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   BAG, 30.05.1969 - 5 AZR 256/68   

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BAG, 30.05.1969 - 5 AZR 256/68 (https://dejure.org/1969,339)
BAG, Entscheidung vom 30.05.1969 - 5 AZR 256/68 (https://dejure.org/1969,339)
BAG, Entscheidung vom 30. Mai 1969 - 5 AZR 256/68 (https://dejure.org/1969,339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Engagementsvertrages - Anspruch auf Vertragsstrafe - Sicherstellung des Arbeitsvermittlungsmonopols - Erlaubnis für Ausländer zur Ausübung einer Beschäftigung - Verschulden bei Vertragsverhandlungen - Verpflichtung des Arbeitgebers zur fristgerechten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvertrag: Vermittlung des Arbeitnehmers durch ausländische Agentur - Verschulden bei Vertragsschluss - Unwirksamkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 22, 22
  • NJW 1969, 2111
  • MDR 1969, 876
  • DB 1969, 1611
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64

    Filmagent vermittelt Theatertournee

    Auszug aus BAG, 30.05.1969 - 5 AZR 256/68
    Ob sich aus dem Gesetzesverstoß eine Nichtigkeit des Vermittlungsvertrages herleiten läßt (vgl. z.B. OLG Frankfurt/Main, AP Nr. 4 zu § 37 AVAVG, anders in einem Sonderfall BGHZ 46, 24 = AP Nr. 8 aaO), kann hier dahinstehen.

    Nicht das Zustandekommen von Arbeitsverträgen wird mißbilligt, sondern lediglich deren Vermittlung durch unbefugte Personen oder Stellen (vgl. BGHZ 46, 24 [26]).

  • BGH, 04.04.1951 - II ZR 52/50

    Absetzgleis - Kaufvertrag mit Preisklausel, § 315 BGB, Schweigen als Annahme

    Auszug aus BAG, 30.05.1969 - 5 AZR 256/68
    Die E...-M... hat auch nicht geantwortet, wäre aber nach Treu und Glauben verpflichtet gewesen, dem Ansinnen des Beklagten zu widersprechen (BGHZ 1, 353 [355] = LM Nr. 1 zu § 346 (D) HGB; BGH LM Nr. 4 zu § 157 (Gb) BGB), mag man es rechtlich als Kündigung des Vertrages oder als Angebot der Vertraugsaufhebung ansehen.
  • BGH, 04.03.1955 - V ZR 66/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 30.05.1969 - 5 AZR 256/68
    Allerdings müßte sich der Kläger auf etwaige Schadenersatzansprüche, die hier dahin gehen, so gestellt zu werden, als ob der Vertrag zustande gekommen wäre (BGH BB 55, 429, LM Nr. 3 zu MRG 53; RGZ 159, 57) dasjenige anrechnen lassen, was er mit der Kapelle im Oktober 1967 entweder anderweit verdient hat oder zumutbarer Weise hätte verdienen können.
  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 192/18

    BGH erachtet Übergangsvorschrift zum neuen strafrechtlichen

    Eine Verletzung von § 284 SGB III unterfällt jedenfalls dann § 134 BGB, wenn die Vertragsparteien Kenntnis von der Genehmigungspflicht haben und der Vertrag ohne Genehmigung durchgeführt werden soll (s. BAG, Urteil vom 30. Mai 1969 - 5 AZR 256/68, BAGE 22, 22, 27 f. (hinsichtlich § 43 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung aF); Staudinger/Sack/Seibl, BGB, 2017, § 134 Rn. 284).
  • BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75

    Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages

    Der Gesetzgeber verlangt nur für die Ausübung einer Beschäftigung durch einen ausländischen Arbeitnehmer das Vorliegen einer Arbeitsgenehmigung (BAG 22, 22 [28] = AP Nr. 4 zu § 35 AVAVG - allerdings noch zu § 43 AVAVG, an dessen Stelle jetzt § 19 AFG getreten ist).

    Das Bundesarbeitsgericht ist zwar in der genannten Entscheidung (BAG 22, 22 = AP Nr. 4 zu § 35 AVAVG und ihm folgend die herrschende Meinung vgl. z.B. LAG Hamm, DB 1972, 293 [LAG Hamm 23.11.1971 - 3 Sa 724/71]; DB 1972, 1171; LAG Baden-Württemberg, AP Nr. 1 zu § 19 AFG; LAG Berlin, ARSt 1974, 104; Krebs, a.a.O., § 19 Anm. 4; Henning-Kühl-Heuer, AFG, § 19 Anm. 2; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 2. Aufl., § 27 III 4; Woltereck-Kues, AR-Blattei, Ausländische Arbeitnehmer I C, II 1) davon ausgegangen, daß ein ohne Arbeitserlaubnis geschlossener Arbeitsvertrag von vornherein nach § 134 BGB nichtig sei, wenn er nach der Absicht der Parteien trotz Kenntnis des Genehmigungserfordernisses ohne Genehmigung durchgeführt werden soll.

  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 716/75

    Fürsorgepflicht - Ausländischer Arbeitnehmer - Fehlende Arbeitserlaubnis -

    Das hat bereits der Fünfte Senat in einem Urteil vom 50. Mai 1969 zu dem damals gültigen § 43 AVAVG, der mit § 19 AFG inhaltsgleich ist, herausgestellt (BAG 22, 22 [27] = AP Ur. 4 zu § 35 AVAVG [zu 2 der Gründe]).
  • LAG Hessen, 20.02.2001 - 9 Sa 1401/00

    Auslegung des Arbeitsvertrages bezüglich der Geltung des BAT

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  • BAG, 19.01.1977 - 3 AZR 66/75

    Arbeitsverhältnis: Ablauf der Arbeitserlaubnis eines ausländischen Arbeitnehmers

    Es wird demgemäß sogar für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses die Auffassung vertreten, ein ohne Arbeitserlaubnis geschlossener Arbeitsvertrag sei nicht von vornherein nach § 134 BGB nichtig, es sei denn, er habe nach der Absicht der Arbeitsvertragsparteien trotz Kenntnis des Genehmigungserfordernisses ohne Genehmigung durchgeführt werden sollen (vgl. dazu BAGE 22, 22 = AP Nr. 4 zu § 35 AVAVG; ferner LAG Baden-Württemberg, AP Nr. 1 zu § 19 AFG ; Krebs, AFG , § 19 Anm. 4; Heldmann, BB 1975, 1306, 1307 zu III 3; Engels, RdA 1976, 165, 168 ff. zu III 3).
  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 536/83

    Beschäftigung vor erteilter Arbeitserlaubnis - Ausländische Arbeitnehmer -

    Ein in der beiderseitigen Absicht ohne Arbeitserlaubnis abgeschlossener und durchzuführender Arbeitsvertrag ist daher von Anfang an wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB nichtig (BAG 22, 22, 27).
  • LAG Hamm, 24.10.1996 - 17 Sa 1630/96

    Arbeitsverhältnis: Erlöschen der Arbeitserlaubnis

    In diesem Fall sei ein Arbeitsverhältnis nur dann gemäß § 134 BGB nichtig, wenn beide Arbeitsvertragsparteien in Kenntnis des Umstandes, daß der nichtdeutsche Arbeitnehmer nicht im Besitz der nach § 19 Abs. 1 Satz 1 AFG erforderlich Arbeitserlaubnis ist, bei Vertragsschluß die Absicht gehabt haben, trotz des Beschäftigungsverbots des § 19 Abs. 1 Satz 1 AFG das Arbeitsverhältnis einzugehen und tatsächlich in Vollzug zu setzen (BAG 22, 22 = AP Nr. 4 zu § 35 AVAVG).
  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 117/71

    Geltung des Territorialitätsprinzips bei privatrechtlichen Verträgen -

    Nach alledem ist der Senat der Ansicht, daß das Verbot der Stellenvermittlung zwar nicht die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages nach sich zieht, den der Arbeitsuchende auf Grund der verbotenen Vermittlung mit dem Arbeitgeber abgeschlossen hat (BAG NJW 1969, 2111 und 1972, 973, 975), jedoch die Unwirksamkeit des Vermittlungs- und Provisionsvertrages, der die unerlaubte Tätigkeit und die Vereinbarung des dafür zu zahlenden Entgelts zum Gegenstand hat (ebenso Soergel/Siebert/Hefermehl BGB 10. Aufl. Rn. 36 zu § 134; Palandt/Heinrichs BGB 32. Aufl. Anm. 3 a (aa) zu § 134; wohl auch Pawlowski JZ 1966, 696 ff; ferner für den Fall der Vermittlung von Heimarbeitsverträgen OLG Frankfurt NJW 1965, 43 und für Leiharbeitsüberlassungsverträge BGH, Urteil vom 16. Dezember 1968 - VI ZR 194/67 - WM 1969, 404 zu Ziff. 4 - insoweit in NJW 1969, 661 und LM AVAVG Nr. 5 nicht mit abgedruckt -, Kühne, Das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit und die Begründung von Leiharbeitsverhältnissen, Diss.
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   BAG, 13.03.1969 - 5 AZR 256/68   

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BAG, 13.03.1969 - 5 AZR 256/68 (https://dejure.org/1969,10698)
BAG, Entscheidung vom 13.03.1969 - 5 AZR 256/68 (https://dejure.org/1969,10698)
BAG, Entscheidung vom 13. März 1969 - 5 AZR 256/68 (https://dejure.org/1969,10698)
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