nr. 21).
  • LAG Hamm, 02.08.2002 - 10 TaBV 121/01

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nur bei deren tatsächlicher

    Nach alledem kam es auf die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob ein Arbeitgeber überhaupt berechtigt sein kann, dem Betriebsrat wegen betriebsverfassungswidrigen Verhaltens eine förmliche Abmahnung zu erteilen (vgl. einerseits: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.1993 - LAGE § 23 BetrVG 1972 Nr. 31; LAG Berlin, Urteil vom 23.02.1988 - DB 1988, 863; LAG Hamm, Urteil vom 03.11.1987 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 9; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 9. Aufl., § 61 Rz. 34; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, BetrVG, 21. Aufl., § 23 Rz. 17 a; Eisemann, ErfK, 2. Aufl., § 23 BetrVG Rz. 4; APS-Dörner, § 1 KSchG, Rz. 360; Fischer, NZA 1996, 633; Kammerer, Abmahnung, Rz. 509; Kammerer, AR-Blattei, SD 20 Rz. 230; Kleinebrink, a.a.O., Rz. 446, 448; Beckerle, Die Abmahnung, Rz. 332; andererseits: ArbG Hildesheim, Beschluss vom 01.03.1996 - AuR 1997, 336; Kania, DB 1996, 374; ders., NZA 1996, 970; Däubler/Kittner/Klebe/Trittin, BetrVG, 8. Aufl., § 23 Rz. 45; Wiese/Oetker, GK-BetrVG, 6. Aufl., § 23 Rz. 33; Schleusener, NZA 2001, 640; vgl. auch: BAG, Beschluss vom 05.12.1975 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße; BAG, Urteil vom 26.01.1994 - 7 AZR 640/92 - n.v.; BAG, Urteil vom 16.09.1987 - 5 AZR 254/86 - RzK I 1 Nr. 21), nicht mehr an.
  • LAG Köln, 26.11.2001 - 4 Sa 700/01

    Verletzung individualrechtlicher Pflichten des Arbeitsvertrags als Voraussetzung

    Dem entspricht es, dass das Verhalten dann nicht gerügt werden kann, wenn der Arbeitnehmer keine Pflichten aus seinem Arbeitsverhältnis verletzt hat, sondern allein das Verhalten im Bereich seiner Personalratstätigkeit gerügt wird (vgl. BAG 16.09.1987 - 5 AZR 254/86 -).
  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 502/86

    Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Entfernung mißbilligender Äußerungen aus der

    Es sind jedoch keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß die Klägerin damit etwas weiteres als die Entfernung aus der Personalakte begehrt (vgl. auch Urteil des Senats vom 16. September 1987 - 5 AZR 254/86 - unveröffentlicht).
  • ArbG Detmold, 08.10.1998 - 3 Ca 1124/98

    Anspruch auf Entfernung eines Abmahnschreibens nebst des darauf hinweisenden

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