Rechtsprechung
BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 260/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Teilweise Arbeitsverhinderung - Anspruch auf Gehaltsfortzahlung - Unverschuldetes Unglück - Direktionsrecht des Arbeitgebers - Durch Krankheit bedingte Arbeitsunfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Reutlingen, 24.08.1982 - 2 Ca 372/82
- LAG Baden-Württemberg, 04.02.1983 - 2 Sa 141/82
- BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 260/83
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 15.12.1976 - 5 AZR 600/75
Arbeitsgerichtsverfahren: Betriebsübergang nach Rechtshängigkeit, Wirkung des …
Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 260/83
BAG Urteil vom 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu 3 der Gründe; ferner BAG 11, 318, 325 ff. = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, zu I 5 der Gründe; BAG 12, 311, 319 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Urlaub und Kur, zu III 2 b der Gründe). - BAG, 25.10.1973 - 5 AZR 141/73
Krankenlohn - Teilweise Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf Lohnfortzahlung
Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 260/83
So hat der Senat in einem Urteil vom 25. Oktober 1973 (5 AZR 141/73) ausgeführt, die Arbeitsfähigkeit könne nicht losgelöst von ihrem jeweiligen Träger und der von ihm zu verrichtenden Tätigkeit bestimmt werden. - BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82
Bestrahlungsbehandlung - Bestrahlungstherapie - Ambulante Therapie - Erbkrankheit …
Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 260/83
Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Angestellte dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außer Stand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. statt vieler BAG 45, 165, 167 = AP Nr. 64 zu § 616 BGB, zu 1 a der Gründe; sowie das zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsurteil vom 9. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 - zu I 1 der Gründe; jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 940/78
Krankheitsfall
Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 260/83
Dieser Begründung ist der Sechste Senat in einem Urteil vom 25. Juni 1981 gefolgt (6 AZR 940/78, AP Nr. 52 zu § 616 BGB, zu II 4 der Gründe). - BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 423/60
Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber im betriebsratslosen Betrieb
Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 260/83
BAG Urteil vom 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu 3 der Gründe; ferner BAG 11, 318, 325 ff. = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, zu I 5 der Gründe; BAG 12, 311, 319 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Urlaub und Kur, zu III 2 b der Gründe). - BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72
Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit
Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 260/83
Soweit der Arbeitsvertrag nähere Einzelheiten über die Arbeitspflichten festlegt, schränkt er zugleich das zum wesentlichen Inhalt des Arbeitsverhältnisses gehörende Direktionsrecht des Arbeitgebers auf diesen Rahmen ein (allg. Ans.; vgl. BAG Urteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II der Gründe, m.w.N.). - BAG, 01.03.1962 - 5 AZR 191/61
Gewährung einer Kur durch den Sozialversicherungsträger für einen Arbeiter zur …
Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 260/83
BAG Urteil vom 15. Dezember 1976 - 5 AZR 600/75 - AP Nr. 3 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu 3 der Gründe; ferner BAG 11, 318, 325 ff. = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, zu I 5 der Gründe; BAG 12, 311, 319 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Urlaub und Kur, zu III 2 b der Gründe). - BAG, 20.06.1979 - 5 AZR 479/77
Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung wegen Pflege eines erkrankten Kindes - …
Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 260/83
Diese Grundsätze gelten im Hinblick auf den verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in gleicher Weise für Arbeiter wie für Angestellte (vgl. BAG 32, 32, 34 = AP Nr. 49 zu § 616 BGB, zu 2 der Gründe). - BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung bei Arztbesuch
Auszug aus BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 260/83
Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Angestellte dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außer Stand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. statt vieler BAG 45, 165, 167 = AP Nr. 64 zu § 616 BGB, zu 1 a der Gründe; sowie das zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsurteil vom 9. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 - zu I 1 der Gründe; jeweils mit weiteren Nachweisen).
- LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 842/11
Schwerbehinderter - Schadenersatz - behinderungsgerechte Beschäftigung - …
Die Arbeitsleistung ist auf eine Einheit vielfältiger Arbeitsanforderungen, die erst in ihrer Gesamtheit - in Arbeitsdauer und Arbeitsintensität wie auch in der persönlichen Ausprägung - das ausmachen, was der Arbeitnehmer als seine Arbeitsleistung zu erbringen hat (vgl. BAG 20. März 1985 - 5 AZR 260/83 - Rn. 15, zitiert nach juris). - LAG Hessen, 21.03.2013 - 5 Sa 1720/11
Schwerbehinderter - Schadenersatz - behinderungsgerechte Beschäftigung - …
Die Arbeitsleistung ist auf eine Einheit vielfältiger Arbeitsanforderungen, die erst in ihrer Gesamtheit - in Arbeitsdauer und Arbeitsintensität wie auch in der persönlichen Ausprägung - das ausmachen, was der Arbeitnehmer als seine Arbeitsleistung zu erbringen hat (vgl. BAG 20. März 1985 - 5 AZR 260/83 - Rn. 15, zitiert nach juris).